Eltern contra Schul-Unrecht
Hell-a

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Schriftverkehr mit der Schulbehörde der Stadt Hamburg zur Thematik "Mißhandlungen von Kindern durch Waldorf-Lehrer und pädagogische Defizite" / Zeit:
2007.

INHALT
05.03.2007, Schreiben an die Schulbehörde Hamburg
08.03.2007, Schreiben von Schulbehörde / Schulaufs./ Hr.Lenarz
27.04.2007, Schreiben an Schulbehörde Hamburg / Schulaufsicht
10.05.2007, Schreiben von Schulbehörde / Schulaufsicht, Hr.Lenarz
15.05.2007, Schreiben an Schulbehörde Hamburg / Schulaufsicht
25.05.2007, Schreiben von Schulbehörde / Schulaufsicht, Hr.Lenarz
06.06.2007, Schreiben an Schulbehörde Hamburg / Schulaufsicht
19.06.2007, Schreiben von Schulbehörde / Schulaufsicht, Hr.Lenarz
13.07.2007, Schreiben von Schulbehörde / Schulaufsicht, Hr.Lenarz

05.09.2007, Schreiben von Schulbehörde / Rechtsabteilung, Fr. Dr. Schmodde
11.09.2007, Schreiben an die Schulbehörde / Rechtsabteilung
11.09.2007, Schreiben an Schulbehörde / Schulaufsicht
02.10.2007, Schreiben von Schulbehörde / Rechtsabteilung, Fr. Dr. Schmodde
19.11.2007, Schreiben an Schulbehörde Hamburg / Schulaufsicht
27.11.2007, Schreiben von Schulbehörde / Schulaufsicht, Fr.Neumann-Roedenbeck
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05.03.2007, Schreiben an die Schulbehörde
Behörde für Bildung und Sport Amt für Bildung
Abtl. Schulaufsicht Herr J. Lenarz
BETREFF: Gewaltverhalten an der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek

Sehr geehrter Herr Lenarz,
seit fast zwei Jahren bemühe ich mich darum an der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek, die allgemeine Aufmerksamkeit auf die Problematik zu lenken, daß im internen Schulbereich, hinter der Fassade des Lächelns, der schönen Bilder und der schönen Worte, ein beunruhigendes Gewalt- und Rechtsverständnis zu finden ist, welches nicht im Einklang mit den gesellschaftlichen Werten und elementaren Rechtsvorgaben unseres Landes steht. Unmißverständlich habe ich hierbei auf das Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung hingewiesen, welches am 3. November 2000 in Kraft getreten ist und welches ausdrücklich auf die Unzulässigkeit von körperlichen und seelischen Mißhandlungen hinweist. Mein Bestreben, einen Wandel der Verhältnisse anzuregen, hat zur Abwiegelung und Ausgrenzung meiner Person geführt und blieb aber ansonsten erfolglos.

Jetzt, zum 31.01.2007, haben zwei Familien Ihre Kinder kurzfristig aus der ersten Klasse genommen und die Schule verlassen. Unter anderem wurde das Gewaltverhalten des Klassenlehrers Herr K. als Grund für die Kündigungen benannt. Hierzu sei angemerkt, daß Herrn K. auch im Umgang mit seiner vorherigen Klasse gesetzwidriges Gewaltverhalten vorgehalten wurde.

Am 15.02.07 wurde ein Sechsklässler nach der Monatsfeier, in der Aula, vor Lehrern und Schülern, von einem Lehrer so heftig geschlagen, daß er zu Boden stürzte. Meine schriftliche Anfrage hierzu an den Schulvorstand und die Lehrerschaft, was künftig unternommen werden soll, um einer Wiederholung entgegen zu wirken, wurde mir nicht beantwortet. Aus Sorge und zum Schutz, wegen der latent weiterbestehenden seelischen und körperlichen Gefährdung der Kinder, habe ich eine Strafanzeige gegen die Verantwortlichen eingeleitet.

Mit dem heutigen Schreiben an Sie verbinde ich die Hoffnung, daß es Ihnen vielleicht im Rahmen Ihrer Tätigkeit möglich ist, die Waldorf-Schule zur Respektierung der Rechte der Kinder auf seelische und körperliche Unverletzlichkeit zu veranlassen und neue Maßnahmen zu ergreifen um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten.
Mit freundlichem Gruß
gez. M.Hell

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08.03.2007, Schreiben von der Schulbehörde
Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Bildung und Sport
Amt für Bildung
Schulaufsicht und Schulberatung Gesamtschulen B 13-1

