Eltern contra Schul-Unrecht
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Schreiben an die Waldorf-Elternschaft zur Thematik "Mißhandlungen von Kindern durch Waldorf-Lehrer und pädagog. Defizite" + Reaktionen Zeit: 2007

INHALT
01.03.2007, Informelles Schreiben an die Elternschaft
15.05.2007,
Informelles Schreiben an die Elternschaft

22.10.2007;
An die Elternvertreter und Eltern der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek:
. . . . . . . . . mit Schreiben vom 20.10.07 an den Vorstand
. . . . . . . . . 1.) Gewalttätigkeiten von Lehrern gegen Schüler an der Waldorf-Schule
. . . . . . . . . 2.) Finanzgebaren, Ungereimtheiten bei der Abrechnung von Klassenspielen
. . . . . . . . . 3.) Mißbrauch der pädagogischen Freiheit zur Unterrichtsgestaltung?
. . . . . . . . . 4.) Leerzeiten im Stundenplan = Freizeit-Verschwendung
. . . . . . . . . 5.) Mißachtung des Hamburgischen Schulgesetzes.
. . . . . . . . . 6.) Rassismus und Namens-Änderung der Rudolf-Schule-Schule
. . . . . . . . . 7.) Mobbing-Attacken

12.11.2007;
An die Elternvertreter und Eltern der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek:
. . . . . . . . . mit Reaktion vom Rechtsanwalt der Schule v. 08.11.07 zu Hell-Brief v. 20.10.07
. . . . . . . . . mit Entgegnung von M.Hell an den Vorstand vom 11.11.07
. . . . . . . . . mit Entgegenung von M.Hell an die Lehrerkonferenz
vom 11.11.07
____________________________________________________________________


01.03.2007,
Informelles Schreiben an Elternvertreter und Eltern
Rudolf-Steiner-Schule Hamburg Wandsbek = Waldorfschule Farmsen

An die Elternvertreter und Eltern der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek
Liebe Eltern,
bitte geben Sie diesen Brief für einen konstruktiven Austausch und eine öffentliche Diskussion an Ihre Klassengemeinschaft, wie auch an außenstehende Freunde und Kritiker der Waldorf-Pädagogik weiter, denn unsere Schule benötigt dringend neue Denkansätze für Änderungen im zwischenmenschlichen Umgangsverhalten.

Am Donnerstag den 15.02.07 wurde ein Kind nach der Monatsfeier vor der versammelten Schülerschaft von Herrn G., einem auch als Lehrer tätigen Mitarbeiter unserer Schule, so heftig an den Kopf geschlagen, daß er zu Boden ging. Die hiermit sichtbar gewordene Haltung gegen Kinder steht im Widerspruch zu den Versprechungen, welche mir und allen anderen Eltern in den Einführungsgesprächen vor der Einschulung der Kinder gemacht wurden. Somit steht die Glaubwürdigkeit der pädagogischen und sozialen Werte, welche unsere Schule bestimmen sollten, auf dem Prüfstand.

Meine Anfrage hierzu an den Vorstand und an die Lehrerkonferenz unserer Schule wurde damit beantwortet, daß der Vorstand den Vorgang mißbilligt und Herr G. von Vorstand und Lehrerkonferenz gerügt worden sei. Außerdem hätte Herr G. sich bei dem betreffenden Schüler entschuldigt und die Situation mit der Mutter fernmündlich geklärt.

Formelle Lippenbekenntnisse ersetzen kein konkretes Handeln! Auf das Wesentliche meines Schreibens, nämlich zukunftsorientierte Lösungswege zu erfahren, mit denen einer latenten Gewaltbereitschaft und Wiederholung von Gewalthandlungen künftig entgegengewirkt werden soll, wurde nicht eingegangen! Weiterhin wurde - neben der Ignoranz weiterer Einzelfragen - keinen Aufschluß dazu gegeben, auf welche Weise die negative Energie der traumatischen Gewalt-Erfahrung in der Gesamt-Schülerschaft aufgearbeitet werden soll! Der Schutz der Kinder scheint offenbar hinter einer lehrerorientierten Sichtweise zurückzustehen. Das ist nicht akzeptierbar.

Vor dem Hintergrund, daß die Lehrerschaft die alleinige Entscheidungsgewalt für alle Angelegenheiten der Schule beansprucht, sobald sie diese nach eigenem Ermessen als pädagogisch definiert hat, ergibt sich deren Pflicht zum eigenaktiven Handeln, um einer seelischen Schädigung der Kinder entgegenzuwirken. Es muß schnellstens eine Veränderung der schulischen Verhältnisse eintreten! Die Dringlichkeit zeigt sich auch in den aktuellen Vorfällen, daß gleich zwei Familien ihre Kinder kürzlich zum 31.01.07, wegen des Lehrers Herr K. und dessen gewalttätigem Verhalten im Umgang mit deren Kindern, überstürzt die Schule verlassen haben. Jeder unbesetzte Schulplatz stellt darüber hinaus einen jährlichen Finanzierungs-Ausfall von mindestens 3800,-EURO dar. Hinzu kommt der Ausfall der privaten Kostenbeteiligung. ( zurück >)

Das an unserer Schule praktizierte System fördert ein Prinzip der Lehrer-Autorität, welches auf widerspruchslose Gefolgschaft von Eltern und Schülern ausgerichtet ist. Allein der Paragraph des Schulvertrages für eine Zerrüttungs-Kündigung, mit der hieraus folgenden Möglichkeit für Willkür- und Unrechtshandlungen spricht für sich. In naher Zukunft werden jedoch gewaltige gesellschaftliche Umwälzungen das Leben unserer Kinder bestimmen. Diese verlangen demokratisch orientierte Gemeinschaftlichkeit, kein Untertanendenken oder bedingungslosen Autoritätsgehorsam.

Wo liegen die Gefahren, wenn unsere Kinder in einer Geisteshaltung und mit Gruppenzwängen aufwachsen, welche Legitimierung der Gewalt und Autoritätsgehorsam fördert? Anworten gibt das Milgram-Experiment (Stanley Milgram, 1962), das Stanford-Experiment (Philip Zimbardo, 1971), wie auch der Versuch der 3.Welle (Ron Jones, Cubberley High School in Palo Alto, 1968). Die Geschehnisse haben aufgezeigt, daß selbst gefestigte erwachsene Menschen unter dem Einfluß von Autoritäten bzw. einer autoritären Struktur in kürzester Zeit dazu gebracht werden können, die geltenden humanistischen und ethischen Werte außer Kraft zu setzen und auf zutiefst asoziale Weise zu handeln. Die hierzu herbeigeführte Veränderung des sozialen Umfeldes mit der auftretenden Eigendynamik der Individual- und Gruppenzwänge war von wesentlicher funktionaler Bedeutung. Einzelheiten lassen sich im Internet finden. Unsere Schule zeigt offenkundig ähnlich gelagerte, herrschaftsorientierte Strukturen.

Bereits in meinem Schreiben vom 06.07.05 an den Lehrer Herrn K., auf dessen Person sich Gewalthandlungen bezogen, wie auch an den Vorstand und an die Lehrerkonferenz, habe ich Fakten zu gesetzwidrigen Gewalt-Handlungen an dieser Schule benannt. Es wurde aufgezeigt, auf welche Weise Lehrer durch Ihr eigenes Gewalt-Verhalten und der mangelhaften Sozial-Kommunikation mitverantwortlich für die aggressiven und unsozialen Verhaltensformen der Schüler sind.

Schulintern scheint sich ein Rechtsverständnis gebildet zu haben, welches sich von den verfassungsorientierten Werten unserer Gesellschaft entfernt hat. Wenn die Schule jedoch bereit ist, sich im internen Zirkel als ideologisch orientierte Gemeinschaft außerhalb der Rechtsnormen unseres Landes zu stellen, hebt sie dies auf die Ebene einer Sekte, bei welcher Absichten zur Zucht für einen neuen Typus Mensch mit bedingungslosen Autoritätsgehorsam in Betracht zu vermuten sind.

