Eltern contra Schul-Unrecht
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Kommunikation mit dem Senat, der Bürgerschaft und den Parteien der Stadt Hamburg zur Thematik "Mißhandlungen von Kindern durch Waldorf-Lehrer und pädagog. Defizite". Zeit: 2007
+ 2008.

INHALT
14.02.2008,
Schreiben an Frau Senatorin Dinges-Dierig, Schulbeh., Stadt Hamburg
20.02.2008, Entgegnung von Behörde für Bildung und Sport, Stadt Hamburg
. . . . . . . . . Kai-Olof Tiburtius, Leiter der Präsidialabteilung
18.02.2008, Entgegnung von Fr.Britta Ernst, Parlamentarische Geschäftsführerin/SPD
26.03.2008,
Entgegnung von Fr.Britta Ernst, Parlamentarische Geschäftsführerin/SPD
19.05.2008, Schreiben an Herrn Ties Rabe, Bildungspolitischer Sprecher/SPD
. . . . . . . . . Gesetzes-Auszüge
. . . . . . . . . SKANDAL
. . . . . . . . . Lehrergewalt ist Volksschädigung . . .
. . . . . . . . . Nichteinhaltung von Bundesgesetzen der Stadt Hamburg?
. . . . . . . . . Staatsanwalt
. . . . . . . . . NACHTRAG mit Zusatz-Info's
23.05.2008, Entgegnung von Behörde für Inneres, Freie und Hansestadt Hamburg,
. . . . . . . . . . . Vorzimmer des Senators, Frau Falkenhagen
23.05.2008, Entgegnung von Senat, Freie und Hansestadt Hamburg, Senatskanzlei
11.06.2008, Entgegnung von Herrn Ties Rabe / Schulpol. Sprecher / SPD Hamburg
19.06.2008, Entgegnung der Schulbehörde, Senatsdirektor
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14.02.2008 Schreiben an
Frau Senatorin Dinges-Dierig,
Behörde für Bildung und Sport
, HH-Hamburg

BETREFF: Gesetzeswidrige Gewalthandlungen von Lehrern gegen Schüler an einer Rudolf-Steiner-Schule, sowie das vorherrschende Rechtsverständnis zum Hamburgischen Schulgesetz.

Sehr geehrte Frau Senatorin Dinges-Dierig
im Interesse aller Kinder und deren Anspruch auf gewaltfreie Pädagogik und Respektierung ihrer Persönlichkeits-Rechte, bitte ich um Ihre Hilfe.

Ich bin Vater eines Kindes, welches die "Rudolf-Steine-Schule Hamburg-Wandsbek e.V" besucht. Durch diese Verbindung sind mir Vorfälle - teilweise auch durch eigenes Erleben - bekannt geworden, welche nach meiner Einschätzung, gegen die simpelsten, allgemeingültigen, pädagogischen, humanen und rechtlichen Grundsätze verstoßen. Dies betrifft gesetzwidrige Gewalthandlungen gegen Kinder, Willkür, dubiose Handhabung des Vereinsrechts, sowie totalitäre und undemokratische Strukturen innerhalb der Waldorfschule, sowie eine fehlende Rechtssicherheit für Eltern-Minderheiten durch die ständige Bedrohung einer Zerüttungs-Kündigung.

Seit fast drei Jahren habe ich gegenüber dem Vorstand und der Lehrerkonferenz - diese beiden Gremien sind die alleinigen Entscheidungsträger der Rudolf-Steiner-Schule - schriftlich mittels konkreter Fakten auf Vorgänge gesetzwidriger Gewalttätigkeit durch Waldorflehrer hingewiesen, sowie Vorschläge zur Gewalt-Prävention, mentaler Stabilisierung der Lehrkräfte und der Streitschlichtung gemacht. Ich bekam weder Antworten auf meine Fragen, noch zeigte sich die Schulleitung korrigierend tätig. Hingegen erlebte ich eine heftige Feindlichkeit und ein emsiges Bemühen, um meine Äußerungen hinter einer Mauerer des Schweigens zu verbergen. Mein Kind und ich mußten uns gegen Mobbing, Verleumdung und Einschüchterung wehren. Auf allen Fronten des sozialen Geflechts der Waldorfschule wurde auf die totale Ausgrenzung meiner Person hingewirkt. Schriftliche Unterlagen belegen die Vorgänge. Heute ist die Situation so, daß jedes Elternteil, welches mit mir in einem Gespräch gesehen wird, mit einer sozialen Ächtung durch die Waldorf-Gemeinschaft rechnen muß.

Am 28. Februar 2007 stellte ich Strafanzeige gegen eine Lehrkraft wegen Mißhandlung eines Schulkindes, welche in der fast vollen Aula, vor Augen der Mitschüler ab den ersten Klassen geschah

Am 26. März 2007 wandelte sich das schulische Kommunikationsklima als Folge in offene Feindlichkeit. Die tragenden Kräfte der Schule beschlossen auf der Eltern/Lehrer-Konferenz (ELK), daß die sogenannten "Hell-Themen" künftig nicht mehr in diesem Gremium, besprochen werden sollten. Die ELK ist das einzige Forum, auf welchem es möglich ist, daß Eltern sich klassenübergreifend austauschen können. Diese "Hell-Themen" waren das Bemühen um Respektierung der Kinder-Rechte und Schutzmaßnahmen gegen seelische und körperliche Mißhandlungen durch Waldorf-Lehrer. Mitgetragen wurde die Entscheidung von Mitgliedern des Vorstandes und Vertretern der Lehrerkonferenz! Der Geschäftsführer Herr Farr verwies darauf, daß der Schulvorstand meine schriftlichen Äußerungen anwaltlich auf rechtswidrige Inhalte hatte prüfen lassen. Er benannt jedoch keinen Punkt, der eine widerrechtliche Äußerung durch mich belegt hätte!

Am 15. Mai 2007 stellte ich, wegen eines erneuten Gewaltvorfalls, Strafanzeige gegen einen zweiten Lehrer. Die Geschehnisse wurden von mir, zusammen mit anderen Vorkommnissen von anderen Lehrern, an die Schulaufsicht gemeldet.

Am 10. Juli 2007 teilte mir die Staatsanwaltschaft mit, daß das Verfahren zur Anzeige vom 28.02.07. mit Zahlung einer Buße abgeschlossen sei. Die Reaktion zur zweiten Anzeige vom 15.05.07 steht immer noch aus. Meine schriftliche Anfrage vom 30.01.2008 an die Staatsanwaltschaft, ob ich eine Mitteilung zu meiner Anzeige erhalten werde, wurde mir noch nicht beantwortet.

Am 20.Oktober 2007 wandte ich mich auf Grund verschiedener Fragwürdigkeiten mit der Bitte um Antwort an die zuständigen Schulgremien, den Vorstand und an die Lehrerkonferenz der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek. Statt sachbezogener Antworten erhielt ich ein beängstigendes Schreiben der Rechtsanwältin Frau Dr. Ursula Prall. Es enthielt mehrere Unterlassungs-Aufforderungen, ohne daß faktische Inhalte konkret benannt worden waren, welche die Anschuldigungen gegen mich hätten stützen können.

Am 27.November 2007 teilte mir Frau Neumann-Roedenbeck von der Schulaufsicht mit, daß es Maßnahmen gegeben hat, welche vermuten lassen, daß die Schule keinen weiteren Anlass zur Besorgnis zum Thema Gewalt erregen wird und daß die Verfahren abgeschlossen seien..

Am 04. Dezember 2007 machte die Rechtsanwältin Frau Dr. Ursula Prall im Namen des Vorstandes des Rudolf-Steiner-Schulvereins Hamburg-Wandsbek e.V. per Einschreiben inhaltlich deutlich, daß Gewalthandlungen von Lehrern gegen Kinder
1.) keine Auswirkungen auf das seelische Gleichgewicht der Schulkinder haben!
2.) das es "seelische Verletzungen bei den vielen Kindern, welche die Lehrer-Mißhandlungen und somit das absolute Versagen der wertbildenden und schultragenden Autoritäts-Personen miterleben mußten" nicht gegeben hat.

Die Unterlassungsaufforderungen mit Bußgelddrohung sehe ich als Beleg für eine bejahende Geisteshaltung zur psychischen Gewalt. Durch die beteiligten Personen, z.B. den Waldorf-Lehrer Farr als geschäftsführender Repräsentant der Rudolf-Steiner Schule Hamburg-Wandsbek und Mitglied des Sprecherkreises der "Landesarbeitsgemeinschaft der Rudolf-Steiner-Schulen in Hamburg" und somit auch mitbeteiligt an der bundesweiten Waldorf-Vertretung, dürfte dies als offizielle Aussage für das Gewaltverständnis der gesamten pädagogischen Rudolf-Steiner-Welt zu verstehen sein. Der vollständige Text des anwaltlichen Schreibens ist in der beigefügten Stellungnahme an die Lehrer und Eltern der Rudolf-Steiner-Schule enthalten.

Hier sehe ich eine fehlende Übereinstimmung mit den Grund-Elementen der Pädagogik; dem §1631, Abs.2 BGB; dem Hamburgischen Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft §6, Abs.2, Satz 5; so wie dem Hamburgischen Schulgesetz §2. Weiterhin zeigt diese Auffassung eine Geisteshaltung, welche es den Lehrern ermöglicht, sich der Pflicht zur Humanität, der Wiedergutmachung und Aufarbeitung von seelischen Verletzungen bei Fehlleistungen im pädagogischen Arbeitsfeld, zu entziehen.