Sehr geehrter Herr Hell,
ich bedanke mich für Ihr Schreiben vom 5.3.2007, in dem Sie über Gewaltvorfälle gegenüber Schülern an der Rudolf-Steiner-Schule Wandsbek berichten.
Ich habe die Schule über die von Ihnen erhobenen Vorwürfe in Kenntnis gesetzt und eine Stellungnahme erbeten. Sobald die Stellungnahme der Schule vorliegt, wird unter Beteiligung der Rechtsabteilung unseres Hauses das weitere Vorgehen geprüft und ggf. über Maßnahmen im Rahmen des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft (HmbSfTG) entschieden.
Ich bitte Sie, uns zu informieren, wenn eine richterliche Entscheidung zu Ihrer Anzeige ergeht.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Lenarz, Oberschulrat

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27.04.2007, Schreiben an die Schulbehörde
Behörde für Bildung und Sport Amt für Bildung
Abtl. Schulaufsicht Herr J. Lenarz
BETREFF: Gewaltverhalten an der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek

Sehr geehrter Herr Lenarz,
ihr Antwortschreiben vom 08.03.07 habe ich zur Kenntnis genommen und bedanke mich. Gerne werde ich Ihrem Wunsch entsprechen und Sie informieren, wenn mich Nachrichten zum rechtlichen Ablauf der gesetzewidrigen Gewalthandlung des Lehrers erreichen. Ich hoffe umgekehrt auch von Ihnen zu erfahren, wie der Vorgang von der Rechtsabteilung gewertet wird.

Sie haben mich zwar über die formalen Schritte informiert, welche Sie eingeleitet haben, doch hätte ich auch gerne erfahren, was Sie selbst - außer einer Rückfrage bei der Waldorf-Schule - als Sofort-Reaktion zum Wohle der betroffenen Kinder unternehmen. Haben Sie etwas getan, damit die Schule umgehend eine Heilung der seelischen Verletzung der mitbetroffenen Kinder, welche zweifelsfrei durch die Gewaltaktion des Lehrers in der Aula geschehen ist, einleitet - und wenn ja, was? Die vorliegenden Schriften äußern bisher nur, daß die Schule nicht freiwillig dazu bereit ist!
Ich meine, daß auch eine sachbezogene, kritische Auseinandersetzung zur Gewalt mit den Schülern erforderlich ist - nicht nur damit diese das Erlebnis besser verarbeiten können - sondern auch damit der Möglichkeit einer nachhaltigen sozialen Negativ-Prägung und die Entstehung von gewaltorientierten Wertemustern entgegen gewirkt wird. Natürlich muß dies durch öffentliche, wiedergutmachende Handlungen des gewaltbereiten Lehrers unterstützt werden, schon um ein deutlich sichtbares Signal zur Ächtung von Gewalt zu setzen und die Respektierung der Rechte der Kinder auf seelische und körperliche Unverletzlichkeit stärker in das öffentlich Bewußtsein zu rücken.

Inzwischen habe ich erfahren, daß Sie auch von jenen Familien, die ihre Kinder unter anderem wegen der Gewalthandlungen des Klassenlehrers K. zum 31.Jannuar 2007 von der Schule genommen haben, über deren Schritte zum Schutz ihrer Kinder informiert worden sind. Sie haben in Ihrer Rückantwort die Absicht bekundet, in der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek "zeitnah Hospitationen durchführen" zu wollen, um die Situation aus eigener Anschauung beurteilen zu können.

Solche Reaktion im Umgang mit Gewaltvorhaltungen gegen Lehrer scheint mir nicht ausreichend. Die beruflich bedingte, täglich geübte, dominante Sprachgewalt der Lehrkräfte, verbunden mit dem Bewertungs-Monopol und der fast absoluten Handlungs-Autonomie der Lehrer, schafft eine Überlegenheit, welche es - insbesondere den Kindern - schwer macht, sich Willkür-, Unrecht- oder anderem Fehlhandeln entgegenzustellen. Wenn es um die Wahrheitsfindung bei Vorhaltungen von gesetzwidriger, körperlicher und seelischer Gewalt gegen Kinder durch Lehrkräfte geht, kann es folglich nur jenen Weg geben, der bei der Untersuchung von kriminellen Geschehnissen mit Kindern üblich ist: nämlich die Aussagen der Opfer werden von unabhängigen, speziell hierfür ausgebildeten, psychologischen Fachkräften einer Prüfung unterzogen. Erforderlich ist dies auch wegen der psychischen Faktoren, z.B. der Verdrängungs-Mechanismen, welche die kindlichen Opfer hindern, Erlebnisse exakt wiederzugeben. Verdrängungs-Mechanismen sind für einen ungeschulten Beobachter meist nicht erkennbar, können schnell zu falschen Rückschlüssen zu Lasten der Opfer verleiten. Sie suggerieren oft sogar das Bild einer heilen Welt und schaffen den Tätern Freiräume für weitere Gewalthandlungen.