Das Element der Vorbild-Funktion ist ein pädagogisches Lehrmittel, welches alle Mitarbeiter in einer pädagogischen Einrichtung zu leisten haben. Der pädagogische Auftrag einer Schule verpflichtet die Mitarbeiter hierbei zu einem Befähigungs-Niveau, welches über den Stand des Durchschnittsmenschen liegen muß. Das Verprügeln eines Kindes durch einen Schulmitarbeiter ist ein Skandal und nicht hinnehmbar. Wie sollen demokratische Werte, die Respektierung der Persönlichkeitsrechte, und das Recht jedes Kindes auf körperliche und seelische Unverletzbarkeit an die Schüler erfolgreich vermittelt werden, wenn diese Inhalte nicht glaubhaft vorgelebt werden? Die Bereitschaft, Gewalt gegen Schwächere zu tolerieren oder auszuüben kennzeichnet, eine elementare Vorstufe zum Faustrecht und dem menschenverachtenden Rechtsradikalismus. Das darf nicht sein.

Ich kann nicht tolerieren, daß meinem Sohn von einer Waldorf-Schule Leitbilder vermittelt werden, welche ich für verwerflich halte. Die Schule hat nicht erkennbar werden lassen, womit sie der Gefahr einer Wiederholung von Gewalthandlungen durch Lehrer entgegen wirken will. Gewalt gegen Kinder kann nicht wie ein Betriebsunfall behandelt werden, welchen man in den Akten abheftet, um dann wieder ungerührt zur Tagesordnung überzugehen. Gewalt ist kein Kavaliersdelikt. Es ist ein Bruch mit den elementaren Prinzipien der Rudolf-Steiner-Pädagogik! Um eine Veränderung der schulischen Verhältnisse und eine veränderte Nachdenklichkeit zum Schutz der Kinder zu erreichen, sehe ich nur noch die Möglichkeit der rechtliche Schritte und habe ich eine Strafanzeige gegen Schulvorstand und Lehrer eingeleitet. Darüber hinaus bitte ich alle Eltern und Lehrer ihr grundsätzliches Verhältnis zur Gewalt tiefgehend und ehrlich - vielleicht im Rahmen eines pädagogischen Wochenendes - zu prüfen und auch die Anregungen meines Schreibens vom 6. Juli 2005 näher in Betracht zu ziehen.
Mit freundlichem Gruß
gezeichnet: M.Hell

PS: Im Rahmen der Diskussion zur Lehrer-Gewalt wurde mir verschiedentlich von Gesprächspartnern das Recht abgesprochen, mich einzumischen, wenn ich nicht direkt betroffen sei. Hierzu möchte ich folgendes feststellen: Seelische und körperliche Gewalthandlungen gegen Kinder sind keine Privatsache zwischen Kind und Täter! Ausnahmslos jedes einzelne Elternhaus ist im Rahmen der schulischen Solidar-Gemeinschaft und auf Grundlage des Vereinsrechts und der Menschenrechte mitverantwortlich und zwingend verpflichtet, sich einzumischen. Ich halte es für destruktiv und Rudolf-Steiner-feindlich, wenn mit Vereinzelungs-Tricks versucht wird, die Mitverantwortung des Einzelnen innerhalb der Elterngemeinschaft aufzubrechen und die Pflicht zum Handeln abzusprechen.

ANLAGE:
Brief vom 23.02.07 an Vorstand und Lehrerkonferenz der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek. (Siehe>)

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15.05.2007, Informelles Schreiben an Elternvertreter und Eltern
Rudolf-Steiner-Schule Hamburg Wandsbek

Liebe Eltern,
es ist zu einem neuen Vorfall von Gewalt im Schulunterricht gekommen, wegen dem ich mich an der Vorstand und die Lehrerkonferenz gewandt habe. Der Vorstand übernahm die Erklärung von dem betreffenden Lehrer, Herrn S., daß es sich in der Sache nur um eine unglückliche Hilfe-Aktion gehandelt habe und äußerte sich zu seiner Umgangsweise in der Sache.
Bitte geben Sie diesen Brief und die Anlagen für einen konstruktiven Austausch und eine öffentliche Diskussion an Ihre Klassengemeinschaft, wie auch an außenstehende Freunde und Kritiker der Waldorf-Pädagogik, damit wir zu neuen Denkansätzen für eine Änderung im zwischenmenschlichen Umgangsverhalten finden.

Auf eine Wesentlichkeit meines Briefes, nämlich von konkret benannten, zukunftsorientierten Lösungswegen zu erfahren, mit denen einer latenten Gewaltbereitschaft und Wiederholung von Gewalthandlungen künftig entgegengewirkt werden soll, wurde in der Antwort der Schulleitungskonferenz, wiederum nicht eingegangen! Alles Nähere ist den beigefügten Kopien zu entnehmen.

Auch wenn auf der Eltern/Lehrer-Konferenz (ELK) am 26. März 2007 fast einstimmig beschlossen worden ist, "Herrn Hells Themen zukünftig aus der ELK auszugliedern", bitte ich Sie, diese Entscheidung noch einmal reiflich zu bedenken und sich die nachfolgenden Anmerkungen zur ELK am 16.03.07, wie auch den Anlagen aufmerksam zuzuwenden.

Als eine Mutter auf der ELK in Ihrer Eigenschaft als Klassen-Elternvertreterin erklärte, sie werde die Textunterlagen von mir, zur Gewalttätigkeit von Herrn G. gegen einen Schüler, nicht an die Eltern ihrer Klasse weiterleiten und ich darauf verwies, daß dies eine Zensur sei, entstand ein allgemeines Gelächter bei den Anwesenden.
Aus dieser Reaktion leite ich ab, daß sich andere Eltervertreter ebenfalls dieser Haltung angeschlossen haben und der Gesamt-Elternschaft die vorliegenden Informationen weitgehend vorenthalten wurden. Dies wäre aber ein klarer Verstoß gegen die Aufgabenstellung der Elternvertreter - nämlich Informationen von der ELK nach objektiven Maßstäben an ihre Klasse weiterzugeben.

Während mindestens zwei ELK-Abenden wurde sehr ausführlich über die dialogische Kommunikation und Zusammenarbeit auf der Grundlage des Buches von Karl-Martin Dietz geredet und gute Absichten erklärt. Am 26. März 2007 wurde deutlich, daß das Dietz-Konzept nur Schönfärberei ist, weil es wesentliche Gegensätz-lichkeiten ausklammert. Es scheitert, sobald elementare Überzeugungen gegeneinander stehen - vor allem, wenn die Machtkonstellation einer Gruppe sich gefahrlos gegen eine einzelne Person wenden kann.
Wäre das Interesse an einer seriösen Diskussion zu meiner kompromißlosen Haltung im Umgang mit Gewalt gegen Kinder aufrichtig gewesen, hätten alle Schuleltern von den Anwesenden der ELK z.B. eine Kopie meines Eltern-Briefes erhalten, um sich sachkundig zu machen. Das ist unterblieben - und Sprüche wie "Hell ist Sabotage", Hell hat ein psychopathogenes (krankheitsauslösend) Persönlichkeitskonstrukt", oder "Hell ist nicht besprechbar" (F.), mögen die vorherrschende Geisteshaltung widerspiegeln, sind aber keine Grundlage für ein "dialogisches" sachliches Gespräch.

Als Frau W. von mir zu erfahren wünschte, ob ich die Presse eingeschaltet hätte, mußte ich mich mehrmals äußern, bevor meine Antwort als ausreichende Verneinung akzeptiert wurde.

