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Schreiben an die
Waldorf-Elternschaft zur Thematik "Mißhandlungen von Kindern
durch Waldorf-Lehrer und pädagog.
Defizite" + Reaktionen
Zeit: 2007
INHALT
01.03.2007, Informelles Schreiben an die
Elternschaft
15.05.2007, Informelles Schreiben
an die Elternschaft
22.10.2007; An die Elternvertreter und
Eltern der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek:
. . . . . . . . . mit Schreiben vom 20.10.07
an den Vorstand
.
. . . . . . . . 1.) Gewalttätigkeiten von Lehrern gegen
Schüler an der Waldorf-Schule
.
. . . . . . . . 2.) Finanzgebaren, Ungereimtheiten bei
der Abrechnung von Klassenspielen
.
. . . . . . . . 3.) Mißbrauch der pädagogischen Freiheit
zur Unterrichtsgestaltung?
.
. . . . . . . . 4.) Leerzeiten im Stundenplan = Freizeit-Verschwendung
.
. . . . . . . . 5.) Mißachtung des Hamburgischen Schulgesetzes.
.
. . . . . . . . 6.) Rassismus und Namens-Änderung der
Rudolf-Schule-Schule
.
. . . . . . . . 7.) Mobbing-Attacken
12.11.2007; An die Elternvertreter und
Eltern der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek:
. . . . . . . . . mit Reaktion vom Rechtsanwalt der
Schule v. 08.11.07 zu Hell-Brief v. 20.10.07
. . . . . . . . . mit Entgegnung von M.Hell an den
Vorstand vom 11.11.07
. . . . . . . . . mit Entgegenung von M.Hell an die
Lehrerkonferenz
vom 11.11.07
____________________________________________________________________
01.03.2007, Informelles
Schreiben an Elternvertreter und Eltern
Rudolf-Steiner-Schule Hamburg Wandsbek = Waldorfschule Farmsen
An die
Elternvertreter und Eltern der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek
Liebe Eltern,
bitte geben Sie diesen Brief für einen konstruktiven Austausch und eine
öffentliche Diskussion an Ihre Klassengemeinschaft, wie auch an außenstehende
Freunde und Kritiker der Waldorf-Pädagogik weiter, denn unsere Schule
benötigt dringend neue Denkansätze für Änderungen im zwischenmenschlichen
Umgangsverhalten.
Am Donnerstag
den 15.02.07 wurde ein Kind nach der Monatsfeier vor der versammelten Schülerschaft
von Herrn G., einem auch als Lehrer tätigen Mitarbeiter unserer Schule, so
heftig an den Kopf geschlagen, daß er zu Boden ging. Die hiermit sichtbar
gewordene Haltung gegen Kinder steht im Widerspruch zu den Versprechungen,
welche mir und allen anderen Eltern in den Einführungsgesprächen vor der Einschulung
der Kinder gemacht wurden. Somit steht die Glaubwürdigkeit der pädagogischen
und sozialen Werte, welche unsere Schule bestimmen sollten, auf dem Prüfstand.
Meine
Anfrage hierzu an den Vorstand und an die Lehrerkonferenz unserer Schule wurde
damit beantwortet, daß der Vorstand den Vorgang mißbilligt und Herr G. von
Vorstand und Lehrerkonferenz gerügt worden sei. Außerdem hätte Herr G. sich
bei dem betreffenden Schüler entschuldigt und die Situation mit der Mutter
fernmündlich geklärt.
Formelle
Lippenbekenntnisse ersetzen kein konkretes Handeln! Auf das Wesentliche meines
Schreibens, nämlich zukunftsorientierte Lösungswege zu erfahren, mit denen
einer latenten Gewaltbereitschaft und Wiederholung von Gewalthandlungen künftig
entgegengewirkt werden soll, wurde nicht eingegangen! Weiterhin wurde - neben
der Ignoranz weiterer Einzelfragen - keinen Aufschluß dazu gegeben, auf welche
Weise die negative Energie der traumatischen Gewalt-Erfahrung in der Gesamt-Schülerschaft
aufgearbeitet werden soll! Der Schutz der Kinder scheint offenbar hinter einer
lehrerorientierten Sichtweise zurückzustehen. Das ist nicht akzeptierbar.
Vor dem
Hintergrund, daß die Lehrerschaft die alleinige Entscheidungsgewalt für alle
Angelegenheiten der Schule beansprucht, sobald sie diese nach eigenem Ermessen
als pädagogisch definiert hat, ergibt sich deren Pflicht zum eigenaktiven
Handeln, um einer seelischen Schädigung der Kinder entgegenzuwirken. Es muß
schnellstens eine Veränderung der schulischen Verhältnisse eintreten! Die
Dringlichkeit zeigt sich auch in den aktuellen Vorfällen, daß gleich zwei
Familien ihre Kinder kürzlich zum 31.01.07, wegen des Lehrers Herr K. und
dessen gewalttätigem Verhalten im Umgang mit deren Kindern, überstürzt die
Schule verlassen haben. Jeder unbesetzte Schulplatz stellt darüber hinaus
einen jährlichen Finanzierungs-Ausfall von mindestens 3800,-EURO dar. Hinzu
kommt der Ausfall der privaten Kostenbeteiligung. (
zurück >)
Das an
unserer Schule praktizierte System fördert ein Prinzip der Lehrer-Autorität,
welches auf widerspruchslose Gefolgschaft von Eltern und Schülern ausgerichtet
ist. Allein der Paragraph des Schulvertrages für eine Zerrüttungs-Kündigung,
mit der hieraus folgenden Möglichkeit für Willkür- und Unrechtshandlungen
spricht für sich. In naher Zukunft werden jedoch gewaltige gesellschaftliche
Umwälzungen das Leben unserer Kinder bestimmen. Diese verlangen demokratisch
orientierte Gemeinschaftlichkeit, kein Untertanendenken oder bedingungslosen
Autoritätsgehorsam.
Wo liegen
die Gefahren, wenn unsere Kinder in einer Geisteshaltung und mit Gruppenzwängen
aufwachsen, welche Legitimierung der Gewalt und Autoritätsgehorsam fördert?
