Eltern
contra Schul-Unrecht |
||||||||||||
. | ||||||||||||
<< Zurück zum Start
|
Seite 1.1 |
|||||||||||
. |
||||||||||||
INHALT Schreiben
an die Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek Antwort
der Schulleitung der Waldorf-Schule Hamburg-Wandsbek Antwort
der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek EINLEITUNG
Die
Rudolf-Steiner-Schule ist stolz auf die Kompetenz und die Vielseitigkeit ihrer
Lehrer. Zum Beispiel arbeitete ein anderer Waldorf-Lehrer, während seines
Dienstverhältnisses an dieser Schule, nach eigenen Ausführungen, im Auftrag
der pädagogischen Forschungsstelle des Bundes der Freien Waldorfschulen an
der Vorbereitung für eine Publikation zum Thema Atlantis. Die
Zeitschrift "ERZIEHUNGSKUNST" zur Pädagogik Rudolf Steiners, Organ des Vereins
"Bund der freien Waldorfschulen e.V.", hatte diesen Waldorflehrer im Heft
Nr. 12/2004 mit folgenden Worten vorgestellt: "Zum Autor: Ulrich Kaiser, geb.1960,
Studium der Philosophie, Kunstgeschichte, Pädagogik in München, Bochum, Paris
und Stuttgart, Klassenlehrer an der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek."
Im Sommer des Schuljahres 2007 beendete der Klassenlehrer Dr.Ulrich Kaiser
seine seine Tätigkeit an der Waldorf-Schule, um - wie es hieß - in anderen
Zusammenhängen tätig zu werden. Wenig später gibt eine Veröffentlichung
im "Zeitzeichen-Veranstaltungsprogramm Aug./Dez.07" einen Hinweis auf das
das anspruchsvolle Niveau des neuen Betätigungsfeldes. Das Heft kündigte ein
"Phänomenologisches Kolloquium mit dem Thema Zeitbewußtsein und Imagination"
an, welches am 03.11./04.11. 2007, im Rudolf-Steiner-Haus Hamburg mit Beteiligung
von Herrn Dr. Kaiser stattfinden sollte. Die positive Vielfalt der Aktivitäten prägt das öffentliche Ansehen der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek auf bestimmende Weise. Anstand und Redlichkeit verlangen aber, daß auch Unvollkommenheiten offenbart und nicht verschwiegen werden. Hier vermittelt die Eltern-Dokumentation mit der Wiedergabe der Schriftwechsel eines Elternhauses mit Klassenlehrer, Fachlehrern, den Gremien der Schule und staatlichen Institutionen, einen Einblick in eine andere, wohl eher unbekannte und vielleicht auch erschreckende Waldorf-Realität. Eine Erläuterung erübrig sich. Die inhaltlichen Ausführungen sprechen für sich. Bei vielen Schriftunterlagen besteht noch Unklarheit, wieweit bei deren Veröffentlichung Persönlichkeitsrechte zu schützen sind. Solange die Prüfung zur Rechtslage nicht abgeschlossen ist, wird deshalb auf die angestrebte volle Namensnennung verzichtet und das - in der Presse übliche - Kürzel-Verfahren angewendet. DOKUMENTATION Schreiben
an die Schule Sehr
geehrter Herr Farr, Bei
der Betrachtung der Gegebenheiten fügten sich Ereignisse an dieser Schule,
sowie persönliche Erfahrungen zu einem Gesamtbild, welches zu der unerfreulichen
Schlußfolgerung führt, daß ein Teil der Lehrkräfte durch deren Umgangsverhalten,
möglicherweise für die aggressiven Sozialmuster an der Schule mit verantwortlich
zu machen ist. Sollte sich diese Einschätzung als richtig erweisen, müßte
es bedeuten, daß die bisherigen Bildungsangebote für die Lehrkräfte zur Konfliktbewältigung,
im Rahmen der Waldorf-Pädagogik, keine ausreichenden Lösungen möglich machen
und somit neue Wege, ohne ideologische Vorbehalte, zur Verbesserung gesucht
werden müssen. Eine Anregung für erforderliche Lösungswege bei ungenügendem Verhalten von Lehrkräften, läßt sich vielleicht auch durch einen Blick auf die Praxis in den großen Unternehmen finden, denn die Kundenberater in der freien Wirtschaft sind in vielen Situationen mit ähnlichen sozialen Schwierigkeiten konfrontiert, wie die Lehrkräfte an einer Schule. Für viele erfolgreiche Unternehmen ist es als Reaktion auf die gegebenen Realitäten selbstverständlich, ihre Mitarbeiter jedes Jahr zu speziellen Seminaren zu schicken, um sie insbesondere auf mentaler Ebene, sowie in den Bereichen der Konfliktbewältigung, der Verbesserung der persönlichen Selbstkontrolle und dem positivem Umgangsverhalten bei Sozialkontakten, durch ein effektives Training zu stabilisieren bzw. zu verbessern. Vielleicht ist es möglich, Vergleichbares mit ähnlicher Zielsetzung und entsprechend kompetenten Trainern, generell für alle Lehrkräfte an unserer Schule durchzuführen? Da ich zu wenig mit den Schulstrukturen vertraut bin, um einschätzen zu können, wer der sachlich richtige Adressat für diese Thematik sein könnte, bitte ich um Nachsicht, falls ich mit Ihnen nicht den richtigen Gesprächspartner angesprochen haben sollte. Desweiteren bitte ich Sie, meine Überlegungen gegebenenfalls an den hierfür kompetenten Kreis weiterzugeben. Herr K. gab mir gegenüber die aufmunternde Empfehlung, mir ein anderes Forum zu suchen. Diesem Anraten will ich folgen und im Interesse einer konstruktiven Behandlung des Themas, auch weitere Gesprächspartner in diese Überlegungen mit einbeziehen. Vielleicht ergibt sich ja durch eine Ausweitung der Kommunikationsebene ein förderlicher Ansatz für ein effektives Lösungsbild. Ich
bitte um Ihre schriftliche Stellungnahme und um eine Aussage dazu, was Sie
in dieser Sache unternehmen werden. ANLAGE
Sehr
geehrter Herr K. Sie
äußerten in Ihrem Brief vom 30.05.05 "Da ich angesichts dieses Problems
einigermaßen ratlos bin, bitte ich sie, mit Ihrem Kind ... vor allem darüber
zu sprechen, was in Zukunft zu tun ist, wenn sich ein ähnlicher Vorgang des
Ausgrenzens und des Hänselns bis hin zur Aggression anbahnen sollte. Vielleicht
schaffen wir ja dann ein besseres Sozialverhalten!". Definition
Nr. 1 / Erziehung
Definition
Nr. 2 / Pädagogik Definition
Nr. 3 / Anschreien als Aggressionsverhalten FAKTEN: Es liegt in der Natur der Sache, daß aggressives Anschreien ein hohes bedrohliches bzw. verängstigendes und seelisch verletzendes Potenzial enthält. Es ist eine Tatsache, daß bei Menschen, insbesondere den Kindern, welche auf diese bedrohlich oder abwertend zu empfindende aggressive Weise angeschrien werden, als natürliche Folge die ererbten biologische Alarm- bzw. Überlebens-Systeme aus der menschlichen Frühzeit, heute mit dem Begriff "Stress" bezeichnet, aktiviert werden. (Siehe die Bücher: "Denken, Lernen, Vergessen" und "Phänomen Stress" von Veester - uralt, aber verständlich geschrieben und immer noch weitgehend gültig.) Hierzu gehört die Ausschüttung von Neurotransmittern (z.B. Noradrenalin) im Gehirn, mit der Folge, daß eine Übermittlung von Gedanken-Signalen durch Ausschüttung von Acetylcholin, Glutaminsäure und anderen Substanzen, an den Synapsen unterbunden und faktisch eine Denkblockade erzeugt wird. PHYSIS: Das Anschreien von Kindern durch Autoritätspersonen, im vorstehend beschriebenen Sinne, führt als Fremdeinwirkung von außen zu einer massiven Aktivierung und Belastung der internen Körpersysteme, wie z.B. die Umstellung im vegetativen Nervensystem vom Parasympatikus zum Sympatikus, sowie Hormon-Ausschüttung, Funktions-Änderungen von Herz, Magen, Darm, Leber Nieren u.s.w.! Da jegliche Absicht der betroffenen Kinder fehlt, diesen belastenden physischen Wandel freiwillig herbeizuführen, stellen die auslösenden Verhaltensmuster der verursachenden Person somit ein gewaltsam herbeigeführtes körperliches Ereignis ( faktisch also körperliche Gewalt! ) dar. Es handelt sich hierbei um die gleichen Stress-Belastungen, über deren gesundheitliche Auswirkungen (also mit der direkten Folge von organischen und seelischen Erkrankungen) im Erwachsenen-Alltag, z.B. bei der allgemeinen Berufsausübung, dem Autofahren, oder der Lehrertätigkeit, nicht die geringsten Zweifel bestehen und welche auch in der Arbeitsmedizin dementsprechend berücksichtigt werden. PSYCHISCHE FOLGEN: Schulkinder sind hierbei einer besonders bösartigen Tücke ausgesetzt, denn zum seelischen Leid des Augenblicks und der gesundheitlichen Beeinträchtigung, sowie dem Verlust an Selbstvertrauen und Selbstwerteinschätzung, folgt nicht nur eine lang nachwirkende, destruktive Konzentrations- und Lernbehinderung für die Kinder. Solche Einwirkungen auf die Psyche können sogar zu einer dauerhaften lebenslangen Leistungsschwäche führen. Bedauerlicherweise wird diese meist nicht dem Verursacher, sondern obendrein auch noch dem Leidtragenden, also dem Kind angelastet. Die weiterführende Fragestellung, wieweit in dem aggressiven Anschreien durch die Autoritätsperson nicht persönliche Schwäche, sondern ein gezielt praktiziertes Mobbing-Verhalten gegenüber dem betroffenen Kind zu sehen ist, findet in der Alltagsrealität erfahrungsgemäß nicht die erforderliche Beachtung. Wenn
