Eltern
contra Schul-Unrecht |
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INHALT
05.09.2007,
Schreiben von Schulbehörde / Rechtsabteilung, Fr. Dr. Schmodde 05.03.2007,
Schreiben an die Schulbehörde Sehr
geehrter Herr Lenarz, Jetzt, zum 31.01.2007, haben zwei Familien Ihre Kinder kurzfristig aus der ersten Klasse genommen und die Schule verlassen. Unter anderem wurde das Gewaltverhalten des Klassenlehrers Herr K. als Grund für die Kündigungen benannt. Hierzu sei angemerkt, daß Herrn K. auch im Umgang mit seiner vorherigen Klasse gesetzwidriges Gewaltverhalten vorgehalten wurde. Am 15.02.07 wurde ein Sechsklässler nach der Monatsfeier, in der Aula, vor Lehrern und Schülern, von einem Lehrer so heftig geschlagen, daß er zu Boden stürzte. Meine schriftliche Anfrage hierzu an den Schulvorstand und die Lehrerschaft, was künftig unternommen werden soll, um einer Wiederholung entgegen zu wirken, wurde mir nicht beantwortet. Aus Sorge und zum Schutz, wegen der latent weiterbestehenden seelischen und körperlichen Gefährdung der Kinder, habe ich eine Strafanzeige gegen die Verantwortlichen eingeleitet. Mit
dem heutigen Schreiben an Sie verbinde ich die Hoffnung, daß es Ihnen vielleicht
im Rahmen Ihrer Tätigkeit möglich ist, die Waldorf-Schule zur Respektierung
der Rechte der Kinder auf seelische und körperliche Unverletzlichkeit zu veranlassen
und neue Maßnahmen zu ergreifen um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten.
____________________________________________________________________ 08.03.2007,
Schreiben von der Schulbehörde Sehr
geehrter Herr Hell, ____________________________________________________________________ 27.04.2007,
Schreiben an die Schulbehörde
Sehr geehrter Herr Lenarz, Sie
haben mich zwar über die formalen Schritte informiert, welche Sie eingeleitet
haben, doch hätte ich auch gerne erfahren, was Sie selbst - außer einer Rückfrage
bei der Waldorf-Schule - als Sofort-Reaktion zum Wohle der betroffenen Kinder
unternehmen. Haben Sie etwas getan, damit die Schule umgehend eine Heilung
der seelischen Verletzung der mitbetroffenen Kinder, welche zweifelsfrei durch
die Gewaltaktion des Lehrers in der Aula geschehen ist, einleitet - und wenn
ja, was? Die vorliegenden Schriften äußern bisher nur, daß die Schule nicht
freiwillig dazu bereit ist! Inzwischen habe ich erfahren, daß Sie auch von jenen Familien, die ihre Kinder unter anderem wegen der Gewalthandlungen des Klassenlehrers K. zum 31.Jannuar 2007 von der Schule genommen haben, über deren Schritte zum Schutz ihrer Kinder informiert worden sind. Sie haben in Ihrer Rückantwort die Absicht bekundet, in der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek "zeitnah Hospitationen durchführen" zu wollen, um die Situation aus eigener Anschauung beurteilen zu können. Solche Reaktion im Umgang mit Gewaltvorhaltungen gegen Lehrer scheint mir nicht ausreichend. Die beruflich bedingte, täglich geübte, dominante Sprachgewalt der Lehrkräfte, verbunden mit dem Bewertungs-Monopol und der fast absoluten Handlungs-Autonomie der Lehrer, schafft eine Überlegenheit, welche es - insbesondere den Kindern - schwer macht, sich Willkür-, Unrecht- oder anderem Fehlhandeln entgegenzustellen. Wenn es um die Wahrheitsfindung bei Vorhaltungen von gesetzwidriger, körperlicher und seelischer Gewalt gegen Kinder durch Lehrkräfte geht, kann es folglich nur jenen Weg geben, der bei der Untersuchung von kriminellen Geschehnissen mit Kindern üblich ist: nämlich die Aussagen der Opfer werden von unabhängigen, speziell hierfür ausgebildeten, psychologischen Fachkräften einer Prüfung unterzogen. Erforderlich ist dies auch wegen der psychischen Faktoren, z.B. der Verdrängungs-Mechanismen, welche die kindlichen Opfer hindern, Erlebnisse exakt wiederzugeben. Verdrängungs-Mechanismen sind für einen ungeschulten Beobachter meist nicht erkennbar, können schnell zu falschen Rückschlüssen zu Lasten der Opfer verleiten. Sie suggerieren oft sogar das Bild einer heilen Welt und schaffen den Tätern Freiräume für weitere Gewalthandlungen. Auf