Anworten gibt das Milgram-Experiment (Stanley Milgram, 1962), das Stanford-Experiment
(Philip Zimbardo, 1971), wie auch der Versuch der 3.Welle (Ron Jones, Cubberley
High School in Palo Alto, 1968). Die Geschehnisse haben aufgezeigt, daß selbst
gefestigte erwachsene Menschen unter dem Einfluß von Autoritäten bzw. einer
autoritären Struktur in kürzester Zeit dazu gebracht werden können, die geltenden
humanistischen und ethischen Werte außer Kraft zu setzen und auf zutiefst
asoziale Weise zu handeln. Die hierzu herbeigeführte Veränderung des sozialen
Umfeldes mit der auftretenden Eigendynamik der Individual- und Gruppenzwänge
war von wesentlicher funktionaler Bedeutung. Einzelheiten lassen sich im Internet
finden. Unsere Schule zeigt offenkundig ähnlich gelagerte, herrschaftsorientierte
Strukturen.
Bereits
in meinem Schreiben vom 06.07.05 an den Lehrer Herrn K., auf dessen Person
sich Gewalthandlungen bezogen, wie auch an den Vorstand und an die Lehrerkonferenz,
habe ich Fakten zu gesetzwidrigen Gewalt-Handlungen an dieser Schule benannt.
Es wurde aufgezeigt, auf welche Weise Lehrer durch Ihr eigenes Gewalt-Verhalten
und der mangelhaften Sozial-Kommunikation mitverantwortlich für die aggressiven
und unsozialen Verhaltensformen der Schüler sind.
Schulintern
scheint sich ein Rechtsverständnis gebildet zu haben, welches sich von den
verfassungsorientierten Werten unserer Gesellschaft entfernt hat. Wenn die
Schule jedoch bereit ist, sich im internen Zirkel als ideologisch orientierte
Gemeinschaft außerhalb der Rechtsnormen unseres Landes zu stellen, hebt sie
dies auf die Ebene einer Sekte, bei welcher Absichten zur Zucht für einen
neuen Typus Mensch mit bedingungslosen Autoritätsgehorsam in Betracht zu vermuten
sind.
Das Element
der Vorbild-Funktion ist ein pädagogisches Lehrmittel, welches alle Mitarbeiter
in einer pädagogischen Einrichtung zu leisten haben. Der pädagogische Auftrag
einer Schule verpflichtet die Mitarbeiter hierbei zu einem Befähigungs-Niveau,
welches über den Stand des Durchschnittsmenschen liegen muß. Das Verprügeln
eines Kindes durch einen Schulmitarbeiter ist ein Skandal und nicht hinnehmbar.
Wie sollen demokratische Werte, die Respektierung der Persönlichkeitsrechte,
und das Recht jedes Kindes auf körperliche und seelische Unverletzbarkeit
an die Schüler erfolgreich vermittelt werden, wenn diese Inhalte nicht glaubhaft
vorgelebt werden? Die Bereitschaft, Gewalt gegen Schwächere zu tolerieren
oder auszuüben kennzeichnet, eine elementare Vorstufe zum Faustrecht und dem
menschenverachtenden Rechtsradikalismus. Das darf nicht sein.
Ich kann
nicht tolerieren, daß meinem Sohn von einer Waldorf-Schule Leitbilder vermittelt
werden, welche ich für verwerflich halte. Die Schule hat nicht erkennbar werden
lassen, womit sie der Gefahr einer Wiederholung von Gewalthandlungen durch
Lehrer entgegen wirken will. Gewalt gegen Kinder kann nicht wie ein Betriebsunfall
behandelt werden, welchen man in den Akten abheftet, um dann wieder ungerührt
zur Tagesordnung überzugehen. Gewalt ist kein Kavaliersdelikt. Es ist ein
Bruch mit den elementaren Prinzipien der Rudolf-Steiner-Pädagogik! Um eine
Veränderung der schulischen Verhältnisse und eine veränderte Nachdenklichkeit
zum Schutz der Kinder zu erreichen, sehe ich nur noch die Möglichkeit der
rechtliche Schritte und habe ich eine Strafanzeige gegen Schulvorstand und
Lehrer eingeleitet. Darüber hinaus bitte ich alle Eltern und Lehrer ihr grundsätzliches
Verhältnis zur Gewalt tiefgehend und ehrlich - vielleicht im Rahmen eines
pädagogischen Wochenendes - zu prüfen und auch die Anregungen meines Schreibens
vom 6. Juli 2005 näher in Betracht zu ziehen.
Mit freundlichem Gruß
gezeichnet: M.Hell
PS: Im
Rahmen der Diskussion zur Lehrer-Gewalt wurde mir verschiedentlich von Gesprächspartnern
das Recht abgesprochen, mich einzumischen, wenn ich nicht direkt betroffen
sei. Hierzu möchte ich folgendes feststellen: Seelische und körperliche Gewalthandlungen
gegen Kinder sind keine Privatsache zwischen Kind und Täter! Ausnahmslos jedes
einzelne Elternhaus ist im Rahmen der schulischen Solidar-Gemeinschaft und
auf Grundlage des Vereinsrechts und der Menschenrechte mitverantwortlich und
zwingend verpflichtet, sich einzumischen. Ich halte es für destruktiv und
Rudolf-Steiner-feindlich, wenn mit Vereinzelungs-Tricks versucht wird, die
Mitverantwortung des Einzelnen innerhalb der Elterngemeinschaft aufzubrechen
und die Pflicht zum Handeln abzusprechen.
ANLAGE:
Brief vom 23.02.07 an Vorstand und Lehrerkonferenz der Rudolf-Steiner-Schule
Hamburg-Wandsbek. (Siehe>)
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15.05.2007, Informelles
Schreiben an Elternvertreter und Eltern
Rudolf-Steiner-Schule Hamburg Wandsbek
Liebe
Eltern,
es ist zu einem neuen Vorfall von Gewalt im Schulunterricht gekommen, wegen
dem ich mich an der Vorstand und die Lehrerkonferenz gewandt habe. Der Vorstand
übernahm die Erklärung von dem betreffenden Lehrer, Herrn S., daß es sich
in der Sache nur um eine unglückliche Hilfe-Aktion gehandelt habe und äußerte
sich zu seiner Umgangsweise in der Sache.
Bitte geben Sie diesen Brief und die Anlagen für einen konstruktiven Austausch
und eine öffentliche Diskussion an Ihre Klassengemeinschaft, wie auch an außenstehende
Freunde und Kritiker der Waldorf-Pädagogik, damit wir zu neuen Denkansätzen
für eine Änderung im zwischenmenschlichen Umgangsverhalten finden.