Schon als ich mich - ausgelöst durch den Lehrer Herrn K. - zum ersten mal in der Eltern/Lehrer-Konferenz mit meinem Vorschlags-Papier vom 29.08.05 zu gesetzwidrigen Gewalthandlungen durch Lehrkräfte öffentlich äußerte, bestand jederzeit die Möglichkeit, daß die Unterlagen durch Eltern der Schule an die Medien weitergeben werden. Ich erinnere hierzu auch an mein öffentliches Angebot an alle Eltern, jedem Interessierten meinen Schriftwechsel mit Vorstand und Lehrern zum Abkopieren und zu überlassen. Es gilt noch heute und wird auch genutzt. Es ist somit nicht überraschend, daß die Gewalt-Thematik bei den Medien gelandet ist - erstaunlich ist nur, daß dies erst jetzt geschehen ist!

Vielleicht war die Skepsis von Frau W. nur eine Nachwirkung des Verleumdungs-Briefes vom 14.01.2007, vom dem Elternvertreter Herrn R., den dieser unter Mitbeteiligung der Herren M. und P., an die Eltern der 9a-Klasse sandte. In dem Schreiben wurde ich mit der Lüge in Verruf gebracht, ich hätte meine Kritik zur Preisverleihung für das Brundibar-Thema an die Behörde für Sport und Bildung (BBS), sowie an die Hamburger Presse weitergeleitet. Ich hatte mich jedoch nachweislich nur an die Mitglieder des Vereins des Bertini-Preises gewandt, welcher allein für die Preisverleihung verantwortlich ist.

Letztlich dürften die Medien aber keine Gefahr für die Lehrer und eine potentielle, gewalttolerante Geisteshaltung an der Rudolf-Steiner-Schule sein - denn eine Waldorf-Lobby kontrolliert offenbar bereits die Redaktionen. Von mehreren Seiten habe ich erfahren, daß ein Elternvertreter auf dem Elternabend einer 7.Klasse, im Zusammenhang mit dem Kind, welches von Herrn G. geschlagen worden ist, von meiner Strafanzeige berichtete. Außerdem führte er aus, daß ein Mitarbeiter des journalistisch-redaktionellen Bereichs vom "Hamburger Abendblatt", welcher eine persönliche Bekanntschaft mit Eltern der Schule pflegt, auf die Redaktionen von anderen Zeitungen eingewirkte. Er sorgte dafür, daß die Meldung zum Gewaltverhalten von Lehrern an dieser Rudolf-Steiner-Schule, nicht veröffentlicht wurde.

Das Konzept der Vernetzung, wie es von der Fachhochschule Ottersberg für Kunsttherapie/-pädagogik und Kunst benannt wird, hat anscheinend auf stillschweigende Weise erreicht, was bestimmte rechtskonservative Parteien bisher vergeblich versucht haben, nämlich eine vorauseilende Selbstbeschränkung der Medien - was letztlich einer Beendigung der Pressefreiheit gleichkommt.

Die Fachhochschule Ottersberg wirkt mit dem Leitsatz: "Gute Beziehungen sind so viel wert wie bares Geld". Mitgesellschafter ist Herr K., ein Lehrer unserer Schule.

Mir liegen die Elemente zeitgemäßer Prinzipien der Rudolf-Steiner-Pädagogik und das Wohl der Kinder am Herzen und ich bin nicht bereit zu tolerieren, daß meinem Sohn von einer Waldorf-Schule Leitbilder vermittelt werden, welche ich für unrecht halte und werde mich entsprechend verhalten. Hierzu gehört natürlich auch die öffentliche Stellungnahme um Mißverständnisse auszuschließen, wenn dies angemessen ist und eine entsprechende Nachfrage an mich gerichtet wird.
Innerhalb der Schule wurde formell jede Basis für einen kritischen elterlichen Meinungs-Austausch zum Thema der Rechte und des Schutzes der Kinder entfernt, und damit praktisch ein rechtsfreier Raum geschaffen. Das zwingt mich, mein Verhalten anzupassen und jene Möglichkeiten zu nutzen, die mir verblieben sind
- einschließlich einer zweiten erfolgten Strafanzeige.
Mit freundlichem Gruß
gez. M. Hell

ANLAGE:
1.) Brief vom 26.04.07 an Vorstand und Lehrerkonferenz der RSS Hamburg-Wandsbek (Siehe>)
2.) Brief vom 15.05.07 an Vorstand und Lehrerkonferenz der RSS Hamburg-Wandsbek. (Siehe>)

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22.10.2007, Informelles Schreiben an Elternvertreter und Eltern
Rudolf-Steiner-Schule Hamburg Wandsbek

Liebe Eltern,
das nachfolgende Schreiben von mir an den Vorstand unserer Schule und an die Lehrerkonferenz, enthält Fragen und Vorschläge zur Funktionalität unserer Schule. Bitte geben Sie den Inhalt dieses Briefes zum konstruktiven Austausch an Ihre Klassengemeinschaft, wie auch an außenstehende Freunde und Kritiker der Waldorf-Pädagogik im öffentlichen Raum, um kreative Denkansätze auf möglichst breitgefächerter Ebene und gute Entscheidungen zu ermöglichen.
Mit freundlichem Gruß
gez. M.Hell
____________________________________________________________________

Hamburg den 20.10.2007
An den Vorstand und an die Lehrerkonferenz
der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek
Rahlstedter Weg 60, 22159 Hamburg

BETREFF:
1.) Gewalt-Vorfälle von Lehrern gegen Schüler an der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek.
2.) Finanzgebaren, Ungereimtheiten bei der Abrechnung von Klassenspielen.
3.) Ausfall der Monatsfeier = Mißbrauch der pädagogischen Freiheit zur Unterrichtsgestaltung?
4.) Leerzeiten im Stundenplan = Freizeit-Verschwendung für die Schüler.
5.) Wahlen der Klassen-Elternvertreter und Lehrer-Pflicht zur einführenden geistigen Vorbereitung.
6.) Rudolf-Steiner-Rassismus erfordert Namens-Änderung der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek.

Sehr geehrte Damen und Herren,
es haben sich Fragen und Vorschläge ergeben, zu denen ich die Antwort vom Schulvorstand als rechtlich Verantwortlichen und von der Lehrerkonferenz als Instanz der alleinigen pädagogischen Verantwortung erbitte.
( zurück >)

1.) Gewalttätigkeiten von Lehrern gegen Schüler an der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek.
Zu den Gewalthandlungen von Lehrern an der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek liegen die ersten Teilergebnisse zur offiziellen rechtlichen Einordnung vor. Die Staatsanwaltschaft informierte mich, daß das Verfahren wegen der Mißhandlung eines Schülers durch den Lehrer Herrn G. mit Zahlung einer Buße abgeschlossen wurde. Die Rechtsabteilung der Behörde für Bildung und Sport teilte mir mit, daß der Schulträger auf die Mißhandlung eines Schülers von dem Lehrer Herrn S., arbeitsrechtlich reagiert hätte. In beiden Fällen wurden die Geschehnisse folglich formell als klare Rechtsverstöße festgestellt.
Zu den Vorhaltungen gegen den Lehrer Herrn K., zu gesetzwidrigen Gewalttätigkeiten und Würdeverletzungen gegen Kinder seiner Klasse, in der Zeit von1998-2006, sowie den Mißhandlungen von Erstklässlern in der Folgeklasse ab 2006 und das Mobbing-Verhalten von Frau H. gegen meinen Sohn, blieb die Wertung der Schulaufsicht bisher in der Sache offen.
Frage: Von dem Schulvorstand möchte ich wissen, wie dessen arbeitsrechtliche Reaktion gegen Herrn S. konkret ausgesehen hat. Wie hat die Schule arbeitsrechtlich gegen Herrn K. reagiert?