Auf der letzten Eltern/Lehrer-Konferenz (ELK) am 26.03.07 haben die anwesenden Eltern unnd Lehrer mit beinahe geschlossener Einheit faktisch ihre Akzeptanz zur Gewaltanwendung von Lehrern gegenüber Kindern erklärt. Das Protokoll der Eltern/Lehrer-Konferenz, welches in der - auch für die Schüler bestimmten - Schulzeitung vom 5.April 2007 veröffentlicht wurde, belegt dies mit den folgenden Formulierungen:
1.) "Herr V. schilderte das Vorgehen der Schule bei einer solchen, zwar nicht entschuldbaren aber menschlichen Reaktion. ... Der oben erwähnte Konflikt wurde entsprechend bearbeitet und ist abgeschlossen"
2.) "In der ELK folgte eine Diskussion, in der das Vorgehen Herrn Hell's in Frage gestellt und kritisiert wurde.
3.) "Da mit Herrn Hell in der ELK keine Kommunikationsebene gefunden wurde, beschloss die ELK, Herrn Hell's Themen zukünftig aus der ELK auszugliedern."

Hierzu ist festzustellen:
1.) Die Bewertung der Gewalttätigkeit seitens der Lehrkräfte mit der Aussage, es handele sich um eine "zwar nicht entschuldbare aber menschlichen Reaktion", ist nicht neu. Sie wurde von Lehrern schon bei früherer Gelegenheit, gegenüber den Schülern im Unterricht, wie auch in Gesprächen mit mir geäußert und offenbart eine raffinierte Wortführung, welche den Anschein einer Distanzierung suggeriert, gleichzeitig aber auch eine gedankliche Zustimmung sichtbar werden läßt und den Anschein von der Legitimität des Tatgeschehens vermittelt. Das harmlos aussehende Wörtchen "aber" zwischen "entschuldbare" und "menschliche" ist das manipulierende Element. Nach allgemeinem Sprachverständnis gewinnt ein unbefangener - kindlicher - Zuhörer so den Eindruck, als bestünde mit der Zuordnung des "Faktor des menschlichen", eine Ausnahmesituation, welche jederzeit einen legalen Freiraum für Gewaltverhalten durch Lehrer bietet.
Mit dieser Form der unverhohlene Akzeptanz von Gewalthandlungen gegen schutzbefohlene Kinder zeigt die Schulgemeinschaft ein Täter-zugewandtes-Gewaltverständnis, welches im Widerspruch zum pädagogischen Auftrag steht.

2.) Mein Bemühen, eine Achtung vor den Rechten der Kinder auf seelische und körperliche Unverletzlichkeit, sowie deren Anspruch auf Respektierung ihrer menschlichen Würde herbeizuführen und die Tatsache, daß ich das vom Gesetz vorgegebene Verfahren einer Strafanzeige bei Körperverletzungs-Delikten angewendet habe, wurde auf der Eltern/Lehrer-Konferenz "in Frage gestellt und kritisiert". Auch wenn diese Formulierung den Verlauf des Austausches erheblich beschönigt, macht sie doch ein fehlendes Rechtsverständnis deutlich und die mangelhafte Bereitschaft von Eltern, Lehrer und Schulvorstand, die geltenden Gesetze zu respektieren. Der Verlauf der Eltern/Lehrer-Konferenz hatte unverkennbar die Einschüchterung von verunsicherten Eltern zum Ziel und diente offensichtlich auch dem fortgesetztem Bestreben, die Waldorfschule zu einer Enklave des rechtsfreien Raumes machen zu wollen.

3.) Der Begriff "Herrn Hell's Themen" betrifft in der Hauptsache gesetzwidrige Gewalthandlungen von Lehrern gegen die schutzbefohlenen Kinder; sowie Unrechtshandlungen der schulischen Institutionen und Eigentümlichkeiten bei der Wissensvermittlung zum rechtsradikalen und NS-bezogenen Themenkomplex. Hierzu versuche ich seit zwei Jahren, Veränderungen in der Schule anzuregen. Die Reaktion von Schulvorstand, Lehrerschaft und ELK waren allerdings eher abweisend bis feindlich.

4.) Anwesend und somit auch mitverantwortlich für den Verlauf dieser Eltern/Lehrer-Konferenz waren die Vorstandsmitglieder: Herr Farr, Frau Trapp und Herr Rettinger; als Mitglieder der Lehrerkonferenz: Frau W. und Herr V., sowie die Klassen-Elternvertreter und Eltern.