Auf eine
Wesentlichkeit meines Briefes, nämlich von konkret benannten, zukunftsorientierten
Lösungswegen zu erfahren, mit denen einer latenten Gewaltbereitschaft und
Wiederholung von Gewalthandlungen künftig entgegengewirkt werden soll, wurde
in der Antwort der Schulleitungskonferenz, wiederum nicht eingegangen! Alles
Nähere ist den beigefügten Kopien zu entnehmen.
Auch wenn
auf der Eltern/Lehrer-Konferenz (ELK) am 26. März 2007 fast einstimmig beschlossen
worden ist, "Herrn Hells Themen zukünftig aus der ELK auszugliedern", bitte
ich Sie, diese Entscheidung noch einmal reiflich zu bedenken und sich die
nachfolgenden Anmerkungen zur ELK am 16.03.07, wie auch den Anlagen aufmerksam
zuzuwenden.
Als eine Mutter auf der ELK in Ihrer Eigenschaft als Klassen-Elternvertreterin
erklärte, sie werde die Textunterlagen von mir, zur Gewalttätigkeit von Herrn
G. gegen einen Schüler, nicht an die Eltern ihrer Klasse weiterleiten und
ich darauf verwies, daß dies eine Zensur sei, entstand ein allgemeines Gelächter
bei den Anwesenden.
Aus dieser Reaktion leite ich ab, daß sich andere Eltervertreter ebenfalls
dieser Haltung angeschlossen haben und der Gesamt-Elternschaft die vorliegenden
Informationen weitgehend vorenthalten wurden. Dies wäre aber ein klarer Verstoß
gegen die Aufgabenstellung der Elternvertreter - nämlich Informationen von
der ELK nach objektiven Maßstäben an ihre Klasse weiterzugeben.
Während mindestens zwei ELK-Abenden wurde sehr ausführlich über die dialogische
Kommunikation und Zusammenarbeit auf der Grundlage des Buches von Karl-Martin
Dietz geredet und gute Absichten erklärt. Am 26. März 2007 wurde deutlich,
daß das Dietz-Konzept nur Schönfärberei ist, weil es wesentliche Gegensätz-lichkeiten
ausklammert. Es scheitert, sobald elementare Überzeugungen gegeneinander stehen
- vor allem, wenn die Machtkonstellation einer Gruppe sich gefahrlos gegen
eine einzelne Person wenden kann.
Wäre das Interesse an einer seriösen Diskussion zu meiner kompromißlosen Haltung
im Umgang mit Gewalt gegen Kinder aufrichtig gewesen, hätten alle Schuleltern
von den Anwesenden der ELK z.B. eine Kopie meines Eltern-Briefes erhalten,
um sich sachkundig zu machen. Das ist unterblieben - und Sprüche wie "Hell
ist Sabotage", Hell hat ein psychopathogenes (krankheitsauslösend) Persönlichkeitskonstrukt",
oder "Hell ist nicht besprechbar" (F.), mögen die vorherrschende Geisteshaltung
widerspiegeln, sind aber keine Grundlage für ein "dialogisches" sachliches
Gespräch.
Als Frau W. von mir zu erfahren wünschte, ob ich die Presse eingeschaltet
hätte, mußte ich mich mehrmals äußern, bevor meine Antwort als ausreichende
Verneinung akzeptiert wurde.
Schon
als ich mich - ausgelöst durch den Lehrer Herrn K. - zum ersten mal in der
Eltern/Lehrer-Konferenz mit meinem Vorschlags-Papier vom 29.08.05 zu gesetzwidrigen
Gewalthandlungen durch Lehrkräfte öffentlich äußerte, bestand jederzeit die
Möglichkeit, daß die Unterlagen durch Eltern der Schule an die Medien weitergeben
werden. Ich erinnere hierzu auch an mein öffentliches Angebot an alle Eltern,
jedem Interessierten meinen Schriftwechsel mit Vorstand und Lehrern zum Abkopieren
und zu überlassen. Es gilt noch heute und wird auch genutzt. Es ist somit
nicht überraschend, daß die Gewalt-Thematik bei den Medien gelandet ist -
erstaunlich ist nur, daß dies erst jetzt geschehen ist!
Vielleicht
war die Skepsis von Frau W. nur eine Nachwirkung des Verleumdungs-Briefes
vom 14.01.2007, vom dem Elternvertreter Herrn R., den dieser unter Mitbeteiligung
der Herren M. und P., an die Eltern der 9a-Klasse sandte. In dem Schreiben
wurde ich mit der Lüge in Verruf gebracht, ich hätte meine Kritik zur Preisverleihung
für das Brundibar-Thema an die Behörde für Sport und Bildung (BBS), sowie
an die Hamburger Presse weitergeleitet. Ich hatte mich jedoch nachweislich
nur an die Mitglieder des Vereins des Bertini-Preises gewandt, welcher allein
für die Preisverleihung verantwortlich ist.
Letztlich dürften die Medien aber keine Gefahr für die Lehrer und eine
potentielle, gewalttolerante Geisteshaltung an der Rudolf-Steiner-Schule sein
- denn eine Waldorf-Lobby kontrolliert offenbar bereits die Redaktionen. Von
mehreren Seiten habe ich erfahren, daß ein Elternvertreter auf dem Elternabend
einer 7.Klasse, im Zusammenhang mit dem Kind, welches von Herrn G. geschlagen
worden ist, von meiner Strafanzeige berichtete. Außerdem führte er aus, daß
ein Mitarbeiter des journalistisch-redaktionellen Bereichs vom "Hamburger
Abendblatt", welcher eine persönliche Bekanntschaft mit Eltern der Schule
pflegt, auf die Redaktionen von anderen Zeitungen eingewirkte. Er sorgte dafür,
daß die Meldung zum Gewaltverhalten von Lehrern an dieser Rudolf-Steiner-Schule,
nicht veröffentlicht wurde.
Das Konzept
der Vernetzung, wie es von der Fachhochschule Ottersberg für Kunsttherapie/-pädagogik
und Kunst benannt wird, hat anscheinend auf stillschweigende Weise erreicht,
was bestimmte rechtskonservative Parteien bisher vergeblich versucht haben,
nämlich eine vorauseilende Selbstbeschränkung der Medien - was letztlich einer
Beendigung der Pressefreiheit gleichkommt.