Die aktiven Kräfte der Schule hatten mit ihrer Behauptung Gewalt sei "zwar nicht entschuldbar, aber menschliche Reaktion" öffentlich und offiziell mit dem Gewicht der Schulautorität, Schülern und Eltern vermittelt, daß es hinnehmbar sei, wenn Waldorf-Lehrer mit seelischen und körperlichen Mißhandlungen gegen Kinder agieren. Genaueres Hinsehen enttarnt die verwendete Formulierung als sogenannte "Ja-Aber-Technik", einem suggestiven Kommunikationstrick der Rhetorik zur Manipulation der Mitmenschen. Das Wesen dieser Gesprächs-Technik" liegt darin, daß durch das eingeschobene Wörtchen "aber", die Aussage des ersten Teils des Satzes, nachfolgend in das Gegenteil verkehrt wird. In diesem Fall erhält die anfängliche Gewalt-Mißbilligung hintenherum wieder den Charakter von Zustimmung, Akzeptanz und den Anschein von Legalität. Körperliche wie seelische Gewalt gegen Kinder ist aktive Lernverhinderung und ein vorbereitendes Element für rechtsradikale Tendenzen, verstößt gegen Menschenrechte und Kinderschutzgesetze und bleibt trotz der Wort-Akrobatik Ihrer Gewalt-Floskel verwerflich und ist unentschuldbar!
Frage: Was will die Lehrerschaft unternehmen, um die Gewalt tolerierende Falschinformation und die fehlorientierte schulweit vorherrschende Geisteshaltung zu korrigieren? Was will die Lehrerschaft unternehmen, um die seelischen Verletzungen bei den vielen Kindern, welche die Lehrer-Mißhandlungen und somit das absolute Versagen der wertbildenden und schultragenden Autoritäts-Personen miterleben mußten, aufzuarbeiten?

Das Schreiben der Schulbehörde macht deutlich, daß es meine Aktivitäten waren, die letztlich dazu geführt haben, daß die Rudolf-Schule-Schule Hamburg-Wandsbek bei der Beratungsstelle Gewaltprävention des Landesinstituts für Lehrerbildung (LI) Fortbildungsmaßnahmen eingeleitet hat. So erfreulich dies auch ist, empfinde ich es als sehr bedauerlich, daß die Waldorflehrer diesen Schritt nicht bereits vor 2 1/2 Jahren vollzogen haben, als ich die Lehrgänge vom "LI" erstmalig mit vielen Anregungen schriftlich nahelegte, sondern erst - faktisch unter Zwang - dazu bereit waren, nachdem ich die Schulaufsicht eingeschaltet hatte. Hier wünsche ich mir die gleiche Lernwilligkeit bei den Lehrkräften, wie sie von den Schülern und von allen Berufsgruppen in der freien Wirtschaft abverlangt wird.
Frage:
Welche Lehrer betätigen sich in welchen Fortbildungsmaßnahmen für welche Zeiträume?
(
zurück >)

2.) Finanzgebaren, Ungereimtheiten bei der Abrechnung von Klassenspielen.
Das Klassenspiel der 8a, unter Verantwortung des Klassenlehrers Herrn K., ist nach dem vorliegenden Kenntnisstand immer noch nicht korrekt abgerechnet worden! Als ich im November 2006 auf Ungereimtheiten hinwies, reichte Herr K. eine handschriftliche Abrechnung vom 20.11.06 nach, in welcher er die Angabe zum Verkauf der Klassenspiel-Broschüre nach oben korrigierte und einen zusätzlichen Gewinn von 1067,04 € angab. Meine Rückfrage bei Herrn R. ergab, daß dieser Betrag mit halbjähriger Verspätung kurz vor den Sommerferien bei der Klassenkasse eingezahlt wurde.
Im Januar 2007 wurde anläßlich der Veranstaltung des Bertini-Preises mitgeteilt, daß die Schüler für das Klassenspiel mit einem Preisgeld von 1500,-€ gewürdigt werden sollten.
Meine Rückfrage nach den Sommerferien in der Schul-Buchhaltung und bei Herrn R. ergab, daß der Betrag noch nicht eingezahlt wurde. Es ist also anzunehmen, daß sich dieses Geld immer noch auf dem Konto von Herrn K. befindet. Es ist offenkundig, daß das Finanzgebaren der Schulleitung in diesem Sachbereich zu rügen ist. In einem Unternehmen der freien Wirtschaft würde solch ein Umgang mit Geldmittel als "liederlich" oder "unfähig" bewertet werden. Dazu würde sich der Verdacht eigennütziger Vorteilsnahme bilden.
Anregung: Falls das ausstehende Preis-Geld der Schüler immer noch nicht eingegangen ist, sollte unverzüglich alles Erforderliche unternommen werden, um Herrn K. zur Weiterleitung des zurückgehaltenen Betrages an die Schule zu veranlassen. Ich bitte um Mitteilung der Sachlage. Darüber hinaus würde ich mich freuen, endlich einmal, nach anderthalb Jahren, eine seriös abgeschlossene und ungekürzte Abrechnung der Klassenspiel-Verantwortlichen zu sehen.

Als ich den Geschäftsführer Herrn F., während der Brundibàr-Planung, zum ersten Mal zum Finanzierungs-Mechanismus der Klassenspiele befragte, sagte er mir, daß die Geld-Sammlungen nach einer Aufführung an der Aula-Tür für die Schule seien und dem Erhalt der Aula zugute kommen würden. Die Einnahmen aus dem Buffet-Verkauf seien für Klassenkasse und eventuelle Kosten zur Ausstattung der Aufführung bestimmt.
Als die erste Schluß-Abrechnung deutlich machte, daß sich bei dieser Vorgabe ein massives Defizit von mehreren 1000 Euro abzeichnete, wurde der Sammlungs-Ertrag der Aula-Tür - mit der Begründung, es diene dem Schulinteresse - überraschend den Einnahmen der Klassenkasse zugeschrieben.

Mit dieser Verfahrensweise wurde offenkundig eine unangemessene, qualitative Abwertung der früheren Schulaufführungen definiert. Zudem zeigt sich ein leichtfertiger Umgang mit Schulgeldern. Das willkürliche Geldverteilen empfinde ich als ungerecht gegenüber den Schülern und Eltern der anderen Klassen.
Vorschlag: Ich rege an, daß finanzielle Rahmenbedingungen für Klassenspiele für die Zukunft verbindlich bestimmt werden. Hierzu muß gehören, daß alle Elternhäusern eine differenzierte Einnahmen/Ausgaben-Abrechnung innerhalb von vier Wochen erhalten. Die Finanzierung eines Klassenspiel sollte sich im Rahmen kaufmännischer Seriosität bewegen! Es darf nicht sein, daß der Anschein entsteht, als würden sich Lehrer der Klassengelder bedienen, um das eigene Girokonto von den Überziehungszinsen zu entlasten, was letztlich einer mißbräuchlichen Kreditvergabe gleichkäme. (zurück >)