Nach meinen Werten kann es nur eine uneingeschränkte, eindeutig klare Ablehnung zur Gewalt gegen Kinder geben. Jede Formulierung, welche das Unrecht eines Gewaltgeschehen mit entschuldigenden, verharmlosenden Begriffen minimalisieren will, fungiert somit als Befürwortung von Gewalt. Wenn das Verständnis für mangelnde Sozial-Kompetenz eines Waldorf-Lehrers im praktischen Alltag der Rudolf-Steiner-Pädagogik jedoch mehr wiegt, als die traumatischen Schäden, welche in den Kinderseelen durch Lehrer-Gewalt angerichtet wird - führt das zu einer bedeutsamen Frage: Besitzen Waldorfschulen noch die ausreichende Fähigkeit, um eine zeitgemäße pädagogische Verantwortung für die Schüler übernehmen zu können?
Sollte die Sichtweise der aktuellen Rudolf-Steiner-Pädagogik geistiges Allgemeingut werden, ergäben sich tiefgreifende Konsequenzen.
Da nach der aktuellen Waldorf-Logik ein - als "menschlich" definiertes - Unvermögen ausreichend ist, um gesetzwidriges Verhalten nach eigenem Ermessen legitimieren zu können, müßte unser Rechts-System neu geordnet und das Strafrecht neu geschrieben werden. Das Verbrechen hätte sonst absolute Handlungsfreiheit.

Den Befürwortern von gesetzwidriger Waldorf-Gewalt ist es bisher mit geschickter Wort-Akrobatik gelungen, den Widerspruch in ihrer argumentativen Rechtfertigung klammheimlich zu umgehen. Tatsächlich wird nämlich ausnahmslos von jedem Erwachsenen - insbesondere im Rahmen der beruflichen Tätigkeit - eine beständige, eigenverantwortliche, soziale Selbstkontrolle verlangt, welche die Anwendung von körperlicher und seelischer Gewalt ausschließt. Auf Grund ihrer berufsspezifischen Vorbildfunktion gegenüber Kindern gilt das in besonderem Maße für die Lehrkräfte und entspricht dem Gleichheitsgrundsatz!

Meine hier beschriebene Haltung zur Ächtung von Gewalt bringt mich in einen Gegensatz zu verschiedenen Ansichten und pädagogischen Wertemustern der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek e.V. und veranlaßt mich zur Rückfrage bei Ihnen.

Entspricht das Gewaltverständnis und das Umgangsverhalten der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek e.V der geltenden Auffassung der Schulbehörde der Stadt Hamburg?
Wieviel seelische oder körperliche Gewalt seitens Autoritätspersonen im pädagogischen Arbeitsfeld halten Sie gegebenenfalls für zulässig? Der Extrem-Bereich der Notwehr oder der "Gefahr im Verzuge" muß hier nicht besprochen werden.
Sind die Schulen verpflichtet, vorbeugende Maßnahmen, z.B. durch mentale Stabilisierung der Lehrer, zu ergreifen - oder bewegen sich gewalttätige Übergriffe gegen Kinder in einem rechtsfreien Raum?

Mit freundlichem Gruß
gez. M. Hell

ANLAGE: 1 Kopie von Seite 2 des Schulblattes der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek, vom 5.April 2007, mit dem Protokoll von der Eltern/Lehrer-Konferenz am 26.März 2007.

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10.05.2007, Schreiben von der Schulbehörde
Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Bildung und Sport
Amt für Bildung
Schulaufsicht und Schulberatung Gesamtschulen

Sehr geehrter Herr Hell,
ich bedanke mich für Ihr Schreiben vom 27.4.07, in dem Sie um genauere Angaben darüber bitten, welche Maßnahmen die BBS in den in Rede stehenden Angelegenheiten ergriffen hat.
Wie angekündigt habe ich unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorgänge eine längere Hospitation in der Schule - Unterricht und Pausen - durchgeführt.
Gemeinsam mit der Rechtabteilung haben wir die bei der Schule angeforderten Berichte zu den Vorgängen und die von Schule eingeleiteten Maßnahmen angefordert und ausgewertet. Eine endgültige Beurteilung liegt noch nicht vor, da einzelne Fragen noch nicht abschließend geklärt sind und von der Schule noch ergänzende Stellungnahmen angefordert wurden. Wir gehen aber von einer zeitnahen Klärung aus.
Vorsorglich mache ich Sie aber darauf aufmerksam, dass die Behörde Ihnen aus Gründen des Datenschutzes keine Auskünfte über die Maßnahmen der Schule gegenüber Herrn G. Auskunft geben darf. Hierfür bitte ich um Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Lenarz, Oberschulrat

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15.05.2007, Schreiben an die Schulbehörde
Behörde für Bildung und Sport Amt für Bildung
Abtl. Schulaufsicht Herr J. Lenarz
BETREFF: Gewaltverhalten an der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek

Sehr geehrter Herr Lenarz,
Ihr Schreiben vom 10.05.07 habe ich zur Kenntnis genommen und bedanke mich. Den Brief darf ich wohl so verstehen, daß Sie meine Fragen zum Gewaltverhältnis von Ihnen und der Schulbehörde im Zusammenhang mit der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek, konkret beantworten werden, sobald die Stellungnahme des Schulvorstandes bei Ihnen vorliegt. Ich sehe dem mit großem Interesse entgegen.