Die Fachhochschule
Ottersberg wirkt mit dem Leitsatz: "Gute Beziehungen sind so viel wert wie
bares Geld". Mitgesellschafter ist Herr K., ein Lehrer unserer Schule.
Mir liegen
die Elemente zeitgemäßer Prinzipien der Rudolf-Steiner-Pädagogik und das Wohl
der Kinder am Herzen und ich bin nicht bereit zu tolerieren, daß meinem Sohn
von einer Waldorf-Schule Leitbilder vermittelt werden, welche ich für unrecht
halte und werde mich entsprechend verhalten. Hierzu gehört natürlich auch
die öffentliche Stellungnahme um Mißverständnisse auszuschließen, wenn dies
angemessen ist und eine entsprechende Nachfrage an mich gerichtet wird.
Innerhalb der Schule wurde formell jede Basis für einen kritischen elterlichen
Meinungs-Austausch zum Thema der Rechte und des Schutzes der Kinder entfernt,
und damit praktisch ein rechtsfreier Raum geschaffen. Das zwingt mich, mein
Verhalten anzupassen und jene Möglichkeiten zu nutzen, die mir verblieben
sind
- einschließlich einer zweiten erfolgten Strafanzeige.
Mit freundlichem Gruß
gez. M. Hell
ANLAGE:
1.) Brief vom 26.04.07 an Vorstand und Lehrerkonferenz der RSS Hamburg-Wandsbek
(Siehe>)
2.) Brief vom 15.05.07 an Vorstand und Lehrerkonferenz der RSS Hamburg-Wandsbek.
(Siehe>)
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22.10.2007,
Informelles
Schreiben an Elternvertreter und Eltern
Rudolf-Steiner-Schule Hamburg Wandsbek
Liebe Eltern,
das nachfolgende Schreiben von mir an den Vorstand unserer Schule und an die
Lehrerkonferenz, enthält Fragen und Vorschläge zur Funktionalität unserer
Schule. Bitte geben Sie den Inhalt dieses Briefes zum konstruktiven Austausch
an Ihre Klassengemeinschaft, wie auch an außenstehende Freunde und Kritiker
der Waldorf-Pädagogik im öffentlichen Raum, um kreative Denkansätze auf möglichst
breitgefächerter Ebene und gute Entscheidungen zu ermöglichen.
Mit freundlichem Gruß
gez. M.Hell
____________________________________________________________________
Hamburg
den 20.10.2007
An den Vorstand und an die Lehrerkonferenz
der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek
Rahlstedter Weg 60, 22159 Hamburg
BETREFF:
1.) Gewalt-Vorfälle von Lehrern gegen Schüler an der Rudolf-Steiner-Schule
Hamburg-Wandsbek.
2.) Finanzgebaren, Ungereimtheiten bei der Abrechnung von Klassenspielen.
3.) Ausfall der Monatsfeier = Mißbrauch der pädagogischen Freiheit zur Unterrichtsgestaltung?
4.) Leerzeiten im Stundenplan = Freizeit-Verschwendung für die Schüler.
5.) Wahlen der Klassen-Elternvertreter und Lehrer-Pflicht zur einführenden
geistigen Vorbereitung.
6.) Rudolf-Steiner-Rassismus erfordert Namens-Änderung der Rudolf-Steiner-Schule
Hamburg-Wandsbek.
Sehr geehrte
Damen und Herren,
es haben sich Fragen und Vorschläge ergeben, zu denen ich die Antwort vom
Schulvorstand als rechtlich Verantwortlichen und von der Lehrerkonferenz als
Instanz der alleinigen pädagogischen Verantwortung erbitte.
(
zurück >)
1.)
Gewalttätigkeiten von Lehrern gegen Schüler an der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek.
Zu den Gewalthandlungen von Lehrern an der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek
liegen die ersten Teilergebnisse zur offiziellen rechtlichen Einordnung vor.
Die Staatsanwaltschaft informierte mich, daß das Verfahren wegen der Mißhandlung
eines Schülers durch den Lehrer Herrn G. mit Zahlung einer Buße abgeschlossen
wurde. Die Rechtsabteilung der Behörde für Bildung und Sport teilte mir mit,
daß der Schulträger auf die Mißhandlung eines Schülers von dem Lehrer Herrn
S., arbeitsrechtlich reagiert hätte. In beiden Fällen wurden die Geschehnisse
folglich formell als klare Rechtsverstöße festgestellt.
Zu den Vorhaltungen gegen den Lehrer Herrn K., zu gesetzwidrigen Gewalttätigkeiten
und Würdeverletzungen gegen Kinder seiner Klasse, in der Zeit von1998-2006,
sowie den Mißhandlungen von Erstklässlern in der Folgeklasse ab 2006 und das
Mobbing-Verhalten von Frau H. gegen meinen Sohn, blieb die Wertung der Schulaufsicht
bisher in der Sache offen.
Frage: Von dem Schulvorstand möchte ich wissen, wie dessen arbeitsrechtliche
Reaktion gegen Herrn S. konkret ausgesehen hat. Wie hat die Schule arbeitsrechtlich
gegen Herrn K. reagiert?
Die aktiven
Kräfte der Schule hatten mit ihrer Behauptung Gewalt sei "zwar nicht entschuldbar,
aber menschliche Reaktion" öffentlich und offiziell mit dem Gewicht der Schulautorität,
Schülern und Eltern vermittelt, daß es hinnehmbar sei, wenn Waldorf-Lehrer
mit seelischen und körperlichen Mißhandlungen gegen Kinder agieren. Genaueres
Hinsehen enttarnt die verwendete Formulierung als sogenannte "Ja-Aber-Technik",
einem suggestiven Kommunikationstrick der Rhetorik zur Manipulation der Mitmenschen.
Das Wesen dieser Gesprächs-Technik" liegt darin, daß durch das eingeschobene
Wörtchen "aber", die Aussage des ersten Teils des Satzes, nachfolgend in das
Gegenteil verkehrt wird. In diesem Fall erhält die anfängliche Gewalt-Mißbilligung
hintenherum wieder den Charakter von Zustimmung, Akzeptanz und den Anschein
von Legalität. Körperliche wie seelische Gewalt gegen Kinder ist aktive Lernverhinderung
und ein vorbereitendes Element für rechtsradikale Tendenzen, verstößt gegen
Menschenrechte und Kinderschutzgesetze und bleibt trotz der Wort-Akrobatik
Ihrer Gewalt-Floskel verwerflich und ist unentschuldbar!