3.) Ausfall der Monatsfeier = Mißbrauch der pädagogischen Freiheit zur Unterrichtsgestaltung?
Im Schulblatt 12 / 06.09.2007 wurde mitgeteilt, daß die für den 6.10.07 geplante Öffentliche Monatsfeier leider ausfallen muss, weil ein nicht unbeträchtlicher Teil des Kollegiums an besagtem Wochenende in Berlin den Schiller'schen "Wallenstein"-Marathon miterleben will. Das ist eigenartig, denn für Schüler gilt die Vorgabe der Schule, daß Veranstaltungen an einem Samstag schulpflichtig sind, welche die Teilnahme zwingend erfordern! Vermutlich wird es wieder Eiferer geben, welche es als "menschlich" und "hinnehmbar" tolerieren möchten, wenn die Lehrkräfte ihr Freizeit-Bedürfnis über ihre Pflicht zur Erfüllung der schulischen Tätigkeit stellen. Doch vor dem Hintergrund der Vorbildfunktion, welche jede Lehrkraft als Teil ihrer beruflichen Aufgabe zu erfüllen hat, ist hier ganz klar eine zu rügende Mißachtung der pädagogischen Zielsetzung zu sehen. Außerdem stellt sich die Frage, wieweit ein Mißbrauch der pädagogischen Freiheit zur Unterrichtsgestaltung vorliegt.
Die einst monatlichen Veranstaltungen der Monatsfeier mit einer ursprünglich konkreten, pädagogischen Zielsetzung sind jetzt zu einer "Einmal-im-Jahr-Feier" geschrumpft. Sie hat damit nur noch eine Alibi-Funktion, welche es erlaubt, die Namensführung zu rechtfertigen. Das Sommerfest wurde mit diesem Jahr sogar total abgeschafft. Die Lehrer haben sich ihre Arbeit, dank dem Monopol auf Alleinentscheidung, weiter vereinfacht! Auch die vielen kleinen musikalische Elemente der Akteure, welche Schulfeste und Wintermärkte der früheren Jahrzehnte belebten, sind verstummt. Es sollte ein Anlaß sein, einiges zu überdenken.
Vorschlag: Zur weiteren Schonung der Lehrer und der Verringerung ihrer Mühsal rege ich an, Konsequenz zu zeigen und im kommenden Jahr die verbliebene Monatsfeier, das nur noch nominelle Sommerfest, das nominelle Erntedank- und Martins-Fest und Fasching, möglicherweise gemeinsam auf das Datum des Wintermarktes zu legen. (zurück >)

4.) Leerzeiten im Stundenplan = Freizeit-Verschwendung im Stundenplan der Schüler.
Als ich den Schul-Vorstand auf der Mitgliederversammlung am 18.06.07 fragte, ob es nicht günstiger wäre, beabsichtigte Baumaßnahmen einzuschränken und statt dessen weitere Lehrkräfte einzustellen, verlor Herr M., Klassenlehrer der heutigen 5a, urplötzlich jegliche Selbstbeherrschung. Er beschimpfte mich lautstark, weil ich solche Frage stellte - ohne allerdings zu erläutern, was ihn konkret erboste. Niemand von Lehrerschaft oder Vorstand wendete sich gegen diese würdelose Auftreten, was auf allgemeine Einvernehmlichkeit schließen läßt. Meine Frage wurde nicht beantwortet!

Der Stundenplan für die 10a zeigte nun, daß der zügige Unterricht an vier Tagen durch eine Leerstunde unterbrochen wird, was die planbare Freizeitgestaltung der Kinder nachhaltig schmälert. Dazu sind jene Nachmittags-Stunden, welche besonders gut für schwergeistige Arbeit geeignet sind (kürzlicher Vortrag von Professor Struck) für geistig belanglose Schulstunden verplant worden. Das ist nicht effizient!
Anfrage: Ich möchte wissen, wie sich die befürchteten personellen Defizite in der Lehrer-Struktur zeigen und erbitte die Stundenpläne von allen Klassen der Schule als Kopie. Da hierbei die Ausfallzeiten durch Krankheit oder andere Ursachen nicht erfaßt sind, bitte ich um eine entsprechende anonymisierte Gesamt-Aufstellung in zeitlicher Aufteilung, für das vorangegangene Schuljahr.
(zurück >)

5.) Chaotische Handhabung der Elternvertreter-Wahl und Mißachtung des Hamburgischen Schulgesetzes.
Eltern der 10a-Klasse hatten auf dem letzten Elternabend vor den Sommerferien überraschend sechs Klassen-Elternvertreter gewählt, welche nach Gutdünken im Wechsel tätig sein sollten. Auf dem Elternabend am 25.9.07 wies ich darauf hin, daß das Wahlgeschehen im Widerspruch zum Hamburgischen Schulgesetz steht und forderte eine Neuwahl. Verbunden hiermit, bat ich Frau T. als Mitglied des Schulvorstandes und die Waldorflehrerin Frau L., welche im Rahmen des Lehrerkollegiums eine Position tragender Verantwortung innehat, um eine Stellungnahme. Überraschend erklärten beide Damen vor der versammelten Elternschaft, die gesetzlichen Grundlagen nicht zu kennen. Dieses Gesetz bildet die rechtliche Grundlage für die Existenz unserer Schule und für die Arbeit der Lehrkräfte und des Schulvorstandes. Unkenntnis ist Unfähigkeit.

Frau L. hat eine erste Klasse übernommen. Es wäre ihre Lehrer-Pflicht gewesen, die Eltern der Erstklässler gedanklich in die Aufgaben und dem Zweck der Klassen-Eltervertretung einzuführen und innerhalb von 4 Wochen eine Elternvertreter-Wahl durchzuführen. Mangels erforderlicher Sach-Kenntnis kann Frau L. diese berufliche Aufgabenstellung also gar nicht erfüllen. Schon im letzten Jahr hatte ich moniert, daß die Elternvertreter-Wahl der ersten Klassen an dieser Schule nicht in den vorgegebenen vier Wochen stattfanden. Meine Rüge hat offenbar zu keiner Verbesserung der gesetzwidrigen Zustände geführt.
Mit dem nachweislichen Fehlen von elementaren Grundwissens bei Lehrern ist auch bewiesen, daß der großmundige Versuch des Lehrers Herrn L., den Eltern auf der Mitgliederversammlung am 18.06.2007 weismachen zu wollen, daß die Lehrerkonferenz als ein beständig aktualisierender Lehrgang verstanden werden müsse, nur ein unredlicher Bluff war.
Herr L. ist auch Mitglied des Vertrauenskreises für jene Eltern, welche vertrauensvolle Hilfe bei einem Konflikt mit Schule oder Lehrer suchen! Liegt hier mit seiner Person möglicherweise eine Fehlplazierung vor?

Es ist unverkennbar, daß die Eltern auf gesetzwidrige Weise, von Anbeginn in einer künstlichen Unmündigkeit gehalten werden. Das ist eltern- und menschenfeindlich.
Die öffentlich geäußerte Verweigerung von Elternvertretern - unliebsame kritische Informationen aus der Eltern/Lehrer-Konferenz an die Elternschaft weiterzugeben - zeigt hierzu, daß die Strategie, wesentliches Kern-Wissen vor den Eltern zu verbergen, jene Untertanen-Mechanismen produziert, welche nur dem Überlegenheits-anspruch von Lehrkräften, aber nicht dem Wohl der Kinder, dienlich sein können.
Frage: Was will der Schulvorstand und die Lehrerkonferenz konkret in dieser Sache unternehmen?
(zurück >)

6.) Rassismus und Namens-Änderung der Rudolf-Schule-Schule Hamburg-Wandsbek.
Ein Artikel im Spiegel-Magazin Nr. 36 / 3.9.07 informierte darüber, daß das Bundesfamilienministerium bei der Bundesprüfstelle den Antrag gestellt hat, zwei Rudolf-Steiner-Bücher auf die Liste der jugendgefährdenden Medien zu setzen. Die Bücher seien "geeignet, Kinder und Jugendliche sozialethisch zu desorientieren", da sie "Rassen diskriminierende Aussagen" enthielten.
Das Bundesfamilienministerium macht weiterhin klar, das es sich bei diesen Aussagen von Steiner "keinesfalls um Zufallsprodukte oder durch den Zeitgeist bedingte rassistische Stereotype handelt, sondern diese als "Ausprägung einer spezifisch Steinerschen esoterischen Rassenkunde" zu sehen sind.
Rudolf Steiner ist folglich offiziell von einem bundesdeutschen Ministerium als Rassist definiert worden!

Die Bundesprüfstelle hat nur deswegen von einer Indizierung abgesehen, weil der Verlag in der Sitzung zugesichert hat, jetzige Bücher durch eine kritisch kommentierte Neuauflage zu ersetzen!
Nachzulesen unter www.bundespruefstelle.de.
Als Folge dieser Sachlage ist es inzwischen zu Strafanzeigen wegen Volksverhetzung gekommen.

