Eltern contra Schul-Unrecht
Hell-a

Dokumentation
 
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Kommunikation mit Schulvorstand und Lehrer-Administration zur Thematik "Mißhandlungen von Kindern durch Waldorf-Lehrer und
pädagog. Defizite" + Reaktionen. Zeit: 2005

INHALT
EINLEITUNG
Schreiben an die Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek = Waldorfschule Farmsen

09.07.2005, Schreiben an den Geschäftsführer der Schule, Herrn Farr.
. . . . . . . . . + Anlage, Schreiben vom 06.07.05 an den Lehrer K.
08.08.2005, Schreiben an den Geschäftsführer der Schule, Herrn Farr.
. . . . . . . . . + Anlage, Schreiben vom 02.08.05 an den Lehrer K.
Antwort der Schulleitung
08.08.2005,
Schreiben von der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek

Schreiben an die Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek
18.08.2005,
Schreiben an den Geschäftsführer der Schule, Herrn Farr.
. . . . . . . . . + Anlage, Schreiben vom 18.08.05 an den Lehrer K.
23.08.2005, Schreiben an den Geschäftsführer der Schule, Herrn Farr.

Antwort der Schulleitung der Waldorf-Schule Hamburg-Wandsbek
25.08.2005,
Schreiben von Herrn Farr, Frau Frey, Herrn Klemich
Schreiben an die Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek

12.09.2005, Schreiben an den Schulvorstand

Antwort der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek
20.09.2005,
Schreiben von Frau Frey und Frau W.
Schreiben an die Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek,

25.09.2005, Schreiben an Frau Frey und Frau W.
Antwort der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek
24.10.2005,
Schreiben vom Schulvorstand
Schreiben an die Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek

14.11.2005, Schreiben an Schulvorstand
Formelle Weigerung der Waldorf-Schule, Fragen zu beantworten!
08.12.2005,
Schreiben vom Schulvorstand

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EINLEITUNG
Die Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek verdient Anerkennung für das Engagement, die Waldorf-Pädagogik mittels beeindruckender Bauwerke, Konzerte, Kunst und Theater-Aufführungen und dem traditionellen Wintermarkt zu präsentieren.
Die Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek ist ein eingetragener Verein in der Nähe der U-Bahn Hamburg-Farmsen. Der Vorstand des Vereins bildet sich aus Lehrern und Eltern.
Die tägliche Leitung der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek obliegt dem Lehrer und Geschäftsführer Matthias Farr. Der Lehrer Farr war bereits mehrfach im Zuge seiner Aufgaben in den Medien präsent. Im Internet, auf der Homepage der "Landesarbeitsgemeinschaft der Rudolf-Steiner-Schulen in Hamburg", wird Herr Farr zudem als Mitglied des Sprecherkreises dieser Einrichtung benannt. Folglich wirkt der Lehrer Farr durch sein komplexes Aufgabenfeld - mit seiner Person und seinem Handeln - nicht nur als Repräsentant der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek, sondern zugleich auch, überregional, für die Gesamtheit und die Werte der Waldorf-Gemeinschaft.

Die Rudolf-Steiner-Schule ist stolz auf die Kompetenz und die Vielseitigkeit ihrer Lehrer. Zum Beispiel arbeitete ein anderer Waldorf-Lehrer, während seines Dienstverhältnisses an dieser Schule, nach eigenen Ausführungen, im Auftrag der pädagogischen Forschungsstelle des Bundes der Freien Waldorfschulen an der Vorbereitung für eine Publikation zum Thema Atlantis.

Die Zeitschrift "ERZIEHUNGSKUNST" zur Pädagogik Rudolf Steiners, Organ des Vereins "Bund der freien Waldorfschulen e.V.", hatte diesen Waldorflehrer im Heft Nr. 12/2004 mit folgenden Worten vorgestellt: "Zum Autor: Ulrich Kaiser, geb.1960, Studium der Philosophie, Kunstgeschichte, Pädagogik in München, Bochum, Paris und Stuttgart, Klassenlehrer an der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek."
Auch die Zeitschrift "DIE ZEIT" wies in einem ausführlichen Artikel der Ausgabe 07.2004 auf die Schreibtätigkeit des Lehrers Kaiser für ein Buch hin.

Im Sommer des Schuljahres 2007 beendete der Klassenlehrer Dr.Ulrich Kaiser seine seine Tätigkeit an der Waldorf-Schule, um - wie es hieß - in anderen Zusammenhängen tätig zu werden. Wenig später gibt eine Veröffentlichung im "Zeitzeichen-Veranstaltungsprogramm Aug./Dez.07" einen Hinweis auf das das anspruchsvolle Niveau des neuen Betätigungsfeldes. Das Heft kündigte ein "Phänomenologisches Kolloquium mit dem Thema Zeitbewußtsein und Imagination" an, welches am 03.11./04.11. 2007, im Rudolf-Steiner-Haus Hamburg mit Beteiligung von Herrn Dr. Kaiser stattfinden sollte.
Auf der Fortbildungstagung des Bundes der Freien Waldorfschulen in der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek, im Februar 2008, verhalf der Lehrer Kaiser dann bei dem Thema: "Tierkreis- und Planetewirkung im menschlichen Organismus und im Unterricht", zu tieferen Einsichten im Verständnis der Geisteswelt von Rudolf Steiner. Gleichgültig, ob sprachlicher Monumentalismus für Außenstehende nur erfurchtsgebietend, oder eher einschüchternd erscheinen mag - dem Eindruck von der Existenz einer geistigen Aristokratie in der Waldorf-Gemeinschaft kann man sich nur schwer entziehen.

Die positive Vielfalt der Aktivitäten prägt das öffentliche Ansehen der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek auf bestimmende Weise. Anstand und Redlichkeit verlangen aber, daß auch Unvollkommenheiten offenbart und nicht verschwiegen werden. Hier vermittelt die Eltern-Dokumentation mit der Wiedergabe der Schriftwechsel eines Elternhauses mit Klassenlehrer, Fachlehrern, den Gremien der Schule und staatlichen Institutionen, einen Einblick in eine andere, wohl eher unbekannte und vielleicht auch erschreckende Waldorf-Realität. Eine Erläuterung erübrig sich. Die inhaltlichen Ausführungen sprechen für sich.

Bei vielen Schriftunterlagen besteht noch Unklarheit, wieweit bei deren Veröffentlichung Persönlichkeitsrechte zu schützen sind. Solange die Prüfung zur Rechtslage nicht abgeschlossen ist, wird deshalb auf die angestrebte volle Namensnennung verzichtet und das - in der Presse übliche - Kürzel-Verfahren angewendet.

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DOKUMENTATION

Schreiben an die Schule
09.07.2005, Schreiben an Herrn Farr, Geschäftsführer
der "Rudolf-Steiner-Schule Hamburg Wandsbek".
BETREFF: Agressions-Verhalten an unserer Schule

Sehr geehrter Herr Farr,
ausgelöst durch ein Schreiben von Herrn K. (Lehrer, Red.) an mich, mit der unrichtigen Darstellung, daß mein Sohn sich angeblich mit an der Durchführung einer unsozialen Handlungsweise gegen einen Mitschüler beteiligt hätte und seiner hierbei geäußerten Bitte, "mit meinem Kind darüber zu sprechen was künftig zu tun sei, wenn sich (in der Schulgemeinschaft) Vorgänge des Ausgrenzens und Hänselns bis hin zur Aggression anbahnen sollten", wurde ich veranlaßt, mich mit den Aggressions-Geschehnissen an dieser Schule auseinanderzusetzen.

Bei der Betrachtung der Gegebenheiten fügten sich Ereignisse an dieser Schule, sowie persönliche Erfahrungen zu einem Gesamtbild, welches zu der unerfreulichen Schlußfolgerung führt, daß ein Teil der Lehrkräfte durch deren Umgangsverhalten, möglicherweise für die aggressiven Sozialmuster an der Schule mit verantwortlich zu machen ist. Sollte sich diese Einschätzung als richtig erweisen, müßte es bedeuten, daß die bisherigen Bildungsangebote für die Lehrkräfte zur Konfliktbewältigung, im Rahmen der Waldorf-Pädagogik, keine ausreichenden Lösungen möglich machen und somit neue Wege, ohne ideologische Vorbehalte, zur Verbesserung gesucht werden müssen.
Eine Kopie von dem Schreiben an Herrn K., mit der ausführlichen Textunterlage zu dieser Überlegung liegt diesem Brief mit bei. Ich möchte hierzu deutlich machen, daß es letztlich nicht um Schuldzuweisung oder Verurteilungen geht, sondern um die Verbesserung von offenkundig unzureichenden - nichtkindergerechten - Bedingungen. Somit bitte ich Sie, zum Wohle der Kinder die entsprechenden Änderungen für ein besseres Sozial- und Lern-Klima zu veranlassen.

Eine Anregung für erforderliche Lösungswege bei ungenügendem Verhalten von Lehrkräften, läßt sich vielleicht auch durch einen Blick auf die Praxis in den großen Unternehmen finden, denn die Kundenberater in der freien Wirtschaft sind in vielen Situationen mit ähnlichen sozialen Schwierigkeiten konfrontiert, wie die Lehrkräfte an einer Schule. Für viele erfolgreiche Unternehmen ist es als Reaktion auf die gegebenen Realitäten selbstverständlich, ihre Mitarbeiter jedes Jahr zu speziellen Seminaren zu schicken, um sie insbesondere auf mentaler Ebene, sowie in den Bereichen der Konfliktbewältigung, der Verbesserung der persönlichen Selbstkontrolle und dem positivem Umgangsverhalten bei Sozialkontakten, durch ein effektives Training zu stabilisieren bzw. zu verbessern. Vielleicht ist es möglich, Vergleichbares mit ähnlicher Zielsetzung und entsprechend kompetenten Trainern, generell für alle Lehrkräfte an unserer Schule durchzuführen?

Da ich zu wenig mit den Schulstrukturen vertraut bin, um einschätzen zu können, wer der sachlich richtige Adressat für diese Thematik sein könnte, bitte ich um Nachsicht, falls ich mit Ihnen nicht den richtigen Gesprächspartner angesprochen haben sollte. Desweiteren bitte ich Sie, meine Überlegungen gegebenenfalls an den hierfür kompetenten Kreis weiterzugeben. Herr K. gab mir gegenüber die aufmunternde Empfehlung, mir ein anderes Forum zu suchen. Diesem Anraten will ich folgen und im Interesse einer konstruktiven Behandlung des Themas, auch weitere Gesprächspartner in diese Überlegungen mit einbeziehen. Vielleicht ergibt sich ja durch eine Ausweitung der Kommunikationsebene ein förderlicher Ansatz für ein effektives Lösungsbild.

Ich bitte um Ihre schriftliche Stellungnahme und um eine Aussage dazu, was Sie in dieser Sache unternehmen werden.
Mit freundlichem Grüßen
gez.M.Hell

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ANLAGE
06.07.2005, Schreiben an Herrn K., (Lehrer)

der "Rudolf-Steiner-Schule Hamburg Wandsbek".

BETREFF: Ihr Schreiben vom 30.05.05 (geringe Kürzung wegen des Persönlichhkeitschutzes. Red)

Sehr geehrter Herr K.
ZUR GEGENWÄRTIGEN SACHE: Ihre schriftliche Mitteilung vom 30.05.2005 läßt den Eindruck entstehen, als hätte sich mein Sohn daran beteiligt, einen einzelnen schwächeren Mitschüler, im Rahmen einer Gruppe zu schikanieren. Diese Darstellung entspricht nicht den Tatsachen. Da ich wegen meiner zurückliegenden Erfahrungen befürchten muß, daß Ihre Sichtweise in die allgemeine Bewertung zum Sozialverhalten meines Sohnes einfließt, sehe ich mich gezwungen, unmißverständlich hierauf einzugehen.
Für mich sind jene Vorgänge welche Sie ansprechen, eine sehr ernste Sache, weil ich es generell für eine verachtenswerte Schäbigkeit halte, wenn Menschen welche sich in einer stärkeren Ausgangsposition befinden, einem Schwächeren gegenüber ihre Überlegenheit ausspielen, gleichgültig ob mit verbaler psychischer oder
mit körperlicher Gewalt.
Nach Rücksprache mit meinem Sohn und der Nachprüfung bei dem betroffenen Schüler, habe ich erfahren, daß mein Kind sich nicht an den Übergriffen gegen Jungen beteiligt hatte - im Gegenteil. Die Beteiligung von meinem Sohn bestand darin, daß er versucht hatte den bedrängten Schüler mit seinem Körper zu schützen und die, auf ihn geworfenen Bälle abzufangen. Ich halte das für ein positives Sozialengagement. (Natürlich habe ich auch Lösungswege für künftige Situationen mit meinem Sohn erörtert, damit bei einem erneuten Vorfall solcher Art generell ein effektiveres Ergebnis erzielt werden kann, als es hier geschehen ist.) Meine Rückfrage hat außerdem ergeben, daß mein Sohn Ihnen gegenüber- im Gegensatz zu Ihrer Darstellung - keine Erklärung abgegeben hat! Richtig ist hingegen, daß Sie die Schüler in Anwesenheit meines Sohnes nur aufgefordert hatten, sich auf Ihre Frage hin zu melden, wer an dem Vorfall mit dem Ballspiel beteiligt gewesen sei. Eine Handmeldung in diesem Zusammenhang war die einzige Äußerung von meinem Jungen. Es wurde nichts mit ihm beredet und somit war auch keine Möglichkeit für ihn gegeben, um eine Erklärung abzugeben.

Sie äußerten in Ihrem Brief vom 30.05.05 "Da ich angesichts dieses Problems einigermaßen ratlos bin, bitte ich sie, mit Ihrem Kind ... vor allem darüber zu sprechen, was in Zukunft zu tun ist, wenn sich ein ähnlicher Vorgang des Ausgrenzens und des Hänselns bis hin zur Aggression anbahnen sollte. Vielleicht schaffen wir ja dann ein besseres Sozialverhalten!".
Ich begreife Ihre Formulierung als ein Bestreben, die Verantwortung für die unbefriedigenden Verhältnisse im gemeinschaftlichen Umgang innerhalb der Schulgemeinschaft, alleinig den Kindern zuordnen zu wollen. Mir ist hierzu aufgefallen, daß Ihre Wortwahl den Blick auf die tatsächlichen Gründe, welche zu diesem Sozialstrukturen geführt haben, gänzlich außer Acht läßt, wenn nicht gar verstellt. Ohne Beseitigung der auslösenden Ursachen ist eine Behebung von negativen Sozialstrukturen bekanntermaßen nicht möglich! Ich möchte dieses Versäumnis auf den nachfolgenden Seiten ausgleichen und anhand mehrerer Erlebnisse und Begebenheiten deutlich machen, wo die Grundlagen für das aktuelle Schülerverhalten nach meiner Einschätzung zu finden sind und welche Lösungen sich anbieten.
Bevor ich jedoch hiermit beginne, will ich - um Mißverständnisse zu vermeiden - einige Begriffe inhaltlich meinem Verständnis entsprechend definieren. Im nachfolgenden Text werde ich mich verschiedentlich hierauf beziehen. Sollte etwas an meiner Sichtweise unrichtig sein, bitte ich um entsprechende Korrektur, bzw. um Nachsicht falls sich hieraus nachfolgend eine falsche Schlußfolgerung ergeben sollte.

Definition Nr. 1 / Erziehung
Die Aufgabe des Erziehens wurde mir einst als ein "Mitziehen in die richtige Richtung" zur Vorbereitung auf ein selbstständiges, verantwortungsvolles und angstfreies eigenes Leben und für einen respektvollen Umgang mit seinen Mitmenschen, auf der Grundlage von Toleranz und Demokratie, beschrieben. Da solch ein Entwicklungsprozeß logischerweise nur dann zu einem wirklich erfolgreichen Ergebnis führen kann, wenn er (ensprechend der Kinderrechtskonfention der Vereinten Nationen vom 20.11.89), frei von psychischer, körperlicher und verbaler Gewalt verläuft, bleibt den Erziehenden somit nur die Möglichkeit, auf die Ihm anvertrauten Kinder allein mittels der menschlichen Nachahmungs- und Gewohnheits-Mechanismen einzuwirken und sich selbst und die eigene Lebensweise hierfür als Vorbild zu verwenden.
(Siehe auch: Wege aus der Gewalt, Seite 16, Abs.1, Info der Polizei an die Schüler)

Definition Nr. 2 / Pädagogik
Im Rahmen eines Vortrages wurde mir Pädagogik als eine Handlungsform erläutert, durch welche die eigenen Kenntnisse an andere Menschen weitervermittelt werden - und zwar solcherart, daß es von diesen auch bei anfänglichem, totalem Unwissen verstanden und behalten werden kann. Hierzu gehört auch die Fähigkeit, für die angestrebten Themen das erforderliche Interesse zu erzeugen und die Aufmerksamkeit der Zuhörenden zu erhalten. Jeder Schüler besitzt somit ein Recht auf seine individuelle Art, mit welcher er ein Verständnis für unbekannte Informationen entwickelt. Es ist die Aufgabe des Lehrenden, sich hierauf einzustellen.
Auf dieser Grundlage ergibt sich eine eindeutige Konsequenz: Wird ein Informations-Ziel nicht erreicht, zeigt das zuerst nur eine mangelnde Fähigkeit des Lehrenden und ist nicht automatisch dem Schüler anzulasten. Aus dieser Sicht stellen Fachwissen und Diplome nur Werkzeuge dar, (vergleichbar mit dem Schweißgerät bei einem Installateur, oder das Wissen um Handfertigkeit und Material bei einem Schuster) welche sich letztlich erst bei fachkompetenter Verwendung zu aktiver "Pädagogik" wandeln. Weiterhin ist es ebenfalls als erforderliches Werkzeug des Lehrerberufes anzusehen, daß sich die lehrende Person eine ausreichende Selbstkontrolle angeeignet hat, um persönliche gefühlsmäßige Spannungen (besonders in Extrem-Situationen) beherrschen zu können. Die Wertmaßstäbe und Freiheiten welche sich ein Durchschnittsmensch zuordnet, haben in diesem Tätigkeitsbereich schlichtweg keine Gültigkeit.