Frage: Was will die Lehrerschaft unternehmen, um die Gewalt tolerierende
Falschinformation und die fehlorientierte schulweit vorherrschende Geisteshaltung
zu korrigieren? Was will die Lehrerschaft unternehmen, um die seelischen Verletzungen
bei den vielen Kindern, welche die Lehrer-Mißhandlungen und somit das absolute
Versagen der wertbildenden und schultragenden Autoritäts-Personen miterleben
mußten, aufzuarbeiten?
Das Schreiben
der Schulbehörde macht deutlich, daß es meine Aktivitäten waren, die letztlich
dazu geführt haben, daß die Rudolf-Schule-Schule Hamburg-Wandsbek bei der
Beratungsstelle Gewaltprävention des Landesinstituts für Lehrerbildung (LI)
Fortbildungsmaßnahmen eingeleitet hat. So erfreulich dies auch ist, empfinde
ich es als sehr bedauerlich, daß die Waldorflehrer diesen Schritt nicht bereits
vor 2 1/2 Jahren vollzogen haben, als ich die Lehrgänge vom "LI" erstmalig
mit vielen Anregungen schriftlich nahelegte, sondern erst - faktisch unter
Zwang - dazu bereit waren, nachdem ich die Schulaufsicht eingeschaltet hatte.
Hier wünsche ich mir die gleiche Lernwilligkeit bei den Lehrkräften, wie sie
von den Schülern und von allen Berufsgruppen in der freien Wirtschaft abverlangt
wird.
Frage: Welche Lehrer betätigen sich in welchen Fortbildungsmaßnahmen
für welche Zeiträume?
(zurück >)
2.)
Finanzgebaren, Ungereimtheiten bei der Abrechnung von Klassenspielen.
Das Klassenspiel der 8a, unter Verantwortung des Klassenlehrers Herrn K.,
ist nach dem vorliegenden Kenntnisstand immer noch nicht korrekt abgerechnet
worden! Als ich im November 2006 auf Ungereimtheiten hinwies, reichte Herr
K. eine handschriftliche Abrechnung vom 20.11.06 nach, in welcher er die Angabe
zum Verkauf der Klassenspiel-Broschüre nach oben korrigierte und einen zusätzlichen
Gewinn von 1067,04 € angab. Meine Rückfrage bei Herrn R. ergab, daß dieser
Betrag mit halbjähriger Verspätung kurz vor den Sommerferien bei der Klassenkasse
eingezahlt wurde.
Im Januar 2007 wurde anläßlich der Veranstaltung des Bertini-Preises mitgeteilt,
daß die Schüler für das Klassenspiel mit einem Preisgeld von 1500,-€ gewürdigt
werden sollten.
Meine Rückfrage nach den Sommerferien in der Schul-Buchhaltung und bei Herrn
R. ergab, daß der Betrag noch nicht eingezahlt wurde. Es ist also anzunehmen,
daß sich dieses Geld immer noch auf dem Konto von Herrn K. befindet. Es ist
offenkundig, daß das Finanzgebaren der Schulleitung in diesem Sachbereich
zu rügen ist. In einem Unternehmen der freien Wirtschaft würde solch ein Umgang
mit Geldmittel als "liederlich" oder "unfähig" bewertet werden. Dazu würde
sich der Verdacht eigennütziger Vorteilsnahme bilden.
Anregung: Falls das ausstehende Preis-Geld der Schüler immer noch
nicht eingegangen ist, sollte unverzüglich alles Erforderliche unternommen
werden, um Herrn K. zur Weiterleitung des zurückgehaltenen Betrages an die
Schule zu veranlassen. Ich bitte um Mitteilung der Sachlage. Darüber hinaus
würde ich mich freuen, endlich einmal, nach anderthalb Jahren, eine seriös
abgeschlossene und ungekürzte Abrechnung der Klassenspiel-Verantwortlichen
zu sehen.
Als ich
den Geschäftsführer Herrn F., während der Brundibàr-Planung, zum ersten Mal
zum Finanzierungs-Mechanismus der Klassenspiele befragte, sagte er mir, daß
die Geld-Sammlungen nach einer Aufführung an der Aula-Tür für die Schule seien
und dem Erhalt der Aula zugute kommen würden. Die Einnahmen aus dem Buffet-Verkauf
seien für Klassenkasse und eventuelle Kosten zur Ausstattung der Aufführung
bestimmt.
Als die erste Schluß-Abrechnung deutlich machte, daß sich bei dieser Vorgabe
ein massives Defizit von mehreren 1000 Euro abzeichnete, wurde der Sammlungs-Ertrag
der Aula-Tür - mit der Begründung, es diene dem Schulinteresse - überraschend
den Einnahmen der Klassenkasse zugeschrieben.
Mit dieser
Verfahrensweise wurde offenkundig eine unangemessene, qualitative Abwertung
der früheren Schulaufführungen definiert. Zudem zeigt sich ein leichtfertiger
Umgang mit Schulgeldern. Das willkürliche Geldverteilen empfinde ich als ungerecht
gegenüber den Schülern und Eltern der anderen Klassen.
Vorschlag: Ich rege an, daß finanzielle Rahmenbedingungen für
Klassenspiele für die Zukunft verbindlich bestimmt werden. Hierzu muß
gehören, daß alle Elternhäusern eine differenzierte Einnahmen/Ausgaben-Abrechnung
innerhalb von vier Wochen erhalten. Die Finanzierung eines Klassenspiel
sollte sich im Rahmen kaufmännischer Seriosität bewegen! Es darf nicht
sein, daß der Anschein entsteht, als würden sich Lehrer der Klassengelder
bedienen, um das eigene Girokonto von den Überziehungszinsen zu entlasten,
was letztlich einer mißbräuchlichen Kreditvergabe gleichkäme. (zurück
>)
3.)
Ausfall der Monatsfeier = Mißbrauch der pädagogischen Freiheit zur Unterrichtsgestaltung?