der letzten Eltern/Lehrer-Konferenz (ELK) am 26.03.07 haben die anwesenden
Eltern unnd Lehrer mit beinahe geschlossener Einheit faktisch ihre Akzeptanz
zur Gewaltanwendung von Lehrern gegenüber Kindern erklärt. Das Protokoll der
Eltern/Lehrer-Konferenz, welches in der - auch für die Schüler bestimmten
- Schulzeitung vom 5.April 2007 veröffentlicht wurde, belegt dies mit den
folgenden Formulierungen: Hierzu
ist festzustellen: 2.) Mein Bemühen, eine Achtung vor den Rechten der Kinder auf seelische und körperliche Unverletzlichkeit, sowie deren Anspruch auf Respektierung ihrer menschlichen Würde herbeizuführen und die Tatsache, daß ich das vom Gesetz vorgegebene Verfahren einer Strafanzeige bei Körperverletzungs-Delikten angewendet habe, wurde auf der Eltern/Lehrer-Konferenz "in Frage gestellt und kritisiert". Auch wenn diese Formulierung den Verlauf des Austausches erheblich beschönigt, macht sie doch ein fehlendes Rechtsverständnis deutlich und die mangelhafte Bereitschaft von Eltern, Lehrer und Schulvorstand, die geltenden Gesetze zu respektieren. Der Verlauf der Eltern/Lehrer-Konferenz hatte unverkennbar die Einschüchterung von verunsicherten Eltern zum Ziel und diente offensichtlich auch dem fortgesetztem Bestreben, die Waldorfschule zu einer Enklave des rechtsfreien Raumes machen zu wollen. 3.) Der Begriff "Herrn Hell's Themen" betrifft in der Hauptsache gesetzwidrige Gewalthandlungen von Lehrern gegen die schutzbefohlenen Kinder; sowie Unrechtshandlungen der schulischen Institutionen und Eigentümlichkeiten bei der Wissensvermittlung zum rechtsradikalen und NS-bezogenen Themenkomplex. Hierzu versuche ich seit zwei Jahren, Veränderungen in der Schule anzuregen. Die Reaktion von Schulvorstand, Lehrerschaft und ELK waren allerdings eher abweisend bis feindlich. 4.) Anwesend und somit auch mitverantwortlich für den Verlauf dieser Eltern/Lehrer-Konferenz waren die Vorstandsmitglieder: Herr Farr, Frau Trapp und Herr Rettinger; als Mitglieder der Lehrerkonferenz: Frau W. und Herr V., sowie die Klassen-Elternvertreter und Eltern. Nach
meinen Werten kann es nur eine uneingeschränkte, eindeutig klare Ablehnung
zur Gewalt gegen Kinder geben. Jede Formulierung, welche das Unrecht eines
Gewaltgeschehen mit entschuldigenden, verharmlosenden Begriffen minimalisieren
will, fungiert somit als Befürwortung von Gewalt. Wenn das Verständnis für
mangelnde Sozial-Kompetenz eines Waldorf-Lehrers im praktischen Alltag der
Rudolf-Steiner-Pädagogik jedoch mehr wiegt, als die traumatischen Schäden,
welche in den Kinderseelen durch Lehrer-Gewalt angerichtet wird - führt das
zu einer bedeutsamen Frage: Besitzen Waldorfschulen noch die ausreichende
Fähigkeit, um eine zeitgemäße pädagogische Verantwortung für die Schüler
übernehmen zu können? Den Befürwortern von gesetzwidriger Waldorf-Gewalt ist es bisher mit geschickter Wort-Akrobatik gelungen, den Widerspruch in ihrer argumentativen Rechtfertigung klammheimlich zu umgehen. Tatsächlich wird nämlich ausnahmslos von jedem Erwachsenen - insbesondere im Rahmen der beruflichen Tätigkeit - eine beständige, eigenverantwortliche, soziale Selbstkontrolle verlangt, welche die Anwendung von körperlicher und seelischer Gewalt ausschließt. Auf Grund ihrer berufsspezifischen Vorbildfunktion gegenüber Kindern gilt das in besonderem Maße für die Lehrkräfte und entspricht dem Gleichheitsgrundsatz! Meine hier beschriebene Haltung zur Ächtung von Gewalt bringt mich in einen Gegensatz zu verschiedenen Ansichten und pädagogischen Wertemustern der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek e.V. und veranlaßt mich zur Rückfrage bei Ihnen. Entspricht
das Gewaltverständnis und das Umgangsverhalten der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek
e.V der geltenden Auffassung der Schulbehörde der Stadt Hamburg? Mit
freundlichem Gruß ANLAGE: 1 Kopie von Seite 2 des Schulblattes der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek, vom 5.April 2007, mit dem Protokoll von der Eltern/Lehrer-Konferenz am 26.März 2007. ____________________________________________________________________ 10.05.2007,