Definition Nr. 3 / Anschreien als Aggressionsverhalten
Daß Sie und mindestens auch Frau M. (Lehrerin, Red.) die Form des Anschreiens als "pädagogischen Kommunikation" angewendet haben ist unstrittig, wie Sie in Ihrem Schreiben vom 9.9.03 deutlich machen. Im Gegensatz zu Ihrer Sichtweise, daß ein aggressives, bedrohlich oder abwertend empfundenes Anschreien legitim sei, wenn es mit persönlichen "Unmut" begründet wird, halte ich diese "Kommunikationsweise" jedoch generell - und nicht nur in der pädagogischen Praxis - für eine Form der psychischen und physischen Gewalt und somit für verwerflich. Es steht im extremen Gegensatz zur allgemein geltenden Auffassung über Erziehung und Pädagogik, wie es in den Definitionen Nr.1 und Nr.2, beschrieben wurde. Eine nähere Betrachtung der biologischen Mechanismen, welche hierdurch ausgelöst werden zeigt, das der Tatbestand der körperlichen Gewalt bereits erfüllt ist noch bevor die Kinder, auf Grund der Lautstärke, über Ohrenschmerzen klagen.

FAKTEN: Es liegt in der Natur der Sache, daß aggressives Anschreien ein hohes bedrohliches bzw. verängstigendes und seelisch verletzendes Potenzial enthält. Es ist eine Tatsache, daß bei Menschen, insbesondere den Kindern, welche auf diese bedrohlich oder abwertend zu empfindende aggressive Weise angeschrien werden, als natürliche Folge die ererbten biologische Alarm- bzw. Überlebens-Systeme aus der menschlichen Frühzeit, heute mit dem Begriff "Stress" bezeichnet, aktiviert werden. (Siehe die Bücher: "Denken, Lernen, Vergessen" und "Phänomen Stress" von Veester - uralt, aber verständlich geschrieben und immer noch weitgehend gültig.) Hierzu gehört die Ausschüttung von Neurotransmittern (z.B. Noradrenalin) im Gehirn, mit der Folge, daß eine Übermittlung von Gedanken-Signalen durch Ausschüttung von Acetylcholin, Glutaminsäure und anderen Substanzen, an den Synapsen unterbunden und faktisch eine Denkblockade erzeugt wird.

PHYSIS: Das Anschreien von Kindern durch Autoritätspersonen, im vorstehend beschriebenen Sinne, führt als Fremdeinwirkung von außen zu einer massiven Aktivierung und Belastung der internen Körpersysteme, wie z.B. die Umstellung im vegetativen Nervensystem vom Parasympatikus zum Sympatikus, sowie Hormon-Ausschüttung, Funktions-Änderungen von Herz, Magen, Darm, Leber Nieren u.s.w.! Da jegliche Absicht der betroffenen Kinder fehlt, diesen belastenden physischen Wandel freiwillig herbeizuführen, stellen die auslösenden Verhaltensmuster der verursachenden Person somit ein gewaltsam herbeigeführtes körperliches Ereignis ( faktisch also körperliche Gewalt! ) dar. Es handelt sich hierbei um die gleichen Stress-Belastungen, über deren gesundheitliche Auswirkungen (also mit der direkten Folge von organischen und seelischen Erkrankungen) im Erwachsenen-Alltag, z.B. bei der allgemeinen Berufsausübung, dem Autofahren, oder der Lehrertätigkeit, nicht die geringsten Zweifel bestehen und welche auch in der Arbeitsmedizin dementsprechend berücksichtigt werden.

PSYCHISCHE FOLGEN: Schulkinder sind hierbei einer besonders bösartigen Tücke ausgesetzt, denn zum seelischen Leid des Augenblicks und der gesundheitlichen Beeinträchtigung, sowie dem Verlust an Selbstvertrauen und Selbstwerteinschätzung, folgt nicht nur eine lang nachwirkende, destruktive Konzentrations- und Lernbehinderung für die Kinder. Solche Einwirkungen auf die Psyche können sogar zu einer dauerhaften lebenslangen Leistungsschwäche führen. Bedauerlicherweise wird diese meist nicht dem Verursacher, sondern obendrein auch noch dem Leidtragenden, also dem Kind angelastet. Die weiterführende Fragestellung, wieweit in dem aggressiven Anschreien durch die Autoritätsperson nicht persönliche Schwäche, sondern ein gezielt praktiziertes Mobbing-Verhalten gegenüber dem betroffenen Kind zu sehen ist, findet in der Alltagsrealität erfahrungsgemäß nicht die erforderliche Beachtung.

Wenn Kinder sich langfristig als hilflos ausgeliefert, im Rahmen von dominanten Machtstrukturen erleben müssen, wird Ihnen hierdurch letztlich die Botschaft vermittelt, daß es eine vorgegebene Selbstverständlichkeit darstellt, wenn ein Überlegener sich zu Lasten eines Schwächeren auslebt. Als natürliche Reflektion prägen sich solche Werte schließlich zu einem sozialen Ordnungsbild und führen zu Bestrebungen, sich das eigene, gering erachtete Persönlichkeitsbild nun seinerseits durch abträgliche Handlungsweisen gegenüber schwächeren Mitschüler aufzuwerten.
Die hier verdeutlichen Mechanismen zeigen sich natürlich ebenso in der gleichen Weise, wenn die Kinder Opfer von geistigen Gewaltmustern werden.

Falls sich die hier angesprochene Praxis des Anschreiens, im Gegensatz zu meiner Einschätzung, mit dem Lehr- und Erziehungsauftrag der waldorforientierten, pädagogischen Berufe in Einklang bringen läßt, bitte ich sie, mir konkret zu belegen mit welchen Aussagen von Rudolf Steiner solche Vorgehensweise gerechtfertigt wird.

Differenzierung Ihres Aggressionsbegriffes
Bekanntermaßen ist Aggressivität eine biologisch vorgegebene Normalität und ein wichtiges Element im Reifeprozeß der Kinder, dem sich niemand entziehen kann. Es ist Aufgabe der Erziehenden die archaischen Grundlagen in positive soziale Bahnen zu lenken und aggressive Ausdrucksformen für die Kinder durch eigene Befähigung kontrollierbar zu machen. Hieraus folgt, daß eine aggressiv bedingte, unsoziale Handlung von Schülern nachfolgend keine erniedrigende Verurteilung oder Ausgrenzung erfordert, sondern nach einer intelligenten, erzieherischen und sozialfördernden Umgangsweise verlangt, auf einer Ebene, wie es in den Absätzen Definitionen Nr.1 und Nr.2 zur Erziehung und Pädagogik, erläutert wurde.

In Ihrem Schreiben (vom 30.05.05, Red.) verwenden Sie den Aggressionsbegriff auf eine undefinierbare diffuse Weise, so daß es offen bleibt, über welche Art von Aggression Sie eigentlich konkret reden und eine objektiv vergleichende Bewertung nicht möglich ist. Dies macht es erforderlich, für die weitere Erörterung eine korrekte Grundlage herbeizuführen. Dafür sollen die Geschehnisse zwischen den Klassenkameraden meines Sohnes mit Gewalt-Vorkommnissen durch Schüler anderer Klassen - mit denen ich persönlich konfrontiert war - in Beziehung gebracht werden.

Fall 1.) Vor gut einem Jahr wurde mein Sohn (noch im sechsten Schuljahr) auf dem Schulgelände von zwei Schülern der 10. Klasse angegriffen und nachdem er zu Fall gebracht worden war, auf dem Boden liegend mit Fußtritten in den Bauch und auf den Rücken traktiert. Einer dieser beiden Schüler zeichnete sich durch eine besondere Gewaltbereitschaft aus. Er ließ mit seinen Fußtritten erst dann von meinem Sohn ab, als dieser sich erbrach. Da ein berechtigter Verdacht auf innere Verletzungen vorlag, war anschließend eine aufwendige ärztliche Untersuchung erforderlich.
Dieser Schüler mußte meines Wissens die Schule im Anschluß verlassen. Später bedrängten Mitschüler dieses Zehnklässßlers meinem Sohn mit Vorwürfen, weil ihr Klassenkamerad ihrer Ansicht nach, die Schule allein wegen meines Sohnes hätte verlassen müssen. Sie machten somit zweifelsfrei deutlich, daß sie die Gewalttätigkeit ihres Klassenkameraden billigend in Kauf nahmen.

Fall 2.) Ich stand nach Schulschluß vor dem Hauptausgang in der Aula als ich bemerkte, daß ein älterer Schüler (vermutlich 9. Klasse) einen schwächeren Schüler der unteren Klassen erst in einen Würgegriff nahm und als der Kleinere sich befreit hatte und fortlief, diesen verfolgte und offenbar aus dem Gefühl der Überlegenheit heraus, mit den Füßen nach ihm trat. Ich sprang dazwischen, um den Großen von seinem gewalttätigen Tun abzuhalten. Dies veranlaßte eine Gruppe seiner Klassenkameraden dazu, sich zu nähern und mir vorzuwerfen ich hätte ihrem Mitschüler unrechtmäßigerweise bedrängt. Die Tatsache, daß der Große einem eindeutig Unterlegenem gegenüber gewalttätig wurde, fand offensichtlich ihre uneingeschränkte Billigung.

Fall 3.) Nach einer Schüleraufführung bewegte ich mich auf den Ausgang zu. Einem vor mir gehenden Schüler wurde im Vorbeigehen von einem an der Tür wartenden Schüler (offenbar aus einer höheren Klasse) irgend etwas gesagt, was den Angesprochen zu einer kurzen Entgegnung veranlaßte. Hierauf trat der an der Tür Wartende den vorbeigehenden Schüler, ohne Vorwarnung unter vollem Krafteinsatz mit seinem Fuß gegen den Körper. Obwohl sich dieser Vorfall vor den Augen vieler Erwachsener abspielte, verhielten sich alle ungerührt als hätten sie nichts gesehen, so daß ich der Einzige blieb, der sich mit diesem Jungen auseinandersetzte.

Im Gegensatz hierzu: Die Ereignisse am 24.05.05.
Meine Rückfragen zu den Geschehnissen zwischen den Schülern unserer eigenen Klasse am 24.05.05 ergaben, daß eine Bereitschaft dafür, den behelligten Mitschüler körperlich zu verletzen, im Gegensatz zu den drei vorstehend beschriebenen Fall-Beispielen aus dem Schulalltag, ganz offensichtlich fehlte. Ein Rückblick auf die Ereignisse macht dies schnell deutlich:
A.) Am Anfang stand ein Spiel, bei welchem mehrere Schüler sich im Klassenraum einen Ball zuwarfen.
B.) Das Spiel veränderte sich. Die Schüler begannen als Gruppe einen einzelnen Schüler (den Schüler A.) in abträglicher Weise mit dem Ball zu bewerfen. der angegriffene Schüler versuchte sich diese Angriffen zu entziehen und verließ die Klasse.
C.) Auf dem Flur nahm ein weiterer Schüler die Auseinandersetzung wieder auf. Der bedrängte Schüler versuchte dann wohl sich mit einer Körperreaktion aus der Bedrängung zu befreien, was zu einer Eskalation der Situation führte und schließlich in eine handgreifliche Auseinandersetzung mündete. Im Zusammenhang hiermit kam es zu einem Schlag von dem Angreifenden Schüler mit der Faust gegen den Kopf des bedrängten Jungen, so daß dieser eine Trübung seines Bewußtseins erlitt.
Wie ich erfahren habe, wird diese Auswirkung von Lehrern dieser Schule als Beweis für eine außerordentliche Aggressivität dieses Kindes angesehen, welches den Unfall verursachte. Hier scheint eine große Unkenntnis bei den Urteilenden vorzuliegen, welche es erforderlich macht, auf einige Fakten hinzuweisen.

Richtigstellung zum Gewalt-Verständnis: Schläge mit der nackten Hand oder Faust haben im realen Leben nicht die gleiche Wirkung, wie sie üblicherweise in den Hollywoodfilmen gezeigt werde.
Falls sich jemand bei der Bewertung des Geschehens am 24.5.05, von den beeindruckenden Bildern asiatischer Kampftechniken hat leiten lassen, wäre dies ebenfalls ein falscher Vergleich. Diese Kampftechniken basieren mit ihrer Schlaghärte nicht auf außerordentliche Kraft und aggressive Brutalität, sondern auf eine gute technische Koordination der Glieder und des Geistes und die Fähigkeit die abgehende Schlag-Energie auf ein möglichst kleinen Punkt zu konzentrieren. Die Techniken erfordern für ihre Ausführung ein jahrelanges zielorientiertes Training und lassen sich nicht einfach nachäffen.
Kompetente Budo-Kampfsportler werden Ihnen das bestätigen können.
Ungeübte Kinder und Jugendliche schlagen hingegen laienmäßig, mit der breiten Fläche der Faust und nicht mit der auf zwei Knöchel reduzierten Aufschlagsfläche eines geübten Kämpfers. Folglich führen Schläge, auch wenn sie sich gegen den Kopf richten, bestenfalls zu einem Bluterguß, wie das berühmte blaue Auge. Wenn es jedoch das Unglück will und ein einzelner Knöchel der Faust auf einen Nervenpunkt des Kontrahenten trifft, findet eine (wenn auch unbeabsichtigte) Zentrierung der Schlag-Energie statt. Bei solcher Zufalls-Konstellation reicht bereits eine geringe Schlagkraft, um dem Kontrahenten zu Boden zu strecken.
Da jener Schüler, welcher den verhängnisvollen Schlag ausführte, keinerlei Können im Bereich der Kampftechnik besitzt, kann bei dem Geschehenen folglich nur ein Unglücksfall vorliegen. Es wäre sicher besser gewesen, den Schülern im Anschluß nach diesem Geschehnis die Verletzlichkeit des menschlichen Körpers deutlich zu machen, als dem Kind durch eine sprachliche Überzeichnungen ein erniedrigendes Bild von seiner Person zu vermitteln. Für die Aufgeregtheit, welche sich in Ihrem Schreiben erkennen läßt, ist somit keine sachlich fundierte Grundlage erkennbar.

Beispiele aus der Praxis zur Entstehung negativer Sozialmuster
Das Sozialverhalten Kinder wird bekanntermaßen von jenen Werten und Leitbildern geprägt welche ihnen, insbesondere von Menschen mit einer Vorbildfunktion, in ihrem sozialen Umfeld aktiv vorgelebt wird und wie es in "Definition Nr.1 / Erziehung" beschrieben wurde.
Nachfolgend sollen einige zurückliegende Geschehnisse angesprochen werden, welche möglicherweise Aufschluß dazu geben, wie die Entstehung von negativen Komponenten in der bestehenden Sozialstruktur innerhalb der Schülerschaft durch die vorgelebten Verhaltensmuster von verantwortlichen Erwachsenen gefördert wurden.

Beispiel 1) Auf dem März-Elternabend 2002 wurde die Elternschaft unserer Klasse seitens einiger Eltern zu einem außerordentlichen Elternabend für Mittwoch den 6.3.02 eingeladen. Es sollten Vorwürfe besprochen werden, daß Sie in Ihrer Eigenschaft als Klassenlehrer, unsere Kinder vielfach in aggressiver unverantwortlicher Weise angeschrien haben sollen. Ihnen wurde dazu in diesem Zusammenhang ausdrücklich erklärt, daß Ihre Teilnahme nicht erwünscht sei, damit auch die ängstlichere Eltern sich frei zu äußern wagten.

Nun war mein Sohn erst mit Beginn des dritten Schuljahres zur RSH-Wandsbek gekommen und ich kannte nur die friedliche Unterrichtsführung von Frau B., der Klassenlehrerin in der RSH-Bergedorf aus eigenem Erleben, da wir Eltern dort sehr oft vor der Klassentür, oder den geöffneten Fenstern des Klassenzimmers standen und den Unterricht mitverfolgten, um an dem Leben der Kinder teilzuhaben. Arglos hatte ich Eltern und Lehrer - mit begründet auf diese Erfahrungen - stets als eine harmonische, partnerschaftlich kooperierende Erziehungs-Gemeinschaft verstanden und sah mich zu Ihnen persönlich, in Ihrer Funktion als Klassenlehrer, in einem positiven Beziehungsverhältnis. (Seit dem Wechsel zur RSS-Wandsbek hatte mein Sohn zwar des öfteren geklagt, daß die Kinder während des Unterrichts so laut angeschrien würden, daß es ihm in den Ohren schmerzten, obwohl die Klasse sich leise verhalten hatte und daß einzelne Schüler immer wieder zu Unrecht getadelt wurden - aber für mich war es zu jener Zeit unvorstellbar, daß sich ein Waldorflehrer in dieser Weise verhalten könne und ich schenkte diesen Aussagen leider nicht die gebührende Aufmerksamkeit.)

Bei dieser Ausgangslage hatte ich kein Verständnis für die geforderte Ausgrenzung Ihrer Person für dem Sonder-Elternabend. Ich sprach mich (wenn auch als Einziger!) dagegen aus und plädierte dafür, dieses bedeutsame Thema gemeinsam zu erörtern.
Bis zu jenem Abend hatte ich es nicht für möglich gehalten, daß es ein Waldorf-Lehrer in nur dreieinhalb Jahren fertigbringt, das partnerschaftliche Beziehungsverhältnis zu den Eltern auf solch nachdrückliche Weise zu zerstören, daß den Eltern ein gemeinsames vertrauensvolles angstfreies Gespräch nicht mehr möglich erscheint. Erst viel später, nach mehreren Erlebnissen mit Ihnen, vermochte ich dem Gedanken Raum zu geben, daß Ihnen an diesem Abend faktisch ein Armutszeugnis für Ihre zwischenmenschlichen Fähigkeiten präsentiert worden war.