Es ist zu einem neuen Gewaltvorfall in der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek gekommen. Kürzlich im Werkunterricht der 6a-Klasse, wurde ein Schüler von dem Lehrer Herrn S, in Anwesenheit der Mitschüler, so heftig an den Haaren zu Boden gezerrt, daß diesem ganze Haarbüschel ausgerissen wurden. Meinem Briefwechsel mit der Schule sind alle Einzelheiten zu entnehmen.

Um einer Verfälschung der Gewaltsituation, einseitig zu Lasten der gegenwärtig aufgefallenen Lehrer entgegenzuwirken, möchte in diesem Zusammenhang auch die Vorhaltungen gegen den Lehrer Herrn K. ansprechen, welche schon vor zwei Jahren an den Schulvorstand und die Lehrerkonferenz herangetragen wurden, aber außer Verharmlosen und Distanzierungsversuchen nichts bewirkt haben. Die beiliegenden Dokumente geben hierzu Aufschluß.

Ich möchte abschließend darauf verweisen, daß ich eine extreme Ausgrenzung meiner Person erlebe. Eltern haben Angst, ihren Kontakt mit mir in der Schule erkennbar werden zu lassen, weil sie Sanktionen und Isolierung für sich und zum Nachteil Ihrer Kinder befürchten. An der Entstehung zu diesem Sozialklima waren Mitglieder des Schulvorstandes und Lehrer nachweisbar beteiligt. Da der Grund für dieses Verhalten in meinem Engagement zum Schutz der Kinder liegt, belegt die bestehende Situation das vorherrschende mangelnde Unrechtsempfinden und eine fehlende Bereitschaft, sich an geltenden Gesetze verantwortungsvoll zu orientieren. Ich meine, daß an dieser Schule eine ins Grundsätzliche gehende Prüfung zum Rechtsverständnis und eine tiefgreifende Korrektur erforderlich ist und bitte sie, das Entsprechende zu unternehmen.
Mit freundlichem Gruß
gez. M. Hell

ANLAGEN
01.) Schreiben vom 06.07.2005 (Text-Auszug) und 09.07.2005 an den Geschäftsführer Herrn Farr
02.) Schreiben vom 02.08.2005 und 08.(18.)08.2005 (Text-Auszug) an den Geschäftsführer Herrn Farr
03.) Schreiben vom 23.08.2005 an den Vorstand der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek
04.) Antwortschreiben vom 08.12.2005 vom Schulvorstand an Hell
05.) Protokoll 28.11.2005 veröffentlicht im Schulblatt 17/05 vom 15.12.05 / Distanzierung der Lehrerkonferenz.
06.) Protokoll 26.03.2007 veröffentlicht im Schulblatt 6/07 vom 05.04.07 / Gewaltverständnis aller Schulgremien
07.) Schreiben vom 26.04.2007 an Vorstand und die Lehrerschaft der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek
08.) Antwortschreiben vom 02.05.2007 von Schulleitungskonferenz an Hell
09.) Schreiben vom 30.03.2007 von Herrn Schubert an Hell
10.) Schreiben vom 15.05.2007 an den Schulvorstand und die Lehrerschaft
11.) Satzung der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek (§7, Abs.2, "die Lehrerkonferenz ist zuständig für die Entscheidung aller pädagogischen Fragen"; die Definierung, was als pädagogisch einzuordnen ist, wird autonom, nur von der Lehrerschaft getroffen, was in der Praxis die alleinige Entscheidungs- und Handlungsgewalt in weitgehend allen Schulangelegenheiten zur Folge hat.)

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25.05.2007, Schreiben von der Schulbehörde
Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Bildung und Sport
Amt für Bildung
Schulaufsicht und Schulberatung Gesamtschulen

Sehr geehrter Herr Hell,
ich bedanke mich für Ihr Schreiben vom 15.5.07 und den beigefügten Unterlagen. Der neue Vorfall hat eine Reihe von Fragen aufgeworfen, die der Klärung bedürfen. Sobald die offenen Fragen beantwortet sind und wir zu einer abschließenden Beurteilung der Situation gekommen sind, erhalten Sie weitere Nachricht.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Lenarz, Oberschulrat

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06.06.2007, Schreiben an die Schulbehörde
Behörde für Bildung und Sport Amt für Bildung
Abtl. Schulaufsicht Herr J. Lenarz
BETREFF: Gewaltverhalten an der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek

Sehr geehrter Herr Lenarz,
in meinem Schreiben vom 15.05.2007 hatte ich darauf hingewiesen, daß ich an der Waldorfschule, als Folge meines Engagements für die Kinder, eine extreme Ausgrenzung meiner Person erlebe. Nun wurde mein Sohn gleichfalls zum Opfer einer Mobbing-Attacke, indem die Methode der psychischen Bedrängnis gegen ihn angewendet wurde. Die erläuternden Schreiben an Vorstand und Lehrkraft liegen als Anlage bei.