Am 04. Dezember 2007 machte derselbe Waldorf-Lehrer, gegen den ich bereits am 15. Mai 2007 eine Strafanzeige gestellt hatte, erneut mit einer Gewalthandlung gegen ein Kind auf sich aufmerksam.
Eine Anzeige hierzu wird demnächst erfolgen.

Die Schulaufsicht hat gewiß alles unternommen, um im Rahmen ihrer Möglichkeiten, den Mißhandlungen und anderer kinderfeindlichen Tendenzen an der "Rudolf-Steine-Schule Hamburg-Wandsbek" entgegenzuwirken. Das Reaktionsmuster der schultragenden Kräfte zeigt jedoch, daß dies nicht ausreichend sein kann und weiterer Handlungsbedarf durch die Schulbehörde vorliegt. Die Zweigleisigkeit der Waldorfschule in ihrer Kommunikation mit der Schulaufsicht ist deutlich.

Gewiß hält die Schule sich formaljuristisch an die Vorgaben der Schulbehörde. Außer einem Wochenend-Seminar für Lehrer zum Thema Gewalt, wurde bisher nichts bekannt. Auf dem klassenübergreifenden Forum, der Eltern/Lehrer-Konferenz am 11.02.08, berichtete eine Lehrerin den Eltern, daß auf diesem Seminar lediglich das Gewaltverhalten unter Schülern thematisiert worden war, nicht aber die Gewaltbereitschaft der Lehrkräfte. Auf direkte Rückfrage an jene Lehrerin wurde mir glaubhaft versichert, daß keine weiterführenden Lehrgänge zur mentalen Stabilisierung, zur Streß- und Aggressions-Kontrolle der Lehrer beabsichtig seien. Doch eben das Gewaltverhalten von Waldorf-Lehrern gegen Schulkinder war der Grund für das Eingreifen der Schulbehörde! Offenkundig existiert hier ein Fortbildungs-Defizit, welches auch von der Schulaufsicht nicht geschlossen werden kann.

Andererseits erzeugt die Schule kontinuierlich, in kleinen Schritten, ein soziales Klima, welches in wenigen Jahren eine absolute Gedanken-Kontrolle möglich machen kann. Diese würde verhindern, daß sich überhaupt noch jemand kritisch gegen gesetzwidrige Gewalt von Lehrern gegen Schüler zu äußern wagt.

Hier sei auch auf die sittenwidrige Zerrüttungs-Klausel hingewiesen, welche seit zwei Jahren in den Schulverträgen der Waldorfschule als Folge eines verlorenen Rechtsstreits gegen ein Elternhaus droht. Damit wird der Schule während der gesamten zwölfjährigen Vertragsdauer die Möglichkeit gegeben, das Schulverhältnis jederzeit, einseitig und nahezu fristlos - z.B. bei Mißliebigkeit einer Familie - zu kündigen. Die Abhängigkeit vom Wohlwollen der Lehrkräfte ist damit total!

Einschüchterung durch juristische Bedrohung, offen sichtbar praktizierte Isolation der kritischen Kräfte, formelle paralysierende Strukturen, lassen nicht nur ein Klima wachsen, in welchem eine geistig freie, demokratische Lebensweise unmöglich wird. Es muß auch davon ausgegangen werden, daß sich diese Geisteshaltung negativ auf die gedankliche Prägung der Kinder auswirkt.

Fragwürdig ist auch die Einhaltung des Hamburgischen Schulgesetz an der Waldorfschule. Nach meiner Kenntnis zeigen sich folgende Verhältnisse:
1.) Das Prinzip, daß sich Schüler- und Elternvertreter mindestens 2x jährlich mit den Lehrern zur Klassenkonferenz zusammenzufinden, auch zu dem Zweck demokratisch getragener Mitverantwortung, insbesondere für die Schüler (ab 5.Schuljahr), möglich zu machen, wird nicht in der vorgegebenen Weise umgesetzt.

2.) Wenn an dieser Schule von Klassenkonferenz geredet wird, täuscht dieser Begriff die Einhaltung des Hamburgischen Schulgesetzes vor. In Wahrheit ist aber nur eine Versammlung der Fachlehrer gemeint. Die Einhaltung der gesetzlichen Auflage, in periodischer Wiederkehr Klassenkonferenzen mit Lehrern, Eltern, Schülern durchzuführen, findet nicht in der vorgegebenen Weise statt.

3.) Die hilfreichen Informations-Texte der Schulbehörde werden praktisch unterschlagen. Selbst von Lehrkräften hörte ich die falsche Behauptung, daß das Schulgesetz für Waldorfschulen keine Gültigkeit hätte. Eine unzureichende Einführung für die Eltern in die Rechtsgrundlagen des Hamburgischen Schulgesetzes führt aber zwangsläufig zu Defiziten in der praktischen Handhabung der elterlichen Mitarbeit.

4.) Auch lehrerorientierte Informationsfilterung nach persönlichen Maßstäben gegenüber den Eltern wird allem Anschein nach, immer wieder als Aufgabenfeld verstanden. In der Klasse meines Kindes wurden gleich 6 Eltern als Elternvertreter benannt, damit sie sich nach Belieben abwechselnd betätigen können. Eine Stellvertreter-Position ist nicht benannt. Mein Hinweis auf den Verstoß gegen das Hamburgischen Schulgesetzes - auch wegen der Fragwürdigkeit des Wahlablaufes - führte zu keiner Korrektur.

Die hier aufgezeigten Verhältnisse könnten möglicherweise auch an anderen Waldorf- und sonstigen Privatschulen bestehen. Ich rege an, alle privaten schulischen Institute, welche sich auf dem Vereinsrecht begründen, einer allgemeinen kritischen Prüfung - insbesondere durch eine Hinterfragung bei den Kindern und Eltern durch unabhängige, kriminal-psychologisch geschulte Kräfte - zu unterziehen und entsprechend verbesserte Handlungsvorgaben zu erstellen.

Der Schutz und die Rechte der Kinder sind Anliegen von überparteilicher, staatstragender Bedeutung und eine Forderung an alle Bürger sich hiefür einzusetzen. Aus diesem Grunde reiche ich dieses Schreiben auch an andere meinungsbildende, bzw. gesellschaftliche Kräfte für ein gemeinschaftliches Engagement zum Wohle der Kinder weiter.
Mit der Hoffnung, daß sich hierdurch gute Lösungen entwickeln, verbleibe ich
mit freundlichem Gruß
gez. Manfred Hell

ANLAGE: Stellungnahme vom 14.02.08 an Eltern, Elternvertreter, Schulvorstand sowie der Lehrerkonferenz der Rudolf-Steine-Schule Hamburg-Wandsbek. (Die früheren Schriftwechsel stehen bei Interesse ebenfalls zur Verfügung.)

VERTEILER:
Behörde für Bildung und Sport, Frau Senatorin Dinges-Dierig
Vorstand der CDU-Hamburg
CDU-Bürgerschaftsfraktion, Schulpolitischer Sprecher Herr Heinemann
Vorstand der SPD-Hamburg
SPD-Bürgerschaftsfraktion Schulpolitische Sprecherin Frau Britta Ernst
GRÜNE/GAL HAMBURG, Landesvorsitzende Frau Hajduk
GAL-Bürgerschaftsfraktion, Vorsitzende + Schulpolitische Sprecherin Frau Christa Goetsch
Vorstand der FDP-Hamburg
FDP-Landesverband Hamburg Schulpolitische Sprecherin Frau Canel

NACHTRAG: Die Strafanzeige gegen den Lehrer S. wurde am 18.02.2008 gestellt.

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20.02.2008, Entgegnung von
Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Bildung und Sport
Präsidialabteilung Kai-Olof Tiburtius Leiter der Präsidialabteilung

Sehr geehrter Herr Hell,
im Namen von Frau Senatorin Dinges-Dierig bedanke ich mich für Ihr Schreiben vom 14.02.2008, in dem Sie Rudolf-Steiner-Schule ansprechen. Wir nehmen Ihr Anliegen sehr ernst. Die zuständige Stelle der Behörde ist gebeten worden, Ihr Anliegen sorgfältig zu prüfen. Sollten hierfür weitere Stellen einbezogen werden müssen, kann unsere Antwort noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Dafür bitte ich um Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Kai-Olof Tiburtius

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18.02.2008, Entgegnung von:
SPD Bürgerschaftsfraktion Hamburg
Britta Ernst / Parlamentarische Geschäftsführerin


Zwischenbescheid
Sehr geehrter Herr Hell,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14. Februar 2008, in dem Sie u.a. von Gewalttätigkeiten von Lehrern gegenüber Schülern an der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg Wandsbek berichten. Ich habe mir erlaubt, die Schulsenatorin um Stellungnahme zu diesen Vorkommnissen zu bitten. Bis diese vorliegt, bitte ich Sie um Geduld.
Mit freundlichen Grüßen
gez.Britta Ernst

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26.03.2008, Entgegnung von:
SPD-Bürgerschaftsfraktion Hamburg
Britta Ernst / Parlamentarische Geschäftsführerin

Betr.: Rudolf-Steiner-Schule

Sehr geehrter Herr Hell,
ich möchte mich noch einmal herzlich für Ihr Schreiben bedanken, in dem Sie uns auf Gewaltanwendungen in der Rudolf-Steiner- Schule Hamburg Wandsbek hingewiesen haben. Es ist sehr wichtig, dass Eltern auf Missstände in Schulen hinweisen. Nur durch einen offenen Umgang mit dem Thema Gewalt an Hamburger Schulen kann dieses Problem gelöst werden.

Wie ich Ihnen bereits zwischenzeitlich mitteilte, haben wir von der Schulsenatorin Frau Dinges-Dierig eine Stellungnahme erbeten. Diese liegt nun vor. Die Senatorin hat die Gewaltanwendung von Lehrern gegenüber Schülern in der Rudolf-Steiner-Schule bestätigt.