Als ich die Schule im letzten Jahr zur TV-Sendung "Frontal" am 18.04.2006, von Dr. R.Fromm, zum rassistischen Realismus in Rudolf-Steiner-Schulen ansprach, wurde die Thematik mit einer verharmlosenden Bemerkung im Schulblatt beiseite geschoben. Ein Infoblatt dieser Tage zu den Büchern von Hans-Jürgen Bader/Lorenzo Ravagli und deren Versuche, die Rassenvorwürfe gegen Steiner richtig zu stellen, zeigt das Dilemma der Uneinsichtigen. Die beiden Autoren kontern mit subjektiven Meinungsäußerungen und Interpretationen statt mit korrekten Fakten. Sie unterstellen den Kritikern "oberflächliche Rezeption eines Exkurses"(= oberflächliche Wahrnehmung einer Erörterung). Zusätzlich wird behauptet, daß die Mitschrift der Steiner-Vorträge mangelhaft gewesen sei und "deren Authentizität daher zweifelhaft ist".
Es ist ein übliches rhetorisches Mittel, im Widerspruch stehende, störende Textaussagen einfach zu diskreditieren, oder die Richtigkeit zu bestreiten. Dennoch bleibt es nur ein durchsichtiger Versuch, sich dem Eingeständnis zu entziehen, daß die Rassismus-Einschätzung sehr wohl berechtigt ist. Die naheliegende Form der seriösen glaubwürdigen Gegendarstellung, eine persönliche korrigierende Aussage von Rudolf Steiner, fehlt nämlich!

Der Artikel des Spiegel-Magazins verweist weiterhin mit dem Steiner-Satz: "schon der Einwand: ich kann auch irren, ist störender Unglaube." (Theosophie GA 9, 1978, S.186), auf ein Grundprinzip von Rudolf Steiner, nämlich dessen Anspruch auf allumfassende, exklusiv nur ihm verfügbare Einsichtsfähigkeit und Wissen.
Antroposophie als eine der tragenden Stützen der Waldorf-Pädagogik, wie auch die Ausbildung der Waldorflehrer setzen eine bedingungslose Akzeptanz dieser Geisteshaltung von Rudolf Steiner voraus.
Angehende Waldorflehrer müssen an der anthroposophischen freien Hochschule in Stuttgart, laut "Studienbegleiter", zum Buch "Theosophie" eine"geistige Schulung" durchlaufen, bei der" Inhalte nicht kommentiert oder interpretiert" werden (Spiegel Nr.36 / 3.9.07). Der geistige Alleinvertretungs-Anspruch von solcher Qualität ist von radikalen Sektenführern und totalitär ausgerichteten Despoten gut bekannt. Allerdings sollte diese Geisteshaltung durch das Hitler-Unwesen im gesunden Volksdenken ausgemerzt sein. Im Zeitalter der Globalisierung solche Sichtweisen als Denkvorgaben ausgerechnet bei Rudolf Steiner vorzufinden zu müssen, empfinde ich als grenzenlos enttäuschend und gefährlich für die Geistesbildung unserer Kinder.

Da sich die Waldorf-Lehrer den Eltern gegenüber, bereits in den Einführungsgesprächen vor der Neueinschulung der Kinder, als überlegene Hüter und Kenner der Rudolf-Steiner-Prinzipien präsentieren, muß davon ausgegangen werden, daß den Lehrern diese Denkweise bestens bekannt ist. Hier geschieht mit der Vorspiegelung weltoffener Zugewandtheit gegenüber anderen Menschen, eine bewußte Täuschung der Eltern über die wahren Hintergründe des Schulunterrichts.
Eine Waldorfschule ist nicht nur Lernstätte mit staatlichem und somit öffentlichen Erziehungsauftrag, sondern - nüchtern betrachtet - auch ein privates Wirtschafts-Unternehmen, welches die Wissensvermittlung als Produkt verkauft. Sie unterliegt somit dem kaufmännischen Grundsatz von Treu und Glauben. Die vorliegende Realität, mit der begleitenden, undifferenzierten Verherrlichung der Rudolf-Steiner-Gedanken, gibt Anlaß zur Einschätzung, daß die Waldorflehrer sich wissentlich, Jahr für Jahr, gegenüber den Eltern auf unredliche Weise verhalten.

Änderungs-Vorschlag: Ein Namensgeber für eine Schule muß den Schülern als Symbol und Vorbild für zeitgemäße ethische und moralische Werte dienen. Das ist mit dem Namen des Rudolf-Steiner nicht mehr gegeben. Ich rege somit an, den Namen Rudolf-Steiner umgehend aus der Namen der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek zu entfernen und weiterhin eine entsprechende Umbenennung des gleichnamigen Schulvereins vorzunehmen!
(
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7.) Mitteilung
Ich habe wahrgenommen, daß die Mobbing-Attacken des Lehrkörpers gegen ein bestimmtes Elternhaus unserer Schule ungerührt weitergehen. Hieraus entnehme ich, daß die Schule ihre Absichtserklärung bei der Beratungsstelle Gewaltprävention, daß - durch Lehrkräfte entstandene Mängel in der schulischen Sozialstruktur - korrigierend entgegengewirkt werden soll, sowie ihre Verpflichtungserklärung gegenüber der Schulaufsicht, nicht einhalten will. Das verstehe ich als Wortbruch.

Ihrer Antwort zu meinen Fragen und Vorschlägen sehe ich mit Interesse entgegen.
Mit freundlichem Gruß
gez. M. Hell

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12.11.2007, Informelles Schreiben an Elternvertreter und Eltern
Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek

Liebe Eltern,
als Antwort auf meine Fragen vom 20.10.07 an den Vorstand und an die Lehrerkonferenz unserer Schule, erhielt ich eine Zuschrift durch die Rechtsanwältin Frau Dr. Ursula Prall. Der Inhalt wird nachfolgend wiedergegeben. Ich halte die Geisteshaltung und soziale Gesinnung welche sich mit dem Schreiben zeigt, für sehr bedenklich. Erneut zeigt sich die Notwendigkeit zu Änderung bestehender Verhältnisse. Das Schreiben der Anwältin, meine Entgegnung an Vorstand und die Lehrerkonferenz sind im Anschluß beigefügt.
Bitte geben Sie den Inhalt dieses Briefes zum konstruktiven Austausch an Ihre Klassen-Gemeinschaft, wie auch an außenstehende Freunde und Kritiker der Waldorf-Pädagogik im öffentlichen Raum, um kreative Denkansätze auf möglichst breitgefächerter Ebene zu ermöglichen. Abschließend rege ich an, alle Punkte meines Schreibens vom 20.10.2007 zum Gegenstand der Erörterung auf den Eltern/Lehrer-Konferenzen zu machen.
Mit freundlichem Gruß
gez. M. Hell (zurück >)
____________________________________________________________________

Anschreiben von Rechtsanwältin Frau Dr. Ursula Prall an M.Hell
Hamburg, den 8. November 2007

Ihr Schreiben an den Vorstand des Rudolf Steiner Schulvereins
Hamburg-Wandsbek e.V. sowie andere vom 20. Oktober 2007

Sehr geehrter Herr Hell,
unter Versicherung ordnungsgemäßer anwaltlicher Bevollmächtigung zeige ich an, dass ich vom Rudolf Steiner Schulverein Hamburg-Wandsbek e.V., vertreten durch seinen Vorstand, beauftragt bin, auf Ihr Schreiben vom 20. Oktober d.J. zu antworten.