Die Selbstverständlichkeit, mit welcher seelische Gewalt gegen meinen Sohn angewendet wurde - unbeirrt von den Reaktionen auf die gegenwärtig bekannt gewordenen Gewalttätigkeiten der Lehrer - verstehe ich als mangelnde Fähigkeit zur Einsicht und als Beleg für die Absicht der Lehrerschaft, Gewaltmuster als Merkmal ihrer pädagogischen Praxis in bisheriger Weise beibehalten zu wollen.

Ich würde gerne erfahren, wieweit Sie diese "Pädagogik" im Einklang mit dem Hamburgischen Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft §13 und §6 sehen und wie Sie hiermit verfahren wollen.
Mit freundlichem Gruß
gez.M.Hell

ANLAGEN
Schreiben vom 30.05.2007 an die Lehrerin Frau H.
Schreiben vom 31.05.2007 an Vorstand und die Lehrerschaft der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek
Schreiben vom 06.06.2007 an Vorstand und die Lehrerschaft der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek

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19.06.2007, Schreiben von der Schulbehörde
Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Bildung und Sport
Amt für Bildung
Schulaufsicht und Schulberatung Gesamtschulen

Sehr geehrter Herr Hell,
ich bestätige den Eingang Ihres Schreibens mit Anlagen vom 6.6.07. Ergänzend zu meinen vorausgegangenen Schreiben kann ich Ihnen mitteilen, dass wir nunmehr davon ausgehen, dass wir die Angelegenheit bis zum Ende Schuljahres abgeschlossenen haben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Lenarz, Oberschulrat

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13.07.2007, Schreiben von der Schulbehörde
Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Bildung und Sport
Amt für Bildung
Schulaufsicht und Schulberatung Gesamtschulen

Sehr geehrter Herr Hell,
ergänzend zu meinen Schreiben vom 19.6.07 teile ich Ihnen mit, dass wegen eines Todesfalles die abschließenden Gespräche ausgesetzt werden mussten. Wegen der Ferienzeit konnten keine neuen Termine verabredet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Lenarz, Oberschulrat

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05.09.2007, Schreiben von der Schulbehörde
Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Bildung und Sport
Amt für Verwaltung
Rechtsabteilung -V 32-
Ansprechpartnerin: Frau Dr. Schmodde
Az.: 185 -10.09/08,01

Gewaltvorwürfe gegenüber der Rudolf Steiner Schule Wandsbek

Sehr geehrter Herr Hell,
die Schulaufsicht hat mit mir als der für Ersatzschulen zuständigen Mitarbeiterin der Rechtsabteilung die von Ihnen genannten Vorgänge überprüft, Stellungnahmen eingefordert, an der Schule hospitiert und noch ein Gespräch mit Herrn Farr als Vertreter des Schulträgers geführt.

Dazu darf ich Ihnen Folgendes mitteilen: Der Schulträger hat auf den Vorfall mit Herrn S. in angemessener Weise arbeitsrechtlich reagiert. Herr K. wird die Schule auf eigenen Wunsch verlassen. Die Vorwürfe hätten aber nicht gereicht, um der Lehrkraft die Unterrichtstätigkeit zu versagen. Zudem hat die Schule bei der Beratungsstelle Gewaltprävention des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung (Ll) Fortbildungsmaßnahmen eingeleitet und sich gegenüber der Schulaufsicht verpflicbtet, außergewöhnliche Vorfälle in der Schule unverzüglich gegenüber der Schulaufsicht anzuzeigen.

Für die Aufsicht der Rudolf Steiner Schule Wandsbek ist auf Grund einer behördeninternen Umstrukturierung nicht mehr Herr Lenarz, sondern Frau Neumann-Roedenbeck zuständig.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Schmodde

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11.09.2007, Schreiben an die Schulbehörde
Behörde für Bildung und Sport
Amt für Verwaltung / Rechtsabteilung
Frau Dr. Schmodde
BETREFF: Gewaltvorhaltungen gegen die Lehrer Günter, Schubert und Kaiser an der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek

Sehr geehrte Frau Dr. Schmodde,
Ihr Schreiben vom 05.09.07 zu den Gewaltvorfällen an der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek habe ich zur Kenntnis genommen. Da Sie sich nicht zu dem Gewaltverhalten von dem Lehrer Herrn G. geäußert haben, ist unklar ob dies als Zwischen- oder als Schlußbericht zu verstehen ist.