FOLGERUNG: Wenn Ihre Wertmaßstäbe, welche Sie im Rahmen Ihrer Leitbildfunktion und als Lehrkraft aktiv als Verhaltensweise vorlebten, selbst gestandene Erwachsene zu verängstigen vermochten - läßt dies darauf schließen, daß die Kinder, welche sich in Ihrer Obhut befinden, ebenfalls durch das gleiche bedrohliche Umgangsverhalten verängstigt wurden (und werden), wobei dies für die Schüler noch als erheblich schwerwiegender zu bewerten ist, da sich die Kinder - in diesem geistigen Klima - als hilflos ausgeliefert erleben und diese Erfahrung in ihre Persönlichkeitsentwicklung einfließt. Die negativen Folgen, welche Sie demnach mit solcher Einwirkung auf die Kinder erzeugt haben müssen, sind in "Definition Nr.3 / Anschreien als Aggressionsverhalten" ausführlich beschrieben.

Beispiel 2) Am 05.03.02 hatte ich spontan den Gedanken, mir das Morgenlied der Schüler anzuhören und stellte mich hierfür nach dem Unterrichtsbeginn vor die Klassentür.
Statt dem Erklingen von Gesang wurde jedoch unversehens die Tür von Ihnen aufgerissen. Sie unterstellten mir in aufgebrachter Weise, daß ich "heimlich" und "hintenherum" etwas Unrechtes getan hätte. Meine begütigenden Hinweise zu meinen Bergedorfer Schul-Erfahrungen wurde von Ihnen ignoriert. Sie erklärten mein Verhalten ungerührt für takt- und respektlos, behaupteten, daß ich Sie erst hätte um Erlaubnis fragen müssen, beschimpften mich als ehrlos und suchten dann wieder Ihre Klasse auf. Da zuvor nie etwas negatives zwischen uns beiden geschehen war, was diese Feindseligkeit begründen könnte, erschien Ihr Verhalten unverständlich. Als das Morgenlied schließlich begann, wurde die Tür wiederum sperrangelweit aufgestoßen, allerdings ohne daß jemand in der Türöffnung erschien. Da ich diese Handlungsweise (zu Recht, wie sich zeigte) als demonstrative Äußerung auf mich bezog, habe ich die Tür wieder geschlossen, um den Schülern weitere Ablenkungen zu ersparen.
Als das Lied beendet war, öffnete sich die Tür erneut. Eine Schülerin schaute kurz zu mir hoch und verschwand anschließend wieder in der Klasse. Offenbar sollte das Kind die Lage kontrollieren.

Ich betrachte Ihre Bezichtigungen und die Umgangsweise mir gegenüber auch heute noch, nicht nur als ehrabschneidend und verwerflich, sondern durch die Art und Weise, mit der Sie die Schüler der Klasse in diese Auseinandersetzung und Ihre persönliche Problematik mit hineingezogen haben, auch als pädagogische Fehlleistung.
Sie boten den Schülern nach meinem Verständnis eine erschreckende Verhaltens-Vorlage dafür, auf welche Weise diese ihren eigenen sozialen Umgang künftig miteinander gestalten sollten. Ihre Reaktion bewegte sich zweifellos weit außerhalb von dem qualitativen Niveau, welches in dem Abschnitt "Definition Nr. 2 zur Pädagogik" beschrieben wurde.

NACHTRAG: Da ich ein Mißverständnis für möglich hielt, rief ich abends sogar noch einmal bei Ihnen an, um eventuelle Unstimmigkeiten beizulegen. Sie blieben jedoch unverändert bei Ihrer Sichtweise. Auf meine Frage, was sie denn befürchten würden, wenn ich dem Unterricht zuhöre, erhielt ich keine Antwort. Erst im Rahmen der Treffen, zu welchen Sie mich (begleitet von Frau M. und Frau S.) ein Jahr später im Juni 2003 gebeten hatten, äußerten Sie sich nach meiner erneuten Frage hierzu. Sie erklärten mir nun, daß Sie zu dieser Zeit im Unterricht irgendwelche geheimnisvollen Inhalte mit den Kinder besprechen würden , welche wir Eltern nicht wissen dürften. Als ich hierzu konkret nachfragte, verweigerten Sie mir nähere Angaben! Meine Rückfrage bei den Kindern ergab nichts, was Ihre Darlegung bestätigen könnte!

Beispiel 3) Auf dem außerordentlichen Elternabend am 6.3.2002 wollte ich diesen vorstehend beschriebenen Vorfall zur Sprache bringen. Jedoch wurde meine Rede nach wenigen Sätzen abgewürgt und die Elterngemeinschaft beschloß per Abstimmung, sich nicht weiter mit dieser unerqicklichen Thematik beschäftigen zu wollen. Im Verlauf des Abends sprachen die Eltern einerseits von Ihren cholerischen Ausbrüchen als Klassenlehrer gegenüber den Schülern, sowie von Ohrenschmerzen welche Ihre Ausbrüche nach Aussage vieler Kinder verursacht hatten und davon, daß der Schüler N.M. die Schule wegen Ihres beständigen Anschreiens verlassen hatte, weil die Verhältnisse für ihn unerträglich geworden waren. Zugleich waren die Väter und Mütter aber auch bemüht, vorauseilende Richtigkeits-Vermutungen zu entwickeln, mit denen sich Ihr Verhalten als Klassenlehrer auf harmlose Weise erklären ließ.
Als ich zum Schluß gegenüber der Elternschaft erklärte, daß ich die Selbstverständlichkeit welche viele Eltern während des Abends im Umgang mit dem aggressiven Anschreien gegenüber Kindern gezeigt gemacht hätten, als sehr problematisch betrachten würde, weil ich meinem Sohn stets zu vermitteln versuche, daß das aggressive Anschreien der Mitmenschen keine Harmlosigkeit, sondern eine Form von verachtenswerter Gewalt darstelle, welche schnell zur körperlichen Gewalt weiterführen könne, erregten sich die Eltern heftig gegen mich und legten mir schließlich sogar nahe, daß ich mit meinem Sohn doch besser die Schule verlassen möge.
Niemand verwahrte sich gegen diese Form der Ausgrenzung!

Ich mußte somit nach diesen Elternabend erkennen, daß kritische Inhalte in dieser Elternumgebung grundsätzlich nicht besprochen werden können, daß weiterhin die Toleranz für unbequeme entgegenstehende Meinungen und somit die demokratische Grundlage für den Austausch unterschiedlicher Ansichten fehlt - und daß innerhalb der Elternschaft augenscheinlich eine große Akzeptanz zum aggressiven Anschreien der eigenen Kinder besteht.

Nun bin ich grundsätzlich nicht bereit, elementare Dingen welche ich für falsch halte, als Duckmäuser mit meinem Schweigen zu unterstützen. Bei der hier vorherrschenden Konstellation und Geisteshaltung war jedoch vorhersehbar, daß die Konflikte sich auf dieser Ebene fortsetzen und somit letztlich zu Ausgrenzungs-Mechanismen gegen meinen Sohn führen würden, so wie es bei solchen sozialen Strukturen allgemein üblich ist. Um meinen Sohn vor Ausuferungen dieser Art zu schützen, sah ich mich gezwungen, mich aus dem gesamten Schulgeschehen zurückzuziehen.

Als sie mich am 23.9.2002 anriefen, um zu erkunden warum ich nicht mehr an den Elternabenden teilnehme, erläuterte ich Ihnen die Gründe für meine Entscheidung.
Zu meiner Verwunderung reagierten Sie hierauf in einer manipulativ abwiegelnden Weise und entgegneten mir, daß sie sich das alles nicht vorstellen könnten, daß ich die Eltern wohl nur falsch verstanden hätte, daß ich alles übertrieben bewerte - und versuchten mir sogar noch eine Schuldzuweisung zuzuordnen, indem Sie mir (trotz meiner entgegenstehenden, eindeutigen Ausführung!) unterstellten, daß ich vermutlich gar nicht versucht hätte in sachlicher Form mit den Eltern zu reden. Meine Darstellung, daß der Elternschaft im Rahmen eines Elternabends deutlich gemacht werden müsse, daß das Recht der freien Rede als demokratisches Grundrecht in einer demokratisch orientierten Schule möglich sein muß, ohne daß jemand dazu bedrängt wird, mit seinem Kind diese Schule zu verlassen, wurde kein einziges Mal von Ihnen in Erwägung gezogen.

Mit Ihrer fehlenden Handlungsbereitschaft trugen Sie folglich dazu bei, bei den Eltern eine, letztlich auch für die Kinder, abträgliche Geisteshaltung zu unterstützen. Dazu offenbarte mir die Qualität Ihrer Gesprächsführung, daß Sie Ihre rhetorischen Fähigkeiten ohne Scheu dafür einsetzen, um konkrete Wahrheiten zu verschleiern oder zu verbiegen.

Diese Erfahrung läßt die Erzählungen von den Schülern, welche über Ihre ungerechten Verhaltensformen klagten, in einem ganz anderen Licht erscheinen und es darf wohl als richtig angesehen werden, daß sie gegen die Kinder die gleiche negative Rhetorik einsetzen, welche ich erleben mußte. Dies halte ich für sehr bedenklich. Schließlich vermitteln Sie den Schülern hierdurch nicht nur ein falsches Wahrheits- und Rechtsverständnis als soziale Grundhaltung, sondern auch die schädliche Erkenntnis, daß es scheinbar akzeptabel sei, eine machtbezogene Position zum eigenen Nutzen, unter Verwendung von unkorrekten Methoden, gegen Schwächere auszuspielen. Somit frage ich Sie: Wie soll sich der christliche Grundsatz, den Schwächeren zu stützen und zu schützen entwickeln können, wenn die Kinder mit solche Erfahrungswerten konfrontiert werden?

Beispiel 4) Durch ein Mißgeschick, für welches ich verantwortlich war, hatte mein Wecker am 28.10.2003 morgens nicht geläutet, so daß mein Sohn zu spät von mir geweckt wurde und die Schule nicht rechtzeitig erreichen konnte. Mein Sohn übergab Ihnen einen Brief von mir, in welchem ich darauf verwies, das dieses Zuspätkommen allein durch mich verursacht wurde. Hierauf wollten die Mitschüler den Grund für die Verspätung erfahren. Nun hätten Sie als Klassenlehrer einfach feststellen können, daß mein Sohn entschuldigt sei und es dabei belassen können. Aber das taten Sie nicht!
Statt dessen erklärten Sie vor den Schülern der gesamten Klasse, daß mein Sohn sich verspätet habe, weil ich der Vater verschlafen hätte. Hierauf war mein Sohn einem herabwürdigenden, verletzenden Spott (Er muß noch von seinem Vater geweckt werden; er hat keinen eigenen Wecker; er kann nicht alleine aufstehen, u.s.w.) durch seine Mitschülern ausgesetzt.
Daß Sie den Inhalt meines Briefes, welchen ich als Vater an Sie den Klassenlehrer richtete, anschließend vor den Kindern der Klasse preisgaben, sehe ich nicht allein nur als verantwortungslosen Vertrauensbruch. Damit, daß sie meinen Sohn (welcher ja unschuldig in diese Situation geraten war!) der allgemeinen Lächerlichkeit preisgaben, haben Sie nach meinem Verständnis faktisch eine Ausgrenzung betrieben!

Mit diesem Verhalten lebten sie den Schülern im Rahmen Ihrer Leitbildfunktion aktiv vor, daß Ausgrenzung und Abwertung eines Mitmenschen scheinbar eine legitime Form des zwischenmenschlichen Umgangs sei. Statt zu einem respektvollen sozialen Umgang hinzuführen, prägten Sie ein negatives Gemeinschaftsverständnis indem Sie die Schüler dazu provozierten, sich als Gruppe gegen einen Einzelnen zu wenden. Die unbefangene Selbstverständlichkeit, mit der Sie dies betrieben belegt, daß diese Umgangsweise für Sie eine Normalität darstellen muß.

Verantwortlichkeit seitens der Lehrerschaft und der Eltern
1.)
Begründet auf die Abschnitte "Definition Nr 3 / Anschreien als Aggressionsverhalten" und "Beispiele aus der Praxis zur Entstehung negativer Sozialmuster", belegen meine Ausführungen, daß Sie den Kindern in Ihrer Funktion als Klassenlehrer prägende Wertemuster vorgelebt haben, welche letztlich jenes Sozialverständnis bei den Schülern mit herbeiführten, wie es von Ihnen in Ihrem Brief vom 30.5.05 beschrieben wurde. Dies weist Ihnen, sowie jenen Lehrerkräften welche sich in der gleichen Weise verhalten haben, eindeutig eine Mitverursachung für die negativ strukturierte Geisteshaltung innerhalb der Klassengemeinschaft zu. Folglich sind die Kinder bei sozialen Fehlleistungen nicht als Täter, sondern als Opfern zu betrachten, was die Suche nach einer Lösung unbedingt bestimmen muß.

2.) Mitverantwortlich für aggressive Verhaltensmuster sind nach meiner Einschätzung aber auch jene Eltern zu machen, welche Ihren Kindern einen großzügigen Umgang mit dem Fernsehen und den Computerspielen ermöglichen und auf diese Weise zulassen, daß ihre Kinder von minderwertigen gesellschaftlichen und familiären Wertmaßstäben erreicht und beeinflußt werden. Eine der bedenklichsten Botschaften liegt hierbei in der Selbstverständlichkeit, mit welcher beständig die Bereitschaft gezeigt wird, Lebensprobleme durch Gewalt und Tötungshandlungen zu lösen.
Von kompetenter Seite wurden bereits viele Warnungen zu diesen Realitäten veröffentlicht. Redaktionelle Beiträge im Deutschlandradio-DLF Köln, ARTE, SAT3 oder Phönix, wiesen auf aktuelle Forschungsberichte hin, welche aufzeigten, daß diese Medienprodukte das Wertemuster und das Agressionsverhalten der Kinder nachdrücklich und negativ beeinflussen. Auch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend weist in seiner Informations-Broschüre "Geflimmer im Zimmer" (auf Seite 31) ausdrücklich darauf hin, daß Gewaltdarstellungen in Filmen für Kinder den Eindruck entstehen läßt, daß Gewalt das einzige Mittel ist, um Konflikte zu lösen oder Ziele durchzusetzen.

3.) Die Gewaltbeispiele in diesem Schreibens im Abschnitt "Aggressionsbeschreibung", belegen nicht nur eine Gewaltbereitschaft in den höheren Schuljahrgängen, welche die Vorgänge vom 24.05.05 deutlich übertrifft. Sie zeigen auch die allgemeine Gewaltakzeptanz und das mangelnde Unrechtbewußtsein, welche bei den Schülern und (wie der Vorfall in der Aula im Fallbeispiel Nr. 3 zeigt), auch bei den Eltern deutlich geworden ist. Wie sollen die Kinder jedoch den Mut zur Zivilcourage aufbringen (Welche letztlich eine der elementaren Grundlagen für eine funktionierende demokratische Lebensweise darstellt), wenn es Ihnen niemand vorlebt? Die allgemein gezeigte Toleranz zu Gewalthandlungen, welche die Fall-Beispiele aufzeigen, belegt das Ergebniss eines jahrelangen Entwicklungsprozesses, welcher vorangegangen sein muß. Dies läßt auch bei anderen Klassen unserer Schule eine Mitbeteiligung bei der Entstehung, seitens der verantwortlichen Lehrkräfte und der Eltern vermuten, ähnlich der Gegebenheiten, wie sie in unserer Klasse vorliegen.
Bestärkt wird dieser Gedanke durch einen Vorfall, welcher kürzlich geschehen sein soll. Wenn ich es richtig verstanden habe, ist es in einer dritten Klasse ebenfalls zu einer bedenklichen pädagogischen Fehlleistung inklusive einem überzogenen Anschreien der Kinder gekommen.
Zusammen betrachtet entsteht der Eindruck, daß generell eine kritische Überprüfung zum Selbstverständnis gegenüber den Kindern bei Lehrkräften wie bei Eltern stattfinden muß, um eine bessere Sensibilisierung gegen eigene abträgliche Verhaltesmuster herbeizuführen. Hierbei müßte allerdings auch der Problematik, resultierend aus dem Ungleichgewicht zwischen Lehrkräften und Eltern, entgegen gewirkt werden.

ELTERN/LEHRER-PROBLEMATIK: Im persönlichen Kontakt wird oft erkennbar, daß Eltern - wohl aus der eigenen Kindheit resultierend und für sich selbst unbemerkt - eine Unterlegenheits-Empfindung gegenüber Lehrkräfte in ihr eigenes Erwachsenenleben hineingetragen haben und als Folge leicht zur unkritischen Überschätzung der Lehrpersonen neigen. Dies zeigt sich zum Beispiel bei Gesprächen durch eine vorauseilenden Richtigkeits- und Wahrheitsvermutungen seitens der Eltern gegenüber dem Handeln und Reden der Lehrkräfte, gepaart mit einer positiv-korrigierenden Erklärungsbereitschaft, selbst wenn offensichtlich pädagogische Fehlleistungen zu Lasten der Kinder vorliegen.
Das fehlende Gefühl dieser Eltern für ihre eigene gleich- bis höhergestellte Position (Letztlich haben ja die Eltern und nicht Lehrkräfte die letzte Erziehung- und Entscheidungs-Verantwortung!) und das hieraus entstehende fügsame Verhalten, vermag Lehrkräfte allem Anschein nach dazu verleiten, diese situationsbedingte Überlegenheit auszunutzen, oder sich sogar für höherwertig zu halten.
Beispielsweise erkläre ich mir das Umgangsverhalten welches Sie mir gegenüber in der Vergangenheit zeigten, als sie mich als "unbelehrbar", "uneinsichtig" und "besserwisserisch" beschimpften, oder als ich von Frau M. (Lehrerin, Red.) hemmungslos angeschrien wurde, auf diese Weise.