Kinder sich langfristig als hilflos ausgeliefert, im Rahmen von dominanten
Machtstrukturen erleben müssen, wird Ihnen hierdurch letztlich die Botschaft
vermittelt, daß es eine vorgegebene Selbstverständlichkeit darstellt, wenn
ein Überlegener sich zu Lasten eines Schwächeren auslebt. Als natürliche Reflektion
prägen sich solche Werte schließlich zu einem sozialen Ordnungsbild und führen
zu Bestrebungen, sich das eigene, gering erachtete Persönlichkeitsbild nun
seinerseits durch abträgliche Handlungsweisen gegenüber schwächeren Mitschüler
aufzuwerten. Falls sich die hier angesprochene Praxis des Anschreiens, im Gegensatz zu meiner Einschätzung, mit dem Lehr- und Erziehungsauftrag der waldorforientierten, pädagogischen Berufe in Einklang bringen läßt, bitte ich sie, mir konkret zu belegen mit welchen Aussagen von Rudolf Steiner solche Vorgehensweise gerechtfertigt wird. Differenzierung
Ihres Aggressionsbegriffes In Ihrem Schreiben (vom 30.05.05, Red.) verwenden Sie den Aggressionsbegriff auf eine undefinierbare diffuse Weise, so daß es offen bleibt, über welche Art von Aggression Sie eigentlich konkret reden und eine objektiv vergleichende Bewertung nicht möglich ist. Dies macht es erforderlich, für die weitere Erörterung eine korrekte Grundlage herbeizuführen. Dafür sollen die Geschehnisse zwischen den Klassenkameraden meines Sohnes mit Gewalt-Vorkommnissen durch Schüler anderer Klassen - mit denen ich persönlich konfrontiert war - in Beziehung gebracht werden. Fall
1.) Vor gut einem Jahr wurde mein Sohn (noch im sechsten Schuljahr) auf
dem Schulgelände von zwei Schülern der 10. Klasse angegriffen und nachdem
er zu Fall gebracht worden war, auf dem Boden liegend mit Fußtritten in den
Bauch und auf den Rücken traktiert. Einer dieser beiden Schüler zeichnete
sich durch eine besondere Gewaltbereitschaft aus. Er ließ mit seinen Fußtritten
erst dann von meinem Sohn ab, als dieser sich erbrach. Da ein berechtigter
Verdacht auf innere Verletzungen vorlag, war anschließend eine aufwendige
ärztliche Untersuchung erforderlich. Fall 2.) Ich stand nach Schulschluß vor dem Hauptausgang in der Aula als ich bemerkte, daß ein älterer Schüler (vermutlich 9. Klasse) einen schwächeren Schüler der unteren Klassen erst in einen Würgegriff nahm und als der Kleinere sich befreit hatte und fortlief, diesen verfolgte und offenbar aus dem Gefühl der Überlegenheit heraus, mit den Füßen nach ihm trat. Ich sprang dazwischen, um den Großen von seinem gewalttätigen Tun abzuhalten. Dies veranlaßte eine Gruppe seiner Klassenkameraden dazu, sich zu nähern und mir vorzuwerfen ich hätte ihrem Mitschüler unrechtmäßigerweise bedrängt. Die Tatsache, daß der Große einem eindeutig Unterlegenem gegenüber gewalttätig wurde, fand offensichtlich ihre uneingeschränkte Billigung. Fall 3.) Nach einer Schüleraufführung bewegte ich mich auf den Ausgang zu. Einem vor mir gehenden Schüler wurde im Vorbeigehen von einem an der Tür wartenden Schüler (offenbar aus einer höheren Klasse) irgend etwas gesagt, was den Angesprochen zu einer kurzen Entgegnung veranlaßte. Hierauf trat der an der Tür Wartende den vorbeigehenden Schüler, ohne Vorwarnung unter vollem Krafteinsatz mit seinem Fuß gegen den Körper. Obwohl sich dieser Vorfall vor den Augen vieler Erwachsener abspielte, verhielten sich alle ungerührt als hätten sie nichts gesehen, so daß ich der Einzige blieb, der sich mit diesem Jungen auseinandersetzte. Im
Gegensatz hierzu: Die Ereignisse am 24.05.05. Richtigstellung
zum Gewalt-Verständnis: Schläge mit der nackten Hand oder Faust haben
im realen Leben nicht die gleiche Wirkung, wie sie üblicherweise in den Hollywoodfilmen
gezeigt werde. Beispiele
aus der Praxis zur Entstehung negativer Sozialmuster Beispiel 1) Auf dem März-Elternabend 2002 wurde die Elternschaft unserer Klasse seitens einiger Eltern zu einem außerordentlichen Elternabend für Mittwoch den 6.3.02 eingeladen. Es sollten Vorwürfe besprochen werden, daß Sie in Ihrer Eigenschaft als Klassenlehrer, unsere Kinder vielfach in aggressiver unverantwortlicher Weise angeschrien haben sollen. Ihnen wurde dazu in diesem Zusammenhang ausdrücklich erklärt, daß Ihre Teilnahme nicht erwünscht sei, damit auch die ängstlichere Eltern sich frei zu äußern wagten. Nun war mein Sohn erst mit Beginn des dritten Schuljahres zur RSH-Wandsbek gekommen und ich kannte nur die friedliche Unterrichtsführung von Frau B., der Klassenlehrerin in der RSH-Bergedorf aus eigenem Erleben, da wir Eltern dort sehr oft vor der Klassentür, oder den geöffneten Fenstern des Klassenzimmers standen und den Unterricht mitverfolgten, um an dem Leben der Kinder teilzuhaben. Arglos hatte ich Eltern und Lehrer - mit begründet auf diese Erfahrungen - stets als eine harmonische, partnerschaftlich kooperierende Erziehungs-Gemeinschaft verstanden und sah mich zu Ihnen persönlich, in Ihrer Funktion als Klassenlehrer, in einem positiven Beziehungsverhältnis. (Seit dem Wechsel zur RSS-Wandsbek hatte mein Sohn zwar des öfteren geklagt, daß die Kinder während des Unterrichts so laut angeschrien würden, daß es ihm in den Ohren schmerzten, obwohl die Klasse sich leise verhalten hatte und daß einzelne Schüler immer wieder zu Unrecht getadelt wurden - aber für mich war es zu jener Zeit unvorstellbar, daß sich ein Waldorflehrer in dieser Weise verhalten könne und ich schenkte diesen Aussagen leider nicht die gebührende Aufmerksamkeit.) Bei
dieser Ausgangslage hatte ich kein Verständnis für die geforderte Ausgrenzung
Ihrer Person für dem Sonder-Elternabend. Ich sprach mich (wenn auch als Einziger!)
dagegen aus und plädierte dafür, dieses bedeutsame Thema gemeinsam zu erörtern.
FOLGERUNG: Wenn Ihre Wertmaßstäbe, welche Sie im Rahmen Ihrer Leitbildfunktion und als Lehrkraft aktiv als Verhaltensweise vorlebten, selbst gestandene Erwachsene zu verängstigen vermochten - läßt dies darauf schließen, daß die Kinder, welche sich in Ihrer Obhut befinden, ebenfalls durch das gleiche bedrohliche Umgangsverhalten verängstigt wurden (und werden), wobei dies für die Schüler noch als erheblich schwerwiegender zu bewerten ist, da sich die Kinder - in diesem geistigen Klima - als hilflos ausgeliefert erleben und diese Erfahrung in ihre Persönlichkeitsentwicklung einfließt. Die negativen Folgen, welche Sie demnach mit solcher Einwirkung auf die Kinder erzeugt haben müssen, sind in "Definition Nr.3 / Anschreien als Aggressionsverhalten" ausführlich beschrieben. Beispiel
2) Am 05.03.02 hatte ich spontan den Gedanken, mir das Morgenlied der
Schüler anzuhören und stellte mich hierfür nach dem Unterrichtsbeginn vor
die Klassentür. Ich
betrachte Ihre Bezichtigungen und die Umgangsweise mir gegenüber auch heute
noch, nicht nur als ehrabschneidend und verwerflich, sondern durch die Art
und Weise, mit der Sie die Schüler der Klasse in diese Auseinandersetzung
und Ihre persönliche Problematik mit hineingezogen haben, auch als pädagogische
Fehlleistung. NACHTRAG: Da ich ein Mißverständnis für möglich hielt, rief ich abends sogar noch einmal bei Ihnen an, um eventuelle Unstimmigkeiten beizulegen. Sie blieben jedoch unverändert bei Ihrer Sichtweise. Auf meine Frage, was sie denn befürchten würden, wenn ich dem Unterricht zuhöre, erhielt ich keine Antwort. Erst im Rahmen der Treffen, zu welchen Sie mich (begleitet von Frau M. und Frau S.) ein Jahr später im Juni 2003 gebeten hatten, äußerten Sie sich nach meiner erneuten Frage hierzu. Sie erklärten mir nun, daß Sie zu dieser Zeit im Unterricht irgendwelche geheimnisvollen Inhalte mit den Kinder besprechen würden , welche wir Eltern nicht wissen dürften. Als ich hierzu konkret nachfragte, verweigerten Sie mir nähere Angaben! Meine Rückfrage bei den Kindern ergab nichts, was Ihre Darlegung bestätigen könnte! Beispiel
3) Auf dem außerordentlichen Elternabend am 6.3.2002 wollte ich diesen
vorstehend beschriebenen Vorfall zur Sprache bringen. Jedoch wurde meine Rede
nach wenigen Sätzen abgewürgt und die Elterngemeinschaft beschloß per Abstimmung,
sich nicht weiter mit dieser unerqicklichen Thematik beschäftigen zu wollen.