Nach Auskunft der Schulsenatorin hat die Schule nach diesen Vorfällen die Schulaufsicht sowie die Beratungsstelle für Gewaltprävention eingeschaltet. Die Schule hat die schulischen Gremien einberufen und informiert sowie den Schulträger eingeschaltet. Als Konsequenz der Vorfälle hat die Schulleitung eine Fortbildungsmaßnahme durch die Fachleute der Beratungsstelle für Gewaltprävention zur Wahrnehmung für gewaltanfälliges Verhalten und die angemessene Reaktion zur Vermeidung solcher Krisensituationen für das gesamte Kollegium durchgeführt. Darüber hinaus wurde Mitarbeitern gekündigt. Nach Ansicht der Behörde hat die Schule angemessen reagiert.

Auch ich komme zu dem Ergebnis, dass die Rudolf-Steiner-Schule durchaus angemessen reagiert hat. Neben der disziplinarischen stärksten Reaktion der Kündigung der betreffenden Mitarbeiter sollen zukünftig eine Reihe von Fortbildungsmaßnahmen durchgeführt werden sowie die Routinen und Prozesse der Personalführung überprüft werden.

Die überwältigende Mehrheit der Elternschaft trägt offenbar diese Reaktion der Schulleitung mit und unterstützt sie. Trotzdem bleibt abzuwarten, in wie weit das Schulleben der Rudolf-Steiner-Schule Farmsen wieder in ruhigeren Bahnen verlaufen kann. Die SPD- Fraktion wird in einem kritischen Dialog mit der Schule die weitere Entwicklung verfolgen.
Mit herzlichen Grüßen
gez. Britta Ernst

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19.05.2008, Schreiben an:
SPD-Bürgerschaftsfraktion Hamburg
Bildungspolitischer Sprecher Herr Ties Rabe
BETREFF: Gesetzeswidrige Gewalthandlungen von Lehrern gegen Schüler an einer Rudolf-Steiner-Schule, sowie das vorherrschende Rechtsverständnis zum Hamburgischen Schulgesetz.

Sehr geehrter Herr Rabe,
Frau Ernst hatte mir, auf Grund meines Hilfe-Ersuchens vom 14.02.08, mit dem Schreiben vom 26.03.2008 geantwortet. Hierfür bedanke ich mich. Sie haben mit der Neuwahl 2008 den Aufgabenbereich von Frau Ernst übernommen und somit reiche ich meine Bitte um Mithilfe im Engagement für die Rechte der Kinder an Sie weiter.

Frau Ernst verwies in Ihrer Entgegnung auf die Auskunft der Schulsenatorin, welche besagt, daß die Schule nach Ansicht der Behörde angemessen reagiert habe. Dies scheint mir eine Fehleinschätzung.
Zweifellos wurden gewichtige Fakten nicht im erforderlichen Maße gewürdigt und das weist auf den Kern eines elementaren Problems hin, welcher aus den zugrunde gelegten Wert-Maßstäben erwächst, mit denen die Gegebenheiten beurteilt wurden.

Dies wird auch deutlich im aktuellen Schriftwechsel, welchen ich mit der Vertreterin der Schulaufsicht, Frau Neumann-Roedenbeck, zu einem erneuten Vorfall mit fragwürdigem Pädagogen-Verhalten an der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek, führen mußte. Mittels neuer Begrifflichkeiten verkürzte Frau Neumann-Roedenbeck die Aufgabe der Schulaufsicht - nämlich die pädagogische Befähigung von Lehrern und Schulleitung gegebenenfalls auch nach der Genehmigung zum Betrieb einer Schule zu prüfen - zu Ihrer "Nicht-Zuständigkeit".

Für ein aktuell vorgetragenes Ereignis mit Verletzungsfolge bei Kindern, welches allem Anschein nach nur durch das pädagogische Versagen eines Lehrers geschehen konnte und die nachfolgend abwiegelnde Haltung der Schulleitung, definierte Frau Neumann-Roedenbeck den Begriff "Steuerung des Alltagsgeschehens an einer Schule" und vermittelte, daß die hier zu Grunde liegenden Inhalte nichts mit ihrem Tätigkeitsbereich zu tun hätten (Anlage). Die nachfolgenden Text-Auszüge belegen hingegen, daß diese Sichtweise unrichtig ist und nicht mit den gesetzlichen Vorgaben übereinstimmt.

Die Gesetze verlangen, daß die persönliche Eignung bei Schulleitung und Lehrer, beständig gegeben sein muß und die Pflicht zur Selbstanzeige besteht, falls die gesetzlichen Vorgaben nicht mehr erfüllt werden. Im Widerspruch zu ihrer eigenen abwiegelnden Schlußfolgerung wird dies mit dem Zitat des Textes aus "13.7, Avenarius" letztlich sogar von Frau Neumann-Roedenbeck selbst bestätigt.
(
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§6 (HmbSfTG), Genehmigungsvorraussetzungen
(zur Bildung einer privat - oder vereinsgetragenen Schule) (2)
Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn
2. die schulischen Einrichtungen und die Ausbildung der Lehrkräfte gewährleisten, daß die Bildungs- und Erziehungsziele der Ersatzschule erreicht werden.
5. die Schulleitung persönlich geeignet ist, eine Schule verantwortlich zu führen.

§8 (HmbSfTG) Anzeigenpflichten
(1) Der Träger einer Ersatzschule ist verpflichtet, wesentliche Änderungen der für die Genehmigung nach §6 maßgeblichen Verhältnisse der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen.

§13 (HmbSfTG), Untersagung des Unterrichts
(1) die zuständige Behörde kann den Betrieb einer Ergänzungsschule untersagen, wenn die Schule nicht den Anforderungen entspricht, die an sie zum Schutz der Schülerinnen und Schüler oder der Allgemeinheit zu stellen sind, oder wenn der Schulträger oder die Leiterin oder der Leiter persönlich nicht geeignet ist, die Schule verantwortlich zur führen.
(2) die zuständige Behörde kann die Tätigkeit einer Lehrkraft an einer Ergänzungsschule untersagen, wenn an der Schule schulpflichtige Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden und der Lehrkraft die fachliche und pädagogische Eignung fehlt.

§2 (HmbSG) Bildungs und Erziehungsauftrag der Schule
(1) Unterricht und Erziehung richten sich an den Werten des Grundgesetzes und der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg aus. Es ist Aufgabe der Schule, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, und ihre Bereitschaft zu stärken, -- das eigene körperliche und seelische Wohlbefinden ebenso wie das der Mitmenschen wahren zu können.
(2) Unterricht und Erziehung sind auf die Entfaltung der geistigen, körperlichen und sozialen Fähigkeiten sowie auf die Stärkung der Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Schülerinnen und Schüler auszurichten.

GG Art.1 [Schutz der Menschenwürde]
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. ....
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, .....
GG Art.2 [Persönliche Freiheit]
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. .....

§1631, Abs.2 BGB
Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafung, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.

13.7, Avenarius / Zitat aus dem Schreiben vom 25.03.08 von Frau Neumann-Roedenbeck
"Die Schulbehörde hat darüber zu wachen, ob die Schule auch nach Erteilung der Genehmigung noch diesen Anforderungen entspricht ... ".

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Die gesetzlichen Vorgaben ächten eindeutig alle Methoden der seelischen Mißhandlung, ob Mobbing, Ausgrenzung, oder andere Formen der sozialen Abwertung von Kindern! Dennoch ist immer wieder zu beobachten, daß solche Praktiken, im pädagogischen Alltag der Schulbediensteten, auf unterschiedliche Weise Anwendung finden. Vorhaltungen wegen gesetzwidriger Auswüchse werden von den zuständigen administrativen Kräften kontinuierlich abgewiegelt, Geschehnisse werden verschwiegen, abgestritten oder hinter einem Schleier von Desinformationen verborgen.

Schlimmer noch: Bei der Bemühung, Rechtsverstöße von Lehrern zu klären, sahen sich die nachfragenden Eltern oft selbst - durch eine perfide Täter/Opfer-Verdrehung und Umkehrung von Ursache und Wirkung - einer beängstigenden Feindlichkeit und Stigmatisierung als angeblich soziale Störenfriede ausgesetzt, während die Täter gleichzeitig Zuspruch und Verständnis durch das soziale Umfeld erfuhren! Es besteht somit ein unakzeptables Defizit bei der Umsetzung der verbrieften Rechte der Kinder!
(
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Die entlastende Einschätzung, daß die Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek mit der Kündigung von Mitarbeitern durchaus angemessen reagiert habe, geht am Kern der Sache vorbei und bedarf einer Relativierung.
Das Wesentliche meiner Vorhaltungen, die psychische traumatisierende Gewalt und die Folgen der seelischen Verstümmelung, wurde nämlich bisher von allen Seiten kontinuierlich ignoriert!
Die Stellungnahmen und Bewertungen seitens Waldorfschule und Schulbehörde beschränkten sich allein auf die physische Mißhandlungen der Kinder durch die Waldorflehrer.

Gewalt beginnt im Kopf des Täters!
Das wichtigste Element des schulischen Handelns, die tragende Geisteshaltung der Schul-Gemeinschaft, der Lehrer und der Eltern, welche Unrecht und Gewalttätigkeit und psychischen Quälereien von Lehrern gegen Kinder erst möglich macht, wurde nicht einmal ansatzweise in die Betrachtung der Geschehnisse einbezogen! Eine Aufarbeitung der traumatisierenden Gewalt-Erlebnisse und der seelischen Folgen mit den Opfern und den mitbetroffenen Schülern wurde von keiner Seite veranlaßt!