Lösungsmöglichkeiten
Sie schrieben, ich möge mit meinem Sohn darüber sprechen, "was in Zukunft zu tun sei, wenn sich ein Vorgang des Ausgrenzens und Hänselns anbahnen sollte". Doch es macht keinen Sinn hierüber zu reden, wenn sich die verursachenden Verhältnisse nicht ändern und Sie und andere Lehrerkollegen bestehende, negative Sozialmuster ungerührt in der bisherigen Form ausleben. Eine Erneuerung im Umgang miteinander hat folglich nicht nur bei den Schülern, sondern im Wesentlichen auch auf der Lehrerebene zu geschehen!
Da Sie es so offen aussprechen, daß Sie ratlos sind, gehe ich davon aus, daß Sie alle Fortbildungsmöglichkeiten im Rahmen der Rudolf-Steiner-Einrichtungen genutzt haben. Wenn diese Bildungsangebote keine ausreichenden Lösungen möglich machen, verlangt dies logischerweise danach andere Möglichkeiten zu prüfen. Nachfolgend nenne ich Ihnen einige Überlegungen welche sich anbieten:

Vorschlag Nr. 1) In einer Liste werden jene Tatbestände zusammengestellt, welche künftig geächtet werden sollen (Rauchen, Alkoholgenuß, soziale Verhaltensformen, u.s.w.). Anschließend erklären sich alle Beteiligten (Lehrkräfte, Kinder, Eltern,) im Rahmen einer Selbstverpflichtung zur Unterlassung bereit. Es sollte auch eine Unterlassungs-Erklärung seitens der Eltern insbesondere zu den Themen Fernsehen, Computerspiele und Rauchen einbezogen werden.

Vorschlag Nr. 2) Innerhalb der einzelnen Schulklassen ließe sich im Rahmen einer Klassen-Konferenz eine Schülerselbstverwaltung einrichten, in welcher die Kinder eigenverantwortlich für Ihre Fehlverhalten die Regelungen, wie auch die Sanktionen bei Zuwiderhandlungen gegen Mitschüler, festlegen. Die beisitzende Lehrkraft sollte allerdings, durch eine zusätzliche Ausbildung im Rahmen einer Präventiv-Schulung hierfür vorbereitet sein.

Vorschlag Nr. 3) Die "Beratungsstelle Gewaltpräventation" bietet Lösungen zur Streitschlichtung an den Schulen, z.B. mit dem Verfahren der Mediation. Hierfür gibt es eine informative weiterführende Broschüre. Sie ist zwar vergriffen, doch sie kann im Internet als PDF-Datei unter www.li-hamburg.de heruntergeladen werden. Alle erforderlichen Erläuterungen finden Sie in den beigefügten Anlagen. Im Ergebnis fungieren Schüler nach einer entsprechenden Ausbildung, bei Konflikten zwischen Schülern (auch in der Pause auf den Schulhöfen) als Streitschlichter. Allein in Hamburg arbeiten bereits 40 Schulen auf dieser konzeptionellen Grundlage.

Vorschlag Nr. 4) Die Schulbehörde bietet im Rahmen ihrer Lehrerfortbildung viele Lehrgänge zur Konfliktbewältigung. Das gesamte Lehrgangs-Programm ist in einer Broschüre aufgeführt. Jede Hamburger Schule (einschließlich der Waldorfschulen!) erhält zwei Exemplare zum Abschluß des alten Schuljahres. Das Programm 2005 / 2006 dürfte also bereits für Sie zur Einsicht bereit liegen. Im Zusammenhang hiermit möchte ich besonders auf das "De-Eskalationstraining für Lehrkräfte" von Herrn Dirk Baasch aufmerksam machen. Wenn ich Herrn Baasch richtig verstanden habe, bietet dieser Lehrgang den Lehrkräften gute Grundlagen um mit eigenen ungeeigneten Verhaltensmustern in Spannungssituationen durch alternative Möglichkeiten besser umgehen zu können.

Vorschlag Nr. 5 / Zum Thema "Rauchen") Ich habe bemerkt, daß sich viele Schüler in Ihrer Klasse das Rauchen angewöhnen wollen. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie auf den Lehrgang "Be smart - don't start: ein internationaler Wettbewerb zur Nichtraucherförderung" hinweisen.

Abschließend möchte ich noch eine Sache ansprechen, welche mich sehr erschüttert hat . In meinem Schreiben vom 22.98.03, teilte ich Ihnen wörtlich und unmißverständlich mit: "Ich will, daß die auf meinen Sohn bezogenen Inhalte der Gespräche und dieses Schreibens vertraulich behandelt werden!" Dies bezog sich vor allem auf die persönlichen Angaben zum Krankheitsbild meines Sohnes.
Ich habe nun kürzlich erfahren müssen, daß Sie dennoch ungerührt von meiner Forderung im Rahmen eines Elternabends zur Klassenreise in die Schweiz, hinter meinem Rücken, vertrauliche Informationen zum intimen Krankheitsbild meines Sohnes an die anwesenden Eltern weitergegeben haben. Ich verstehe diese Handlungsweise von Ihnen als ungeheuerlichen, verantwortungslosen Vertrauensbruch und als Mißachtung meines elterlichen Willens. Da ich davon ausgehe, daß das Verhältnis der Lehrerschaft gegenüber den Eltern, im Rahmen einer Waldorfschule, von einer einmütigen Grundhaltung geprägt ist, läßt mich Ihr erschreckend achtloser Umgang mit internen Informationen zur gesundheitlichen Befindlichkeit bzw. der Privatsphäre eines Schulkindes vermuten, daß die Vertraulichkeit seitens der Lehrkräfte generell an dieser Schule nicht geachtet wird.
Falls sich Ihr Mangel an Verschwiegenheit auf Überlegungen von Rudolf Steiner begründen sollte, bin ich natürlich interessiert hiervon zu erfahren und bitte Sie, mir nähere Einzelheiten mitzuteilen.

Abschließend will ich noch einmal deutlich machen, daß dieses Schreiben meine persönliche Meinung wiedergibt und Beurteilungen und Einschätzungen sich in ihrem Ursprung auf jene Inhalte begründen, welche in den Abschnitten - Definition Nr.1, Nr.2 und Nr.3, zur Erziehung, Pädagogik und dem Anschreien als Aggressions-Verhalten - wiedergegeben sind.
Verbindliche Sachangaben wurden mit einem Hinweis auf ihre Quelle vermerkt.
Ich möchte hinzufügen, daß mich die Thematik mit der ich mich hier konfrontiert sehe, dazu veranlaßt, Ihrer ermunternden Aufforderung vom 9.9.03 (mir ein anderes Forum für meine Überlegungen zu suchen) zu folgen und die Inhalte auch anderenorts in angemessener Weise zu erörtern.

Auch wenn Sie meine Entscheidung zur schriftlichen Kommunikation - zu welcher ich mich als Folge Ihrer unsachlichen Gesprächsführung gezwungen sah - als "Ausweichen" und "Willkür" charakterisiert haben, werde ich weiterhin im Interesse eines konstruktiven Austausches in dieser Weise verfahren und bitte um Ihre schriftliche Äußerung zu meinen Ausführungen.

Mit freundlichem Gruß
gez. M. Hell

ANLAGE 1: Ausdruck von der Internetseite LI-Hamburg mir Informationen zur "Beratungsstelle Gewaltprävention". (1 Seite)
ANLAGE 2: Ausdruck von der Internetseite LI-Hamburg mit Beschreibung der Aufgaben und Angobote seitens der "Beratungsstelle Gewaltprävention". (3 Seiten)
ANLAGE 3: Ausdruck von der Internetseite LI-Hamburg mit einer Übersicht zu Publikationen & Downloads im Internet seitens der "Beratungsstelle Gewaltprävention". (2 Seiten)
ANLAGE 4: Auszüge aus dem Jahresverzeichnis der Fortbildungsveranstaltungen der Behörde für Bildung und Sport für Themen wie: De-Eskalationstraining für Lehrer, Streitschlichtung, Konfliktmanagement und mehr. (3 Seiten)
ANLAGE 5: Auszug aus dem Jahresverzeichnis der Fortbildungsveranstaltungen der Behörde für Bildung und Sport zum Thema Nichtraucher-Förderung. (2 Seiten)

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08.08.2005, Schreiben an Herrn Farr, Geschäftsführer
der "Rudolf-Steiner-Schule Hamburg Wandsbek".
BETREFF: Agressions-Verhalten an unserer Schule.
Ergänzung zu meinem Schreiben vom 09.07.05

Sehr geehrter Herr Farr,
da ich bisher keine anderslautende Entgegnung von Ihnen erhalten habe, gehe ich davon aus, daß ich Sie mit meinem Anschreiben als zuständigen Adressaten einordnen darf.
In dem Informationsheft der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek von 2004 wird gesagt "Jeder Einzelne ist ein Mitverantwortlicher des Schullebens", und "Die Spielregeln für eine gute Zusammenarbeit an der Schule sollen von Zeit zu Zeit überprüft werden". Texte wie diese verstehe ich als Aufforderung an die Elternschaft, die aktuelle Schulwirklichkeit aufmerksam zu betrachten und konstruktiv an Verbesserungen mitzuwirken. In diesem Sinne sehe ich mich in einer Verpflichtung, der ich mich, schon im Interesse der Kinder, nicht entziehen will, obwohl mich ein großes Unbehagen angesichts der hier vorgegebenen Thematik belastet.
Als Ergebnis der Anregung von Herrn K., das Forum für diese Erörterung zu erweitern, haben mich inzwischen weitere Informationen erreicht, die hinsichtlich meines Schreibens vom 9.7.05 von Bedeutung sind. Dies machte einem ergänzenden Brief an Herrn K. erforderlich, welchen ich Ihnen als Grundlage für weiterführende Überlegungen überlasse.

Nach meinem Verständnis sollte alles was an dieser Schule geschieht, vorrangig dem Wohle der Kinder dienen. Dies schließt insbesondere die Vorbereitung auf die Zukunft unserer Kinder mit ein, welche bald auf erschreckende Weise von dem abweichen wird, was wir gegenwärtig erleben, bzw. was bereits konkret begonnen hat, vielerorts aber noch nicht bemerkt oder unterschätzt wird.
Neben den Folgen der expandierenden Multimediatechnik, erwarten unsere Kinder drastische Klimaveränderung mit ihren ökonomischen und sozialen Auswirkungen, zunehmender Energie- und Trinkwassermangel bei wachsender Weltbevölkerung, sowie durch Globalisierung und weltweite Kriegshandlungen (Terrorismus) begründete negative wirtschaftliche Folgen mit der Verringerung von Arbeitsplätzen und fortschreitender Verarmung. Diese Aufzählung beschreibt keine mögliche Fiktion, sondern gibt nur heute bereits feststehende Tatsachen wieder und die Realitäten, welche unsere Kinder in den kommenden 50 Jahren ihres Arbeitslebens und darüber hinaus, im ansteigendem Maße, begleiten werden. Folglich stellen sich deutlich höhere Anforderungen an die Lebensvorbereitungen der Kinder, als das in der Vergangenheit der Fall war.

Die Gesellschaft der Zukunft braucht keine eingeschüchterten Duckmäuser, sondern kreative, aufgeschlossene, gewaltablehnende, demokratisch und sozial gefestigte Menschen!

Unsere Kinder vermögen jedoch später als Erwachsene, nur jene Inhalte zu reflektieren, welche Ihnen von den erziehenden Leitbildern - und hierzu gehören eben auch die Waldorf-Lehrer - vorgegeben worden sind. Somit ergibt sich, auch vor diesem Hintergrund, die zwingende Notwendigkeit zu einer beständigen, konstruktiv orientierten, wertneutralen Prüfung der maßgeblichen Kräfte, die bei dieser Erziehung mitwirken.
Leider lassen die Vorgänge, welche in der Klasse von Herrn K. und in anderen Bereichen dieser Schule geschahen, sowie die in der Vergangenheit sichtbar gewordenen Strukturen, daran zweifeln ob die ausreichenden Vorbedingungen hierfür gegeben sind.
Der schöne Satz: "Die Spielregeln für eine gute Zusammenarbeit an der Schule sollen von Zeit zu Zeit überprüft werden", führt zwangsläufig zu der Frage, ob die bestehende Beziehung zwischen Lehrern und Eltern ein gleichberechtigte Einwirken auf die schulische Praxis überhaupt im erforderlichen Maße zuläßt. Die nachfolgenden Ausführungen gehen hierauf ein und begründen zugleich mehrere, am Schluß stehende, Lösungsvorschläge.

1.) Gleichberechtigung
Die Einrichtungen wie Vorstand und Lehrerkonferenz, dem jedes Elternhaus seine Anliegen vortragen kann - sowie die Eltern/Lehrerkonferenz, Elternabend und Schüler-Lehrer-Rat, suggerieren, das ein gleichberechtigtes, zumindest ein unbelastetes, mitbestimmendes Verhältnis, zwischen Lehrerkräften und Eltern und Schülern bestehen würde.

Auch Texte wie "Eine Rudolf-Steiner-Schule ist eine freie, selbstverwaltete Schule, die von und durch die Mitverantwortung und Mitarbeit der Lehrerinnen und Lehrer, der Eltern und der Schülerinnen und Schüler in Sinne der von Rudolf Steiner entwickelten Pädagogik lebt", ODER "Jeder einzelne ist ein Mitgestalter und Mitverantwortlicher des Schullebens", nachzulesen im allgemein verteiltem Informationsheft der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek für 2004, mit dem Titel "Unsere Schule von A-Z", wirken sich in dieser Weise aus und lassen bei den Eltern ein idealisiertes Grundvertrauen in die Waldorf-Pädagogik mit großer Neigung zum Konsenz entstehen.

Diese Geisteshaltung überträgt sich als "bedenkenloses Grundvertrauen in die pädagogischen Fähigkeiten der Lehrkräfte" und als "vorauseilende Vermutung auf die Richtigkeit des Sozialverhaltens der Lehrer", auf den Schulalltag und bietet Lehrkräften außergewöhnliche und unkontrollierte Freiräume - leider auch für nachweislich negative, bzw. mißbräuchlich genutzte Sozial-Strukturen.

2.) Angst-Mechanismen im Schulgeschehen
Erste Angst-Realität
: Bevor ein Schüler in die Schulgemeinschaft aufgenommen wird, führen Lehrerkräfte ein Orientierungsgespräch mit den Eltern. Dies verbindet sich vielfach mit einer ANGST bei den Eltern, daß sich die Aussicht auf einen Platz an der Schule durch unglückliche Wortwahl oder durch eine nicht erwünschte Vorbedingung, zerschlagen könnte. Folge: Bemühung um duldungsbereite Anpassung.

Zweite Angst-Realität: Nach der Aufnahme besteht laut Schulvertrag für ein Jahr die Möglichkeit, daß die Lehrkräfte einen Schüler ohne Angabe von Gründen zum Ende eines jeden Monats kündigen dürfen. Diese Sachlage begründet vielfach elterlichen ÄNGSTE, daß unerwünschte Äußerungen oder mißliebiges Verhalten den Kündigungs-Mechanismis auslösen könnte und führt zu einem entsprechenden Bemühen um Wohl-Verhalten.

Dritte Angst-Realität: Die Lehrerkräfte besitzen die Bewertungshoheit über die Schüler - eine Tatsache, welche sich in der Praxis wie ein Monopol verwenden läßt. Diese absolute Überlegenheit gibt Raum für subjektive Beurteilungen, welche von den objektiv vorhandenen Gegebenheiten sehr deutlich abweichen können. Meine eigenen Erfahrungen zeigen, daß sich hieraus auch Selbstgefälligkeiten entwickeln können, welche an die Zeiten der Feudalherrschaft erinnern.
Diese Realität verursacht die wohl schwerwiegendsten ÄNGSTE, weil sie den Eltern jeglichen Mut zum Wiederspruch und kritischen Äußerungen zu nehmen vermögen, aus Furcht, Abneigung und Unwillen auf Seiten des Lehrers, zum Nachteil des eigenen Kindes, hervorzurufen. Folge: Duckmäuserige Anpassung.

Letztlich ist es offensichtlich so: Auch wenn viele es nicht zugeben würden; die heimliche Angst der Eltern durchzieht die Schulstruktur wie ein Pilzgeflecht. Ich erlebte persönlich die eingeschüchterten Eltern, welchen der Mut fehlte sich im Interesse der Kinder, gegen eindeutig negative Vorfälle an der Schule, angemessen zur Wehr zu setzen - ganz offensichtlich aus Angst davor, daß Ihre Kinder zum Opfer der Bewertungshoheit von Lehrkräften, werden könnten! Diese Bewertungshoheit kann sich z.B. in negativer Überzeichnung bei der Leistungs- und Persönlichkeitsbewertung durch die Lehrkräfte äußern, bei denen harmlose kindertypischen Vorfälle letztlich zu schwerwiegenden Fehl- oder Mängel-Verhalten aufgebauscht wurden. Ob hierbei die formelle Begründungen für ein Kündigungsverfahren geschaffen, oder mit disziplinierendem, sozialem Druck ein lehrergenehmes Wohlverhalten, oder etwas anderes erreicht werden sollte, ist im Rahmen dieser Ausführung belanglos.

Vierte Angst-Realität: Immer wieder wurden an unserer Schule Vorwürfe laut, welche Mobbing-Methoden - die heute bekanntermaßen als Straftat zu bewerten sind - beklagen. Auch wenn die Schulleitung zu konkret benannten Vorgängen darstellte, "daß es sich nicht um kollegiales Mobbing gehandelt hat" (was ja wohl nicht anders zu verstehen ist, als daß es eben doch Mobbing-Handlungen gegeben hat - nur nicht kollegial), so dürften auch die bekannt gewordenen Geschehnisse für Außenstehende zweifelsfrei als Mobbing definiert werden. Da die Tücke des Mobbing eben darin besteht, heimlich durch feiges seelenverletzendes Umgangsverhalten, welches sich formell als "harmlose oder mißverstandene Zufälligkeit" interpretieren läßt, Eltern oder Lehrer psychisch zu zermürben, nimmt die ANGST davor, zum Opfer solcher Umgangsweise zu werden, einen ganz besonderen Raum ein. Es stellt sich vor diesem Hintergrund die Frage, wieweit innerhalb des Lehrkörpers die ANGST vor dem "Mobbing zwecks Disziplinierung", als EXISTENZ-ANGST gegenwärtig ist und bei administrativen Schulabläufen, z.B. bei der Absicht, einen Schüler zu kündigen, eine Rolle spielt.