Im Verlauf des Abends sprachen die Eltern einerseits von Ihren cholerischen
Ausbrüchen als Klassenlehrer gegenüber den Schülern, sowie von Ohrenschmerzen
welche Ihre Ausbrüche nach Aussage vieler Kinder verursacht hatten und davon,
daß der Schüler N.M. die Schule wegen Ihres beständigen Anschreiens verlassen
hatte, weil die Verhältnisse für ihn unerträglich geworden waren. Zugleich
waren die Väter und Mütter aber auch bemüht, vorauseilende Richtigkeits-Vermutungen
zu entwickeln, mit denen sich Ihr Verhalten als Klassenlehrer auf harmlose
Weise erklären ließ. Ich mußte somit nach diesen Elternabend erkennen, daß kritische Inhalte in dieser Elternumgebung grundsätzlich nicht besprochen werden können, daß weiterhin die Toleranz für unbequeme entgegenstehende Meinungen und somit die demokratische Grundlage für den Austausch unterschiedlicher Ansichten fehlt - und daß innerhalb der Elternschaft augenscheinlich eine große Akzeptanz zum aggressiven Anschreien der eigenen Kinder besteht. Nun bin ich grundsätzlich nicht bereit, elementare Dingen welche ich für falsch halte, als Duckmäuser mit meinem Schweigen zu unterstützen. Bei der hier vorherrschenden Konstellation und Geisteshaltung war jedoch vorhersehbar, daß die Konflikte sich auf dieser Ebene fortsetzen und somit letztlich zu Ausgrenzungs-Mechanismen gegen meinen Sohn führen würden, so wie es bei solchen sozialen Strukturen allgemein üblich ist. Um meinen Sohn vor Ausuferungen dieser Art zu schützen, sah ich mich gezwungen, mich aus dem gesamten Schulgeschehen zurückzuziehen. Als
sie mich am 23.9.2002 anriefen, um zu erkunden warum ich nicht mehr an den
Elternabenden teilnehme, erläuterte ich Ihnen die Gründe für meine Entscheidung.
Mit Ihrer fehlenden Handlungsbereitschaft trugen Sie folglich dazu bei, bei den Eltern eine, letztlich auch für die Kinder, abträgliche Geisteshaltung zu unterstützen. Dazu offenbarte mir die Qualität Ihrer Gesprächsführung, daß Sie Ihre rhetorischen Fähigkeiten ohne Scheu dafür einsetzen, um konkrete Wahrheiten zu verschleiern oder zu verbiegen. Diese Erfahrung läßt die Erzählungen von den Schülern, welche über Ihre ungerechten Verhaltensformen klagten, in einem ganz anderen Licht erscheinen und es darf wohl als richtig angesehen werden, daß sie gegen die Kinder die gleiche negative Rhetorik einsetzen, welche ich erleben mußte. Dies halte ich für sehr bedenklich. Schließlich vermitteln Sie den Schülern hierdurch nicht nur ein falsches Wahrheits- und Rechtsverständnis als soziale Grundhaltung, sondern auch die schädliche Erkenntnis, daß es scheinbar akzeptabel sei, eine machtbezogene Position zum eigenen Nutzen, unter Verwendung von unkorrekten Methoden, gegen Schwächere auszuspielen. Somit frage ich Sie: Wie soll sich der christliche Grundsatz, den Schwächeren zu stützen und zu schützen entwickeln können, wenn die Kinder mit solche Erfahrungswerten konfrontiert werden? Beispiel
4) Durch ein Mißgeschick, für welches ich verantwortlich war, hatte mein
Wecker am 28.10.2003 morgens nicht geläutet, so daß mein Sohn zu spät von
mir geweckt wurde und die Schule nicht rechtzeitig erreichen konnte. Mein
Sohn übergab Ihnen einen Brief von mir, in welchem ich darauf verwies, das
dieses Zuspätkommen allein durch mich verursacht wurde. Hierauf wollten die
Mitschüler den Grund für die Verspätung erfahren. Nun hätten Sie als Klassenlehrer
einfach feststellen können, daß mein Sohn entschuldigt sei und es dabei belassen
können. Aber das taten Sie nicht! Mit diesem Verhalten lebten sie den Schülern im Rahmen Ihrer Leitbildfunktion aktiv vor, daß Ausgrenzung und Abwertung eines Mitmenschen scheinbar eine legitime Form des zwischenmenschlichen Umgangs sei. Statt zu einem respektvollen sozialen Umgang hinzuführen, prägten Sie ein negatives Gemeinschaftsverständnis indem Sie die Schüler dazu provozierten, sich als Gruppe gegen einen Einzelnen zu wenden. Die unbefangene Selbstverständlichkeit, mit der Sie dies betrieben belegt, daß diese Umgangsweise für Sie eine Normalität darstellen muß. Verantwortlichkeit
seitens der Lehrerschaft und der Eltern 2.)
Mitverantwortlich für aggressive Verhaltensmuster sind nach meiner Einschätzung
aber auch jene Eltern zu machen, welche Ihren Kindern einen großzügigen Umgang
mit dem Fernsehen und den Computerspielen ermöglichen und auf diese Weise
zulassen, daß ihre Kinder von minderwertigen gesellschaftlichen und familiären
Wertmaßstäben erreicht und beeinflußt werden. Eine der bedenklichsten Botschaften
liegt hierbei in der Selbstverständlichkeit, mit welcher beständig die Bereitschaft
gezeigt wird, Lebensprobleme durch Gewalt und Tötungshandlungen zu lösen.
3.)
Die Gewaltbeispiele in diesem Schreibens im Abschnitt "Aggressionsbeschreibung",
belegen nicht nur eine Gewaltbereitschaft in den höheren Schuljahrgängen,
welche die Vorgänge vom 24.05.05 deutlich übertrifft. Sie zeigen auch die
allgemeine Gewaltakzeptanz und das mangelnde Unrechtbewußtsein, welche bei
den Schülern und (wie der Vorfall in der Aula im Fallbeispiel Nr. 3 zeigt),
auch bei den Eltern deutlich geworden ist. Wie sollen die Kinder jedoch den
Mut zur Zivilcourage aufbringen (Welche letztlich eine der elementaren Grundlagen
für eine funktionierende demokratische Lebensweise darstellt), wenn es Ihnen
niemand vorlebt? Die allgemein gezeigte Toleranz zu Gewalthandlungen, welche
die Fall-Beispiele aufzeigen, belegt das Ergebniss eines jahrelangen Entwicklungsprozesses,
welcher vorangegangen sein muß. Dies läßt auch bei anderen Klassen unserer
Schule eine Mitbeteiligung bei der Entstehung, seitens der verantwortlichen
Lehrkräfte und der Eltern vermuten, ähnlich der Gegebenheiten, wie sie in
unserer Klasse vorliegen. ELTERN/LEHRER-PROBLEMATIK:
Im persönlichen Kontakt wird oft erkennbar, daß Eltern - wohl aus der eigenen
Kindheit resultierend und für sich selbst unbemerkt - eine Unterlegenheits-Empfindung
gegenüber Lehrkräfte in ihr eigenes Erwachsenenleben hineingetragen haben
und als Folge leicht zur unkritischen Überschätzung der Lehrpersonen neigen.