Zu allen meinen Vorhaltungen wegen gesetzwidriger Lehrergewalt hat die Waldorfschule bisher einzig damit reagiert, meine Angaben heftig, empört, mit nebulösen und pauschal gehaltenen Zurückweisungen abzustreiten, oder mich falscher, bzw. beleidigender Bemerkungen gegen das Lehrer-Kollegium zu bezichtigen. Meine mehrfachen Aufforderungen an die Schule, den Nachweis für ihre Anschuldigungen zu erbringen und mir die angeblich rechtsverletzenden oder unrichtigen Äußerungen durch das ungekürzte Zitieren aus meinen Niederschriften konkret zu belegen, blieben unbeantwortet.

Es scheint an jeglicher Bereitschaft zu mangeln, Fehler einzugestehen und Wiedergutmachung zu leisten. Damit bleiben aber auch die Voraussetzungen bestehen, unter denen sich Gewalt-Akzeptanz und tätige Bereitschaft zur asozialen Kinderfeindlichkeit auf gesetzwidrige Weise fortsetzen können. Hier offenbart sich eine Sozial-Katastrophe des pädagogischen Berufsstandes und des Erziehungswesens von extremen Ausmaß, welche schnellste Gegenmaßnahmen erfordert!
Mein letzter Schriftwechsel mit der Schulaufsicht zeigt, nach meinem Verständnis, daß die maßgebenden Kräfte in der Waldorfschule in Farmsen auch weiterhin bemüht sind, hinter dem Deckmantel formaler Einhaltung behördlicher Auflagen, die offenkundig kinderfeindlichen Sozialmuster weiter beizubehalten.

Bereits in meinem Schreiben vom 14.02.08 wies ich unmißverständlich auf das äußerst zweifelhafte pädagogische Fundament der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek hin. Die Waldorfschule hatte in dem Brief vom 04.12.07 allen Ernstes die Ansicht vertreten, daß Gewalthandlungen von Lehrern keine Auswirkungen auf das seelische Gleichgewicht der Schulkinder haben sollen! Es wurde sogar ein Rechtsanwalt eingeschaltet, welcher mich mittels Unterlassungs-Aufforderung und Bußgeld-Drohung daran hindern sollte, die Tatsache, daß Kinder vor den Augen der Mitschüler durch Lehrer zu Boden geschlagen, oder die Haare herausgerissen worden waren, bei meinen öffentlichen Äußerungen mit seelischen Folge-Verletzung in Beziehung zu bringen.

Die Waldorf-Schule forderte von mir, nicht zu verbreiten, daß es "seelische Verletzungen bei den vielen Kindern, welche die Lehrer-Misshandlungen und somit das absolute Versagen der wertbildenden und schultragenden Autoritäts-Personen miterleben mussten", gegeben habe!
(Der Text liegt Ihnen mit meinem Schreiben vom 14.02.08 vor)
Daß eine Erziehungs-Institution, welche dem gesetzlichen Lehrauftrag verpflichtet ist, solche widernatürlichen Maßgaben juristisch durchsetzen will, halte ich für einen SKANDAL!

Angesichts der Erkenntnisse der heutigen Erziehungswissenschaft kann dies nur als eindeutig bejahende Geisteshaltung zur psychischen Gewalt und mangelndes Rechtsverständnis der Waldorfschule verstanden werden. Der Widerspruch zu den vorstehend aufgeführten Gesetzes-Auszügen, insbesondere dem
§1631 Abs.2 BGB
, ist unübersehbar!
Zusätzliche Brisanz ergibt sich dadurch, daß die Ausführungen nicht nur von den offiziellen Vertretern der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek, sondern auch durch Herrn Farr, als Mitglied des "Sprecherkreises der Landesarbeits-Gemeinschaft der Rudolf-Steiner-Schulen in Hamburg" mitgetragen werden. Dies läßt eine gedankliche Übereinstimmung mit der Landesarbeits-Gemeinschaft vermuten. Da die verantwortlichen Personen^zudem, mit ihrer Tätigkeit, auch die bundesweite Waldorf-Pädagogik repräsentieren, sollte das Gewalt- und Rechtsverständnis der gesamten Rudolf-Steiner-Welt mit deren pädagogischen Ausrichtung, überregional in Zweifel gezogen werden. Grundsätzlich dürfte eine Prüfung der objektiv gegebenen Verhältnisse durch neutrale schulunabhängige Personen unbedingt erforderlich sein. ( zurück >)

Die Kündigungen von Lehrkräften und ein einsames Lehrerseminar am 2/3.Nov. 2007 wurden von der Schulbehörde als angemessene Reaktion bewertet. Dies ist jedoch bei dem vorliegenden Sachstand bei weitem nicht ausreichend!
Eine gedankliche Neuorientierung, hin zu den zeitgemäßen Werten von Erziehung und Pädagogik, ist bis heute nicht in der Waldorfschule erkennbar. Das litaneihafte Lippenbekenntnis unverbindlicher Phrasen wie "Auch an unserer Schule ist Gewalt unzulässig", ersetzt kein tätiges Handeln!
An den Defiziten im fundamentalen Grundverständnis zur seelischen Verletzlichkeit der Kinder, wie auch:
-- in der mangelnden Einsichtsfähigkeit bei Fehlleistungen,
-- in dem fehlenden Unrechtsbewußtsein,
-- in dem Unvermögen für tiefgreifende Veränderungen
-- in der Unfähigkeit pädagogische Fehlausrichtungen einzugestehen und zurückzunehmen,
-- in der mangelnden Bereitschaft, zur Wiedergutmachung und zum Täter/Opfer-Ausgleich scheint sich bis heute nichts geändert zu haben.
Während der Täter/Opfer-Ausgleich gerne bei Gewalt von Jugendlichen gegen Erwachsene propagiert wird, ist dieses Engagement in der Umkehrung bei Gewalt von Erwachsenen gegen Kinder nicht in gleicher Weise wahrzunehmen.
Abschließend ist anzumerken, daß die Schule 2007 nicht freiwillig, auf Grund eigener Überzeugung, sondern lediglich unter dem Druck der administrativen Anweisung der Schulaufsicht handelte.

Das ist unter anderem dadurch belegt, daß Schulleitung und Lehrerschaft bereits vor drei Jahren von mir über gesetzwidriges Lehrerverhalten, als Ursache für traumatisierende Erlebnisse und seelische Verletzungen bei den Schulkindern in Kenntnis gesetzt wurden - und dennoch weiterhin nur mit stillschweigender Duldung reagierten. Schon damals regte ich an, Schulungs-Maßnahmen zur Gewaltprävention und mentaler Stabilisierung der Lehrkräfte durchzuführen und unterbreitete konkrete Vorschläge für eine praktische Umsetzung. Vor dem Hintergrund der angesprochenen pädagogischen Defizite hätte dieser Sachstand sofort, allein wegen der satzungsgegebenen alleinigen Handlungs-Vollmacht der Schulbediensteten, eigeninitiativ zu entgegenwirkenden Maßnahmen führen müssen. Es geschah nicht! Die explizite Weigerung, in dieser Thematik tätig zu werden, liegt schriftlich vor!

Die Geschehnisse der letzten Jahre - insbesondere die Gewalttätigkeiten der Lehrer gegen die Kinder - wären durch ein rechtzeitiges Fortbilden vermeidbar gewesen. Folglich belegen die schulischen Reaktionen kein souveränes administratives Handeln der Waldorfschule, wie der Begriff "angemessen reagiert" suggeriert, sondern stehen als Ergebnis von totalem Versagen der Schulführung und Lehrergemeinschaft nach einer langen Kette von Versäumnissen. Richtiger ist es wohl, in den Schul-Maßnahmen einen spektakulären Alibi-Aktivismus zu sehen, welcher den Zweck verfolgt, von anderen Defiziten - wie z.B. den psychischen Mißhandlungen - abzulenken, um der Notwendigkeit zu deutlich weitreichenderen, offensichtlich unerwünschten Änderungen zu entgehen.

Frau Ernst verwies auf die beruhigende Ankündigung der Schulbehörde, daß zu der Fortbildungs-Maßnahme am 3. November 2007, durch die Beratungsstelle für Gewaltprävention, künftig eine Reihe weiterer Bildungsveranstaltungen durchgeführt werden sollen. Diese Auskunft kann nicht richtig sein, denn genau dieser Sachstand wurde ausdrücklich während der Eltern/Lehrer-Konferenz am 14.01.08 von einer Sprecherin der Lehrerschaft, nach einer entsprechenden Frage verneint (Protokoll im Schulblatt Nr.4).

Die Annahme von Frau Ernst, daß die überwältigende Mehrheit der Elternschaft die Reaktionen der Schulleitung mitträgt und unterstützt, steht nicht im Einklang mit der Wirklichkeit dieser Schulgemeinschaft. Es hat keine Befragung der Gesamt-Elternschaft stattgefunden, welche diese Aussage stützen könnte.
Gäbe es wirklich diese "überwältigende Mehrheit der Elternschaft", welche das Vorgehen gegen gewaltbereite Lehrer mittragen würde, müßte man mir, als treibende Kraft gegen Schulunrecht, mit offener Zustimmung und Unterstützung begegnen. Das Gegenteil ist der Fall!

Bei meinen Bemühungen, Mißstände zu unterbinden, erlebe ich weitgehend unverhohlene Feindseligkeit. Dies äußert sich in Behinderung der kommunikativen Möglichkeiten, Informationsverweigerung, allgemeines Abwiegeln, Verschweigen und persönliche Ausgrenzung. Die verbalen und schriftlichen Anfeindungen, mit denen mir begegnet wurde, wurden in früheren Schriften bereits mehrfach erwähnt. Dazu werde ich von aktivistisch auftretenden Eltern bedrängt, die Waldorfschule zu verlassen. Aus Sicht dieser Personen gilt mein Engagement für die Rechte der Kinder als "kontraproduktiv" und "Vergiftung des Schulklimas". Schulaufsicht und Staatsanwaltschaft werden hierbei als störende "irrelevante Instanzen" verstanden.