Im Schulblatt 12 / 06.09.2007 wurde mitgeteilt, daß die für den 6.10.07 geplante
Öffentliche Monatsfeier leider ausfallen muss, weil ein nicht unbeträchtlicher
Teil des Kollegiums an besagtem Wochenende in Berlin den Schiller'schen "Wallenstein"-Marathon
miterleben will. Das ist eigenartig, denn für Schüler gilt die Vorgabe der
Schule, daß Veranstaltungen an einem Samstag schulpflichtig sind, welche die
Teilnahme zwingend erfordern! Vermutlich wird es wieder Eiferer geben, welche
es als "menschlich" und "hinnehmbar" tolerieren möchten, wenn die Lehrkräfte
ihr Freizeit-Bedürfnis über ihre Pflicht zur Erfüllung der schulischen Tätigkeit
stellen. Doch vor dem Hintergrund der Vorbildfunktion, welche jede Lehrkraft
als Teil ihrer beruflichen Aufgabe zu erfüllen hat, ist hier ganz klar eine
zu rügende Mißachtung der pädagogischen Zielsetzung zu sehen. Außerdem stellt
sich die Frage, wieweit ein Mißbrauch der pädagogischen Freiheit zur Unterrichtsgestaltung
vorliegt.
Die einst monatlichen Veranstaltungen der Monatsfeier mit einer ursprünglich
konkreten, pädagogischen Zielsetzung sind jetzt zu einer "Einmal-im-Jahr-Feier"
geschrumpft. Sie hat damit nur noch eine Alibi-Funktion, welche es erlaubt,
die Namensführung zu rechtfertigen. Das Sommerfest wurde mit diesem Jahr sogar
total abgeschafft. Die Lehrer haben sich ihre Arbeit, dank dem Monopol auf
Alleinentscheidung, weiter vereinfacht! Auch die vielen kleinen musikalische
Elemente der Akteure, welche Schulfeste und Wintermärkte der früheren Jahrzehnte
belebten, sind verstummt. Es sollte ein Anlaß sein, einiges zu überdenken.
Vorschlag: Zur weiteren Schonung der Lehrer und der Verringerung
ihrer Mühsal rege ich an, Konsequenz zu zeigen und im kommenden Jahr die
verbliebene Monatsfeier, das nur noch nominelle Sommerfest, das nominelle
Erntedank- und Martins-Fest und Fasching, möglicherweise gemeinsam auf
das Datum des Wintermarktes zu legen. (zurück
>)
4.)
Leerzeiten im Stundenplan = Freizeit-Verschwendung im Stundenplan der Schüler.
Als ich den Schul-Vorstand auf der Mitgliederversammlung am 18.06.07 fragte,
ob es nicht günstiger wäre, beabsichtigte Baumaßnahmen einzuschränken und
statt dessen weitere Lehrkräfte einzustellen, verlor Herr M., Klassenlehrer
der heutigen 5a, urplötzlich jegliche Selbstbeherrschung. Er beschimpfte mich
lautstark, weil ich solche Frage stellte - ohne allerdings zu erläutern, was
ihn konkret erboste. Niemand von Lehrerschaft oder Vorstand wendete sich gegen
diese würdelose Auftreten, was auf allgemeine Einvernehmlichkeit schließen
läßt. Meine Frage wurde nicht beantwortet!
Der Stundenplan
für die 10a zeigte nun, daß der zügige Unterricht an vier Tagen durch eine
Leerstunde unterbrochen wird, was die planbare Freizeitgestaltung der Kinder
nachhaltig schmälert. Dazu sind jene Nachmittags-Stunden, welche besonders
gut für schwergeistige Arbeit geeignet sind (kürzlicher Vortrag von Professor
Struck) für geistig belanglose Schulstunden verplant worden. Das ist nicht
effizient!
Anfrage: Ich möchte wissen, wie sich die befürchteten personellen
Defizite in der Lehrer-Struktur zeigen und erbitte die Stundenpläne von allen
Klassen der Schule als Kopie. Da hierbei die Ausfallzeiten durch Krankheit
oder andere Ursachen nicht erfaßt sind, bitte ich um eine entsprechende anonymisierte
Gesamt-Aufstellung in zeitlicher Aufteilung, für das vorangegangene Schuljahr.
(zurück
>)
5.)
Chaotische Handhabung der Elternvertreter-Wahl und Mißachtung des Hamburgischen
Schulgesetzes.
Eltern der 10a-Klasse hatten auf dem letzten Elternabend vor den Sommerferien
überraschend sechs Klassen-Elternvertreter gewählt, welche nach Gutdünken
im Wechsel tätig sein sollten. Auf dem Elternabend am 25.9.07 wies ich darauf
hin, daß das Wahlgeschehen im Widerspruch zum Hamburgischen Schulgesetz steht
und forderte eine Neuwahl. Verbunden hiermit, bat ich Frau T. als Mitglied
des Schulvorstandes und die Waldorflehrerin Frau L., welche im Rahmen des
Lehrerkollegiums eine Position tragender Verantwortung innehat, um eine Stellungnahme.
Überraschend erklärten beide Damen vor der versammelten Elternschaft, die
gesetzlichen Grundlagen nicht zu kennen. Dieses Gesetz bildet die rechtliche
Grundlage für die Existenz unserer Schule und für die Arbeit der Lehrkräfte
und des Schulvorstandes. Unkenntnis ist Unfähigkeit.
Frau L.
hat eine erste Klasse übernommen. Es wäre ihre Lehrer-Pflicht gewesen, die
Eltern der Erstklässler gedanklich in die Aufgaben und dem Zweck der Klassen-Eltervertretung
einzuführen und innerhalb von 4 Wochen eine Elternvertreter-Wahl durchzuführen.
Mangels erforderlicher Sach-Kenntnis kann Frau L. diese berufliche Aufgabenstellung
also gar nicht erfüllen. Schon im letzten Jahr hatte ich moniert, daß die
Elternvertreter-Wahl der ersten Klassen an dieser Schule nicht in den vorgegebenen
vier Wochen stattfanden. Meine Rüge hat offenbar zu keiner Verbesserung der
gesetzwidrigen Zustände geführt.
Mit dem nachweislichen Fehlen von elementaren Grundwissens bei Lehrern ist
auch bewiesen, daß der großmundige Versuch des Lehrers Herrn L., den Eltern
auf der Mitgliederversammlung am 18.06.2007 weismachen zu wollen, daß die
Lehrerkonferenz als ein beständig aktualisierender Lehrgang verstanden werden
müsse, nur ein unredlicher Bluff war.
Herr L. ist auch Mitglied des Vertrauenskreises für jene Eltern, welche vertrauensvolle
Hilfe bei einem Konflikt mit Schule oder Lehrer suchen! Liegt hier mit seiner
Person möglicherweise eine Fehlplazierung vor?