Bitte teilen Sie mir mit, ob ich noch Ausführungen zur Sache erhalten werde, oder ob die Rechtsabteilung des Amtes für Verwaltung der Behörde für Bildung und Sport die Bewältigung der Gewalt-Geschehnisse an der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek, mit Ihrem Schreiben an mich formell abgeschlossen hat.
Mit freundlichem Gruß
gez. M.Hell

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11.09.2007, Schreiben an die Schulbehörde
Behörde für Bildung und Sport
Amt für Bildung,
Abtl. Schulaufsicht, Frau Neumann-Roedenbeck
BETREFF: Gewaltverhalten an der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek

Sehr geehrte Frau Neumann-Roedenbeck,
zu den Gewaltvorfällen an der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek wurde ich von Frau Dr. Schmodde von der Rechtsabteilung über diverse Gegebenheiten in Kenntnis gesetzt. Unter anderem erfuhr ich, daß Sie das Aufgabenfeld von Herrn Lenarz übernommen haben.

Da ich alle meine Schreiben an den Oberschulrat Lenarz, als den Vertreter der zuständigen Schulaufsicht für Schulen in freier Trägerschaft gerichtet hatte, möchte ich gerne wissen, ob ich von Seiten Ihres Ressorts, also der Abtl. Schulaufsicht des Amtes für Bildung der Behörde für Bildung und Sport, noch eine Stellungnahme erhalten werde, oder ob die Behörde für Bildung und Sport die Bewältigung der Gewalt-Geschehnisse an der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek, mit dem Brief von Frau Dr. Schmodde an mich formell abgeschlossen hat.
Mit freundlichem Gruß
gez. M.Hell

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02.10.2007, Schreiben von der Schulbehörde
Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Bildung und Sport
Amt für Verwaltung
Rechtsabteilung -V 32-
Ansprechpartnerin: Frau Dr. Schmodde
Az.: 185 -10.09/08,01

Gewaltvorwürfe gegenüber der Rudolf Steiner Schule Wandsbek
Ihr Schreiben vom 11.09.07

Sehr geehrter Herr Hell,
in Ihrem Schreiben vom 11.09, eingegangen am 17.09.07, baten Sie um weitere Informationen hinsichtlich Herrn G.. Der Vorfall, bei dem Herr G. einen Schüler geohrfeigt hat, ist ebenfalls von der Schulaufsicht und mir geprüft worden und war auch Gegenstand eines Gesprächs mit der Schulleitung. Dieser Vorfall führt allerdings noch nicht dazu, dass Herrn G. seitens der Behörde die weitere Tätigkeit als -X- an der Ersatzschule untersagt werden könnte.

Frau Neumann-Roedenbeck, die seit diesem Schuljahr als Schulaufsicht u.a. für die Rudolf Steiner Schulen zuständig ist, wird sich jedoch weiter in Zusammenarbeit mit der Leitung der Rudolf Steiner Schule mit der Thematik inhaltlich auseinandersetzen. Inhaltlich ist der Vorgang also noch nicht abgeschlossen ist.
Die Rechtsabteilung wird jedoch nur dann noch einmal befasst werden wird, wenn die abschließende Aufklärung des Sachverhalts Konsequenzen z.B. für die Genehmigung der Schule erfordern sollte.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Schmodde

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19.11.2007, Schreiben an die Schulbehörde
Behörde für Bildung und Sport
Amt für Bildung, Abtl. Schulaufsicht, Frau Neumann-Roedenbeck
BETREFF: Gewaltverhalten an der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek

Sehr geehrte Frau Neumann-Roedenbeck,
vor den Sommerferien stellte Herr Lenarz mir die zeitnahe Klärung der Gewaltvorfälle an der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek und die abschließende Beurteilung der Situation in Aussicht. Am 13. Juli 2007 teilte Herr Lenarz mir mit, daß die abschließenden Gespräche wegen eines unvorhersehbaren Ereignisses verschoben werden mußten. Vor dem Hintergrund der vielen Belege zur Sache, die ich der Schulaufsicht zur Verfügung stellen konnte, erwartete ich, daß die Untersuchung der benannten Vorgänge, nach den Sommerferien, zügig abgeschlossen werden würde.

Mit dem Schreiben vom 2.Oktober.2007 teilte mir Frau Dr. Schmodde seitens der Rechtsabteilung mit, daß der Vorgang inhaltlich noch nicht beendet sei und die abschließende Aufklärung des Sachverhalts noch ausstehe. Jetzt befinden wir uns dicht vor den Weihnachtsferien und eine Stellungnahme mit endgültiger Beurteilung der Situation ist immer noch nicht erfolgt.