Das Ganze wird neuerdings auch noch mit dem Vorschlag durch die Vertreterin der Schulaufsicht Frau Neumann-Roedenbeck gekrönt, welche mir ebenfalls nahelegte, die Verhältnisse so hinzunehmen, wie sie sind oder die Schule zu wechseln!(Anhang)
Die Fakten zeigen, daß viele unzufriedene Eltern mit ihren Kindern tatsächlich die Schule verlassen, sobald ihnen die dortigen fragwürdigen Verhältnisse deutlich werden.

Auch die aktiven Bemühungen der Eltern zweier Klassen zugunsten des Lehrer S., dem, neben Gewalt-Übergriffen in den früheren Jahren, zwei weitere Mißhandlungen in 2007 vorgehalten werden, lassen eine "überwältigende Mehrheit der Elternschaft" gegen gewaltbereite Lehrer nicht glaubwürdig erscheinen. Die eine Elternschaft erklärte die Unschulds-Darstellung des Lehrers für vollkommen glaubwürdig und erklärte ihr volles Vertrauen. Die andere Elternschaft erwähnt zwar "nicht gravierende Schattenseiten, welche schließlich jeden Menschen begleiten", wirbt dann aber für den Lehrer S. als "große Seele", welche die Waldorfpädagogik an der Schule entscheidend mitstützt. Die seelischen Verletzungen der kindlichen Opfer blieben gänzlich ausgeklammert!

Die Ausführungen von Frau Ernst lassen vermuten, daß sie eine irreführende Darlegungen der Schulleitung der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek widerspiegeln. Dies erscheint mir möglich, da ich erfahren habe, daß die Schulleitung der Waldorf-Schule eine schriftliche Stellungnahme, als Reaktion auf mein Schreiben vom 14.Februar 2008, an Frau Senatorin Dinges-Dierig, an Frau Ernst und die Vertreter der anderen Parteien gesandt haben soll. Dieses Schreiben soll auch an alle Elternvertreter der Schule gegeben worden sein. Obwohl ich der Direktbeteiligte bin, blieb ich seitens Schulleitung und Elternvertretung von dieser Information ausgeschlossen.

Mein schriftlicher Versuch, über die Eltern der Klassen-Eltervertretung, näheres zu erfahren und an eine Kopie zu gelangen, wurde mit Schweigen beantwortet. Somit erlebte ich, wieder einmal, die mir gut bekannte Verhaltensweise, daß die sachliche offene Kommunikation verweigert wird, was vermuten läßt, daß der interaktive Austausch statt dessen hinter einem Schleier versteckter Heimlichkeiten praktiziert wird.
Ich gehe davon aus, daß Ihnen die hier angesprochene Stellungnahme, zugesandt an Frau Ernst in ihrer Funktion als schulpolitische Sprecherin, von der Waldorfschule vorliegt, und bitte Sie, mir eine Kopie des Schreibens für eine inhaltlichen Prüfung zukommen lassen. ( zurück >)

Die Kinder von heute sollen uns den Frieden von morgen erhalten. Wer Frieden bewahren soll, muß Frieden erfahren haben. Seelische und körperliche Mißhandlung von Kindern verhindert dies und fördert noch zusätzlich die Entwicklung zur radikaler Gesinnung. Wissenschaftliche Studien belegen, daß Kinder, welche Opfer von Gewalt wurden, später selbst vermehrt Gewalt anwenden. (Info des Bundesfamilienministeriums).

Die Kinder von heute sind, als die Erwachsenen von morgen, eine tragende Ressource der Volksgemeinschaft und Investition in die Zukunft. Eben diese Kinder sind es, welche mit ihrer Arbeit und ihrem Können für die Rente der Menschen von heute aufkommen müssen.
Hieraus folgt die Gleichung: Geringes Können = geringer Ertrag = geringe Rente!
Wer Kinder schlägt oder seelisch mißhandelt, zerstört ihre elementaren Fähigkeiten zum Lernen.
Gewalt ist Lernbremse. Jeder Lehrer, der mit körperlicher und psychischer Gewalt auf Kinder einwirkt, beteiligt sich somit an der Zerstörung der Lebensqualität für die Bevölkerung der Zukunft.

Lehrer-Gewalt ist Volksschädigung wie ein Beispiel zeigt: Ein Durchschnitts-Verdiener verdient in seinem gesamten Erwerbsleben zwischen 1,5 und 3 Millionen Euro. Eine einzelne inkompetente Lehrkraft, welche die Lernfähigkeit eines Kindes schädigt, schädigt dessen Verdienstmöglichkeiten im späteren Erwerbsleben und verursacht somit einen finanziellen Verlust in Millionen-höhe. Im Laufe seiner lebenslangen Berufsausübung wirkt jede Lehrkraft auf Tausende von Kindern ein! Inkompetente Lehrkräfte besitzen damit ein extrem hohes volks- und wirtschafts-schädigendes Potenzial. Angesichts der Belastungen, welche durch die Globalisierung für unsere Kinder zu erwarten sind, bleibt kein Raum für großzügige Toleranz gegenüber dem Lehrerberuf. Lehrer haben mit ihrer Tätigkeit eine hohe Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und der Zukunft des Landes und müssen diesem gerecht werden.
Es sollten endlich jene Maßstäbe eingeführt werden, welche in der freien Wirtschaft selbstverständlich sind. Hierzu gehört auch, die universitäre Ausbildung im Bereich der psychologischen Elementarkenntnisse, der mentalen Orientierung und des Kernwissens in der praktischen Menschenführung für die pädagogischen Berufe schnellstens zu verbessern.

Im Schreiben vom 25.03.08 reduzierte die Schulaufsicht die Einwirkungsmöglichkeit für Eltern bei Lehrerversagen auf die gerichtliche Verfahrensweise des Zivil- und Strafrechts. Die Vorgaben des §1631 Abs.2 BGB, zum Schutz der Kinder, setzen jedoch auf Freiwilligkeit und Einsicht der Erziehungs-Verantwortlichen beim Erstreben eines gewaltfreien Erziehungsverständnisses und wurden aus diesem Grunde absichtlich nicht als Strafgesetz formuliert, wie mir das Bundesfamilien-Ministerium auf meine Anfrage hin mitteilte. Die Eltern haben folglich keine Möglichkeit, die Einhaltung dieses Gesetzes, zur körperlichen und seelischen Unversehrtheit, gerichtlich durchzusetzen. Nur die staatliche Autorität mit ihren Aufsichtsgremien, in Verbindung mit §2 und §3 des Hamburgischen Schulgesetzes, könnte die Einhaltung erreichen.

Als erschwerende Hindernisse kommt für die Eltern hinzu:
1.) Gefährdung des Kindes und der Familie, durch soziale Sanktionen auf allen Ebenen der Schulgemeinschaft, sobald kritische Fragen die finanzielle Existenz und das persönliche Ansehen von Lehrern bedrohen.
2.) Bei Schulen in freier Trägerschaft blockiert die oft nicht zu tragende finanzielle Bürde eines Gerichtsverfahrens die juristische Gegenwehr für die Eltern.
3.) Mindestens bei der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek besteht mit der neuen "Zerrüttungs-Klausel" im Schulvertrag eine besonders perfide Art der Einschüchterung. Hiernach können Lehrer nach subjektiven Ermessen, gegenüber unbotmäßigen oder aufmüpfigen Elternhäusern, einseitig eine "Zerrüttung" des Vertrauensverhälnisses "feststellen" und eine kurzfristige Kündigung des Schulverhälnisses erreichen. Daß allein hierdurch ein erpresserisches Klima der Nötigung entsteht, ist offensichtlich. Jene Eltern, welche ihre Kinder schützen möchten, bedürfen also selber des Schutzes. ( zurück >)

Frau Neumann-Roedenbeck spricht nicht nur für die Schulaufsicht, sondern vermittelt mit ihren Äußerungen zugleich die tragenden Werte der Stadt Hamburg. Wenn ich Frau Neumann-Roedenbeck mit ihrer Auslegung zu den rechtlichen Möglichkeiten der Eltern, sich gegen die Mißhandlung ihrer Kinder zu wehren, richtig verstanden habe, lehnt sie es formell ab, den §1631 Abs.2 BGB zu berücksichtigen. Somit stellt sich die Stadt Hamburg, als offizieller Träger der Schulaufsicht, mit diesem Nichthandeln gegen die Kernaussage eines Bundesgesetzes, bzw. verweigert als Bundesland dessen Einhaltung!

Diese Sachlage läßt sich nicht als Ansicht einer einzelnen Mitarbeiterin minimalisieren. Die Selbstverständlichkeit, mit der Frau Neumann-Roedenbeck ihren Standpunkt darstellt, läßt vermuten, daß sie eine Haltung reflektiert, welche auch in anderen maßgeblichen Kreisen Hamburgs verbreitet sein könnte. Für Regierungsparteien, Opposition und die anderen staatstragenden Kräfte Hamburgs offenbart sich hier eine hohe Dringlichkeit, die tragenden Grundlagen zur Tätigkeit der ausführenden behördlichen Gremien, neu zu bestimmen.