Arbeitsrechtliche Reaktionen gegen Herrn S. sind Teil der Personalakte und als solche vertraulich zu behandeln.
Wie Sie selbst schreiben, nehmen Lehrkräfte der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek an Fortbildungsmaßnahmen der Beratungsstelle Gewaltprävention teil. Ich weise für meine Mandantschaft in diesem Zusammenhang auch mit Nachdruck zurück, dass es eine "fehlorientierte, schulweit vorherrschende Geisteshaltung" gebe, die Gewalt toleriere und die durch "suggestive Kommunikationstricks" und eine "Rhetorik der Manipulation" eine "Zustimmung, Akzeptanz und den Anschein von Legalität" vermittelnde Billigung von Gewalt zeige bzw. hervorrufe. Eine Antwort auf Ihre diesbezügliche Frage erübrigt sich daher.

Sie unterstellen eine Veruntreuung von Geldern durch Herrn K.. Ich fordere Sie auf, derartige Behauptung zukünftig zu unterlassen. Sie sind gänzlich haltlos.
Die Behauptung, die Personaldecke des Lehrerkollegiums sei unzureichend, ist aus der Luft gegriffen und wird mit aller Entschiedenheit zurückgewiesen.

Schließlich fordere ich Sie auf, beleidigende Bemerkungen gegen das Kollegium der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek, wie Sie sich insbesondere unter der Ziff. 5.) ( > Siehe Brief 20.10.07) Ihres genannten Schreibens finden, zukünftig zu unterlassen. Zahllose weitere Beispiele enthalten andere Schreiben, die Sie in der Vergangenheit an einen unbestimmten Personenkreis geschickt haben. Ich bin bereits jetzt beauftragt, im Falle der Zuwiderhandlung rechtliche Schritte zu prüfen.
Es steht Ihnen frei, auf einer Mitgliederversammlung des Schulvereins eine Änderung des Namens anzuregen. Auf § 5 Abs. 6 der Satzung des Schulvereins weise ich insoweit hin.
Im Übrigen bitte ich darum, Korrespondenz in dieser Angelegenheit über mich zu führen.

Mit freundlichem Gruß
Dr. Ursula Prall (Rechtsanwältin) (zurück >) ____________________________________________________________________

Entgegnung von M.Hell
Hamburg den 11.11.2007

An den Vorstand
der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek
Rahlstedter Weg 60, 22159 Hamburg

Sehr geehrte Damen und Herren,
das Schreiben vom 8.11.07, welches Sie von der Rechtsanwältin Frau Dr. Ursula Prall haben aufsetzen lassen, verstehe ich als Versuch zur Einschüchterung für den Zweck, einer Beantwortung meiner Fragen vom 20.10.07 aus dem Wege zu gehen. Dieses, sowie Ungenauigkeiten und Unrichtigkeiten erhöhen meine Sorge um das vorherrschende Rechts-Verständnis zu gesetzwidriger Gewalt von Lehrkräften gegen Kinder; der Verantwortlichkeit mit anvertrauten Geldern, sowie der Pflicht zur positiven Pflege des sozialen Klimas.
Die Verweigerung von Antworten zu Sachfragen verstehe ich als Beleg dafür, daß das vielfach propagierte Bestreben zur sogenannten "dialogischen Kommunikation nach K.M.Dietz", in dieser Waldorf-Gemeinschaft als reine Schönrednerei gewertet werden muß. (zurück >)

1.) Zu Ihrer Entgegnung zum Punkt 1.) meines Schreibens vom 20.Oktober 2007
Was die Vorhaltungen gegen den Waldorflehrer Herrn S., zur Mißhandlung eines Kindes mit Verletzungsfolge, betrifft, ist auf Folgendes hinzuweisen. Das Ereignis geschah vor den Augen der Kindergemeinschaft. Naturgemäß wirken ungewöhnliche Geschehnisse durch die klassenübergreifende Kommunikation der Schüler bis außerhalb der Grenzen der Schule. Schon allein das macht jedes außerordentliche Verhalten eines Lehrer zu einer öffentlichen Angelegenheit, welches letztlich auch mein Kind und mich betrifft. Die Schule hat folglich öffentlich mitzuteilen, wie sie in solcher Sache mit der Lehrkraft verfährt, was Sie unternimmt, um die pädagogische Kompetenz zu verbessern und mit welchen Mitteln die seelischen Schäden der Kinder aufgearbeitet werden sollen. Den Versuch, sich hinter dem Arbeitsrecht und einem scheinbaren "Mißverstehen" zu verstecken empfinde ich als kläglich.
( > Siehe Brief 04.12.07)

Ich bestehe auf eine sachlich korrekte Antwort meiner Frage!

2.) Ihr ausweichender Hinweis darauf, daß ich auf Fortbildungsmaßnahmen des Landesinstituts für Lehrerbildung (LI) hingewiesen habe, ist nicht ausreichend. Ich hatte lediglich Fremdangaben zitiert. Von Ihnen, dem Vorstand, möchte ich konkrete Einzelheiten erfahren.
Ich bestehe auf eine sachlich korrekte Antwort meiner Frage! (zurück >)

3.) Ihre Zurückweisung meiner Einschätzung von einer fehlorientierten, schulweit vorherrschenden Geisteshaltung nehme ich zur Kenntnis. Wobei sich natürlich die Frage stellt, wie dies u.a. mit den jahrelangen Vorhaltungen zur gesetzwidrigen Gewaltbereitschaft von Lehrern, der formalen Feststellung im offiziellen Schulblatt und den aktuellen Gewalthandlungen dieses Jahres in Einklang zu bringen ist. Unverändert bleibt meine Frage:
Was will die Lehrerschaft unternehmen, um die seelischen Verletzungen bei den vielen Kindern, welche die Lehrer-Mißhandlungen und somit das absolute Versagen der wertbildenden und schultragenden Autoritäts-Personen miterleben mußten, aufzuarbeiten?
Ich bestehe auf eine sachlich korrekte Antwort!
(zurück >)

4.) Zu Ihrer Entgegnung zum Punkt 2.) meines Schreibens vom 20.Oktober 2007
Sie behaupten in Ihrem Schreiben als feststehende Tatsache, ich hätte dem Waldorflehrer - und ehemaligen Klassenlehrer meines Kindes bis zum achten Schuljahr bis 2005 - Herrn K. Veruntreuung unterstellt. Das ist nicht richtig und ich werte es meinerseits als Versuch, mich zu verleumden! Ich habe lediglich aus Sorge um das Ansehen der Schule darauf verwiesen, daß sich der Verdacht eigennütziger Vorteilsnahme bilden könnte. Da bisher kein Wort zu dem - jetzt, seit bald einem Jahr - ausstehenden Betrag von 1500,- Euro geäußert wurde, muß ich davon ausgehen, daß der Betrag immer noch nicht auf einem Schulkonto eingegangen ist.
Ich bitte also weiterhin um Mitteilung zur Sachlage und um eine seriös abgeschlossene Abrechnung der Klassenspiel-Verantwortlichen, sowie um Ihre Stellungnahme zu meinem Vorschlag, die finanziellen Rahmenbedingungen für Klassenspiele für die Zukunft verbindlich zu bestimmen. Dazu möchte ich jetzt auch erfahren, wann und von wem der ausstehende Betrag über 1500,-Euro laut Bankbeleg beglichen wurde, sobald dies geschehen ist. (zurück >)

5.) Zum Punkt 3.) meines Schreibens vom 20.Oktober 2007
Meine Bedenken zur Möglichkeit eines Mißbrauchs der pädagogischen Freiheit der Lehrerschaft zur Unterrichtsgestaltung, wegen des Schulausfall auf Grund privater Interessen der Lehrer, wurden wortlos übergangen. (zurück >)

6.) Zu Ihrer Entgegnung zum Punkt 4.) meines Schreibens vom 20.Oktober 2007
Sie äußern in Ihrem Schreiben als feststehende Tatsache, ich hätte in meinem Brief behauptet, die Personaldecke des Lehrerkollegiums sei unzureichend. Das entspricht nicht der Wahrheit. Richtig ist: Ich habe mich lediglich zu objektiv gegebenen Tatsachen geäußert und Fragen gestellt.
Gemäß meiner Anfrage, bestehe ich weiterhin auf die Überlassung aller Stundenpläne, um mir ein eigenes Bild von den Verhältnissen machen zu können. (zurück >)