3.) Handlungs-Gleichheit
Tatsache ist: Die Lehrkräfte verfügen über die Möglichkeit, sich täglich innerhalb ihrer Arbeitszeit und auf ihrem Arbeitsplatz, ohne zusätzliche Anfahrtszeiten, im Gespräch auszutauschen. Die Eltern müssen hingegen - in der Regel - tagsüber einen Beruf ausüben und können gemeinsame Besprechungen nur nach Dienstschluß am späten Abend durchführen. Dazu haben sie noch die Anfahrt zum Treffpunkt und die Terminabstimmung als Erschwernis zu bewältigen. Hieraus ergibt sich ein deutlicher Handlungs-Nachteil bei den aktiv mitwirkenden Elternhäusern.

4.) Suggestive Verharmlosung als Weichmacher
A.) In Gesprächen erlebte ich wiederholt, daß pädagogische Fehlleistungen der Lehrkräfte gerne mit der Formulierung "es menschelt" abgemildert werden, so als wäre negatives Lehrer-Verhalten legitim und rechtens - und als hätten die Kinder solche Begebenheiten als akzeptablen Ausdruck einer menschlichen Unvollkommenheit, wie einen Regenschauer hinzunehmen.

B.) Eine andere Handhabung der Verharmlosung zeigte sich, wenn von den Gesprächspartnern, im Rahmen einer Erörterung, "menschliches Verständnis" für Fehlleistungen der Lehrkräfte von Seiten der Eltern eingefordert wurde. Dies geschah mit Formulierungen wie: "Sie machen als Eltern doch auch mal einen Fehler."
Diese Formulierungsweise wird üblicherweise als indirekte Zurechtweisung verstanden und hat einen Abwertungs-Effekt.
ODER: "Wir machen doch alle mal einen Fehler."
ODER: "Haben Sie als Eltern noch nie Fehler gemacht?"
ODER: "Haben Sie als Eltern noch nie geschrien?"
Sätze wie diese lassen sich bei kritischer Betrachtung nur als Bemühung verstehen, die professionelle Ebene des fachlich qualifizierten Lehrer-Berufes, mit seiner hieraus resultierenden erhöhten Verantwortung, auf die teilweise laienhaft gehandhabte Erziehungs-Ebene der Eltern herunter zu reden - was inakzeptabel ist.

C.) Der Sonder-Elternabend am 6.3.02, welcher alleine den Klassenlehrer Herrn K. und dessen seelenverletzendes, aufbrausendes Verhalten und Anschreien gegen die ihm anvertrauten Kinder, zum Thema hatte, mag die Tendenz zur Verharmlosung und zur grundsätzlich bestehenden Geisteshaltung vielleicht noch besser zu verdeutlichen. Die konkreten Fakten hierzu sind im beiliegenden Schreiben vom 2.8.05, an Herrn K. aufgeführt. Eine Mutter (heute Mitglied im Vorstand dieser Schule) erklärte an jenem Abend vor der Elternschaft inhaltlich: "Herr K. ist Choleriker, aber ich bin auch Cholerikerin und ich kann es gut verstehen, wenn er schreit." Auch andere Eltern äußerten sich in diesem Sinne nachsichtig, obwohl das Anschreien bei den Kindern, dem Vernehmen nach, sogar die Schmerzgrenze überschritten und seelische Auswirkungen gezeigt hatte. Niemand zeigte sich bereit, auf eine Korrektur des pädagogischen Fehlverhaltens hinzuwirken.

Erstaunlich war die abschließende Reaktion, nachdem ich vor der Elternschaft meine generelle Ablehnung zum Anschreien geäußert und auf den Widerspruch hingewiesen hatte, daß ich meinem Sohn einerseits zu vermitteln versuchte, daß das Anschreien eine falsche Form im sozialen Umgang sei, während dieses Verhalten gleichzeitig von dem Lehrer als normale Praxis vorgelebt wird.
Ausgehend von der Mutter einer Mitschülerin meines Sohnes, wurde mir hierauf unter sekundierenden Zustimmungsäußerungen der umgebenden Eltern nahegelegt, mein Kind von dieser Schule zu nehmen. Diese beängstigende, undemokratische Geisteshaltung hatte mich dann, wie bereits dargelegt, dazu veranlaßt, mich von jeglichem weiteren Schulgeschehen fernzuhalten, um meinen Sohn vor Ausgrenzungs-Bestrebungen zu schützen, wie es als Reaktionsmuster bei solchen Denkstrukturen erwartet werden muß.

Zusammenfassung
Die vorliegenden Ausführungen machen deutlich, daß die Lehrerschaft an einer Rudolf-Steiner-Schule über eine Vormachtstellung gegenüber der Elternschaft verfügt. Hierbei erscheinen die Angst-Mechanismen von besonderem Gewicht. Es stellt sich die Frage, wieweit die Angst-Realität die Eltern-Entscheidungen an dieser Schule - bis hoch zur Vorstandsebene - mit beeinflußt - und letztendlich eine Machtstruktur möglich macht, welche sich in einem kleinen elitären Kreis zentriert. Falls ein ehrliches, gleichberechtigtes Miteinander von Eltern und Lehrern das Wesen unserer Schulgemeinschaft bestimmen soll, verlangt solche Absicht eine besondere Verantwortlichkeit auf Seiten der Lehrkräfte. Diese Verantwortlichkeit könnte sich z.B. in der Weise zeigen, daß die entsprechenden Lehrkräfte sich zurücknehmen und ein respektvolleres Umgangsverhalten zeigen, als es mir, offensichtlich aber auch anderen Eltern und Kollegen gegenüber, entgegengebracht worden ist.

Der Lehrerberuf ist letztlich so wie jeder andere Beruf im Rahmen des Dienstleistungsgewerbe einzuordnen und hat seine vorgegebenen Leistungsziele professionell zu erfüllen.
Auf diese professionelle Befähigung haben die Eltern ein Recht!
Zeigen sich Defizite in der beruflichen Kompetenz bei den Lehrkräften, dürfen die Eltern erwarten, daß diese unverzüglich und in eigener Initiative, durch zusätzliche kompetente Schulungen ausgeglichen werden. Selbstverständlich sind Fehler bis zu einer bestimmten Grenze hin zu tolerieren. (Gemäß dem doppeldeutigem Grundsatz: Wer arbeitet macht Fehler!) Genau so selbstverständlich ist aber auch, daß Fehlerquellen umgehend entgegenzuarbeiten ist und nicht, wie hier offenbar geschehen, über Jahre hinweg zum Schaden der anvertrauten Kinder, toleriert werden.
Alle vorgetragenen Überlegungen zeigen, daß die Selbstregulation innerhalb der Lehrerschaft offenbar nicht aus eigener Kraft, in der erforderlichen Weise, zu leisten ist. Hieraus folgt die zwingende Notwendigkeit, neue Lösungen zu wagen, und zwar auch jenseits von möglichen Dogmen, welche diesem Bestreben eventuell entgegen stehen könnten!

Lösungs-Vorschläge
1.) Ich schlage vor, eine jährliche Lehrerbewertung durch Schüler und Eltern, als ordnendendes Instrument einzuführen! Dies könnte, um die Vertraulichkeit zu wahren, mittels Fragebogen und anzukreuzenden Feldern geschehen. Für die ersten Klasse wäre ein (eventuell auch vereinfachter) Fragebogen, welcher allein auf Bilddarstellungen basiert, denkbar. Natürlich müßte eine Fragebogen-Aktion von außenstehen Personen, ohne die Anwesenheit der Lehrkraft durchgeführt werden. Auf dieser Grundlage ließe sich anschließend eine relativ objektive Einschätzung z.B. von einem Eltern/Lehrer-Kreis vornehmen, welcher zu prüfen hätte, ob eine Lehrkraft mit zusätzlicher Schulung unterstützt werden sollte. Für eine subjektive, falsche Selbstbewertungen zum Nachteil der Kinder, wäre die Grundlage entzogen.

2.) Hierüber hinaus schlage ich vor, 1x jährlich, generell für alle Lehrkräfte ein Mental-Training auf der Grundlage des heute gültigen Kenntnisstandes - mit der Zielvorgabe des gleichwertigen und gleichberechtigten Umgangs der Lehrkräfte mit den Schülern und Eltern - einzurichten, etwa in der Weise, wie es bei den Wirtschaftsunternehmen ausgeübt wird!

3.) Da nach den vorliegenden Erfahrungen zu vermuten ist, daß sich möglicherweise in anderen Waldorfschulen in Deutschland ähnliche Strukturen herausgebildet haben, wie es an unserer Schule zu beobachten ist, schlage ich vor, daß Sie und die leitenden Kräfte der "Rudolf Steiner Schule Hamburg-Wandsbek", sich auch bundesweit, im Rahmen der entsprechenden Gremien, im Interesse der Kinder und der Rudolf-Steiner-Pädagogik dafür einsetzen, daß die beiden Vorschläge entsprechend realisiert werden.

4.) Weil seelenverletzende Mobbing-Methoden in der Praxis der Waldorfschulen gegen Lehrer und Eltern möglich sind, schlage ich vor, daß Sie und die leitenden Kräfte der "Rudolf Steiner Schule Hamburg-Wandsbek", sich bundesweit, im Rahmen der entsprechenden Gremien dafür einsetzen, die Einrichtung des unabhängigen Ombudsmannes oder Ombudsfrau - mit dem Zugeständnis, daß dieser an den einzelnen Waldorfschulen aktiv und unbehindert handeln darf - herbeizuführen. Ein Ombudsmann (schwed. ombudsman = Schiedsmann) ist nach allgemeinem Verständnis eine unabhängige Vertrauensperson innerhalb einer Machtstruktur zum Schutz gegen Willkür, an den sich jeder Bürger wenden kann, ohne Furcht vor Sanktionsmaßnahmen haben zu müssen.

Es ist nicht erforderlich, daß Sie auf alle begründenden Einzelheiten meiner Schreiben eingehen, denn es geht im Kern nur um die Klärung von wenigen Sachverhalten und die hieraus resultierenden Entscheidungen der leitenden Kräfte der "Rudolf Steiner Schule Hamburg-Wandsbek". Die, in den Schreiben an Herrn K. aufgeführten Lösungsvorschläge und Fragen, reiche ich inhaltlich - soweit es zutreffend ist - bezogen auf den gesamten Lehrkörper, an sie weiter. Ich möchte hierzu, wie auch zu meinen Lösungsvorschlägen in diesem aktuellen Schreiben, wissen, wie Sie und der Vorstand zu meinen Überlegungen stehen und was Sie in welchem Zeitrahmen unternehmen werden, um die erforderlichen Veränderungen herbeizuführen.

Ich erwarte bis Freitag, dem 19. August, eine schriftliche, verbindliche und zufriedenstellende Antwort. Sollten Sie sich bis dahin nicht entsprechend geäußert haben, werde ich davon ausgehen müssen, daß ich mit einer ähnlichen, auf eine Kündigung hinarbeitenden Verfahrensweise konfrontiert bin, wie es in der Vergangenheit mit anderen Eltern geschehen ist, was mich folglich zu einem angemessen Verhalten zwingt.
Mit freundlichem Gruß
gez.M. Hell

ANLAGE: 1 Schreiben an Herrn K. vom 02.08.2005 (2 Seiten)

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ANLAGE
02.08.2005, Schreiben an Herrn K., (Lehrer)
der "Rudolf-Steiner-Schule Hamburg Wandsbek".
BETREFF: Mein Schreiben vom 06.07.05

Sehr geehrter Herr K.
bitte verstehen Sie dieses Schreiben als Ergänzung zu meinem Brief vom 06.07.05. Auf Grund meines Anschreibens vom 15.06.05, habe ich nun auch vom Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, namentlich Frau R. Runkel, am 21.07.05 eine schriftliche Antwort aus Berlin erhalten, von welcher ich die wesentlichen Sätze nachfolgend im Wortlaut wiedergebe:

Sehr geehrter Herr Hell
das Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung, das am 3.November 2000 in Kraft getreten ist, verleit Kindern ein Recht auf gewaltfreie Erziehung.
Die Formulierung "Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafung, seelische Verletzung und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig." ersetzt die nach bisherigem Recht geltende Regelung "Entwürdigende Erziehungsmaßnahmen, insbesondere körperliche und seelische Misshandlungen, sind unzulässig."
Damit wird dem Kind ein Recht auf Erziehung ohne jegliche Gewalt, nicht nur ohne Misshandlung eingeräumt. Es wird noch stärker hervorgehoben, dass Gewalt nicht aus dem Erziehungszweck heraus gerechtfertigt werden kann.
Diese Gesetzesänderung war notwendig, um der immer noch weitverbreiteten Anwendung von Gewalt innerhalb von Familien entgegenzuwirken. Untersuchungen belegen, dass Opfer elterlicher Gewalt später vermehrt selbst Gewalt anwenden. Daher muss so deutlich wie möglich klargestellt werden, dass Gewalt kein geeignetes Erziehungsmittel ist. Ende des Zitats.

1.) Es ist somit festzustellen, daß dieser Text konkret die "seelische Verletzung und andere entwürdigende Maßnahmen" gegenüber Kindern, offiziell als unzulässige, gesetzeswidrige Gewalttätigkeit seitens der ausführenden Erwachsenen definiert. Mißverständlicherweise wird hier allein von Familie und elterlicher Gewalt gesprochen. Da es sich um ein Bundesgesetz handelt, gilt der Text natürlich für alle Erwachsenen - also auch Erzieher und Lehrkräfte.
2.) Es wird unmißverständlich deutlich gemacht, daß die Kinder als Folge solcher Gewalttätigkeit, als Opfer von "seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Maßnahmen", selbst zur Gewalttätigkeit, bzw. gewalttätigen Sozialmustern im sozialen Umgang mit Schwächeren oder Abhängigen getrieben werden.
3.) Jedem Erwachsenen, welcher Gewaltmuster anwendet, ist somit eine Schuldzuweisung und eine Verantwortlichkeit für die aggressive Resonanz bei den Kindern, als Folge seines Gewaltverhaltens zu zuordenen.

Ein Beispiel aus Ihrer praktischen Arbeit als Lehrkraft soll dies verdeutlichen: Wenn zum Beispiel (so wie geschehen) allein das Zuspätkommen eines Schülers, für Sie als Lehrer, einen Grund dafür darstellt, dieses Kind vor der Klassengemeinschaft zusammenzuschreien, muß dies nicht nur als eine "seelische Verletzung", entsprechend den Ausführungen des Gesetzes vom 3.11.2000 und meines Schreibens vom 06.07.05 angesehen werden, sondern es ist auch als gesetzeswidrige "entwürdigende Maßnahme" und als Gewalttat einzuordnen.

Ihre Sichtweise zum Tatbestand des Anschreien und der ehrabschneidenden Abwertung eines Mitmenschen, welche Sie durch Ihre Formulierung "Äußerung des Unmutes" (Brief vom 9.9.03) verharmlosend zum Ausdruck brachten, steht zweifelsfrei im vollen Gegensatz zu den gesetzlich vorgegebenen Bestimmung für den Umgang mit Kindern! Der Text des Bundes-Ministeriums bestätigt somit auch meine Einschätzung vom 6.7.05, welche Ihnen eine persönliche Mitschuld an dem Zustandekommen der gewaltbereiten Sozialstrukturen im Rahmen Ihres Arbeitsfeldes zuweist.

Ihre Ermunterung, mir ein anderes Forum für diese Thematik zu suchen, hat im Ergebnis dazu geführt, daß mich weitere unerwartete Informationen erreicht haben, welche die Notwendigkeit verdeutlichen, auf Seiten der Lehrkräfte schnellstens umwälzende Veränderungen im Umgang mit den anvertrauten Kindern herbeizuführen, z.B. durch die mentale Stabilisierung der persönliche Schwächen. Um hierzu eine sachliche Einschätzung der seelischen Schäden, welche die Kinder erlitten haben müssen, zu ermöglichen, gebe ich nachfolgend meinen aktualisierten Kenntnisstand wieder:

Mindestens 7 Schüler haben hiernach Ihre Klasse bzw. unsere Schule verlassen, weil die Kinder nicht mehr die Kraft besaßen, Ihr Anschreien ertragen zu können. Bei dieser Bezifferung sind noch nicht einmal alle Schüler berücksichtigt worden, welche Ihre Klasse verlassen haben. Insbesondere in den ersten Jahren soll Ihre Unterrichtsführung, wie bekundet, in einer unvorstellbar ausfallenden Weise geschehen sein. Die Kinder klagten nicht nur über Ohren- und Kopfschmerzen durch das Anschreien. Mit hochrot angelaufenem Kopfe und aus dem Munde rinnendem Speichel sollen Sie hierbei in furchteinflößender Weise vor den Kindern gestanden haben. Es gibt auch die Äußerung, daß Sie die Kinder (mindestens innerhalb der ersten 2 Jahre) bei Ihren Zornesausbrüchen "geruckelt" haben, also sogar handgreiflich geworden sind. Die Kinder berichteten davon, daß Mitschüler vor Angst während der Schulstunde eingenässt haben. Andere haben nächtlich wieder mit dem Einnässen begonnen. Anfänglich hatten die Kleinen versucht, sich vor Ihrer Lautstärke zu schützen, indem sie sich die Ohren zuhielten. Dies haben Sie den Kindern dann wohl untersagt, so daß diese Ihren Quälereien schutzlos ausgesetzt waren. Ihr Verhalten soll sich weiterhin auch daran orientiert haben, inwieweit die Kinder Ihr Wohlwollen besaßen. Diejenigen, denen dieses Glück nicht zuteil wurde, sahen sich zusätzlichen Attacken ausgesetzt. Diese Verhaltensmuster dürften wohl am treffendsten mit dem Begriff "Mobbing" zu kennzeichnen sein, welches nicht nur eine pädagogisch falsche, sondern vor allem auch eine ungesetzliche Handlung darstellt.