Hamburg ist eine moderne weltoffene Stadt. Das verpflichtet dazu, auch innenwärts zu schauen und überholte, unzeitgemäße Strukturen mutig zu entfernen, um Besseres an deren Stelle zu setzen.
Das Sozial-System Schule wirkt, insbesondere in Bezug zum pädagogischen Berufsstand und dessen Beziehung zur Elternschaft faktisch als Beschränkung des elterlichen Erziehungsrechts! Obwohl die Erziehungsverantwortung der Eltern auch während der Zeit des Schulunterrichts ihrer Kinder uneingeschränkt weiter existiert, besitzen Eltern keine wirkliche Möglichkeit der direkten Einwirkung, insbesondere wenn erzieherische Fehlleistungen der pädagogischen Arbeitskräfte vorliegen. Selbst wenn Eltern sich zu einer alternativ denkenden Gemeinschaft solidarisieren, bleiben sie im Kräftevergleich gegenüber einer Lehrerschaft hoffnungslos unterlegen.

Der sogenannte "freie Elternwille" hat vielfach mit der Einschränkung zu kämpfen, daß alle Eltern, in ihrer eigenen Schulzeit mit dem, an Schulen vorherrschenden, Autoritätsverständnis und der dominanten Präsenz einer lehrerzugewandten Sozial-Logik aufwachsen. Im späteren Erwachsenen-Leben reflektiert diese Konditionierung die bekannten Verhaltens-Phänomene:
a.) Vorhaltungen wegen pädagogischer Fehlleistungen, wird standardmäßig mit einer vorauseilenden Unschulds-Vermutung zugunsten der Lehrer begegnet. Gleichzeitig werden Kinder pauschal abgewertet, indem ihnen grundsätzlich die Unglaubwürdigkeit ihrer Aussagen unterstellt wird, insbesondere wenn Sie das Opfer von Gewalttätigkeiten oder anderen Unrechts-Handlungen durch Lehrer geworden sind.
b.) Unbeirrbare Glaubensbereitschaft, gepaart mit vorauseilender Richtigkeits- bzw. Wahrheits- Vermutung zu allem was Lehrkräfte äußern, beeinflußt elterliche Verhaltensweisen.
c.) Die Schwäche, sich Autoritäten kritisch entgegenzustellen und die Neigung, die Lehrerposition als unantastbar zu tabuisieren unterstützt die Verhältnisse. Die schulische Autorität hebt die Lehrer für viele Eltern auf eine Ebene erhabener einschüchternder Dominanz.

Es wirken aber auch andere Komponenten, wie:
a.) der kommunikative Vorteil der Lehrer, durch deren beruflich bedingte sprachliche Überlegenheit und Redegewandtheit gegenüber den Eltern und das tägliche Zusammensein am Arbeitsplatz Schule. Es ermöglicht einen ständigen mühelosen Gedanken-Austausch während der Dienstzeit, während Eltern sich nur sporadisch, in der Freizeit, während Elternabend oder Arbeitskreis sehen;
b.) die kollegiale Verbundenheit. Sie ermöglicht in Spannungsfällen eine Neigung zu unkompliziertem, gemeinschaftlichen Vorgehen gegenüber einzelnen Elternhäusern;
c.) die Bewertungshoheit der Lehrerschaft, die es ermöglicht, Leistungen, schulisches Verhalten und Situations-Bestimmungen nach subjektiven Erwägungen frei zu interpretieren. Sie hat Monopol-Charakter und kann Lehrer bei Problem-Angelegenheiten sogar in die Doppel-Position von Kläger und Richter heben. Die Abhängigkeit der Eltern und Schüler vom Wohlwollen der Lehrerschaft kann Verhältnisse erzeugen, welche dem Erpressungs- Charakter einer Nötigung entsprechen.
d.) der von Lehrern - offen oder verschleiert - gezeigte Anspruch auf Unfehlbarkeit, welcher kritische Einwände als feindseligen Akt versteht und mit sozialen Sanktionen ahndet;

Seelische Wunden bluten nicht und das scheint Relikten aus der Struwelpeter-Epoche von 1847 auch heute noch ein unheilvolles Dasein zu ermöglichen. Immer wieder zeigen sich gedankliche Überbleibsel aus der Zeit des Rohrstock-Fetischismus und belegen einen unzureichenden Bezug zur Verfassung und den Gesetzen zum Schutz der Kinder.

Die gegenwärtige Bewertungspraxis, mit welcher die physischen und psychischen Gewaltformen von Lehrern gegen Kinder, von Schulaufsicht und Staatsanwaltschaft zu unbedeutenden Kavaliersdelikten mit Bagatell-Charakter herabgestuft und die Rechte der Kinder nach Art.1 und Art.2 GG und §1631 Abs.2 BGB, mißachtet werden, offenbart die Existenz rechtsfreier Räume. Dies macht es äußerst dringlich, die gesetzlichen und administrativen Vorgaben für Schulbehörde und Justiz zum Umgang mit Rechtsbrüchen gegen Kinder umgehend für die Erfordernisse der realen Praxis nachzubessern. Hierbei geht es vorrangig nicht um die Bestrafung, sondern um eine eindeutige Unrechts-Feststellung durch staatliche Organe! Die Praxis des Gewaltmißbrauchs durch Lehrer muß in ein neues Verhältnis zum Wissen und den Anforderungen der Gegenwart gestellt werden.
( zurück >)

Der aktuelle Abschluß eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens, am 21.04.2008, offenbart zugleich die unzureichende Substanz in der Empfehlung von der Schulaufsicht, welche das elterliche Handeln gegen Unrechts-Geschehnisse auf eine Anzeige gegen Schulleitung oder Lehrer beschränken möchte:
Am 15.Mai 2007 wurde der Waldorflehrer S. der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek wegen eines Gewaltvorfalls angezeigt.
Am 21.04.2008 wurde von der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, daß das Ermittlungsverfahren gegen den Lehrer wegen Körperverletzung, gemäß §153 Abs.1 StPO eingestellt worden sei, da die Schuld als gering anzusehen ist und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht.

Die Fragwürdigkeit dieser Wertbemessung und Rechts-Auslegung durch die Staatsanwaltschaft wird mit einer Erläuterung der Justizsenatorin Dr. Lore Peschel-Gutzeit in der staatsanwaltlichen Erledigungsstatistik vom 02.04.2001 aufgezeigt. Zur Verfahrenseinstellung muß demnach eine Geringfügigkeit bestehen, welche einem Diebstahl im Kaufhaus, im Wert von 10,- EURO entspricht, der Täter im weitern Verlauf, noch im Hause, durch einen Detektiv gestellt wurde und die Ware zurückgegeben hat. Nachzulesen auf Seite 4 in: http://www.hamburg.de/Behoerden/Pressestelle/Meldungen/
tagesmeldungen/2001/april/w14/mo/jb02_neu.pdf

Als der Waldorf-Lehrer ein Kind so heftig am Schopfe zu Boden herab zerrte, daß dem Opfer die Haare in Büscheln herausgerissen wurden, war dies nicht allein für den betroffenen Schüler ein traumatisches Erlebnis. Der Vorfall wurde zugleich von den Mitschülern beobachtet. Viele dieser Kinder berichteten noch nach Wochen von der Furcht, welche sie vor dem Lehrer empfänden.

Das seelische und körperliche Leid der Kinder, als sie der Gewalt-Einwirkungen des Lehrer ausgesetzt waren, das Potential der Angst mit nachfolgender Lernhemmnis und die möglichen wirtschaftlichen Auswirkungen im späteren Erwachsenenleben, entsprechen nicht jener Geringfügigkeit, welche in der Mustervorgabe zur staatsanwaltschaftlichen Erledigungs-Statistik vom 02.04.01 beschrieben wird.
Die Tatsache, daß die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren zur Anzeige vom 15.05.07 mit der Begründungen einstellte, daß "kein öffentliches Interesse an einer Verfolgung besteht", dürfte sogar im Widerspruch zu klaren gesetzlichen Vorgaben für den Schutz der Kinder stehen.

Das sogenannte "Öffentliche Interesse" bestimmt sich in seiner höchsten Form aus den Bundesgesetzen, welche vom Bundestag als Vertreter aller Bewohner dieses Landes beschlossen worden sind. Der §1631 Abs.2 BGB erklärt seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen gegenüber Kindern ausdrücklich für unzulässig und schreibt somit - allein auf Grund seiner Existenz als Gesetz - das "Öffentliche Interesse" als beständige Gegebenheit fest. Das die Staatsanwaltschaft diese rechtliche Vorgabe nicht beachtet, gibt Anlaß zur Sorge. Es kann als Ausdruck mangelnder Kinderfreundlichkeit und ungenügende Bereitschaft zur Respektierung der Bundesgesetze verstanden werden. Eine Korrektur der Wertbemessung ist dringend vonnöten.

1.) Ich rege an, daß zur physischen, auch die psychische Gewalt gegen Kinder nach §1631 Abs.2 BGB, als zu ächtender und zu bekämpfender Tatbestand in allen schulischen Einrichtungen, wie auch bei den Strafverfolgungs-Gremien über das bisherige Maß hinaus - verbunden mit der Pflicht zum sofortigen Einschreiten und einer ungeschönten Unrechts-Feststellung - umgehend und mit Nachdruck bewußt gemacht wird.

2.) Ich rege an, darauf hinzuwirken, daß §1631 Abs.2 BGB künftig für die Staatsanwaltschaft bindend ausschließt, daß ein Ermittlungsverfahren, dem die Mißhandlung eines Kindes von einem Lehrer, Schulbediensteten, oder sonstigen Arbeiter des Erziehungsgewerbes zugrunde liegt, mit der Definition "kein öffentliches Interesse", eingestellt werden kann.