Dies zeigt sich zum Beispiel bei Gesprächen durch eine vorauseilenden Richtigkeits-
und Wahrheitsvermutungen seitens der Eltern gegenüber dem Handeln und Reden
der Lehrkräfte, gepaart mit einer positiv-korrigierenden Erklärungsbereitschaft,
selbst wenn offensichtlich pädagogische Fehlleistungen zu Lasten der Kinder
vorliegen. Lösungsmöglichkeiten
Vorschlag Nr. 1) In einer Liste werden jene Tatbestände zusammengestellt, welche künftig geächtet werden sollen (Rauchen, Alkoholgenuß, soziale Verhaltensformen, u.s.w.). Anschließend erklären sich alle Beteiligten (Lehrkräfte, Kinder, Eltern,) im Rahmen einer Selbstverpflichtung zur Unterlassung bereit. Es sollte auch eine Unterlassungs-Erklärung seitens der Eltern insbesondere zu den Themen Fernsehen, Computerspiele und Rauchen einbezogen werden. Vorschlag Nr. 2) Innerhalb der einzelnen Schulklassen ließe sich im Rahmen einer Klassen-Konferenz eine Schülerselbstverwaltung einrichten, in welcher die Kinder eigenverantwortlich für Ihre Fehlverhalten die Regelungen, wie auch die Sanktionen bei Zuwiderhandlungen gegen Mitschüler, festlegen. Die beisitzende Lehrkraft sollte allerdings, durch eine zusätzliche Ausbildung im Rahmen einer Präventiv-Schulung hierfür vorbereitet sein. Vorschlag Nr. 3) Die "Beratungsstelle Gewaltpräventation" bietet Lösungen zur Streitschlichtung an den Schulen, z.B. mit dem Verfahren der Mediation. Hierfür gibt es eine informative weiterführende Broschüre. Sie ist zwar vergriffen, doch sie kann im Internet als PDF-Datei unter www.li-hamburg.de heruntergeladen werden. Alle erforderlichen Erläuterungen finden Sie in den beigefügten Anlagen. Im Ergebnis fungieren Schüler nach einer entsprechenden Ausbildung, bei Konflikten zwischen Schülern (auch in der Pause auf den Schulhöfen) als Streitschlichter. Allein in Hamburg arbeiten bereits 40 Schulen auf dieser konzeptionellen Grundlage. Vorschlag Nr. 4) Die Schulbehörde bietet im Rahmen ihrer Lehrerfortbildung viele Lehrgänge zur Konfliktbewältigung. Das gesamte Lehrgangs-Programm ist in einer Broschüre aufgeführt. Jede Hamburger Schule (einschließlich der Waldorfschulen!) erhält zwei Exemplare zum Abschluß des alten Schuljahres. Das Programm 2005 / 2006 dürfte also bereits für Sie zur Einsicht bereit liegen. Im Zusammenhang hiermit möchte ich besonders auf das "De-Eskalationstraining für Lehrkräfte" von Herrn Dirk Baasch aufmerksam machen. Wenn ich Herrn Baasch richtig verstanden habe, bietet dieser Lehrgang den Lehrkräften gute Grundlagen um mit eigenen ungeeigneten Verhaltensmustern in Spannungssituationen durch alternative Möglichkeiten besser umgehen zu können. Vorschlag Nr. 5 / Zum Thema "Rauchen") Ich habe bemerkt, daß sich viele Schüler in Ihrer Klasse das Rauchen angewöhnen wollen. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie auf den Lehrgang "Be smart - don't start: ein internationaler Wettbewerb zur Nichtraucherförderung" hinweisen. Abschließend
möchte ich noch eine Sache ansprechen, welche mich sehr erschüttert hat .
In meinem Schreiben vom 22.98.03, teilte ich Ihnen wörtlich und unmißverständlich
mit: "Ich will, daß die auf meinen Sohn bezogenen Inhalte der Gespräche
und dieses Schreibens vertraulich behandelt werden!" Dies bezog sich
vor allem auf die persönlichen Angaben zum Krankheitsbild meines Sohnes. Abschließend
will ich noch einmal deutlich machen, daß dieses Schreiben meine persönliche
Meinung wiedergibt und Beurteilungen und Einschätzungen sich in ihrem Ursprung
auf jene Inhalte begründen, welche in den Abschnitten - Definition Nr.1, Nr.2
und Nr.3, zur Erziehung, Pädagogik und dem Anschreien als Aggressions-Verhalten
- wiedergegeben sind. Auch wenn Sie meine Entscheidung zur schriftlichen Kommunikation - zu welcher ich mich als Folge Ihrer unsachlichen Gesprächsführung gezwungen sah - als "Ausweichen" und "Willkür" charakterisiert haben, werde ich weiterhin im Interesse eines konstruktiven Austausches in dieser Weise verfahren und bitte um Ihre schriftliche Äußerung zu meinen Ausführungen. Mit
freundlichem Gruß ANLAGE
1: Ausdruck von der Internetseite LI-Hamburg mir Informationen zur "Beratungsstelle
Gewaltprävention". (1 Seite) 08.08.2005,
Schreiben an Herrn Farr, Geschäftsführer
Sehr
geehrter Herr Farr, Nach meinem
Verständnis sollte alles was an dieser Schule geschieht, vorrangig dem Wohle
der Kinder dienen. Dies schließt insbesondere die Vorbereitung auf die Zukunft
unserer Kinder mit ein, welche bald auf erschreckende Weise von dem abweichen
wird, was wir gegenwärtig erleben, bzw. was bereits konkret begonnen hat,
vielerorts aber noch nicht bemerkt oder unterschätzt wird. Die Gesellschaft der Zukunft braucht keine eingeschüchterten Duckmäuser, sondern kreative, aufgeschlossene, gewaltablehnende, demokratisch und sozial gefestigte Menschen! Unsere
Kinder vermögen jedoch später als Erwachsene, nur jene Inhalte zu reflektieren,
welche Ihnen von den erziehenden Leitbildern - und hierzu gehören eben
auch die Waldorf-Lehrer - vorgegeben worden sind. Somit ergibt sich, auch
vor diesem Hintergrund, die zwingende Notwendigkeit zu einer beständigen,
konstruktiv orientierten, wertneutralen Prüfung der maßgeblichen Kräfte, die
bei dieser Erziehung mitwirken. 1.)
Gleichberechtigung Auch Texte wie "Eine Rudolf-Steiner-Schule ist eine freie, selbstverwaltete Schule, die von und durch die Mitverantwortung und Mitarbeit der Lehrerinnen und Lehrer, der Eltern und der Schülerinnen und Schüler in Sinne der von Rudolf Steiner entwickelten Pädagogik lebt", ODER "Jeder einzelne ist ein Mitgestalter und Mitverantwortlicher des Schullebens", nachzulesen im allgemein verteiltem Informationsheft der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek für 2004, mit dem Titel "Unsere Schule von A-Z", wirken sich in dieser Weise aus und lassen bei den Eltern ein idealisiertes Grundvertrauen in die Waldorf-Pädagogik mit großer Neigung zum Konsenz entstehen. Diese Geisteshaltung überträgt sich als "bedenkenloses Grundvertrauen in die pädagogischen Fähigkeiten der Lehrkräfte" und als "vorauseilende Vermutung auf die Richtigkeit des Sozialverhaltens der Lehrer", auf den Schulalltag und bietet Lehrkräften außergewöhnliche und unkontrollierte Freiräume - leider auch für nachweislich negative, bzw. mißbräuchlich genutzte Sozial-Strukturen. 2.)
Angst-Mechanismen im Schulgeschehen Zweite Angst-Realität: Nach der Aufnahme besteht laut Schulvertrag für ein Jahr die Möglichkeit, daß die Lehrkräfte einen Schüler ohne Angabe von Gründen zum Ende eines jeden Monats kündigen dürfen. Diese Sachlage begründet vielfach elterlichen ÄNGSTE, daß unerwünschte Äußerungen oder mißliebiges Verhalten den Kündigungs-Mechanismis auslösen könnte und führt zu einem entsprechenden Bemühen um Wohl-Verhalten. Dritte
Angst-Realität: Die Lehrerkräfte besitzen die Bewertungshoheit über die
Schüler - eine Tatsache, welche sich in der Praxis wie ein Monopol verwenden
läßt. Diese absolute Überlegenheit gibt Raum für subjektive Beurteilungen,
welche von den objektiv vorhandenen Gegebenheiten sehr deutlich abweichen
können. Meine eigenen Erfahrungen zeigen, daß sich hieraus auch Selbstgefälligkeiten
entwickeln können, welche an die Zeiten der Feudalherrschaft erinnern. Letztlich ist es offensichtlich so: Auch wenn viele es nicht zugeben würden; die heimliche Angst der Eltern durchzieht die Schulstruktur wie ein Pilzgeflecht. Ich erlebte persönlich die eingeschüchterten Eltern, welchen der Mut fehlte sich im Interesse der Kinder, gegen eindeutig negative Vorfälle an der Schule, angemessen zur Wehr zu setzen - ganz offensichtlich aus Angst davor, daß Ihre Kinder zum Opfer der Bewertungshoheit von Lehrkräften, werden könnten! Diese Bewertungshoheit kann sich z.B. in negativer Überzeichnung bei der Leistungs- und Persönlichkeitsbewertung durch die Lehrkräfte äußern, bei denen harmlose kindertypischen Vorfälle letztlich zu schwerwiegenden Fehl- oder Mängel-Verhalten aufgebauscht wurden. Ob hierbei die formelle Begründungen für ein Kündigungsverfahren geschaffen, oder mit disziplinierendem, sozialem Druck ein lehrergenehmes Wohlverhalten, oder etwas anderes erreicht werden sollte, ist im Rahmen dieser Ausführung belanglos. Vierte Angst-Realität: Immer wieder wurden an unserer Schule Vorwürfe laut, welche Mobbing-Methoden - die heute bekanntermaßen als Straftat zu bewerten sind - beklagen. Auch wenn die Schulleitung zu konkret benannten Vorgängen darstellte, "daß es sich nicht um kollegiales Mobbing gehandelt hat" (was ja wohl nicht anders zu verstehen ist, als daß es eben doch Mobbing-Handlungen gegeben hat - nur nicht kollegial), so dürften auch die bekannt gewordenen Geschehnisse für Außenstehende zweifelsfrei als Mobbing definiert werden. Da die Tücke des Mobbing eben darin besteht, heimlich durch feiges seelenverletzendes Umgangsverhalten, welches sich formell als "harmlose oder mißverstandene Zufälligkeit" interpretieren läßt, Eltern oder Lehrer psychisch zu zermürben, nimmt die ANGST davor, zum Opfer solcher Umgangsweise zu werden, einen ganz besonderen Raum ein. Es stellt sich vor diesem Hintergrund die Frage, wieweit innerhalb des Lehrkörpers die ANGST vor dem "Mobbing zwecks Disziplinierung", als EXISTENZ-ANGST gegenwärtig ist und bei administrativen Schulabläufen, z.B. bei der Absicht, einen Schüler zu kündigen, eine Rolle spielt. 3.)