Ihre Einwirkung verursachte dem Vernehmen nach negative Verhaltensveränderungen bei den Kindern. Eltern gaben unter anderem an, daß ihre Kinder sich weinend dagegen sträubten, Ihren Schulunterricht zu besuchen. Weiterhin berichteten Eltern, daß Sie als Lehrkraft, eben diesen Eltern zusätzlich noch wahrheitswidrig unterstellten, daß die Probleme der Kinder auf eigene familiäre Umstände zurückzuführen seien - womit Sie Ihre mangelnde Bereitschaft offenbarten, die Verantwortung für Ihr Handeln und die Konsequenzen Ihres Handelns zu übernehmen.

Wenn die allgemein gültige, berufliche Definition zur Arbeit einer Lehrkraft von mir richtig verstanden wurde, haben Sie fortlaufend Ihrem pädagogischen Auftrag, teilweise auf sehr auf kinderfeindliche Weise, zuwider gehandelt. Nach meinem Wissen sind die benannten, von Ihnen gegen Ihre Schüler gerichteten, Verhaltensformen dazu geeignet, um das Potential für willfährige Untertanen von totalitären Herrschafts-Strukturen zu schaffen. Könnte dies als verborgene Absicht hinter diesen Praktiken verborgen sein? Hierzu hätte ich gerne eine Antwort von Ihnen.

Als Rudolf Steiner inhaltlich von der Pflege, Förderung und dem Wachsen der Seelenkräfte, insbesondere bei den Kindern geredet hat, beschrieb er damit zugleich die maßgebenden sozialen Werte für die Waldorf-Pädagogik. Ihr Verhalten gegen Ihre schutzbefohlenen Schüler, steht ganz offensichtlich im totalen Gegensatz hierzu. Als Waldorf-Lehrer an einer Rudolf Steiner Schule, einem studiertem Philosphen und Germanisten, welcher sogar an einem Buch schreibt (laut dem Wochenblatt "Die Zeit"), dürfte Ihnen diese Sachlage gut bekannt sein. Darüber hinaus bietet auch der christliche Glaube und die Verfassung der Bundesrepublick Deutschland Orientierungsmöglichkeiten für richtiges Sozialverhalten. Ein Blick in die Bibel oder in das Grundgesetz könnte hilfreich sein.

Begleitend zu Ihrer eigenen Erkenntnis, in Zukunft ein besseres Sozialverhalten schaffen zu müssen (Brief vom 30.05.05), verfolgt die Ausführlichkeit meiner Begründungen den Zweck, die Notwendigkeit zu verdeutlichen, schnellstens eine drastische Änderung zum Positiven in die gegenwärtige Umgangs-Praxis mit Kindern und Eltern herbeizuführen.
Es ist somit nicht erforderlich, daß Sie auf alle Einzelheiten meiner bisherigen Äußerungen eingehen, denn es geht im Kern nur um Ihre Entscheidung zu wenigen Sachverhalten und um die Antworten zu einigen Fragen innerhalb meiner Ausführungen:
1.) Wollen sie Ihr soziales Umgangsverhalten (seelisch verletzende, entwürdigende und dem Mobbing zurechnende Praktiken) zu Lasten unserer Kinder, gesetzeswidrig in der bisherigen Weise fortsetzen?
2.) Oder wollen sie mittels entsprechender Schulung (zum Beispiel im Rahmen meiner Vorschläge) schnellstens eine positive Änderung Ihrer Fähigkeit der Selbstkontrolle herbeiführen, welche es Ihnen möglich macht, Ihre persönliche Schwächen zu beherrschen? In diesem Fall möchte ich natürlich wissen, an welche Lösung und an welchen Zeitplan Sie hierbei denken. Ich möchte dann auch erfahren, was Sie unternehmen wollen, um die entstandenen seelischen Schäden bei den Kindern aufzuarbeiten.
3.) Ich möchte wissen, auf welche Weise sie sich gegen die Aggressionsmuster an unserer Schule engagieren wollen.

Ich erwarte bis Mittwoch dem 17. August eine schriftliche, verbindliche und zufriedenstellende Antwort. Sollten Sie sich bis dahin nicht entsprechend geäußert haben, werde ich davon ausgehen müssen, daß ich mit einer ähnlichen, auf eine Kündigung hinarbeitende Verfahrensweise konfrontiert bin, wie es in der Vergangenheit mit anderen Eltern geschehen ist, was mich folglich zu einem angemessen Verhalten zwingt.
Mit freundlichen Grüßen
gez .M.Hell

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Antwort der Schulleitung
08.08.2005, Schreiben von der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek
(Eingang 11.08.05)

Sehr geehrter Herr Hell,
Ihren Brief vom 9.7.2005 und die darin enthaltenen Anlagen habe ich erhalten. Ich bitte um Verständnis, dass eine inhaltliche Antwort erst erfolgen kann, wenn sich die entsprechenden Gremien mit dieser Angelegenheit beschäftigt haben. Ich werde Sie zeitnah informieren.
Mit freundlichen Grüßen
gez. M. Farr Geschäftsführer

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Schreiben an die Schule
18.08.2005,
Schreiben an Herrn Farr, Geschäftsführer
der "Rudolf-Steiner-Schule Hamburg Wandsbek".
BETREFF: Meine Anschreiben an Herrn K.

Sehr geehrter Herr Farr,
zu meinen Schreiben vom 06.07.05 und vom 02.08.05 an Herrn K., welche Ihnen als Kopie vorliegen, hat Herr K. sich nicht wie erbeten geäußert. Nach meinem Verständnis ist dies nicht nur als Bestätigung meiner Ausführungen zu werten, sondern zugleich ein Ausdruck für die Absicht, das pädagogische Verhalten einschließlich der aufgezeigten Unzulänglichkeiten unverändert in der bisherigen Weise fortzuführen.

Da dies wohl kaum im Einklang mit den Vorgaben der Rudolf-Steiner-Pädagogik stehen kann, bitte ich Sie, darauf hinzuwirken, daß Herr K. umgehend auf eine Beendigung seiner persönlichen Schwächen hinarbeitet und darüber hinaus angehalten wird, sich künftig im Rahmen eines angemessenen pädagogischen Verhaltens zu bewegen. Bitte teilen Sie mir mit, wie Sie in dieser Sache verfahren werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez.M.Hell

ANLAGE: Schreiben vom 18.08.05 an Herrn K.

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ANLAGE
18.08.2005, Schreiben an Herrn K., (Lehrer)
der "Rudolf-Steiner-Schule Hamburg Wandsbek".
BETREFF: Mein Schreiben vom 06.07.05 und vom 02.08.05

Sehr geehrter Herr K.,
i n meinen beiden Schreiben vom 06.07.05 und vom 02.08.05 an Sie, habe ich Fakten zu Ihrer Unterrichtsführung aufgeführt, auf Mißstände hingewiesen, Schlußfolgerungen erläutert und Lösungsvorschläge zur Abhilfe benannt. In meinem Brief vom 2.8.05 bat ich um Rückantwort bis Mittwoch dem 17.08.05. Bedauerlicherweise zeigten Sie keine Reaktion!
Ihr Schweigen verstehe ich als Bestätigung für meine bisher vorgebrachten Ausführungen zu Ihrem Handeln und Ihrem Verhalten.

Da Sie keine Bereitschaft erkennen lassen, daß Sie Ihre, von mir aufgezeigten - teilweise gesetzeswidrigen - Fehlleistungen künftig unterlassen werden, läßt sich dies nach meiner Einschätzung nur so verstehen, daß Sie in der bisherigen Weise fortfahren wollen. Weiterhin muß ich auch davon ausgehen, daß Sie von meinen Vorschläge zur Beseitigung Ihrer persönlichen Schwächen, im Bereich Ihres pädagogischen Umgangsverhaltens, nichts umsetzen wollen.

Leider muß ich es nun auch als bestätigt ansehen, daß Ihre unrichtigen Darstellungen zum Verhalten meines Sohnes in Ihrem Schreiben vom 30.05.05, tatsächlich ein vorbereitender Versuch für die Einleitung eines Kündigungsverfahrens war.
Ich empfinde diese Geisteshaltung, daß Sie als Waldorflehrer - offenkundig allein nur aus persönlichen Motiven heraus und im totalem Widerspruch zu den Vorgaben der Rudolf-Steiner-Pädagogik - einen Schüler, welcher vom Verhalten und von der Leistung her im normalen Durchschnitt der Klassengemeinschaft positiv einzuordnen ist, mit unredlichen Bezichtigungen von der Schule reißen und dieses, dem bisherigen Eindruck zufolge, wohl auch weiter betreiben wollen, als sehr erschreckend.

Im Interesse der Ihnen anvertrauten Kinder würde ich es sehr begrüßen, wenn Sie sich doch noch entschließen könnten, Ihre Haltung in Richtung meiner Vorschläge zu ändern. Sollte dies geschehen, bitte ich sie, mich hiervon zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
gez.M.Hell

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.
23.08.2005, Schreiben an Herrn Farr, Geschäftsführer
der "Rudolf-Steiner-Schule Hamburg Wandsbek".
BETREFF: Pädagogische Fehlleistungen bei Lehrern
an der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek.

Sehr geehrter Herr Farr,
in meinen Schreiben vom 06.07.05 und vom 02.08.05 an Herrn K., welche Ihnen als Kopie vorliegen, habe ich aufgezeigt, daß Lehrkräfte an dieser Schule offenkundig mit gesetzeswidrigen Gewalthandlungen, Unehrlichkeiten, Unredlichkeiten, sowie mit Ihrem - zum Vorbild verpflichteten - Sozialverhalten und unter Zuhilfenahme Ihres Bewertungs-Monopols, Mißbrauch gegen die Schulkinder bzw. die Eltern betreiben.

Mit dem Datum des 8.August 2005 teilten Sie mir mit, daß Sie mich zeitnah informieren würden. Bis einschließlich zum 23. August habe ich noch keine Antwort erhalten.
Allein die offensichtliche Gesetzeswidrigkeit und die Brisanz des Themas müßten den Vorstand dieser Schule nach meiner Auffassung zum sofortigen eigenverantwortlichen Handeln veranlassen, was eine umgehende Antwort innerhalb weniger Tage möglich machen würde. Es geht hier schließlich um Vorgänge, welche anderenorts vermutlich sogar als Anlaß für eine sofortige fristlose Kündigung gesehen würden. Ich sage dies nicht, weil ich diese Lösungsform anstrebe, sondern nur um die Gewichtigkeit für eine zügige Entscheidung und Rückantwort zu verdeutlichen.

Ich habe kein Verständnis dafür, daß sich der Vorstand bei der schwerwiegenden Faktenlage, noch nicht konkret zu den Inhalten meiner Schreiben geäußert hat, insbesondere deshalb, weil der Schulleitung diese Gegebenheiten - nach meiner Kenntnis - bereits seit langem bekannt sind und diese, allein schon wegen der Vorstands-Verantwortung, in der vorangegangenen Zeit sicherlich bereits mehrfach besprochen worden sein dürften.
Auch wenn die Überlegung im Raume steht, daß die Schulleitung wegen ihrer Duldung der negativen Verhältnisse als Mitbeteiligte und Mitverantwortliche an den einzelnen Vorfällen gesehen werden kann, ist das Zögern nicht hinnehmbar
Ich erwarte Ihre Antwort in schriftlicher Form bis zum 27.08.05.

Eine Sache möchte ich abschließend noch richtig stellen. Mein letztes Schreiben an Sie, welchem das Schreiben vom 18.08.05 an Herrn Kaiser als Anlage beigefügt war, ist mit dem 08.08.05 datiert worden und erweckt den Eindruck, als wäre der Text vorzeitig vorbereitet worden. Es handelte sich bei der Datumsangabe aber nur um einen Schreibfehler und sollte richtig 18.08.05 heißen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. M. Hell

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Antwort der Schulleitung
25.08.2005, Schreiben von
Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek

Sehr geehrter Herr Hell,
Ihre Briefe an den Vorstand, Herrn Hein und Herrn Farr und die beigelegte Korrespondenz mit Herrn K., sind auf der ersten und zweiten Vorstandssitzung (15. und 22. August) thematisiert worden.
Zunächst möchten wir feststellen, das jedwede Frage oder Problemlage an den obigen Kreis gerichtet werden kann. Weil sich der Vorstand und deren Mitglieder und Mitarbeiter im Grunde aller Probleme annehmen.

In den von Ihnen vorgebrachten Sachverhalten handelt es sich um pädagogische Fragen in Zusammenhang mit einem Kollegen. Wir haben daher der Leitung der Internen Lehrerkonferenz Ihre Sicht der Dinge dargestellt und darum gebeten. Ihnen möglichst zeitnah eine inhaltliche Antwort zu geben. Selbstverständlich können Sie sich dann wieder an uns richten.
Mit freundlichen Grüßen der Vorstand
gez. S.Frey, M.Farr, Klemich.

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Schreiben an die Schule
12.09.2005,
Schreiben an den Vorstand
der "Rudolf-Steiner-Schule Hamburg Wandsbek".

Sehr geehrte Frau Frey, sehr geehrter Herr Farr, sehr geehrter Herr Klemich,
durch meine Schreiben vom 08.08.05, 18.08.05 und 23.08.05 an Herrn Hein, als Mitglied des Vorstandes, habe ich den Vorstand der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek e.V. differenziert aufgezeigt, daß Lehrkräfte an dieser Schule, offenkundig
mit gesetzeswidrigen Gewalthandlungen,
Unehrlichkeiten und Unredlichkeiten,
sowie mit minderwertigen, verletzendem Sozialverhalten
und unter Zuhilfenahme ihres Bewertungs-Monopols, die Bildung unsozialer und aggressiver Verhaltensmuster in der Schülerschaft fördern.

Des weiteren wurde in meinen Briefen auch belegt, daß Lehrer dieser Schule mit ihrer situationsbedingten Vormachtstellung gegenüber den Schulkindern und Eltern mißbräuchlich umgehen und in nicht hinnehmbaren Maße gegen ihre, aus dem Arbeitsvertrag herzuleitenden, Leistungs-Verpflichtungen handeln.

Ihnen, als Vorstand, sind somit vertragswidrige, unpädagogische Vorgehensweisen durch Lehrer von einem derart erschreckendem Ausmaß bekannt, daß bei Anwendung üblicher Maßstäbe umgehend das Verfahren zur fristlosen Kündigung, zum Schutz der Kinder - meiner Auffassung nach - von Ihnen eingeleitet werden müßte.

In Ihrer Antwort zu meinen Ausführungen haben Sie, ohne auf eine der Angaben zur Sache einzugehen, in wahrheitswidrig verharmlosender Minimierung erklärt, es handele sich nur "um pädagogische Fragen in Zusammenhang mit einem Kollegen".
Mit Ihrem hierauf folgenden Satz: "Wir haben daher die Leitung der Internen Lehrerkonferenz Ihre Sicht der Dinge dargestellt und darum gebeten, Ihnen möglichst zeitnah eine inhaltliche Antwort zu geben." machten Sie mir zudem deutlich, das Sie und die restlichen Mitglieder des Vorstandes, jegliche Antwort zu meinen inhaltlichen Ausführungen, wie auch zu meinen Fragen oder meinen Vorschlägen verweigern!

Laut Ihrem Schreiben soll sich der kleine Kreis der "Leitung der Internen Lehrerkonferenz" zu einem Teilaspekt meiner Ausführungen äußern - vorausgesetzt, daß diese bereit sind Ihrer Bitte zu entsprechen. Wenn ich Ihr Schreiben richtig verstehe, beabsichtigen Sie die wesentlichen Inhalte meiner Ausführungen vor der Gesamtheit der betroffenen Lehrerschaft zu verschweigen.

Nach meinem Verständnis erlaubt Ihr Schreiben nur eine Deutung: Sie erklären mir dort faktisch und unverblümt, daß der Vorstand der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek e.V , die Mißstände und Unrechtshandlungen von Lehrern, einschließlich der gesetzeswidrigen Gewalttätigkeiten, auch künftig zum Schaden der anvertrauten Kinder, unverändert zulassen will.

Sie, als Personen des Vorstandes, benennen sich somit als Verantwortliche an diesen Verhältnissen und verdeutlichen zugleich, daß sie die gesetzlich vorgegebene Fürsorgepflicht gegenüber den anvertrauten Schülern auch weiterhin nicht im vorgegebenen Maße erfüllen wollen. Zu dem Schlußsatz in Ihrem Schreiben "Selbstverständlich können Sie sich dann wieder an uns richten", möchte ich bemerken, daß ich diese Worte , in Anbetracht Ihrer totalen Verweigerung jeglicher sachbezogener Antwort, als respektlosen Ausdruck arroganter Verhöhnung wahrnehme!

Ein Blick auf die doppelte Verantwortung des Vorstandes offenbart ein weiteres Handlungsdefizit. Die Schule hat als Verein "Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek e.V.", neben ihrer pädagogischen Aufgabe, auch eine nüchterne kaufmännische Komponente. Sie ist mit ihrem geschäftlichen Hintergrund, korrekt betrachtet und unabhängig von den pädagogischen Zielen, zugleich als Dienstleistung-Betrieb anzusehen, welcher den normalen Werten der freien Wirtschaft zu folgen hat.
Wenn ich die Satzung richtig verstanden habe, tragen die Mitglieder des Vorstandes der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek e.V., die alleinige rechtliche Verantwortung für alle kaufmännischen, personellen Angelegenheiten, sowie für die dienstliche Aufsicht - und die Erfüllung der, im Arbeitsvertrag mit den Lehrern, vereinbarten Leistungen gegenüber den Kindern unserer Schule.
Der Schulvertrag zwischen Eltern und Schule ist schließlich nicht nur eine Bestätigung, welche unseren Kindern die Teilnahme an dem Unterricht an dieser Schule erlaubt - der Schulvertrag ist ein formell ein Dienstleistungsvertrag mit entsprechenden Rechten für die Eltern und Kinder - und hieraus folgenden verbindlichen Verpflichtungen, welche die Schule und ihre Mitarbeiter, zu erfüllen hat! Verglichen mit einem Handels- oder Fertigungs-Unternehmen der freien Wirtschaft haben unsere Kinder somit die Position eines Kunden, denn sie bringen mit ihrer Anwesenheit das staatliche Geld in die Schulkasse, von welchem die Gehälter der Lehrer bezahlt werden.
Nur durch dieses staatliche Geld ist die Schule überhaupt existenzfähig!
Die Kinder haben folglich ein Recht darauf, daß Ihnen eine wertentsprechende Dienstleistung - verbunden mit professionellem Umgangsverhalten - seitens der Lehrkräfte, im Rahmen zeitgemäßer Kenntnisse zuteil wird.