3.) In den Ermittlungsverfahren zu den Anzeigen vom 28.02.07 und 15.05.07, wurde die Einleitung eines Verfahrens gegen Lehrerschaft und Vorstand der Waldorfschule mit Verweis auf §170 StPO abgelehnt. Die Grundlage der Anzeigen, mit der Aussage des §1631, "daß Kinder ein Recht auf gewaltfreie Erziehung haben und seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen unzulässig sind", wurde von der Generalstaatsanwaltschaft inhaltlich abgewandelt.
Mit der Begriffsfolge "Über pädagogische Zweckmäßigkeit, Vorrangigkeit und Stilrichtungen, sowie über persönliche Weltanschauungs-, Moral- und Geschmacksfragen, werde durch diese Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens nicht entschieden", entzog sie sich der Aufgabenstellung des
§1631 Abs.2 BGB.

Ich rege an, die Gruppen-Verantwortlichkeit der schulischen leitenden Gremien verbindlicher zu definieren und es der Staatsanwaltschaft zu erschweren, Verfahrens gemäß §170 StPO einzustellen.
In den vorliegenden Fällen mit gesetzwidriger Gewalt lag die administrative Handlungsgewalt bei den Mitgliedern der Lehrergemeinschaft und des Schulvorstandes - was ALLE Personen verantwortlich macht. Obwohl die Mitglieder dieser Gremien jahrelang auf die Mißhandlung von Kindern hingewiesen wurden, unternahmen sie nichts. Dies machte bei Lehrkräften eine weitere Eskalation der gesetzwidrigen Gewaltbereitschaft möglich, wodurch allen Beteiligten der Schulführung eine Mitschuld an den Vorfällen von 2007 zugerechnet werden muß. In den beiden bisher abgeschlossenen Untersuchungs-Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft eine Unrechtsfeststellung mit Berufung auf §170 StPO abgelehnt und Schulvorstand und Lehrerschaft aus jeglicher Verantwortlichkeit entlassen. Hiermit können nur jene Kräfte gestärkt werden, denen es an Achtung und Respekt vor den Rechten der Kinder fehlt und das steht im klaren Widerspruch zu den Vorgaben der Artikel des Grundgesetzes.

4.) Ich rege an, bei der Schulbehörde und bei der Staatsanwaltschaft ein Sonder-Ressort für Lehrergewalt gegen Kinder einzurichten. Die Sicherung der Objektivität sollte oberste Priorität haben. Um berufsbezogene Interessen-Kollisionen zu vermeiden, sollten sich die Mitglieder keinesfalls aus Lehrerschaft oder lehrerzugewandten Berufen rekrutieren. Die einfühlsame Befragung der Kinder, allein durch psychologische Experten, muß garantiert sein. Dazu sollte eine kinderorientierte Aufarbeitung der traumatischen Erlebnisse im Vordergrund stehen. Hierbei müssten unbedingt auch jene Kinder einbezogen sein, die durch ihre Zeugenschaft und die sich daraus ergebenden seelischen Belastung, mit betroffen sind.

5.) Ich rege an, die gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, daß ein beschleunigtes Verfahren bei Vorwürfen gegen Pädagogik-Arbeiter und Berufstätige des Erziehungswesens, wegen psychischer und physischer Gewalthandlungen, als feste Regel vorgegeben wird. Anders als bei 417 StPO, sollte dies ein Standard ohne Ausnahmeregelungen sein und keiner zusätzlichen Beantragung - bei wem auch immer - bedürfen.

Daß, wie im jetzt aktuell vorliegenden Fall, über elf Monate für ein Ermittlungsverfahren wegen Gewaltvorhaltungen gegen ein Mitglied des Lehrerstandes verstrichen sind, steht im Widerspruch zur biologischen Reife der kindlichen Natur des Opfers und den psychischen Folgen bei schwerwiegenden Streß-Erlebnissen. Es nützt allein dem Verschleierungs-Bestreben des Täters, zum Schaden des Kindes! Die Pflicht zur zügigen Klärung sollte künftig für alle Fälle, in denen der Vorwurf gesetzwidriger Gewalthandlung von Lehrkräften, bzw. Schulbediensteten gegen Kinder erhoben wird, verbindlich administrativ vorgegeben sein.

6.) Ich rege an, das Prinzip der Interessenkollision, welches im § 110 im Hamburger Schulgesetz angesprochen wird, dahingehend auszuweiten, daß Lehrern wie Schulbediensteten, im Zuge des Opferschutzes, strikt untersagt wird, bei Vorwürfen von gesetzwidrigen Verfehlungen gegen Kinder mit den Kindern über den Vorfall zu reden, um manipulative Einwirkungen zu verhindern. Es sollte Sanktionsmöglichkeiten geben, um die Einhaltung sicherzustellen.

7.) Ich rege an, neue gesetzliche Regelungen zu schaffen, welche die vom Vereinsrecht vorgegebene freie Organisation der Selbstverwaltung für Schulen in freier Trägeschaft dort einschränken, wo sich Möglichkeiten zum Mißbrauch der administrativen Befugnisse bieten. Es hat sich gezeigt, daß die gegenwärtigen Rechtsgrundlagen es begünstigen, in den Lehrerschaften Machtstrukturen herauszubilden, welche demokratische Kontroll-Mechanismen aushebeln und zur mißbräuchlichen Handhabung gegen Kinder und Eltern verleiten.

Die dokumentierten Geschehnisse der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek aus den letzten Jahren belegen: Die Schule hatte z.B. wissentlich zugelassen, daß gesetzwidrige Gewalt gegen Schulkinder möglich war. Sie hatte damit pädagogisches Unvermögen toleriert und hierdurch ihre Fürsorgepflicht nicht erfüllt. Wohl um dem Interesse der Lehrerschaft an einem unbefleckten Ansehen zu dienen, wurden alle schulinternen Bestrebungen, die Verhältnisse für die Kinder zu verbessern, blockiert. Handlungsbereitschaft zeigte die Schule erst unter dem Druck von außen, durch das Einwirken der Schulaufsicht.
Viele Ereignisse lassen vermuten, daß sich auch an anderen privat geführten Schulen, ähnliche - den Lehrerinteressen dienende Strukturen - gebildet haben.
Unverkennbar schafft das Vereinsrecht - als Grundlage für Schulen in freier Trägeschaft - eine Fehlgewichtung zwischen den beiden tragenden Gruppen, der Lehrer und der Eltern. Obwohl die Lehrerschaft üblicherweise, mit etwa nur 10% der Mitglieder den deutlich kleineren Anteil einer schultragenden Vereins-Struktur der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek bildet, besitzt sie eine allmächtige Vorrangstellung gegenüber der Elternschaft.

Neben den gruppendynamischen Prozessen im Sozial-Mechanismus der Schule, welche eine Vorteils-Position für die Lehrer schaffen, begründet sich die Unterlegenheit der Eltern auch damit, daß die Schulzeit naturgemäß auf nur wenige Jahre begrenzt ist, während die Lehrerschaft als Gremium kontinuierlich weiter besteht. Das hat zur Folge, daß sich jedes einzelne Elternhaus mühsam und zeitaufwendig in die rechtlichen und sozialen Gepflogenheit der Schulrealität hineinfinden muß. Ihm steht vom ersten Tag an eine routinierte Dienstleistungs-Gemeinschaft aus Lehrerschaft und Schul-Administration gegenüber, deren Elementar-Interesse zuerst dem eigenen existenziellen Wohl gilt und die das Geschehen, insbesondere nach pädagogischen Fehlleistungen zu ihren Gunsten zu lenken versucht. Das mag als menschlich gewertet werden, aber es entschuldigt nicht, daß den Kindern ihre Rechte verweigert werden.

Friedenserziehung bedeutet den Kindern das Erlebnis der Friedenserfahrung zu vermitteln. Die Vorbildfunktion der Lehrkräfte ist Lehrmittel. Das verlangt, daß jegliche unfriedliche und seelenverletzende Verhaltensweise von Autoritäten zu unterbleiben hat. Ich bitte sie, sich daran zu beteiligen, in diesem Sinne, Schule neu zu bilden.
Abschließend wiederhole ich noch einmal mein Anliegen um Zusendung einer Kopie, von der möglicherweise an Frau Ernst gesandten Stellungnahme der RSS Hamburg-Wandsbek.
Mit freundlichem Gruß
gez. Manfred Hell

ANLAGEN:
Schreiben an die Schulaufsicht vom 20.03.2008
Entgegnung der Schulaufsicht vom 25.03.2008
Hell-Stellungnahme an die Schulaufsicht vom 02.04.2008 ( zurück >) ____________________________________________________________________

NACHTRAG:
Eine aktuelle Situationsbetrachtung zur Gewalttätigkeit durch Lehrer an den Schulen findet sich in der Frankfurter Rundschau vom 04.04.08 in "Wissen&Bildung", sowie in Stern-Online unter:
http://www.stern.de/politik/panorama/: Schl%E4ge%2C-Beleidigungen%
2C-Mobbing-Tabuthema-Lehrergewalt/616481.html

Weitere Ergänzung bietet die mediale Resonanz in der "Märkische Allgemeine" auf Grund eines aktuellen Verfahrens wegen Lehrer-Gewalt vor dem Amtsgericht Wusterhausen/Brandenburg http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11184171/62129/
Angelika_Bachmann_über_Lehrer_Gewalt_und_Moeglichkeiten_der.html #

Ich möchte auch auf das Buch von Andreas Salcher "Der talentierte Schüler und seine Feinde" und auf die Schriften von Professor Kurt Singer in http://www.prof-kurt-singer.de verweisen. ____________________________________________________________________

ZUR KENNTNISNAHME
Unter anderem wurden auch tragende Parteien und Gremien der Stadt Hamburg mit dem nachfolgend wiedergegebenen Anschreiben in diese Thematik mit einbezogen:

Sehr geehrte Damen und Herren,
in einem Schreiben vom 14.02.08 habe ich - bei meinem Bemühen um gewaltfreie Pädagogik und Respektierung der Persönlichkeitsrechte der Kinder - Hamburger Parteien um Mithilfe gebeten. Von Frau Ernst, der schulpolitischen Sprecherin der SPD, wurde mir sachbezogen geantwortet.