Es ist
unverkennbar, daß die Eltern auf gesetzwidrige Weise, von Anbeginn in einer
künstlichen Unmündigkeit gehalten werden. Das ist eltern- und menschenfeindlich.
Die öffentlich geäußerte Verweigerung von Elternvertretern - unliebsame kritische
Informationen aus der Eltern/Lehrer-Konferenz an die Elternschaft weiterzugeben
- zeigt hierzu, daß die Strategie, wesentliches Kern-Wissen vor den Eltern
zu verbergen, jene Untertanen-Mechanismen produziert, welche nur dem Überlegenheits-anspruch
von Lehrkräften, aber nicht dem Wohl der Kinder, dienlich sein können.
Frage: Was will der Schulvorstand und die Lehrerkonferenz konkret
in dieser Sache unternehmen?
(zurück
>)
6.)
Rassismus und Namens-Änderung der Rudolf-Schule-Schule Hamburg-Wandsbek.
Ein Artikel im Spiegel-Magazin Nr. 36 / 3.9.07 informierte darüber, daß das
Bundesfamilienministerium bei der Bundesprüfstelle den Antrag gestellt hat,
zwei Rudolf-Steiner-Bücher auf die Liste der jugendgefährdenden Medien zu
setzen. Die Bücher seien "geeignet, Kinder und Jugendliche sozialethisch zu
desorientieren", da sie "Rassen diskriminierende Aussagen" enthielten.
Das Bundesfamilienministerium macht weiterhin klar, das es sich bei diesen
Aussagen von Steiner "keinesfalls um Zufallsprodukte oder durch den Zeitgeist
bedingte rassistische Stereotype handelt, sondern diese als "Ausprägung einer
spezifisch Steinerschen esoterischen Rassenkunde" zu sehen sind.
Rudolf Steiner ist folglich offiziell von einem bundesdeutschen Ministerium
als Rassist definiert worden!
Die Bundesprüfstelle
hat nur deswegen von einer Indizierung abgesehen, weil der Verlag in der Sitzung
zugesichert hat, jetzige Bücher durch eine kritisch kommentierte Neuauflage
zu ersetzen!
Nachzulesen unter www.bundespruefstelle.de.
Als Folge dieser Sachlage ist es inzwischen zu Strafanzeigen wegen Volksverhetzung
gekommen.
Als ich
die Schule im letzten Jahr zur TV-Sendung "Frontal" am 18.04.2006, von Dr.
R.Fromm, zum rassistischen Realismus in Rudolf-Steiner-Schulen ansprach, wurde
die Thematik mit einer verharmlosenden Bemerkung im Schulblatt beiseite geschoben.
Ein Infoblatt dieser Tage zu den Büchern von Hans-Jürgen Bader/Lorenzo Ravagli
und deren Versuche, die Rassenvorwürfe gegen Steiner richtig zu stellen, zeigt
das Dilemma der Uneinsichtigen. Die beiden Autoren kontern mit subjektiven
Meinungsäußerungen und Interpretationen statt mit korrekten Fakten. Sie unterstellen
den Kritikern "oberflächliche Rezeption eines Exkurses"(= oberflächliche Wahrnehmung
einer Erörterung). Zusätzlich wird behauptet, daß die Mitschrift der Steiner-Vorträge
mangelhaft gewesen sei und "deren Authentizität daher zweifelhaft ist".
Es ist ein übliches rhetorisches Mittel, im Widerspruch stehende, störende
Textaussagen einfach zu diskreditieren, oder die Richtigkeit zu bestreiten.
Dennoch bleibt es nur ein durchsichtiger Versuch, sich dem Eingeständnis zu
entziehen, daß die Rassismus-Einschätzung sehr wohl berechtigt ist. Die naheliegende
Form der seriösen glaubwürdigen Gegendarstellung, eine persönliche korrigierende
Aussage von Rudolf Steiner, fehlt nämlich!
Der Artikel
des Spiegel-Magazins verweist weiterhin mit dem Steiner-Satz: "schon der Einwand:
ich kann auch irren, ist störender Unglaube." (Theosophie GA 9, 1978, S.186),
auf ein Grundprinzip von Rudolf Steiner, nämlich dessen Anspruch auf allumfassende,
exklusiv nur ihm verfügbare Einsichtsfähigkeit und Wissen.
Antroposophie als eine der tragenden Stützen der Waldorf-Pädagogik, wie auch
die Ausbildung der Waldorflehrer setzen eine bedingungslose Akzeptanz dieser
Geisteshaltung von Rudolf Steiner voraus.
Angehende Waldorflehrer müssen an der anthroposophischen freien Hochschule
in Stuttgart, laut "Studienbegleiter", zum Buch "Theosophie" eine"geistige
Schulung" durchlaufen, bei der" Inhalte nicht kommentiert oder interpretiert"
werden (Spiegel Nr.36 / 3.9.07). Der geistige Alleinvertretungs-Anspruch
von solcher Qualität ist von radikalen Sektenführern und totalitär ausgerichteten
Despoten gut bekannt. Allerdings sollte diese Geisteshaltung durch das Hitler-Unwesen
im gesunden Volksdenken ausgemerzt sein. Im Zeitalter der Globalisierung solche
Sichtweisen als Denkvorgaben ausgerechnet bei Rudolf Steiner vorzufinden zu
müssen, empfinde ich als grenzenlos enttäuschend und gefährlich für die Geistesbildung
unserer Kinder.
Da sich
die Waldorf-Lehrer den Eltern gegenüber, bereits in den Einführungsgesprächen
vor der Neueinschulung der Kinder, als überlegene Hüter und Kenner der Rudolf-Steiner-Prinzipien
präsentieren, muß davon ausgegangen werden, daß den Lehrern diese Denkweise
bestens bekannt ist. Hier geschieht mit der Vorspiegelung weltoffener Zugewandtheit
gegenüber anderen Menschen, eine bewußte Täuschung der Eltern über die wahren
Hintergründe des Schulunterrichts.