Immer dann, wenn diese Leistung im Rahmen unserer Schule nicht geboten wurde, war dies folglich eine "Nichterfüllung, der sich aus dem Schulvertrag herleitenden, zu erbringenden Leistungen"! Dies hätte den Vorstand des "Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek e.V." veranlassen müssen, aus eigener Initiative heraus ordnend zu handeln. Meine Schreiben zeigen jedoch auf, daß dies unterlassen wurde! Hiervon läßt sich Ihre direkte persönliche Mitverantwortung an den kinderfeindlichen Verhältnissen ableiten.

Es mag Ihnen gelungen sein, in dieser Schule ein soziales Klima zu erzeugen, welches den Eltern den Mut nimmt sich für ihre Kinder einzusetzen, wenn Waldorf-Lehrer sich unpädagogisch und gesetzeswidrig verhalten, aber dennoch bleiben falsche Dinge falsch und dürfen im Interesse der Kinder nicht hingenommen werden!
Dadurch, daß der Vorstand der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek e.V. - ebenso wie der Klassenlehrer meines Kindes, Herr K. - mir gegenüber jede konkrete Äußerung zu meinen Sachausführungen verweigerten, zwingen Sie mich, meine Gesprächsversuche mit Ihnen aufzugeben.

Ich bedaure es sehr, daß Sie mir keine andere Wahl lassen, als die Suche nach Lösungsmöglichkeiten auszuweiten und mich anderweitig um eine Abschaffung der Mißstände an unserer Schule zu bemühen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. M.Hell

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Antwort der Schule
20.09.2005, Schreiben von Frau Frey (Lehrerin und Vorstand) und Frau W. (Lehrerin)

Sehr geehrter Herr Hell,
wir haben Ihr Schreiben vom 14.9. erhalten und mit Betroffenheit zur Kenntnis genommen. Nach dem Telefonat zwischen Herrn Farr und Ihnen, möchten wir aber nach wie vor das persönliche Gespräch mit Ihnen suchen, um mit Ihnen gemeinsam Problemlösungsvorschläge zu erarbeiten. Da wir weiterhin davon ausgehen, dass es Ihnen um eine rasche und für alle Seiten befriedigende Lösung der von Ihnen angemahnten Probleme geht, halten wir eine persönliche Begegnung anstelle einer schriftlichen Auseinandersetzung zum gegenwärtigen Zeitpunkt für geeigneter.
Als Gesprächstermin möchten wir den 27. oder 28. September um 18 Uhr vorschlagen. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie dieses Gesprächsangebot wahrnehmen möchten und der Termin für Sie infrage kommt.

Von unserer Seite haben die Herren Kornhuber und Rettinger für den Vorstand, Herr V.l und Frau W. für die Schulleitungskonferenz Ihre Gesprächsbereitschaft erklärt. Selbstverständlich können auch Sie Personen Ihres Vertrauens benennen und zum Gespräch mitbringen.

In der Hoffnung auf ein konstruktives Gespräch verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
Rudolf Steiner Schule Hamburg-Wandsbek
gez. S.Frey, A.W.

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Schreiben an die Schule
25.09.05, Brief an
"Rudolf-Steiner-Schule Hamburg Wandsbek"

Sehr geehrte Frau Frey, sehr geehrte Frau W.
Sie beziehen sich mit Ihrem Schreiben vom 20-September 2005, auf meinen Brief vom 12.September 2005. Dieses Schreiben hatte ich aus gutem Grund an den Vorstand der "Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek e.V." gerichtet, welcher - wenn ich es richtig verstanden habe - alleinig die rechtliche Verantwortung für unsere Schule trägt. Bitte korrigieren Sie mich, falls ich mich hierbei in einem Irrtum befinden sollte.

Da Ihr Schreiben sich nur auf ein undefiniertes "wir" und auf die allgemeine Benennung "Rudolf-Steiner-Schule" bezieht, kann ich Ihren Brief nicht als formelle Antwort des angeschriebenen Verstandes auffassen. Ich denke, Anstand und die Höflichkeit gebieten, die bindende schriftliche Antwort des Vorstandes unserer Schule abzuwarten, bevor ich etwas Weiterführendes erwäge.
Mit freundlichen Grüßen
gez.M.Hell

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Antwort der Schule
24.10.2005, Schreiben von Vorstand

Sehr geehrter Herr Hell,
am 20.9.05 haben Sie einen Brief der Schule erhalten, in dem Ihnen mitgeteilt wurde, dass wir mit Ihnen das persönliche Gespräch einer schriftlichen Äußerung vorziehen und haben Sie zu einem Gespräch eingeladen. Dieses Vorgehen ist der gemeinsame Wunsch der Schulleitungskonferenz und des Vorstandes. Insofern dürfen Sie diesen Brief als Äußerung des Verstandes des Rudolf Steiner Schulverein Hamburg - Wandsbek e.V. verstehen.

Am 17.10.2005 haben Sie erneut vor dem Klassenraum der 8a Briefe an die Schülerrinnen und Schüler verteilt, die diese an ihre Eltern weitergeben sollten. Nachdem die Eltern der Klasse 8a in ihrem Brief an Sie vom 27.9.05 darum baten, von dieser Art der Verbreitung Ihrer Meinung abzusehen, untersagt Ihnen der Vorstand hiermit die Verteilung jedweder Briefe an die Schülerinnen und Schüler unserer Schule auf dem Schulgelände. Sollten Sie dieses ignorieren, werden wir rechtliche Schritte erwägen.
Des weiteren verwehren wir uns entschieden gegen die in Ihren Schreiben gemachten Vorwürfe und Darstellungen.

In der Hofinung, dass es doch noch zu einem persönlichen Gespräch und zu einer angemessenen Bearbeitung der angesprochenen Thematiken kommt, verbleiben wir mit freundlichem Gruße
B.Rettinger, Vorstand
H.Kornhuber, Vorstand

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Schreiben an die Schule
14.11.2005, Schreiben an den Vorstand der
Rudolf-Steiner-Schule Hamburg Wandsbek

Betreff: Ihr Schreiben vom 24.10.05

Sehr geehrter Herr Rettinger, sehr geehrter Herr Kornhuber,
sehr geehrte Damen und Herren des Vorstandes,
zu Ihrem Bestreben, einen Termin für ein mündliches Gespräch mit mir zu vereinbaren, bitte ich Sie, sich meiner Antworten zu erinnern, welche ich Ihnen bereits hierzu gegeben habe - ebenso an einige der zurückliegenden Geschehnisse. Erstmals wurde ich telefonisch, am 13.9.05, von Herr Farr kontaktiert und um einen Gesprächstermin gebeten. Ich entgegnete ihm, daß ich mich nicht in der Lage sehe, Entscheidungen für eine Terminvereinbarung zu treffen, bevor ich die Stellungnahme zu den Ausführungen in meinen Briefen und die Antworten zu allen meinen Fragen, in schriftlicher Form von dem Vorstand der Schule erhalten hätte. Dessen ungeachtet erhielt ich, mit dem Anschreiben vom 20.9.05, auch von Frau W. und Frau Frey ein Gesprächs-angebot, um Problemlösungsvorschläge zu den - von mir genannten - Sachthemen zu erarbeiten. Hierzu entgegnete ich wörtlich: "Ich denke, Anstand und Höflichkeit gebieten, die schriftliche Antwort des Vorstandes unserer Schule abzuwarten, bevor ich etwas Weiterführendes erwäge."
Die nähere Erörterung zu einer Terminvereinbarung für ein Gespräch wurde somit jedesmal, in Abhängigkeit von der seit Monaten ausstehenden Antwort des Vorstandes, v e r s c h o b e n.

Ungerührt hiervon bekräftigten Sie im Schreiben vom 24.10.05 - nun im Namen des Vorstandes - erneut Ihren Wunsch nach einem persönlichen Gespräch und Ihren Standpunkt, daß Sie die persönliche Unterredung einer schriftlichen Äußerung vorziehen, statt mir, in der von mir gewünschten Weise, schriftlich zu entgegnen. Ich habe Ihr Anliegen sehr wohl zur Kenntnis genommen und verstehe gut, daß Ihnen diese Verfahrensweise genehm wäre - dennoch bestehe ich auf eine schriftliche Antwort.
Frau Frey und Frau W. äußerten in ihrem Brief vom 20.9.05 ihr Interesse an einem konstruktivem Gespräch. Schon allein in diesem Sinne halte ich es zur Vorbereitung für einen weiterführenden Austausch erforderlich, durch die schriftliche Klarstellung eine Kontinuität der Gespräche herbeizuführen. So geht nicht wertvolle Zeit verloren, um vor jeder Kontaktnahme einen gemeinsamen Informationsstand als Ausgangslage herzustellen.

Außer der allgemein üblichen Formwahrung des kommunikativen Umgangs in unserem Kulturraum, bestimmt sich meine Entscheidung für einen schriftlichen Austausch gezwungenermaßen auch durch die destruktiven Geschehnisse an dieser Schule.
Mit dem Datum des 26.11.04 erreichte mich ein offizieller Brief der Rudolf Steiner Schule, unterschrieben mit den Namen Klemich und P. H.. In diesem wurde den Eltern der Klasse 7a mitgeteilt, daß die Schulleitungskonferenz beschlossen habe, wegen einer angeblich ungünstigen Zusammenarbeit mit einer namentlich benannten Familie der 7a-Klasse deren Schulvertrag zum 31.1.2005 zu kündigen. Außerdem sähen sie sich pädagogisch nicht in der Lage, das Kind zu beschulen.
Am Freitag dem 28.1.2005 erklärte der Klassenlehrer Herr K. vor den Schülern der Klasse, daß das Kind dieser Familie nur bis zu den Sommerferien "gelitten" sei und dann ohnehin die Schule verlassen müsse. Auf versteckte Weise wurde nebenbei deutlich gemacht, daß der Schulvertrag für das Kind mit uneingeschränkter Gültigkeit weiter bestand und die öffentlich bekanntgegebene Kündigung des Schulplatzes für das betreffende Kind unrechtmäßig gewesen sein mußte.
Nach den Sommerferien besuchte dieses Kind immer noch unsere Schule und die Klasse von Herrn K..

FAZIT: Die Vorgänge um den beabsichtigten Schulverweis haben bei mir Erschrecken und äußerste Bestürzung hervorgerufen.
1.) Der offizielle Brief der Schule von Herrn Klemich und Frau H., mit der namentlichen Nennung der betroffenen Eltern und des Kindes mit der öffentlichen Bloßstellung einer Familie dieser Schule, sowie das Verhalten des Klassenlehrers, läßt sich ja nicht einfach nur als verwerflicher Rechtsbruch wegen Mißachtung der Persönlichkeitsrechte eines Kindes und dessen Eltern verstehen. Es war auch ein klarer Verstoß gegen den bestehenden Schulvertrag, welcher alle Lehrkräfte - durch die zugrunde liegende Schulsatzung - zum fürsorglichen Verhalten gegenüber den Kindern verpflichtet. Ein deutlicher Mangel an Verantwortung bei den beteiligten Rudolf-Steiner-Lehrern im Umgang mit der seelischen Verletzbarkeit der Kinder, verbunden mit einer beängstigenden Rücksichtslosigkeit, war nicht zu übersehen. Es schien, als wähnten sich Lehrkräfte dieser Schule in einem rechtsfreier Raum, in welchem ihnen alles erlaubt ist und als wären Eltern und Kinder Freiwild für autoritäre Neigungen, jenseits der demokratischen Grundrechte dieses Landes.

2.) Herr K. hat als Rudolf-Steiner-Lehrer mit seiner Erklärung aktiv dafür gesorgt, daß ein Kind, welches auf Grund eines bestehenden Schulvertrages mit allen Rechten seinem pädagogischen Schutz unterstellt ist, aus der Klassengemeinschaft ausgegrenzt wird! Daß ein Klassenlehrer einer Rudolf-Steiner-Schule bereit sein könnte, Spott und Häme einer Klassengemeinschaft gegen einen einzelnen Mitschülern herbeizuführen und diesem schwerste seelische Belastungen aufzubürden, indem er falsche Behauptungen über dieses Kind verbreitet, hätte ich nie erwartet. Wobei hier ja auch noch die negative erzieherische Auswirkung auf die Mitschüler, durch die Vorbildfunktion des Lehrers zu berücksichtigen ist. Somit führt dies zur Frage, wieweit hier Gewissenlosigkeit, Mobbing, Seelenterror und generell mangelnde pädagogische Qualifikation, sichtbar geworden sind, dem die Schule - ihrem pädagogischen Zweck entsprechend - energisch entgegenzuwirken hat.

Durch den Versuch einer - dem Internen Kreis und somit der Schulleitung zugehörigen - Lehrerin, die Elternschaft der 8a-Klasse auf dem Elternabend am 30.8.05 durch unrichtige verharmlosende Aussagen zu täuschen, wurden weitere Aktivitäten der Schule allgemein bekannt.
Demnach hatte die Schulleitung zu einem späteren Zeitpunkt erneut eine Kündigung ausgesprochen und obendrein wurde dann auch noch eine Klage eingereicht, um die Kündigung des Schulvertrages gerichtlich feststellen zu lassen. In dem nachfolgenden Prozeß wurden die Beschuldigungen und Begründungen für das Kündigungsbegehren der Schule, bzw. der beteiligten Lehrer von dem Gericht zurück gewiesen. Leider zeigten sich alle Beteiligten der Schule sehr uneinsichtig, denn sie strengten unbeirrt ein Berufungsverfahren an. Da sich das betroffene Kind auch gegenwärtig nicht außergewöhnlich von seinen Klassenkameraden unterscheidet, läßt sich vorhersehen, daß der neue Prozeß ebenfalls scheitern wird.

FAZIT: Mit dem Verlieren des Prozeßes im Juli war faktisch zugleich festgestellt worden, daß die Mitglieder der Schule, welche an der Auseinandersetzung mit den Eltern und insbesondere dem betroffenem Kinde beteiligt waren, der Familie ein großes Unrecht zugefügt hatten. Dazu wird auch ein - wie ich meine - nicht tolerierbarer, leichtfertiger Umgang mit den Finanzen der Schule deutlich! Die Gelder, welche für unnütze Prozeßkosten ausgegeben wurden, hätten z.B für die Mensa-Finanzierung oder andere Schulvorhaben sinnvoller eingesetzt werden können.
Hierbei empfinde ich es als besonders ärgerlich, daß die Gelder für die Prozeßführung nicht privat von den am Konflikt persönlich interessierten Lehrern stammen, sondern von den Schulbeiträgen der Elternschaft und somit auch von jener Familie, gegen welche hier geklagt wurde.
Für Gesprächspartner, welche ein Umgangsverhalten in der hier benannten Weise zeigen, kenne ich nur die Kommunikation in Schriftform als mögliche Kontaktebene, was mich veranlaßt auf diese Form des Austausches zu bestehen.

Als unser Klassenlehrer Herr K. in seinem Schreiben vom 30.05.05 Unwahrheiten gegen meinen Sohn vortrug, habe ich dies - unter dem Eindruck der oben genannten, öffentlichen Kündigungsbemühungen der Schule gegen den Mitschüler meines Kindes - als eine vorbereitende Handlung verstanden, um ein Verfahren gegen meinen Sohn zur Kündigung des Schulvertrages möglich zu machen. Diese Einschätzung habe ich Herrn K. in meinem Schreiben vom 6.7.05, neben einer Richtigstellung seiner Behauptungen und weiteren Erläuterungen - z.B zu seinen gesetzeswidrigen Gewalthandlungen, der hierdurch hervorgerufenen Folgen, wie auch viele Vorschläge für Korrekturmaßnahmen, samt Quellenhinweisen - mitgeteilt. Dem Vorstand der Schule wurde durch mein Schreiben vom 9.7.05 an Herrn Farr - und der Kopie des Briefes vom 6.7.05 an Herrn K. als Anlage - meine diesbezüglichen Überlegungen, ebenfalls zur Kenntnis gebracht.
Zu diesen beiden - wie auch zu allen folgenden Anschreiben - erhielt ich bis zum heutigen Tage keine sachumfassende Antwort!

Mit den Briefen vom 18.8.05 teilte ich Herrn K., wie auch Herrn Farr als Vertreter der Schule, formell mit, daß ich ihr Schweigen zu meinen Ausführungen, als Bestätigung für meine Einschätzungen werten müsse. Auch dies wurde ohne widersprechende Entgegnung hingenommen. Ich habe mich somit an der Tatsache zu orientieren, daß Herr K. mit seinem Schreiben vom 30.5.05 einen rechtlichen Konflikt eingeleitet hat, welche durch die stillschweigende Hinnahme von Ihnen, als schulische Institution, mitgetragen wurde. Allein die Möglichkeit einer rechtlichen Auseinandersetzung erfordert bekanntermaßen den verbindlichen schriftlichen Austausch!