Frau Ernst hatte sich hierfür um klärende Information an die Schulbehörde gewandt und mir das Ergebnis ihrer Anfrage mitgeteilt. Dadurch wurde eine Diskrepanz im Rechtsverständnis der Behörde, vielleicht gar eine Mißachtung von Bundesgesetzen durch die Stadt Hamburg deutlich.

Meine aktuelle Entgegnung hierzu ist zwar an Herrn Tiesrabe, als neuen schulpolitischen Sprecher der SPD adressiert, dennoch richten sich die Sach-Ausführungen parteiübergreifend zugleich an alle anderen führenden Kräfte der Stadt Hamburg. Aus diesem Grunde reiche ich eine Kopie der Niederschrift zur freien Weiterverwendung an Sie weiter.

Die Gegebenheiten erfordern aus meiner Sicht, daß die Bürgerschaft der Stadt Hamburg möglichst umgehend bewirkt, daß die vorgegebenen gesetzlichen Normen für den Schutz der Kinder und die Respektierung ihrer Rechte, in der Praxis der pädagogischen Einrichtungen und der staatlichen Aufsichts-Gremien bewußt gemacht und kompromißlos eingehalten werden. Unbedingt sollten die angesprochenen Verfahrensweisen der Staatsanwaltschaft, bei psychischer und physischer Gewalt von Lehrern gegen Kinder, einer kritischen Prüfung unterzogen werden.

Ich bitte Sie, sich für eine Veränderung der unzureichenden Verhältnisse und eine Umsetzung meiner Anregungen zu verwenden. Über eine Mitteilung, auf welche Weise Sie in dieser Sache tätig werden können, würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichem Gruß
gez. M.Hell ( zurück >)

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VERTEILER:
Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, Herr Ole von Beust
Behörde für Bildung und Sport, Frau Senatorin Goetsch
Behörde für Inneres, Herr Senator Christoph Ahlhaus
CDU-Hamburg, Vorstand
CDU-Bürgerschaftsfraktion, Schulpolitischer Sprecher
GRÜNE/GAL HAMBURG, Landesvorsitzende Frau Hajduk
GAL-Bürgerschaftsfraktion, Schulpolitischer Sprecher Herr Armin Oertel
SPD-Hamburg, Vorstand
SPD-Bürgerschaftsfraktion, Schulpolitischer Sprecher Herr Tiesrabe
Die Linke, Frau Dora Heyenn
FDP-Hamburg, Vorstand
FDP-Landesverband Hamburg, Schulpolitische Sprecherin Frau Canel

ANLAGEN 1, 2 und 3, (Schriftverkehr mit der Schulbehörde der Stadt Hamburg zur Thematik "Mißhandlungen von Kindern durch Waldorf-Lehrer und pädagogische Defizite", im Jahr 2008)
Siehe Seite 4,2.

HINWEIS:Am 26.05.2008 wurde die Kopie des Schreibens an Herrn Tiesrabe auch an die Justizbehörde, Justizsenator Herrn Till Steffen weiter geleitetet.
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23.05.2008, Entgegnung von
Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Inneres,
Vorzimmer des Senators, Frau Falkenhagen

Sehr geehrter Herr Hell
Hiermit bestätige ich den eingang Ihres Schreibens vom 19.05.2008 an Herrn Innensenator Christoph Ahlhaus und danke Ihnen dafür.
Nach prüfung des Sachverhalts wurde festgestellt, dass Ihr anliegen in den Zuständigkeitsbereich der Behörde für Bildung und Sport, Hamburger Straße 31, 22083 Hamburg, fällt, weshalb der Vorgang dorthin abgegeben wurde.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Cornelia Falkenhagen.

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23.05.2008, Entgegnung von
Senat der Freien und Hansestadt Hamburg, Senatskanzlei Bürgerbüro

Sehr geehrter Herr Hell,
für Ihr Schreiben vom 19. Mai 2008 an den Ersten Bürgermeister, das Sie parallel einem größeren Verteiler haben zukommen lassen, danke ich Ihnen. Die Mitglieder des Senats leiten die Ihnen nach der Geschäftsverteilung zugewiesenen einzelnen Verwaltungsbehörden und Senatsämter. Insofern habe ich Ihr Schreiben der Präsidialabteilung der fachlich zuständigen Behörde für Bildung und Sport mit der Bitte, sich Ihres Anliegens anzunehmen, übermittelt. Die Ihnen von dort zugehende Nachricht, bitte ich abzuwarten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Carola Kollmannsberger

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11.06.2008, Entgegnung von:
SPD Bürgerschaftsfraktion Hamburg
Ties Rabe / Schulpolitischer Sprecher

Sehr geehrter Herr Hell
nach Durchsicht des von Ihnen angesprochenen Vorgangs kann ich der Einschätzung von Frau Ernst nur zustimmen und sehe daher von meiner Seite keinen weiteren Handlungsbedarf.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Ties Rabe

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19.06.2008, Entgegnung von
Behörde für Schule und Berufsbildung,
Senatsdirektor Thomas Schuster

BETREFF: Gewaltvorwürfe gegenüber der Rudolf Steiner Schule Hamburg-Wandsbek

Sehr geehrter Herr Hell,
vielen Dank für Ihre Schreiben an den Ersten Bürgermeister, an Frau Senatorin Goetsch und Herrn Senator Alhaus, in dem Sie auf Vorfälle an der Rudolf Steiner Schule Hamburg-Wandsbek eingehen. Als Leiter des Amtes für Verwaltung der zuständigen Behörde für Schule und Berufsbildung bin ich gebeten worden, Ihnen zu antworten.

Sie haben in Ihren Schreiben u.a. vom 11.09.07, 20.3.08, 2.4.08 und 19.5.08 an die Behörde für Bildung und Sport, jetzt Behörde für Schule und Berufsbildung, Vorwürfe gegen die Rudolf Steiner Schule Hamburg-Wandsbek erhoben und darin jeweils vorgetragen, dass die Schülerinnen und Schüler dort von physischer und psychischer Gewalt betroffen seien.

Die zuständige Schulaufsichtsbeamtin ist in jedem der von Ihnen und von der Schule gemeldeten Gewaltvorfälle zeitnah tätig geworden. Der Trägerverein hat nach Gewaltvorkommnissen von drei Lehrkräften gegenüber Schülern die Lehrkräfte, selbst vom Dienst suspendiert und ihnen gekündigt. Eines Unterrichtsverbots durch die Behörde bedurfte es daher in diesen Fällen nicht. Die Schulaufsicht hat mit der Schule und dem Trägerverein sowie den Eltern-, Lehrer-, und Schülervertretungen Gespräche geführt und ist in diesen Gesprächen auch auf die psychische Belastung der Schülerinnen und Schüler eingegangen. Zudem hat sie im Unterricht hospitiert, um sich ein Bild von der Lage in der Schule zu machen. Der Schulträger hat die bedenkliche Anhäufung von solchen Vorfällen zum Anlass genommen, mit Unterstützung der Beratungsstelle für Gewaltprävention ein Fortbildungskonzept zu entwickeln, und in wiederholten Gesprächen mit der Schulaufsicht die Thematik erörtert.

Nach der Prüfung der Schulaufsicht sind die Genehmigungsvoraussetzungen weiterhin erfüllt. Die Schulaufsicht wird den Schulbetrieb und den friedfertigen Umgang innerhalb der Ersatzschule weiterhin im Auge haben.
Mit freundlichen Grüßen
gez.: Signatur

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Dokumenten-Sammlung

Bedenkliches zur Waldorf-Schule

Seite 1.1 / Lehrer-Administration und Schulvorstand gegen Elternhaus
Schriftverkehr 2005

Seite 1.2 / Lehrer-Administration und Schulvorstand gegen Elternhaus
Schriftverkehr 2007


Seite 1.3 / Lehrer-Administration und Schulvorstand gegen Elternhaus
Schriftverkehr 2008

Seite 2.1 / Eltern/Lehrer-Konferenz
Öffentliche Texte 2005, Reaktionen von Schulleitung und Lehrerschaft.
(Eltern/Lehrer-Konferenz ist das einzige klassenübergreifende Eltern-Forum.)

Seite 3.1 / An Elternschaft
Schriftverkehr 2007

Seite 3.2 / An Elternschaft
Schriftverkehr 200
8
mit SEKTEN-THEMATIK

Seite 4.1 / Schulbehörde Hamburg
In Vorbereitung / Schriftwechsel 2007

Seite 4.2 / Schulbehörde Hamburg
Schriftwechsel 2008

Seite 5.1 / Senat + Parteien Hamburg
Schriftwechsel 2008

Seite 6.1 / Staatsanwaltschaft Hamburg
Schriftwechsel 2007 + 2008

Seite 7.1 / Gremien auf Bundesebene
Schriftwechsel 2008

Seite 8.1 / Kinderschutzbund
Schriftwechsel 2007

Seite 9.1 / Gegen-Stimmen

_________________

Eltern-Dokumentationen
von Schul-Konflikten

1.) Waldorf- + andere Privat-Schulen
2.) Staatliche Schulen

Netzwerk für Kinder-Rechte
www.lernen-ohne-angst.de

www.eltern-contra-schulunrecht.de

Kritische Öffentlichkeit schaffen
mit: www.eltern-info-net.de