Aus den Ihnen vorliegenden Schreiben ist zu ersehen, daß sich die Lehrerschaft mit ihrer verständnisvollen Toleranz, auf Grund des menschlichen Aspekts bei Gewalthandlungen, im Recht sieht. Das Rechtsverständnis der Lehrer hat sich allem Anschein nach auch auf den überwiegenden Teil der Waldorf-Eltern übertragen. Von mir werden die rechtlichen Gegebenheiten hingegen anders bewertet, wodurch ich mich zu entsprechenden Reaktionen gezwungen sehe. Konkret wird der Schulalltag in der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek von einer deutlichen Rechtsunsicherheit mitbestimmt. Mir scheinen diese Verhältnisse sehr gefährlich, weil sich die Auswirkungen gegen die Kinder richten können.

Ich möchte störende Unruhe im Schulbetrieb gerne vermeiden und den Schulfrieden nicht durch Fehleinschätzungen belasten. Es wäre somit sehr hilfreich, wenn Ihre abschließende Stellungnahme bald vorläge und zur Orientierung und Vermeidung von Mißverständnissen beitragen könnte.

Ich hoffe hierbei, daß die möglicherweise erteilten Auflagen gegenüber der Rudolf-Steiner-Schule für korrigierende Maßnahmen, in Verbindung mit der Aufgabe der Schulaufsicht, die Einhaltung zu prüfen, nur sekundärer Natur sind und sich nicht verzögernd auf die Abschluß-Bewertung der ursächlichen Fakten auswirken.
Schon im Interesse der Schüler bitte ich um baldige Zusendung der abschließenden Stellungnahme.
Mit freundlichem Gruß
gez. M.Hell

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27.11.2007, Schreiben von der Schulbehörde
Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Bildung und Sport
Amt für Bildung
B 13-4 Schulaufsicht Privatschulen und Auslandsreferat
Ansprechpartnerin: Frau Neumann-Roedenbeck

Gewaltvorwürfe an der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek
Ihr Schreiben vom 19.11.2007

Sehr geehrter Herr Hell,
in der obigen Angelegenheit hat es in der Zwischenzeit eine ganze Reihe von Maßnahmen gegeben, die geeignet sind, das Problem abschließend zu behandeln.
Es handelt sich dabei um einen Komplex von Einzelvorgängen, die alle Ebenen schulischen Handelns, sowohl die rechtliche, wie auch die pädagogische und die organisatorische betreffen, so dass davon ausgegangen werden kann, dass es der Schule gelingt, keine weiteren Anlass zu Besorgnis im Zusammenhang mit dem Thema Gewalt zu erregen.

Für die Schulaufsicht über Schulen in Freier Trägerschaft ist das Thema damit abgeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
gez.Eva Neumann-Roedenbeck

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Redaktioneller Kommentar:
Ein besonderes Interesse verdienen jene Fragen an die Mitarbeiter der Schulaufsicht, welche nicht beantwortet wurden. Zeigt hier ein beredtes Schweigen jene Grauzohnen, welche die Freiräume für Gewaltmechanismen bei Lehrkräften erst möglich machen?
Auch die heimliche Tolerierierung von seelischer Mißhandlung gegen Kinder ist tätige Mithilfe!

 

 

 

 

     


Dokumenten-Sammlung

Bedenkliches zur Waldorf-Schule

Seite 1.1 / Lehrer-Administration und Schulvorstand gegen Elternhaus
Schriftverkehr 2005

Seite 1.2 / Lehrer-Administration und Schulvorstand gegen Elternhaus
Schriftverkehr 2007


Seite 1.3 / Lehrer-Administration und Schulvorstand gegen Elternhaus
Schriftverkehr 2008

Seite 2.1 / Eltern/Lehrer-Konferenz
Öffentliche Texte 2005, Reaktionen von Schulleitung und Lehrerschaft.
(Eltern/Lehrer-Konferenz ist das einzige klassenübergreifende Eltern-Forum.)

Seite 3.1 / An Elternschaft
Schriftverkehr 2007

Seite 3.2 / An Elternschaft
Schriftverkehr 2008
mit SEKTEN-THEMATIK

Seite 4.1 / Schulbehörde Hamburg
Schriftwechsel 2007

Seite 4.2 / Schulbehörde Hamburg
Schriftwechsel 2008

Seite 5.1 / Senat + Parteien Hamburg
Schriftwechsel 2008

Seite 6.1 / Staatsanwaltschaft Hamburg
Schriftwechsel 2007 + 2008

Seite 7.1 / Gremien auf Bundesebene
Schriftwechsel 2008

Seite 8.1 / Kinderschutzbund
Schriftwechsel 2007

Seite 9.1 / Gegen-Stimmen

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Eltern-Dokumentationen
von Schul-Konflikten

1.) Waldorf- + andere Privat-Schulen
2.) Staatliche Schulen

Netzwerk für Kinder-Rechte
www.lernen-ohne-angst.de

www.eltern-contra-schulunrecht.de

Kritische Öffentlichkeit schaffen
mit: www.eltern-info-net.de