Handlungs-Gleichheit 4.)
Suggestive Verharmlosung als Weichmacher B.)
Eine andere Handhabung der Verharmlosung zeigte sich, wenn von den Gesprächspartnern,
im Rahmen einer Erörterung, "menschliches Verständnis" für Fehlleistungen
der Lehrkräfte von Seiten der Eltern eingefordert wurde. Dies geschah mit
Formulierungen wie: "Sie machen als Eltern doch auch mal einen Fehler."
C.) Der Sonder-Elternabend am 6.3.02, welcher alleine den Klassenlehrer Herrn K. und dessen seelenverletzendes, aufbrausendes Verhalten und Anschreien gegen die ihm anvertrauten Kinder, zum Thema hatte, mag die Tendenz zur Verharmlosung und zur grundsätzlich bestehenden Geisteshaltung vielleicht noch besser zu verdeutlichen. Die konkreten Fakten hierzu sind im beiliegenden Schreiben vom 2.8.05, an Herrn K. aufgeführt. Eine Mutter (heute Mitglied im Vorstand dieser Schule) erklärte an jenem Abend vor der Elternschaft inhaltlich: "Herr K. ist Choleriker, aber ich bin auch Cholerikerin und ich kann es gut verstehen, wenn er schreit." Auch andere Eltern äußerten sich in diesem Sinne nachsichtig, obwohl das Anschreien bei den Kindern, dem Vernehmen nach, sogar die Schmerzgrenze überschritten und seelische Auswirkungen gezeigt hatte. Niemand zeigte sich bereit, auf eine Korrektur des pädagogischen Fehlverhaltens hinzuwirken. Erstaunlich
war die abschließende Reaktion, nachdem ich vor der Elternschaft meine generelle
Ablehnung zum Anschreien geäußert und auf den Widerspruch hingewiesen hatte,
daß ich meinem Sohn einerseits zu vermitteln versuchte, daß das Anschreien
eine falsche Form im sozialen Umgang sei, während dieses Verhalten gleichzeitig
von dem Lehrer als normale Praxis vorgelebt wird. Zusammenfassung
Der Lehrerberuf
ist letztlich so wie jeder andere Beruf im Rahmen des Dienstleistungsgewerbe
einzuordnen und hat seine vorgegebenen Leistungsziele professionell zu erfüllen.
Lösungs-Vorschläge
2.) Hierüber hinaus schlage ich vor, 1x jährlich, generell für alle Lehrkräfte ein Mental-Training auf der Grundlage des heute gültigen Kenntnisstandes - mit der Zielvorgabe des gleichwertigen und gleichberechtigten Umgangs der Lehrkräfte mit den Schülern und Eltern - einzurichten, etwa in der Weise, wie es bei den Wirtschaftsunternehmen ausgeübt wird! 3.) Da nach den vorliegenden Erfahrungen zu vermuten ist, daß sich möglicherweise in anderen Waldorfschulen in Deutschland ähnliche Strukturen herausgebildet haben, wie es an unserer Schule zu beobachten ist, schlage ich vor, daß Sie und die leitenden Kräfte der "Rudolf Steiner Schule Hamburg-Wandsbek", sich auch bundesweit, im Rahmen der entsprechenden Gremien, im Interesse der Kinder und der Rudolf-Steiner-Pädagogik dafür einsetzen, daß die beiden Vorschläge entsprechend realisiert werden. 4.) Weil seelenverletzende Mobbing-Methoden in der Praxis der Waldorfschulen gegen Lehrer und Eltern möglich sind, schlage ich vor, daß Sie und die leitenden Kräfte der "Rudolf Steiner Schule Hamburg-Wandsbek", sich bundesweit, im Rahmen der entsprechenden Gremien dafür einsetzen, die Einrichtung des unabhängigen Ombudsmannes oder Ombudsfrau - mit dem Zugeständnis, daß dieser an den einzelnen Waldorfschulen aktiv und unbehindert handeln darf - herbeizuführen. Ein Ombudsmann (schwed. ombudsman = Schiedsmann) ist nach allgemeinem Verständnis eine unabhängige Vertrauensperson innerhalb einer Machtstruktur zum Schutz gegen Willkür, an den sich jeder Bürger wenden kann, ohne Furcht vor Sanktionsmaßnahmen haben zu müssen. Es ist nicht erforderlich, daß Sie auf alle begründenden Einzelheiten meiner Schreiben eingehen, denn es geht im Kern nur um die Klärung von wenigen Sachverhalten und die hieraus resultierenden Entscheidungen der leitenden Kräfte der "Rudolf Steiner Schule Hamburg-Wandsbek". Die, in den Schreiben an Herrn K. aufgeführten Lösungsvorschläge und Fragen, reiche ich inhaltlich - soweit es zutreffend ist - bezogen auf den gesamten Lehrkörper, an sie weiter. Ich möchte hierzu, wie auch zu meinen Lösungsvorschlägen in diesem aktuellen Schreiben, wissen, wie Sie und der Vorstand zu meinen Überlegungen stehen und was Sie in welchem Zeitrahmen unternehmen werden, um die erforderlichen Veränderungen herbeizuführen. Ich erwarte
bis Freitag, dem 19. August, eine schriftliche, verbindliche und zufriedenstellende
Antwort. Sollten Sie sich bis dahin nicht entsprechend geäußert haben, werde
ich davon ausgehen müssen, daß ich mit einer ähnlichen, auf eine Kündigung
hinarbeitenden Verfahrensweise konfrontiert bin, wie es in der Vergangenheit
mit anderen Eltern geschehen ist, was mich folglich zu einem angemessen Verhalten
zwingt. ANLAGE: 1 Schreiben an Herrn K. vom 02.08.2005 (2 Seiten)
Sehr geehrter
Herr K. Sehr
geehrter Herr Hell 1.)
Es ist somit festzustellen, daß dieser Text konkret die "seelische Verletzung
und andere entwürdigende Maßnahmen" gegenüber Kindern, offiziell als unzulässige,
gesetzeswidrige Gewalttätigkeit seitens der ausführenden Erwachsenen definiert.