Schreiben von der Schulbehörde
Sehr geehrter Herr Hell, ____________________________________________________________________ 15.05.2007,
Schreiben an die Schulbehörde Sehr geehrter
Herr Lenarz, Es ist zu einem neuen Gewaltvorfall in der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek gekommen. Kürzlich im Werkunterricht der 6a-Klasse, wurde ein Schüler von dem Lehrer Herrn S, in Anwesenheit der Mitschüler, so heftig an den Haaren zu Boden gezerrt, daß diesem ganze Haarbüschel ausgerissen wurden. Meinem Briefwechsel mit der Schule sind alle Einzelheiten zu entnehmen. Um einer Verfälschung der Gewaltsituation, einseitig zu Lasten der gegenwärtig aufgefallenen Lehrer entgegenzuwirken, möchte in diesem Zusammenhang auch die Vorhaltungen gegen den Lehrer Herrn K. ansprechen, welche schon vor zwei Jahren an den Schulvorstand und die Lehrerkonferenz herangetragen wurden, aber außer Verharmlosen und Distanzierungsversuchen nichts bewirkt haben. Die beiliegenden Dokumente geben hierzu Aufschluß. Ich möchte
abschließend darauf verweisen, daß ich eine extreme Ausgrenzung meiner Person
erlebe. Eltern haben Angst, ihren Kontakt mit mir in der Schule erkennbar
werden zu lassen, weil sie Sanktionen und Isolierung für sich und zum Nachteil
Ihrer Kinder befürchten. An der Entstehung zu diesem Sozialklima waren Mitglieder
des Schulvorstandes und Lehrer nachweisbar beteiligt. Da der Grund für dieses
Verhalten in meinem Engagement zum Schutz der Kinder liegt, belegt die bestehende
Situation das vorherrschende mangelnde Unrechtsempfinden und eine fehlende
Bereitschaft, sich an geltenden Gesetze verantwortungsvoll zu orientieren.
Ich meine, daß an dieser Schule eine ins Grundsätzliche gehende Prüfung zum
Rechtsverständnis und eine tiefgreifende Korrektur erforderlich ist und bitte
sie, das Entsprechende zu unternehmen. ANLAGEN
____________________________________________________________________ 25.05.2007,
Schreiben von der Schulbehörde
Sehr geehrter Herr Hell, ____________________________________________________________________ 06.06.2007,
Schreiben an die Schulbehörde Sehr geehrter
Herr Lenarz, Die Selbstverständlichkeit, mit welcher seelische Gewalt gegen meinen Sohn angewendet wurde - unbeirrt von den Reaktionen auf die gegenwärtig bekannt gewordenen Gewalttätigkeiten der Lehrer - verstehe ich als mangelnde Fähigkeit zur Einsicht und als Beleg für die Absicht der Lehrerschaft, Gewaltmuster als Merkmal ihrer pädagogischen Praxis in bisheriger Weise beibehalten zu wollen. Ich würde
gerne erfahren, wieweit Sie diese "Pädagogik" im Einklang mit dem Hamburgischen
Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft §13 und §6 sehen und wie Sie hiermit
verfahren wollen. ANLAGEN
____________________________________________________________________ 19.06.2007,
Schreiben von der Schulbehörde
Sehr geehrter Herr Hell, ____________________________________________________________________ 13.07.2007,
Schreiben von der Schulbehörde Sehr
geehrter Herr Hell, ____________________________________________________________________ 05.09.2007,
Schreiben von der Schulbehörde Gewaltvorwürfe gegenüber der Rudolf Steiner Schule Wandsbek Sehr
geehrter Herr Hell, Dazu darf ich Ihnen Folgendes mitteilen: Der Schulträger hat auf den Vorfall mit Herrn S. in angemessener Weise arbeitsrechtlich reagiert. Herr K. wird die Schule auf eigenen Wunsch verlassen. Die Vorwürfe hätten aber nicht gereicht, um der Lehrkraft die Unterrichtstätigkeit zu versagen. Zudem hat die Schule bei der Beratungsstelle Gewaltprävention des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung (Ll) Fortbildungsmaßnahmen eingeleitet und sich gegenüber der Schulaufsicht verpflicbtet, außergewöhnliche Vorfälle in der Schule unverzüglich gegenüber der Schulaufsicht anzuzeigen. Für
die Aufsicht der Rudolf Steiner Schule Wandsbek ist auf Grund einer behördeninternen
Umstrukturierung nicht mehr Herr Lenarz, sondern Frau Neumann-Roedenbeck zuständig.