7.) Zu Ihrer Entgegnung zum Punkt 5.) meines Schreibens vom 20.Oktober 2007
Sie unterstellen mir beleidigende Bemerkungen gegen das Kollegium der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek, mit Verweis auf Ziff. 5.) meines Schreibens und fordern Unterlassung. Allerdings haben Sie es vermieden, mir konkret zu benennen, auf welche Wortfolge Sie Ihre Behauptung stützen. Soll ich Ratespiele betreiben? Ist dies ein Versuch, mich zu diskreditieren? Mit nebulösen Anschuldigungen kann ich nichts anfangen. Ich bestehe auf eine sachlich korrekte Antwort meiner Frage! (zurück >)

8.) Zum Punkt 6.) meines Schreibens vom 20.Oktober 2007
Daß Sie als Schulvorstand eine Äußerung zu dem Thema "Rudolf-Steiner-Rassismus erfordert Namens-Änderung der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek"verweigern, nehme ich zur Kenntnis. (zurück >)

9.) Zum Punkt 7.) meines Schreibens vom 20.Oktober 2007
Ihr Stillschweigen zu meiner Vorhaltung, daß Mobbing-Attacken durch Lehrer gegen ein bestimmtes Elternhaus unserer Schule ungerührt weiter gehen, habe ich ebenfalls zur Kenntnis genommen.
(
zurück >)

10.) Feststellung
In der Tatsache, daß Sie als Vorstand der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek, die Korrespondenz mit mir - laut Schreiben, letzter Satz - künftig nur noch über eine Rechtsanwältin führen wollen, sehe ich eine leichtfertige Verschwendung von Schulgeldern!
Frage: Was kostet dieses Verfahren im Umgang mit mir?
Welchen Betrag gibt die Schule jährlich für juristische Zwecke aus?
Hierzu hätte ich gerne die Zahlen der letzten fünf Jahre von Ihnen benannt!
(zurück >)

11.) Sonderstellung von Herrn Farr
Verschiedentlich war Herr Farr als Geschäftsführer der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek in den Medien präsent. Im Internet wird Herr Farr dazu als Mitglied des Sprecherkreises der "Landesarbeitsgemeinschaft der Rudolf-Steiner-Schulen in Hamburg" benannt. Durch sein komplexes Aufgabenfeld ist Herr Farr mit seiner Person und seinem Handeln nicht nur ein Repräsentant der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek, sondern auch für die Gesamtheit der Waldorf-Gemeinschaft. Ich gehe folglich davon aus, daß Herr Farr mit seinem Wirken die bundesweit vorherrschende Geisteshaltung - insbesondere zur Respektierung des Rechts auf seelische und körperliche Unverletzlichkeit der Kinder - widerspiegelt.

Ich möchte die Anerkennung des Engagements, die Waldorf-Pädagogik mittels Bauwerke, Konzerte, Kunst und Theater-Aufführungen zu präsentieren, nicht schmälern - dennoch ordne ich der Pflege und dem Schutz der seelischen Gesundheit von Kindern einen deutlich höheren Stellenwert zu. Seit zweieinhalb Jahren weise ich nun auf konkrete Geschehnisse hin, welche sich nur als gesetzwidrige Gewalt definieren lassen. Selbst durch die Staatsanwaltschaft wurde gesetzwidrige Lehrer-Gewalt deutlich gemacht. Seit zweieinhalb Jahren rege ich an, für Lehrer zusätzliche Bildungsmöglichkeiten einzurichten, damit diese den mentalen und pädagogischen Anforderungen besser begegnen können. Dazu forderte ich Konzepte zur Wiedergutmachung, um den seelischen Schäden bei pädagogischem Versagen von Lehrern, entgegenwirken zu können.

Ihre Reaktion bestand bisher im beharrlichen Schweigen in der Sache. Mir erscheint dies als herzlose Mißachtung der Kinder-Rechte. Ich meine, hier wird dem Guten der Waldorf-Pädagogik geschadet.
Ich bitte um Ihre Stellungnahme zu dieser Einschätzung.

Ich weise darauf hin, daß meine begründeten Ausführungen nicht das private Leben von Personen betreffen, sondern ausschließlich den Bereich der beruflichen Befähigung und Betätigung der Lehrer und gegebenenfalls die Aufarbeitung der Folgen durch mangelnde Fachkompetenz zum Thema haben. Der Ärger von Lehrern darüber, daß jemand kritischen Zweifel an beruflichen Qualifikationen von Vertretern der Lehrer-Zunft äußert, mag "menschlich" sein. Es rechtfertigt aber nicht, diesen Sachstand mit dem Begriff "Beleidigend" zu verfälschen.

Ich erwarte sachbezogene Antworten bis zum 19.11.07 und verbleibe mit freundlichem Gruß
gez. M. Hell (zurück >)
____________________________________________________________________

Entgegnung von M.Hell
Hamburg den 11.11.2007

An an die Lehrerkonferenz
der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek
Rahlstedter Weg 60, 22159 Hamburg

Sehr geehrte Damen und Herren,
in meinem Schreiben an den Vorstand und an Sie, die Lehrerkonferenz vom 20.10.2007, habe ich Fragen gestellt und Vorschläge unterbreitet. Laut Satzung, wie auch nach der Definition des Vorstandes in seinem Schreiben vom 25.08.2005 an mich, ist es die Aufgabe der Lehrerkonferenz, sich zu pädagogischen Sachfragen zu äußern. Damit, daß der Schulvorstand eine Rechtsanwältin eingeschaltet hat, um die Korrespondenz im Rahmen seines Sachbereiches mit mir zu führen, sind Sie nicht von der Beantwortung meines Schreibens befreit.

Ich erwarte Ihre Antwort bis zum 19.11.07 und verbleibe mit freundlichem Gruß
gez. M.Hell

ANLAGE: Mein Schreiben vom 20.10.200

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Dokumenten-Sammlung

Bedenkliches zur Waldorf-Schule

Seite 1.1 / Lehrer-Administration und Schulvorstand gegen Elternhaus
Schriftverkehr 2005

Seite 1.2 / Lehrer-Administration und Schulvorstand gegen Elternhaus
Schriftverkehr 2007


Seite 1.3 / Lehrer-Administration und Schulvorstand gegen Elternhaus
Schriftverkehr 2008

Seite 2.1 / Eltern/Lehrer-Konferenz
Öffentliche Texte 2005, Reaktionen von Schulleitung und Lehrerschaft.
(Eltern/Lehrer-Konferenz ist das einzige klassenübergreifende Eltern-Forum.)

Seite 3.1 / An Elternschaft
Schriftverkehr 2007

Seite 3.2 / An Elternschaft
Schriftverkehr 2008
mit SEKTEN-THEMATIK

Seite 4.1 / Schulbehörde Hamburg
Schriftwechsel 2007

Seite 4.2 / Schulbehörde Hamburg
Schriftwechsel 2008

Seite 5.1 / Senat + Parteien Hamburg
Schriftwechsel 2008

Seite 6.1 / Staatsanwaltschaft Hamburg
Schriftwechsel 2007 + 2008

Seite 7.1 / Gremien auf Bundesebene
Schriftwechsel 2008

Seite 8.1 / Kinderschutzbund
Schriftwechsel 2007

Seite 9.1 / Gegen-Stimmen

_________________

Eltern-Dokumentationen
von Schul-Konflikten

1.) Waldorf- + andere Privat-Schulen
2.) Staatliche Schulen

Netzwerk für Kinder-Rechte
www.lernen-ohne-angst.de

www.eltern-contra-schulunrecht.de

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mit: www.eltern-info-net.de