Mißverständlicherweise wird hier allein von Familie und elterlicher Gewalt
gesprochen. Da es sich um ein Bundesgesetz handelt, gilt der Text natürlich
für alle Erwachsenen - also auch Erzieher und Lehrkräfte. Ein Beispiel aus Ihrer praktischen Arbeit als Lehrkraft soll dies verdeutlichen: Wenn zum Beispiel (so wie geschehen) allein das Zuspätkommen eines Schülers, für Sie als Lehrer, einen Grund dafür darstellt, dieses Kind vor der Klassengemeinschaft zusammenzuschreien, muß dies nicht nur als eine "seelische Verletzung", entsprechend den Ausführungen des Gesetzes vom 3.11.2000 und meines Schreibens vom 06.07.05 angesehen werden, sondern es ist auch als gesetzeswidrige "entwürdigende Maßnahme" und als Gewalttat einzuordnen. Ihre Sichtweise zum Tatbestand des Anschreien und der ehrabschneidenden Abwertung eines Mitmenschen, welche Sie durch Ihre Formulierung "Äußerung des Unmutes" (Brief vom 9.9.03) verharmlosend zum Ausdruck brachten, steht zweifelsfrei im vollen Gegensatz zu den gesetzlich vorgegebenen Bestimmung für den Umgang mit Kindern! Der Text des Bundes-Ministeriums bestätigt somit auch meine Einschätzung vom 6.7.05, welche Ihnen eine persönliche Mitschuld an dem Zustandekommen der gewaltbereiten Sozialstrukturen im Rahmen Ihres Arbeitsfeldes zuweist. Ihre Ermunterung, mir ein anderes Forum für diese Thematik zu suchen, hat im Ergebnis dazu geführt, daß mich weitere unerwartete Informationen erreicht haben, welche die Notwendigkeit verdeutlichen, auf Seiten der Lehrkräfte schnellstens umwälzende Veränderungen im Umgang mit den anvertrauten Kindern herbeizuführen, z.B. durch die mentale Stabilisierung der persönliche Schwächen. Um hierzu eine sachliche Einschätzung der seelischen Schäden, welche die Kinder erlitten haben müssen, zu ermöglichen, gebe ich nachfolgend meinen aktualisierten Kenntnisstand wieder: Mindestens 7 Schüler haben hiernach Ihre Klasse bzw. unsere Schule verlassen, weil die Kinder nicht mehr die Kraft besaßen, Ihr Anschreien ertragen zu können. Bei dieser Bezifferung sind noch nicht einmal alle Schüler berücksichtigt worden, welche Ihre Klasse verlassen haben. Insbesondere in den ersten Jahren soll Ihre Unterrichtsführung, wie bekundet, in einer unvorstellbar ausfallenden Weise geschehen sein. Die Kinder klagten nicht nur über Ohren- und Kopfschmerzen durch das Anschreien. Mit hochrot angelaufenem Kopfe und aus dem Munde rinnendem Speichel sollen Sie hierbei in furchteinflößender Weise vor den Kindern gestanden haben. Es gibt auch die Äußerung, daß Sie die Kinder (mindestens innerhalb der ersten 2 Jahre) bei Ihren Zornesausbrüchen "geruckelt" haben, also sogar handgreiflich geworden sind. Die Kinder berichteten davon, daß Mitschüler vor Angst während der Schulstunde eingenässt haben. Andere haben nächtlich wieder mit dem Einnässen begonnen. Anfänglich hatten die Kleinen versucht, sich vor Ihrer Lautstärke zu schützen, indem sie sich die Ohren zuhielten. Dies haben Sie den Kindern dann wohl untersagt, so daß diese Ihren Quälereien schutzlos ausgesetzt waren. Ihr Verhalten soll sich weiterhin auch daran orientiert haben, inwieweit die Kinder Ihr Wohlwollen besaßen. Diejenigen, denen dieses Glück nicht zuteil wurde, sahen sich zusätzlichen Attacken ausgesetzt. Diese Verhaltensmuster dürften wohl am treffendsten mit dem Begriff "Mobbing" zu kennzeichnen sein, welches nicht nur eine pädagogisch falsche, sondern vor allem auch eine ungesetzliche Handlung darstellt. Ihre Einwirkung verursachte dem Vernehmen nach negative Verhaltensveränderungen bei den Kindern. Eltern gaben unter anderem an, daß ihre Kinder sich weinend dagegen sträubten, Ihren Schulunterricht zu besuchen. Weiterhin berichteten Eltern, daß Sie als Lehrkraft, eben diesen Eltern zusätzlich noch wahrheitswidrig unterstellten, daß die Probleme der Kinder auf eigene familiäre Umstände zurückzuführen seien - womit Sie Ihre mangelnde Bereitschaft offenbarten, die Verantwortung für Ihr Handeln und die Konsequenzen Ihres Handelns zu übernehmen. Wenn die allgemein gültige, berufliche Definition zur Arbeit einer Lehrkraft von mir richtig verstanden wurde, haben Sie fortlaufend Ihrem pädagogischen Auftrag, teilweise auf sehr auf kinderfeindliche Weise, zuwider gehandelt. Nach meinem Wissen sind die benannten, von Ihnen gegen Ihre Schüler gerichteten, Verhaltensformen dazu geeignet, um das Potential für willfährige Untertanen von totalitären Herrschafts-Strukturen zu schaffen. Könnte dies als verborgene Absicht hinter diesen Praktiken verborgen sein? Hierzu hätte ich gerne eine Antwort von Ihnen. Als Rudolf Steiner inhaltlich von der Pflege, Förderung und dem Wachsen der Seelenkräfte, insbesondere bei den Kindern geredet hat, beschrieb er damit zugleich die maßgebenden sozialen Werte für die Waldorf-Pädagogik. Ihr Verhalten gegen Ihre schutzbefohlenen Schüler, steht ganz offensichtlich im totalen Gegensatz hierzu. Als Waldorf-Lehrer an einer Rudolf Steiner Schule, einem studiertem Philosphen und Germanisten, welcher sogar an einem Buch schreibt (laut dem Wochenblatt "Die Zeit"), dürfte Ihnen diese Sachlage gut bekannt sein. Darüber hinaus bietet auch der christliche Glaube und die Verfassung der Bundesrepublick Deutschland Orientierungsmöglichkeiten für richtiges Sozialverhalten. Ein Blick in die Bibel oder in das Grundgesetz könnte hilfreich sein. Begleitend
zu Ihrer eigenen Erkenntnis, in Zukunft ein besseres Sozialverhalten schaffen
zu müssen (Brief vom 30.05.05), verfolgt die Ausführlichkeit meiner Begründungen
den Zweck, die Notwendigkeit zu verdeutlichen, schnellstens eine drastische
Änderung zum Positiven in die gegenwärtige Umgangs-Praxis mit Kindern und
Eltern herbeizuführen. Ich erwarte
bis Mittwoch dem 17. August eine schriftliche, verbindliche und zufriedenstellende
Antwort. Sollten Sie sich bis dahin nicht entsprechend geäußert haben, werde
ich davon ausgehen müssen, daß ich mit einer ähnlichen, auf eine Kündigung
hinarbeitende Verfahrensweise konfrontiert bin, wie es in der Vergangenheit
mit anderen Eltern geschehen ist, was mich folglich zu einem angemessen Verhalten
zwingt.
Sehr geehrter
Herr Hell, Schreiben
an die Schule Sehr geehrter
Herr Farr, Da dies
wohl kaum im Einklang mit den Vorgaben der Rudolf-Steiner-Pädagogik stehen
kann, bitte ich Sie, darauf hinzuwirken, daß Herr K. umgehend auf eine Beendigung
seiner persönlichen Schwächen hinarbeitet und darüber hinaus angehalten wird,
sich künftig im Rahmen eines angemessenen pädagogischen Verhaltens zu bewegen.
Bitte teilen Sie mir mit, wie Sie in dieser Sache verfahren werden. ANLAGE: Schreiben vom 18.08.05 an Herrn K. ANLAGE Sehr geehrter
Herr K., Da Sie keine Bereitschaft erkennen lassen, daß Sie Ihre, von mir aufgezeigten - teilweise gesetzeswidrigen - Fehlleistungen künftig unterlassen werden, läßt sich dies nach meiner Einschätzung nur so verstehen, daß Sie in der bisherigen Weise fortfahren wollen. Weiterhin muß ich auch davon ausgehen, daß Sie von meinen Vorschläge zur Beseitigung Ihrer persönlichen Schwächen, im Bereich Ihres pädagogischen Umgangsverhaltens, nichts umsetzen wollen. Leider
muß ich es nun auch als bestätigt ansehen, daß Ihre unrichtigen Darstellungen
zum Verhalten meines Sohnes in Ihrem Schreiben vom 30.05.05, tatsächlich ein
vorbereitender Versuch für die Einleitung eines Kündigungsverfahrens war.
Im Interesse
der Ihnen anvertrauten Kinder würde ich es sehr begrüßen, wenn Sie sich doch
noch entschließen könnten, Ihre Haltung in Richtung meiner Vorschläge zu ändern.
Sollte dies geschehen, bitte ich sie, mich hiervon zu informieren. . Sehr geehrter
Herr Farr, Mit dem
Datum des 8.August 2005 teilten Sie mir mit, daß Sie mich zeitnah informieren
würden. Bis einschließlich zum 23. August habe ich noch keine Antwort erhalten.
Ich habe
kein Verständnis dafür, daß sich der Vorstand bei der schwerwiegenden Faktenlage,
noch nicht konkret zu den Inhalten meiner Schreiben geäußert hat, insbesondere
deshalb, weil der Schulleitung diese Gegebenheiten - nach meiner Kenntnis
- bereits seit langem bekannt sind und diese, allein schon wegen der Vorstands-Verantwortung,
in der vorangegangenen Zeit sicherlich bereits mehrfach besprochen worden
sein dürften. Eine Sache
möchte ich abschließend noch richtig stellen. Mein letztes Schreiben an Sie,
welchem das Schreiben vom 18.08.05 an Herrn Kaiser als Anlage beigefügt war,
ist mit dem 08.08.05 datiert worden und erweckt den Eindruck, als wäre der
Text vorzeitig vorbereitet worden. Es handelte sich bei der Datumsangabe aber
nur um einen Schreibfehler und sollte richtig 18.08.05 heißen. Antwort
der Schulleitung Sehr
geehrter Herr Hell, In
den von Ihnen vorgebrachten Sachverhalten handelt es sich um pädagogische
Fragen in Zusammenhang mit einem Kollegen. Wir haben daher der Leitung der
Internen Lehrerkonferenz Ihre Sicht der Dinge dargestellt und darum gebeten.
Ihnen möglichst zeitnah eine inhaltliche Antwort zu geben. Selbstverständlich
können Sie sich dann wieder an uns richten. Schreiben
an die Schule Sehr
geehrte Frau Frey, sehr geehrter Herr Farr, sehr geehrter Herr Klemich, Des weiteren wurde in meinen Briefen auch belegt, daß Lehrer dieser Schule mit ihrer situationsbedingten Vormachtstellung gegenüber den Schulkindern und Eltern mißbräuchlich umgehen und in nicht hinnehmbaren Maße gegen ihre, aus dem Arbeitsvertrag herzuleitenden, Leistungs-Verpflichtungen handeln. Ihnen, als Vorstand, sind somit vertragswidrige, unpädagogische Vorgehensweisen durch Lehrer von einem derart erschreckendem Ausmaß bekannt, daß bei Anwendung üblicher Maßstäbe umgehend das Verfahren zur fristlosen Kündigung, zum Schutz der Kinder - meiner Auffassung nach - von Ihnen eingeleitet werden müßte. In
Ihrer Antwort zu meinen Ausführungen haben Sie, ohne auf eine der Angaben
zur Sache einzugehen, in wahrheitswidrig verharmlosender Minimierung erklärt,
es handele sich nur "um pädagogische Fragen in Zusammenhang mit einem Kollegen".