____________________________________________________________________ 11.09.2007,
Schreiben an die Schulbehörde Sehr geehrte
Frau Dr. Schmodde, Bitte
teilen Sie mir mit, ob ich noch Ausführungen zur Sache erhalten werde, oder
ob die Rechtsabteilung des Amtes für Verwaltung der Behörde für Bildung und
Sport die Bewältigung der Gewalt-Geschehnisse an der Rudolf-Steiner-Schule
Hamburg-Wandsbek, mit Ihrem Schreiben an mich formell abgeschlossen hat. ____________________________________________________________________ 11.09.2007,
Schreiben an die Schulbehörde Sehr geehrte
Frau Neumann-Roedenbeck, Da ich
alle meine Schreiben an den Oberschulrat Lenarz, als den Vertreter der zuständigen
Schulaufsicht für Schulen in freier Trägerschaft gerichtet hatte, möchte ich
gerne wissen, ob ich von Seiten Ihres Ressorts, also der Abtl. Schulaufsicht
des Amtes für Bildung der Behörde für Bildung und Sport, noch eine Stellungnahme
erhalten werde, oder ob die Behörde für Bildung und Sport die Bewältigung
der Gewalt-Geschehnisse an der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek, mit
dem Brief von Frau Dr. Schmodde an mich formell abgeschlossen hat. ____________________________________________________________________ 02.10.2007,
Schreiben von der Schulbehörde
Gewaltvorwürfe gegenüber der Rudolf Steiner Schule Wandsbek Sehr
geehrter Herr Hell, Frau
Neumann-Roedenbeck, die seit diesem Schuljahr als Schulaufsicht u.a. für die
Rudolf Steiner Schulen zuständig ist, wird sich jedoch weiter in Zusammenarbeit
mit der Leitung der Rudolf Steiner Schule mit der Thematik inhaltlich auseinandersetzen.
Inhaltlich ist der Vorgang also noch nicht abgeschlossen ist. ____________________________________________________________________ 19.11.2007,
Schreiben an die Schulbehörde Sehr geehrte
Frau Neumann-Roedenbeck, Mit dem Schreiben vom 2.Oktober.2007 teilte mir Frau Dr. Schmodde seitens der Rechtsabteilung mit, daß der Vorgang inhaltlich noch nicht beendet sei und die abschließende Aufklärung des Sachverhalts noch ausstehe. Jetzt befinden wir uns dicht vor den Weihnachtsferien und eine Stellungnahme mit endgültiger Beurteilung der Situation ist immer noch nicht erfolgt. Aus den Ihnen vorliegenden Schreiben ist zu ersehen, daß sich die Lehrerschaft mit ihrer verständnisvollen Toleranz, auf Grund des menschlichen Aspekts bei Gewalthandlungen, im Recht sieht. Das Rechtsverständnis der Lehrer hat sich allem Anschein nach auch auf den überwiegenden Teil der Waldorf-Eltern übertragen. Von mir werden die rechtlichen Gegebenheiten hingegen anders bewertet, wodurch ich mich zu entsprechenden Reaktionen gezwungen sehe. Konkret wird der Schulalltag in der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek von einer deutlichen Rechtsunsicherheit mitbestimmt. Mir scheinen diese Verhältnisse sehr gefährlich, weil sich die Auswirkungen gegen die Kinder richten können. Ich möchte störende Unruhe im Schulbetrieb gerne vermeiden und den Schulfrieden nicht durch Fehleinschätzungen belasten. Es wäre somit sehr hilfreich, wenn Ihre abschließende Stellungnahme bald vorläge und zur Orientierung und Vermeidung von Mißverständnissen beitragen könnte. Ich hoffe
hierbei, daß die möglicherweise erteilten Auflagen gegenüber der Rudolf-Steiner-Schule
für korrigierende Maßnahmen, in Verbindung mit der Aufgabe der Schulaufsicht,
die Einhaltung zu prüfen, nur sekundärer Natur sind und sich nicht verzögernd
auf die Abschluß-Bewertung der ursächlichen Fakten auswirken. ____________________________________________________________________ 27.11.2007,
Schreiben von der Schulbehörde Gewaltvorwürfe
an der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek Sehr
geehrter Herr Hell, Für
die Schulaufsicht über Schulen in Freier Trägerschaft ist das Thema damit
abgeschlossen. ____________________________________________________________________ Redaktioneller
Kommentar:
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