Meine Entscheidungen orientieren sich auch an den, für mich unerklärbaren, feindlichen Verhaltensformen des Klassenlehrers gegen meine Person und gegen mein Kind, welche überraschend vor etwa drei Jahren begonnen haben:
Beginnend am 5.3.02 wurde ich von Herrn K. vor der gesamten mithörenden Klasse meines Sohnes und meinem Sohn selbst, in herabwürdigender Weise beschimpft und als ehrloser Mensch tituliert. Als mir auf dem Elternabend des 6.3.02, welcher alleinig das Thema "Hemmungsloses Anbrüllen der Kinder durch den Klassenlehrer Herrn K." zum Inhalt hatte, auch noch - als Folge meiner Stellungnahme gegen die Gewalttätigkeit des Anschreiens - von der Elternschaft nahegelegt wurde, ich möge doch die Schule verlassen, blieb kein Zweifel an der vorherrschenden Geisteshaltung. Um eine Eskalation der Verhältnisse zu vermeiden und den Schulfrieden zu erhalten, habe ich mich seitdem von jeglichem Schulgeschehen fern gehalten. Veranlasst wurde dieser Elternabend dadurch, daß wieder mal ein Schüler die Klasse von Herrn K. wegen dessen hemmungslosem Schreien verlassen hatte!
Ab dem 16.6.03 kam es zu mehreren Unterredungen zwischen Herrn K., Frau M., Frau S. und mir, mit dem Thema der abgesagten Teilnahme meines Kindes an der Klassenreise aus gesundheitlichen Gründen. Da ich meine Entscheidungen an den Aussagen der professionellen Fachärzte ausrichtete und mich nicht bereit zeigte, den Meinungen der Lehrkräfte zu folgen, mußte ich mich wegen der entstandenen Mißstimmung bei den erbosten Lehrern auf unerhörte Weise von Frau M. anschreien lassen. Keiner ihrer Kollegen schritt hiergegen ein! Herr K. zeigte mir dazu seinen Unmut, indem er sich mühte, mich mit abwertenden Begriffen im scharfen Ton zu verunsichern, zu diskreditieren und einzuschüchtern. Die Art und Weise, in welcher die Lehrer mir begegneten, erinnerte mich sehr an die Formen der verbalen Kriegsführung.
Verschiedentlich war ich gezwungen, mich unrichtigen Behauptungen durch Herrn K. schriftlich entgegenzustellen - wie z.B. bei dem für mein Kind belastenden Vorfall zwischen Herrn K. und meinem Sohn am 21.8.03! Auch die Vertraulichkeit zu sensiblen persönlichen Daten wurde nicht gewahrt. So wurden intime Informationen zur Gesundheit meines Kindes an Außenstehende weitergegeben.

Meine duldsame Friedlichkeit der vergangenen Jahre wurde mir nicht gedankt. Mit dem Brief vom 30.5.05 und den hierin enthaltenen unrichtigen Angaben zu meinem Sohn, zwang mich Herr K. meine Zurückhaltung aufzugeben und alles zu unternehmen, um seinem Kündigungsbestreben gegen mein Kind entgegenzuwirken. Bedauerlicherweise fügten sich nun noch weitere Geschehnisse hinzu, welche ich nicht hinnehmen kann.
Mit dem Datum am 27.9.05 haben Sie, als Schulvorstand, ebenso wie ich, ein Schreiben mit einer Unterschriften-Sammlung von vielleicht der Hälfte aller Familien der Klasse 8a erhalten. In diesem Brief werden Vorwürfe gegen mich erhoben welche nicht der Wahrheit entsprechen und somit als reine Verleumdung anzusehen sind. Brisant erscheint mir, daß bei den Unterzeichnern nicht nur Lehrer, sondern auch Namen von Personen der Schulleitung, also Vorstand und dem Internen Kreis zu finden sind.
Als ich am 17.10.05 den Schülern der 8a-Klasse einen fest zugeklebten - und mit besonderem Hinweis zur Vertraulichkeit versehenen - Brief mit der Richtigstellung an die Eltern für die Ranzenpost mitgeben wollte, wurde dies von Herrn Farr, dem Geschäftsführer dieser Schule, mit aktivem Eingreifen verhindert und jegliche Verteilung untersagt. Meinen Äußerungen zur Sache zeigte er sich nicht zugänglich. Da die Gesamtumstände nun alles zu einer öffentlichen Angelegenheit machen, habe ich die Gegendarstellung weiterführend in der Eltern/Lehrer-Konferenz am 24.10.05 vorgelegt. Dies muß Ihnen bekannt sein, da auch Mitglieder des Vorstandes und des Internen Kreises anwesend waren und beide Gremien die Unterlagen somit erhalten haben.
In einem Schreiben des Schulvorstandes, welches auf den 24.10.05 datiert war, wurde mir "die Verteilung jedweder Briefe an die Schülerinnen und Schüler unserer Schule auf dem Schulgelände" untersagt. Als Begründung wurde auf den Elternbrief vom 27.9.05 mit seinen unwahren Aussagen verwiesen. Sie haben es als Schulleitung allerdings nicht für nötig gehalten, den Briefinhalt hierfür, durch eine Rücksprache bei mir, auf seinen Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen. Ganz im Gegenteil!
Sie drohten mir eine gerichtliche Auseinandersetzung an, falls ich mich nicht an Ihre Unterlassungs-Aufforderung halten würde. Die Androhung eines Gerichtsverfahrens betrachte ich als verschärfende Eskalation in dieser Angelegenheit.

Ich kann Ihre Vorgehensweise nicht gutheißen und möchte Sie bitten, Ihre Entscheidungen noch einmal zu überdenken.
1.) Ich erwarte, daß Sie Ihr Verbot zur brieflichen Eltern-Kommunikation mittels offizieller schriftlicher Bekanntgabe aufheben.
2.)
Ich erwarte, daß die Schule die Eltern mit Nachdruck auf ihre Erziehungsaufgabe hinweist, den eigenen Kindern die Respektierung des Briefgeheimnisses zu vermitteln - und auch im Schulunterricht auf dieses Rechtsgut hinweist.
3.)
Ich erwarte, daß die Schule den Eltern, wie auch den an dieser Sache beteiligten Lehrern, schon im Interesse des Schulfriedens untersagt, unwahre Behauptungen - brieflich oder anderswie - über individuell denkende Eltern zu verbreiten.
4.)
Ich erwarte eine schriftliche Entschuldigung von der Schulleitung - und daß die Schule die betreffende Elterngruppe zum gleichen Schritt der schriftlichen Entschuldigung veranlaßt. Da Frau T., als Mitglied des Vorstandes, diese Elternaktion aus Sicht der Unterzeichner des Briefes vortrug, ist die Bitte um Entschuldigung natürlich auch vor der ELK auszusprechen.

Auf dem Elternabend der 8a-Klasse am 31.10.05 sprach Herr K. zu meinen schriftlichen Äußerungen zum Brundibàr-Klassenspiel und begann mit der falschen Behauptung, ich hätte ihn in dem Text als Nazi bezeichnet. Ein aufmerksamer Leser wird hingegen mühelos erkennen, daß solche Aussagen nicht in meinen Schriften enthalten sind.
Darüber hinaus erklärte Herr K., daß er es mir untersage, künftig schriftliche Äußerungen an die Eltern abzugeben, wenn sie ihm nicht zuvor zur Prüfung vorgelegt und von ihm freigegeben sind.
Herr K. verhinderte auch die Verteilung meiner Richtigstellung zu den unwahren Behauptungen der elterlichen Unterschriftenaktion, indem er es mir mittels lautstarker Stimmengewalt unmöglich machte, mich entsprechend zu äußern.
Als mein Sohn Herrn K. am 4.10.05 einen Brief, in welchem es um eine grundsätzliche Absprache zu den Hausaufgaben ging, von mir abgeben wollte, entgegnete Herr Kaiser in etwa: "Pack ihn weg, ich will ihn nicht haben!" Später nach der großen Pause sprach Herr K. meinem Sohn erneut an und erklärte dem Kind, er nehme keine Briefe mehr von mir, dem Vater, an und wenn er etwas hätte, solle er es ihm direkt sagen.

Ich halte es für ein unverantwortliches Gebaren, daß ein Klassenlehrer ein ihm anvertrautes Kind auf solche Weise in eine Konfliktsituation zu seinem Vater bringt, um seine persönliche Abneigungen auszuleben. Nach meinem Verständnis zeigte sich hier ein pädagogisch äußerst bedenkliches, wenn nicht gar unqualifiziertes Verhalten, welches keinesfalls zu tolerieren ist. Wenn ich es richtig sehe, haben Sie als Vorstand die rechtsverbindliche dienstliche Aufsicht über die Berufsausübung der angestellten Lehrkräfte an dieser Schule. Hieraus folgend bitte ich sie, daß Sie Herrn K. in seinen defizitären Bereichen über seine Pflichten aufklären, welche sich aus seinem Dienstverhältnis ergeben. Verdeutlichen Sie Herrn K. bitte, daß Annahme und Kenntnisnahme von Briefen der Erziehungsberechtigten ein Teil seiner Tätigkeit ist und die Abweisung arbeitsrechtlich als Arbeitsverweigerung angesehen werden muß, für welche es die entsprechenden Konsequenzen gibt. Erläutern Sie Herrn K. bitte auch, daß es ihm auch als Klassenlehrer nicht zusteht, den Eltern vorzuschreiben, welche schriftlichen Informationen auf einem Elternabend von einem Elternteil an andere Eltern gegeben werden sollen und daß er nicht berechtigt ist, behindernd einzuwirken. Ich verlange somit, daß Herr K. meinen Sohn für sein unmögliches Verhalten um Entschuldigung bittet und mir die Rücknahme seiner Forderung, Zensur ausüben zu wollen, sowie die Briefannahme zu verweigern, schriftlich mitteilt und inhaltlich Gleiches auf dem nächsten Elternabend erklärt. Selbstverständlich erwarte ich auch, daß die Verteilung der Richtigstellung zum Schreiben vom 27.9.05 ungestört geschehen kann.

Seit meinem ersten Anschreiben vom 9.7.05 erwarte ich aus den vorstehend genannten Gründen eine inhaltsbezogene schriftliche Rückantwort, was bisher seitens der Schulleitung hartnäckig ignoriert wurde. Die Verantwortung für eine weiterführende Kommunikation liegt somit allein bei der Lehrerschaft dieser Schule! Dessen ungeachtet - und obwohl ihr sogar die entgegenstehende Aussage meines Briefes vom 26.9.05 schriftlich vorlag - äußerte Frau W. auf der Eltern/Lehrer-Konferenz am 24.10.05 mit großem Nachdruck vor allen Anwesenden die Behauptung, daß ich derjenige sei, der ein lösungsorientiertes Gespräch mit den Lehrern verweigert. Da ich eine Gesprächsverweigerung nie geäußert habe, wird diese Darstellung auf der ELK von mir als verleumdend verstanden - und außerdem als Versuch, mich mit dem Bild des Störenfrieds zu markieren, zu isolieren und auszugrenzen. Ich erwarte, daß der Vorstand auf Frau W. dahingehend einwirkt, auf der nächsten ELK mündlich und schriftlich eine Richtigstellung ihrer Aussagen vorzunehmen.

Frau W. und Frau Frey schrieben mir am 20.9.06 als Begründung für ein persönliches Gespräch, daß sie gemeinsam mit mir Problemlösungsvorschläge erarbeiten wollen. Dies läßt sich von mir nur so verstehen, daß die Inhalte meiner Schreiben zumindest im Wesentlichen nicht an die Lehrerschaft weitergegeben wurde - denn meine Vorstellungen zur Problemlösung habe ich bereits ausführlich in meinem Brief vom 9.Juli 2005 an Herrn Farr dargelegt! Es scheint erforderlich, dieses Defizit schnellstens auszugleichen und alle meine schriftlichen Darlegungen ohne Beschränkung an die Lehrerschaft weiterzugeben.

Mit dem Schlußsatz in Ihren Brief vom 24.10.05 entsteht für mich der Eindruck, daß Sie "eine angemessene Bearbeitung" von Mängeln und Fehlleistungen durch Lehrer an dieser Schule von einem persönlichen Gespräch mit mir abhängig machen möchten. Falls dies wirklich Ihre Haltung sein sollte, möchte ich folgendes feststellen: In meinem Brief vom 9.7.05 habe ich bereits aufgezeigt, daß durch Lehrkräfte an dieser Schule gesetzeswidrige Gewalttätigkeiten gegen Schulkinder ausgeübt wurden. Ich habe ausführlich auf die seelischen und körperlichen Folgen durch die hiermit verbundenen Stressmechanismen hingewiesen, welche sich letztlich als Verhaltens- und Lernstörungen bei den Schülern äußern. Es wurde auch deutlich ausgeführt, daß den entsprechenden Lehrern eine direkte Mitverantwortung für aggressive bzw. negative Verhaltensmuster bei den Schülern zuzuordnen ist.

Damit wurde gesagt, daß Schülern dieser Schule großes Unrecht und Leid von Lehrern zugefügt worden ist und die Kinder somit zu Opfern geworden sind, welche der besonderen Hilfe bedürfen! Es sollte selbstverständlich sein, daß die Lehrer durch zusätzliches kostenlosen Engagement, wie Nachhilfe, Maßnahmen zur Wandlung bestehender Sozialmuster und -werte, den Folgen ihrer Fehlleistungen entgegenwirken. Wie bereits früher schon von mir ausgeführt, gehören zusätzliche Schulungen bei den Lehrern in der von mir vorgeschlagenen Weise, zur Stabilisierung der mentalen und pädagogischen Fähigkeiten weit über das bisherige Maß, natürlich ebenfalls dazu. Natürlich sollte die Schule bei den Kindern, wie bei den Eltern, auch um Entschuldigung für ihre Fehlleistungen bitten.

Der Vorstand und die Lehrerschaft haben sich bemüht, ein Kind aus der Klasse von Herrn K. mittels gerichtlicher Klage von der Schule zu weisen. Die Schule hat diesen Prozeß im Sommer verloren. Offenkundig konnten die Angaben der Schule vor Gericht nicht überzeugen.
Der Schule und den beteiligten Lehrern wurde letztendlich durch Gesetze und Rechtsprechung vermittelt, daß sie gegen das Kind, wie auch gegen die Eltern ein großes Unrecht begangen haben!
Ausgehend von der Überzeugung, daß der während des Elternabends am 30.8.05 bekanntgewordene Versuch der Schule, erneut eine gerichtliche Entscheidung anzustreben, scheitern wird, meine ich, daß sich die Lehrkräfte intensiv um eine umfangreiche Wiedergutmachung auch bei diesem Kind und diesen Eltern zu bemühen haben. Für die Umsetzung aller dieser Aufgaben sind jedoch keine Gespräche mit mir, einem berufsfremden Vater erforderlich! Diese Angelegenheiten gehört zum Berufsbild eines Lehrers und sollten somit eigeninitiativ von den entsprechenden Fachkräften bewältigt werden!
Zum Abschluß möchte ich eine Frage hinzufügen: Ich wurde mit Verleumdung, Lügen, Verfälschung, Zensur, Verhinderung der freien Kommunikation, manipulativer Tatsachenverdrehung, Arroganz, Willkür, Mobbing, Rechtsbruch und gesetzewidrigen Gewalthandlungen konfrontiert. Wie lassen sich diese Elemente mit der Rudolf-Steiner-Pädagogik vereinbaren?

Ich erwarte eine Antwort zu allen von mir angesprochenen Punkten und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
gez.M.Hell

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Entgegnung der Schule
08.12.2005, Schreiben von Vorstand der
Rudolf-Steiner-Schule Hamburg Wandsbek

Sehr geehrter Herr Hell,
Ihren Brief vom 14.11. haben wir erhalten. Wir möchten noch einmal betonen, dass wir zu einem Gespräch mit Ihnen gern bereit sind.
Eine schriftliche Aufarbeitung des mittlerweile umfangreichen Schriftwerkes ist für uns zeitlich leider nicht zu leisten. Wir würden uns freuen, wenn Sie unser Gesprächsangebot annehmen könnten.
Wir verbleiben mit freundlichen Grüßen
J.Brakel Vorstand
Klemich Vorstand

Redaktionelle Bemerkung:
Das "Gesprächs-Angebot" könnte den Eindruck erwecken, als wäre ein Gespräch mit M.Hell für eine Reaktion der Schule erforderlich. Es täuscht! Allein die Vorhaltung von Gesetzwidrigkeit verpflichtet alle administrativen Gremien der Schule auf Grund von Gesetzen und Satzungs-Vorgaben, selbstinitiativ zum eigenverantwortlichen Handeln.
Im Schreiben vom 08.12.05 wird unverholen deutlich gemacht, daß die schultragenden Kräfte wegen der Gewalt-Vorhaltungen offenbar nicht bereit sind, auf die Verbesserungs-Vorschläge einzugehen und nichts unternehmen wollen. Die Rudolf-Steiner-Schule zeigt somit die vorherrschenden sozialen Werte der Waldorf-Gemeinschaft und ihr fragwürdiges Verständnis gegenüber Recht und Unrecht!
Wissentliches Nichtstun gegen Unrecht macht mitschuldig!.

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Dokumenten-Sammlung

Bedenkliches zur Waldorf-Schule

Seite 1.1 / Lehrer-Administration und Schulvorstand gegen Elternhaus
Schriftverkehr 2005

Seite 1.2 / Lehrer-Administration und Schulvorstand gegen Elternhaus

Schriftverkehr 2007


Seite 1.3 / Lehrer-Administration und Schulvorstand gegen Elternhaus
Schriftverkehr 2008

Seite 2.1 / Eltern/Lehrer-Konferenz
Öffentliche Texte 2005, Reaktionen von Schulleitung und Lehrerschaft.
(Eltern/Lehrer-Konferenz ist das einzige klassenübergreifende Eltern-Forum.)

Seite 3.1 / An Elternschaft
Schriftverkehr 2007

Seite 3.2 / An Elternschaft
Schriftverkehr 2008
mit SEKTEN-THEMATIK

Seite 4.1 / Schulbehörde Hamburg
Schriftwechsel 2007

Seite 4.2 / Schulbehörde Hamburg
Schriftwechsel 2008

Seite 5.1 / Senat + Parteien Hamburg
Schriftwechsel 2008

Seite 6.1 / Staatsanwaltschaft Hamburg
Schriftwechsel 2007 + 2008

Seite 7.1 / Gremien auf Bundesebene
Schriftwechsel 2008

Seite 8.1 / Kinderschutzbund
Schriftwechsel 2007

Seite 9.1 / Gegen-Stimmen

Äußerungen von Eltern der Waldorfschule

_________________

Eltern-Dokumentationen
von Schul-Konflikten

1.) Waldorf- + andere Privat-Schulen
2.) Staatliche Schulen

Netzwerk für Kinder-Rechte
www.lernen-ohne-angst.de

www.eltern-contra-schulunrecht.de

Kritische Öffentlichkeit schaffen
mit: www.eltern-info-net.de