Laut Ihrem Schreiben soll sich der kleine Kreis der "Leitung der Internen Lehrerkonferenz" zu einem Teilaspekt meiner Ausführungen äußern - vorausgesetzt, daß diese bereit sind Ihrer Bitte zu entsprechen. Wenn ich Ihr Schreiben richtig verstehe, beabsichtigen Sie die wesentlichen Inhalte meiner Ausführungen vor der Gesamtheit der betroffenen Lehrerschaft zu verschweigen. Nach meinem Verständnis erlaubt Ihr Schreiben nur eine Deutung: Sie erklären mir dort faktisch und unverblümt, daß der Vorstand der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek e.V , die Mißstände und Unrechtshandlungen von Lehrern, einschließlich der gesetzeswidrigen Gewalttätigkeiten, auch künftig zum Schaden der anvertrauten Kinder, unverändert zulassen will. Sie, als Personen des Vorstandes, benennen sich somit als Verantwortliche an diesen Verhältnissen und verdeutlichen zugleich, daß sie die gesetzlich vorgegebene Fürsorgepflicht gegenüber den anvertrauten Schülern auch weiterhin nicht im vorgegebenen Maße erfüllen wollen. Zu dem Schlußsatz in Ihrem Schreiben "Selbstverständlich können Sie sich dann wieder an uns richten", möchte ich bemerken, daß ich diese Worte , in Anbetracht Ihrer totalen Verweigerung jeglicher sachbezogener Antwort, als respektlosen Ausdruck arroganter Verhöhnung wahrnehme! Ein
Blick auf die doppelte Verantwortung des Vorstandes offenbart ein weiteres
Handlungsdefizit. Die Schule hat als Verein "Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek
e.V.", neben ihrer pädagogischen Aufgabe, auch eine nüchterne kaufmännische
Komponente. Sie ist mit ihrem geschäftlichen Hintergrund, korrekt betrachtet
und unabhängig von den pädagogischen Zielen, zugleich als Dienstleistung-Betrieb
anzusehen, welcher den normalen Werten der freien Wirtschaft zu folgen hat.
Immer dann, wenn diese Leistung im Rahmen unserer Schule nicht geboten wurde, war dies folglich eine "Nichterfüllung, der sich aus dem Schulvertrag herleitenden, zu erbringenden Leistungen"! Dies hätte den Vorstand des "Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek e.V." veranlassen müssen, aus eigener Initiative heraus ordnend zu handeln. Meine Schreiben zeigen jedoch auf, daß dies unterlassen wurde! Hiervon läßt sich Ihre direkte persönliche Mitverantwortung an den kinderfeindlichen Verhältnissen ableiten. Es
mag Ihnen gelungen sein, in dieser Schule ein soziales Klima zu erzeugen,
welches den Eltern den Mut nimmt sich für ihre Kinder einzusetzen, wenn Waldorf-Lehrer
sich unpädagogisch und gesetzeswidrig verhalten, aber dennoch bleiben falsche
Dinge falsch und dürfen im Interesse der Kinder nicht hingenommen werden!
Ich
bedaure es sehr, daß Sie mir keine andere Wahl lassen, als die Suche nach
Lösungsmöglichkeiten auszuweiten und mich anderweitig um eine Abschaffung
der Mißstände an unserer Schule zu bemühen. Antwort
der Schule Sehr
geehrter Herr Hell, Von unserer Seite haben die Herren Kornhuber und Rettinger für den Vorstand, Herr V.l und Frau W. für die Schulleitungskonferenz Ihre Gesprächsbereitschaft erklärt. Selbstverständlich können auch Sie Personen Ihres Vertrauens benennen und zum Gespräch mitbringen. In
der Hoffnung auf ein konstruktives Gespräch verbleiben wir Schreiben
an die Schule Sehr
geehrte Frau Frey, sehr geehrte Frau W. Da
Ihr Schreiben sich nur auf ein undefiniertes "wir" und auf die allgemeine
Benennung "Rudolf-Steiner-Schule" bezieht, kann ich Ihren Brief nicht als
formelle Antwort des angeschriebenen Verstandes auffassen. Ich denke, Anstand
und die Höflichkeit gebieten, die bindende schriftliche Antwort des Vorstandes
unserer Schule abzuwarten, bevor ich etwas Weiterführendes erwäge. Antwort
der Schule Sehr
geehrter Herr Hell, Am
17.10.2005 haben Sie erneut vor dem Klassenraum der 8a Briefe an die Schülerrinnen
und Schüler verteilt, die diese an ihre Eltern weitergeben sollten. Nachdem
die Eltern der Klasse 8a in ihrem Brief an Sie vom 27.9.05 darum baten, von
dieser Art der Verbreitung Ihrer Meinung abzusehen, untersagt Ihnen der Vorstand
hiermit die Verteilung jedweder Briefe an die Schülerinnen und Schüler unserer
Schule auf dem Schulgelände. Sollten Sie dieses ignorieren, werden wir rechtliche
Schritte erwägen. In
der Hofinung, dass es doch noch zu einem persönlichen Gespräch und zu einer
angemessenen Bearbeitung der angesprochenen Thematiken kommt, verbleiben wir
mit freundlichem Gruße Schreiben
an die Schule Betreff: Ihr Schreiben vom 24.10.05 Sehr
geehrter Herr Rettinger, sehr geehrter Herr Kornhuber, Ungerührt
hiervon bekräftigten Sie im Schreiben vom 24.10.05 - nun im Namen des Vorstandes
- erneut Ihren Wunsch nach einem persönlichen Gespräch und Ihren Standpunkt,
daß Sie die persönliche Unterredung einer schriftlichen Äußerung vorziehen,
statt mir, in der von mir gewünschten Weise, schriftlich zu entgegnen. Ich
habe Ihr Anliegen sehr wohl zur Kenntnis genommen und verstehe gut, daß Ihnen
diese Verfahrensweise genehm wäre - dennoch bestehe ich auf eine schriftliche
Antwort. Außer
der allgemein üblichen Formwahrung des kommunikativen Umgangs in unserem Kulturraum,
bestimmt sich meine Entscheidung für einen schriftlichen Austausch gezwungenermaßen
auch durch die destruktiven Geschehnisse an dieser Schule. FAZIT:
Die Vorgänge um den beabsichtigten Schulverweis haben bei mir Erschrecken
und äußerste Bestürzung hervorgerufen. 2.) Herr K. hat als Rudolf-Steiner-Lehrer mit seiner Erklärung aktiv dafür gesorgt, daß ein Kind, welches auf Grund eines bestehenden Schulvertrages mit allen Rechten seinem pädagogischen Schutz unterstellt ist, aus der Klassengemeinschaft ausgegrenzt wird! Daß ein Klassenlehrer einer Rudolf-Steiner-Schule bereit sein könnte, Spott und Häme einer Klassengemeinschaft gegen einen einzelnen Mitschülern herbeizuführen und diesem schwerste seelische Belastungen aufzubürden, indem er falsche Behauptungen über dieses Kind verbreitet, hätte ich nie erwartet. Wobei hier ja auch noch die negative erzieherische Auswirkung auf die Mitschüler, durch die Vorbildfunktion des Lehrers zu berücksichtigen ist. Somit führt dies zur Frage, wieweit hier Gewissenlosigkeit, Mobbing, Seelenterror und generell mangelnde pädagogische Qualifikation, sichtbar geworden sind, dem die Schule - ihrem pädagogischen Zweck entsprechend - energisch entgegenzuwirken hat.
Durch den Versuch einer - dem Internen Kreis und somit der Schulleitung zugehörigen
- Lehrerin, die Elternschaft der 8a-Klasse auf dem Elternabend am 30.8.05
durch unrichtige verharmlosende Aussagen zu täuschen, wurden weitere Aktivitäten
der Schule allgemein bekannt. FAZIT:
Mit dem Verlieren des Prozeßes im Juli war faktisch zugleich festgestellt
worden, daß die Mitglieder der Schule, welche an der Auseinandersetzung mit
den Eltern und insbesondere dem betroffenem Kinde beteiligt waren, der Familie
ein großes Unrecht zugefügt hatten. Dazu wird auch ein - wie ich meine - nicht
tolerierbarer, leichtfertiger Umgang mit den Finanzen der Schule deutlich!
Die Gelder, welche für unnütze Prozeßkosten ausgegeben wurden, hätten z.B
für die Mensa-Finanzierung oder andere Schulvorhaben sinnvoller eingesetzt
werden können. Als
unser Klassenlehrer Herr K. in seinem Schreiben vom 30.05.05 Unwahrheiten
gegen meinen Sohn vortrug, habe ich dies - unter dem Eindruck der oben genannten,
öffentlichen Kündigungsbemühungen der Schule gegen den Mitschüler meines Kindes
- als eine vorbereitende Handlung verstanden, um ein Verfahren gegen meinen
Sohn zur Kündigung des Schulvertrages möglich zu machen. Diese Einschätzung
habe ich Herrn K. in meinem Schreiben vom 6.7.05, neben einer Richtigstellung
seiner Behauptungen und weiteren Erläuterungen - z.B zu seinen gesetzeswidrigen
Gewalthandlungen, der hierdurch hervorgerufenen Folgen, wie auch viele Vorschläge
für Korrekturmaßnahmen, samt Quellenhinweisen - mitgeteilt. Dem Vorstand der
Schule wurde durch mein Schreiben vom 9.7.05 an Herrn Farr - und der Kopie
des Briefes vom 6.7.05 an Herrn K. als Anlage - meine diesbezüglichen Überlegungen,
ebenfalls zur Kenntnis gebracht. Mit den Briefen vom 18.8.05 teilte ich Herrn K., wie auch Herrn Farr als Vertreter der Schule, formell mit, daß ich ihr Schweigen zu meinen Ausführungen, als Bestätigung für meine Einschätzungen werten müsse. Auch dies wurde ohne widersprechende Entgegnung hingenommen. Ich habe mich somit an der Tatsache zu orientieren, daß Herr K. mit seinem Schreiben vom 30.5.05 einen rechtlichen Konflikt eingeleitet hat, welche durch die stillschweigende Hinnahme von Ihnen, als schulische Institution, mitgetragen wurde. Allein die Möglichkeit einer rechtlichen Auseinandersetzung erfordert bekanntermaßen den verbindlichen schriftlichen Austausch! Meine
Entscheidungen orientieren sich auch an den, für mich unerklärbaren, feindlichen
Verhaltensformen des Klassenlehrers gegen meine Person und gegen mein Kind,
welche überraschend vor etwa drei Jahren begonnen haben:
Meine duldsame Friedlichkeit der vergangenen Jahre wurde mir nicht gedankt.
Mit dem Brief vom 30.5.05 und den hierin enthaltenen unrichtigen Angaben zu
meinem Sohn, zwang mich Herr K. meine Zurückhaltung aufzugeben und alles zu
unternehmen, um seinem Kündigungsbestreben gegen mein Kind entgegenzuwirken.
Bedauerlicherweise fügten sich nun noch weitere Geschehnisse hinzu, welche
ich nicht hinnehmen kann. Ich
kann Ihre Vorgehensweise nicht gutheißen und möchte Sie bitten, Ihre Entscheidungen
noch einmal zu überdenken.
Auf dem Elternabend der 8a-Klasse am 31.10.05 sprach Herr K. zu meinen schriftlichen
Äußerungen zum Brundibàr-Klassenspiel und begann mit der falschen Behauptung,
ich hätte ihn in dem Text als Nazi bezeichnet. Ein aufmerksamer Leser wird
hingegen mühelos erkennen, daß solche Aussagen nicht in meinen Schriften enthalten
sind. Ich halte es für ein unverantwortliches Gebaren, daß ein Klassenlehrer ein ihm anvertrautes Kind auf solche Weise in eine Konfliktsituation zu seinem Vater bringt, um seine persönliche Abneigungen auszuleben. Nach meinem Verständnis zeigte sich hier ein pädagogisch äußerst bedenkliches, wenn nicht gar unqualifiziertes Verhalten, welches keinesfalls zu tolerieren ist. Wenn ich es richtig sehe, haben Sie als Vorstand die rechtsverbindliche dienstliche Aufsicht über die Berufsausübung der angestellten Lehrkräfte an dieser Schule. Hieraus folgend bitte ich sie, daß Sie Herrn K. in seinen defizitären Bereichen über seine Pflichten aufklären, welche sich aus seinem Dienstverhältnis ergeben. Verdeutlichen Sie Herrn K. bitte, daß Annahme und Kenntnisnahme von Briefen der Erziehungsberechtigten ein Teil seiner Tätigkeit ist und die Abweisung arbeitsrechtlich als Arbeitsverweigerung angesehen werden muß, für welche es die entsprechenden Konsequenzen gibt. Erläutern Sie Herrn K. bitte auch, daß es ihm auch als Klassenlehrer nicht zusteht, den Eltern vorzuschreiben, welche schriftlichen Informationen auf einem Elternabend von einem Elternteil an andere Eltern gegeben werden sollen und daß er nicht berechtigt ist, behindernd einzuwirken. Ich verlange somit, daß Herr K. meinen Sohn für sein unmögliches Verhalten um Entschuldigung bittet und mir die Rücknahme seiner Forderung, Zensur ausüben zu wollen, sowie die Briefannahme zu verweigern, schriftlich mitteilt und inhaltlich Gleiches auf dem nächsten Elternabend erklärt. Selbstverständlich erwarte ich auch, daß die Verteilung der Richtigstellung zum Schreiben vom 27.9.05 ungestört geschehen kann. Seit meinem ersten Anschreiben vom 9.7.05 erwarte ich aus den vorstehend genannten Gründen eine inhaltsbezogene schriftliche Rückantwort, was bisher seitens der Schulleitung hartnäckig ignoriert wurde. Die Verantwortung für eine weiterführende Kommunikation liegt somit allein bei der Lehrerschaft dieser Schule! Dessen ungeachtet - und obwohl ihr sogar die entgegenstehende Aussage meines Briefes vom 26.9.05 schriftlich vorlag - äußerte Frau W. auf der Eltern/Lehrer-Konferenz am 24.10.05 mit großem Nachdruck vor allen Anwesenden die Behauptung, daß ich derjenige sei, der ein lösungsorientiertes Gespräch mit den Lehrern verweigert. Da ich eine Gesprächsverweigerung nie geäußert habe, wird diese Darstellung auf der ELK von mir als verleumdend verstanden - und außerdem als Versuch, mich mit dem Bild des Störenfrieds zu markieren, zu isolieren und auszugrenzen. Ich erwarte, daß der Vorstand auf Frau W. dahingehend einwirkt, auf der nächsten ELK mündlich und schriftlich eine Richtigstellung ihrer Aussagen vorzunehmen. Frau W. und Frau Frey schrieben mir am 20.9.06 als Begründung für ein persönliches Gespräch, daß sie gemeinsam mit mir Problemlösungsvorschläge erarbeiten wollen. Dies läßt sich von mir nur so verstehen, daß die Inhalte meiner Schreiben zumindest im Wesentlichen nicht an die Lehrerschaft weitergegeben wurde - denn meine Vorstellungen zur Problemlösung habe ich bereits ausführlich in meinem Brief vom 9.Juli 2005 an Herrn Farr dargelegt! Es scheint erforderlich, dieses Defizit schnellstens auszugleichen und alle meine schriftlichen Darlegungen ohne Beschränkung an die Lehrerschaft weiterzugeben. Mit dem Schlußsatz in Ihren Brief vom 24.10.05 entsteht für mich der Eindruck, daß Sie "eine angemessene Bearbeitung" von Mängeln und Fehlleistungen durch Lehrer an dieser Schule von einem persönlichen Gespräch mit mir abhängig machen möchten. Falls dies wirklich Ihre Haltung sein sollte, möchte ich folgendes feststellen: In meinem Brief vom 9.7.05 habe ich bereits aufgezeigt, daß durch Lehrkräfte an dieser Schule gesetzeswidrige Gewalttätigkeiten gegen Schulkinder ausgeübt wurden. Ich habe ausführlich auf die seelischen und körperlichen Folgen durch die hiermit verbundenen Stressmechanismen hingewiesen, welche sich letztlich als Verhaltens- und Lernstörungen bei den Schülern äußern. Es wurde auch deutlich ausgeführt, daß den entsprechenden Lehrern eine direkte Mitverantwortung für aggressive bzw. negative Verhaltensmuster bei den Schülern zuzuordnen ist. Damit wurde gesagt, daß Schülern dieser Schule großes Unrecht und Leid von Lehrern zugefügt worden ist und die Kinder somit zu Opfern geworden sind, welche der besonderen Hilfe bedürfen! Es sollte selbstverständlich sein, daß die Lehrer durch zusätzliches kostenlosen Engagement, wie Nachhilfe, Maßnahmen zur Wandlung bestehender Sozialmuster und -werte, den Folgen ihrer Fehlleistungen entgegenwirken. Wie bereits früher schon von mir ausgeführt, gehören zusätzliche Schulungen bei den Lehrern in der von mir vorgeschlagenen Weise, zur Stabilisierung der mentalen und pädagogischen Fähigkeiten weit über das bisherige Maß, natürlich ebenfalls dazu. Natürlich sollte die Schule bei den Kindern, wie bei den Eltern, auch um Entschuldigung für ihre Fehlleistungen bitten. Der
Vorstand und die Lehrerschaft haben sich bemüht, ein Kind aus der Klasse von
Herrn K. mittels gerichtlicher Klage von der Schule zu weisen. Die Schule
hat diesen Prozeß im Sommer verloren. Offenkundig konnten die Angaben der
Schule vor Gericht nicht überzeugen. Ich
erwarte eine Antwort zu allen von mir angesprochenen Punkten und verbleibe
Entgegnung
der Schule Sehr
geehrter Herr Hell, Redaktionelle
Bemerkung: |
Seite
1.1 / Lehrer-Administration und Schulvorstand gegen Elternhaus Seite
2.1 / Eltern/Lehrer-Konferenz Seite
3.1 / An Elternschaft Seite
3.2 / An Elternschaft Seite
4.1 / Schulbehörde Hamburg Seite
4.2 / Schulbehörde Hamburg
Seite
5.1 / Senat + Parteien Hamburg
Seite
6.1 / Staatsanwaltschaft Hamburg Seite
7.1 / Gremien auf Bundesebene Seite
8.1 / Kinderschutzbund _________________ Eltern-Dokumentationen
|
|||||||||||