Eine Waldorfschule ist nicht nur Lernstätte mit staatlichem und somit öffentlichen
Erziehungsauftrag, sondern - nüchtern betrachtet - auch ein privates Wirtschafts-Unternehmen,
welches die Wissensvermittlung als Produkt verkauft. Sie unterliegt somit
dem kaufmännischen Grundsatz von Treu und Glauben. Die vorliegende Realität,
mit der begleitenden, undifferenzierten Verherrlichung der Rudolf-Steiner-Gedanken,
gibt Anlaß zur Einschätzung, daß die Waldorflehrer sich wissentlich, Jahr
für Jahr, gegenüber den Eltern auf unredliche Weise verhalten.
Änderungs-Vorschlag:
Ein Namensgeber für eine Schule muß den Schülern als Symbol und Vorbild für
zeitgemäße ethische und moralische Werte dienen. Das ist mit dem Namen des
Rudolf-Steiner nicht mehr gegeben. Ich rege somit an, den Namen Rudolf-Steiner
umgehend aus der Namen der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek zu entfernen
und weiterhin eine entsprechende Umbenennung des gleichnamigen Schulvereins
vorzunehmen!
(zurück >)
7.)
Mitteilung
Ich habe wahrgenommen, daß die Mobbing-Attacken des Lehrkörpers gegen ein
bestimmtes Elternhaus unserer Schule ungerührt weitergehen. Hieraus entnehme
ich, daß die Schule ihre Absichtserklärung bei der Beratungsstelle Gewaltprävention,
daß - durch Lehrkräfte entstandene Mängel in der schulischen Sozialstruktur
- korrigierend entgegengewirkt werden soll, sowie ihre Verpflichtungserklärung
gegenüber der Schulaufsicht, nicht einhalten will. Das verstehe ich als Wortbruch.
Ihrer
Antwort zu meinen Fragen und Vorschlägen sehe ich mit Interesse entgegen.
Mit freundlichem Gruß
gez. M. Hell
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12.11.2007,
Informelles
Schreiben an Elternvertreter und Eltern
Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek
Liebe
Eltern,
als Antwort auf meine Fragen vom 20.10.07 an den Vorstand und an die Lehrerkonferenz
unserer Schule, erhielt ich eine Zuschrift durch die Rechtsanwältin Frau
Dr. Ursula Prall. Der Inhalt wird nachfolgend wiedergegeben. Ich halte
die Geisteshaltung und soziale Gesinnung welche sich mit dem Schreiben
zeigt, für sehr bedenklich. Erneut zeigt sich die Notwendigkeit zu Änderung
bestehender Verhältnisse. Das Schreiben der Anwältin, meine Entgegnung
an Vorstand und die Lehrerkonferenz sind im Anschluß beigefügt.
Bitte geben Sie den Inhalt dieses Briefes zum konstruktiven Austausch
an Ihre Klassen-Gemeinschaft, wie auch an außenstehende Freunde und Kritiker
der Waldorf-Pädagogik im öffentlichen Raum, um kreative Denkansätze auf
möglichst breitgefächerter Ebene zu ermöglichen. Abschließend rege ich
an, alle Punkte meines Schreibens vom 20.10.2007 zum Gegenstand der Erörterung
auf den Eltern/Lehrer-Konferenzen zu machen.
Mit freundlichem Gruß
gez. M. Hell (zurück
>)
____________________________________________________________________
Anschreiben
von Rechtsanwältin Frau Dr. Ursula Prall an M.Hell
Hamburg, den 8. November 2007
Ihr
Schreiben an den Vorstand des Rudolf Steiner Schulvereins
Hamburg-Wandsbek e.V. sowie andere vom 20. Oktober 2007
Sehr
geehrter Herr Hell,
unter Versicherung ordnungsgemäßer anwaltlicher Bevollmächtigung zeige ich
an, dass ich vom Rudolf Steiner Schulverein Hamburg-Wandsbek e.V., vertreten
durch seinen Vorstand, beauftragt bin, auf Ihr Schreiben vom 20. Oktober d.J.
zu antworten.
Arbeitsrechtliche
Reaktionen gegen Herrn S. sind Teil der Personalakte und als solche vertraulich
zu behandeln.
Wie Sie selbst schreiben, nehmen Lehrkräfte der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek
an Fortbildungsmaßnahmen der Beratungsstelle Gewaltprävention teil. Ich weise
für meine Mandantschaft in diesem Zusammenhang auch mit Nachdruck zurück,
dass es eine "fehlorientierte, schulweit vorherrschende Geisteshaltung" gebe,
die Gewalt toleriere und die durch "suggestive Kommunikationstricks" und eine
"Rhetorik der Manipulation" eine "Zustimmung, Akzeptanz und den Anschein von
Legalität" vermittelnde Billigung von Gewalt zeige bzw. hervorrufe. Eine Antwort
auf Ihre diesbezügliche Frage erübrigt sich daher.
Sie
unterstellen eine Veruntreuung von Geldern durch Herrn K.. Ich fordere
Sie auf, derartige Behauptung zukünftig zu unterlassen. Sie sind gänzlich
haltlos.
Die Behauptung, die Personaldecke des Lehrerkollegiums sei unzureichend, ist
aus der Luft gegriffen und wird mit aller Entschiedenheit zurückgewiesen.
Schließlich
fordere ich Sie auf, beleidigende Bemerkungen gegen das Kollegium der Rudolf-Steiner-Schule
Hamburg-Wandsbek, wie Sie sich insbesondere unter der Ziff. 5.)
( > Siehe Brief 20.10.07) Ihres genannten
Schreibens finden, zukünftig zu unterlassen. Zahllose weitere Beispiele
enthalten andere Schreiben, die Sie in der Vergangenheit an einen unbestimmten
Personenkreis geschickt haben. Ich bin bereits jetzt beauftragt, im Falle
der Zuwiderhandlung rechtliche Schritte zu prüfen.
Es steht Ihnen frei, auf einer Mitgliederversammlung des Schulvereins eine
Änderung des Namens anzuregen. Auf § 5 Abs. 6 der Satzung des Schulvereins
weise ich insoweit hin.
Im Übrigen bitte ich darum, Korrespondenz in dieser Angelegenheit über mich
zu führen.
Mit
freundlichem Gruß
Dr. Ursula Prall (Rechtsanwältin) (zurück
>) ____________________________________________________________________
Entgegnung
von M.Hell
Hamburg den 11.11.2007
An
den Vorstand
der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek
Rahlstedter Weg 60, 22159 Hamburg
Sehr
geehrte Damen und Herren,
das Schreiben vom 8.11.07, welches Sie von der Rechtsanwältin Frau Dr.
Ursula Prall haben aufsetzen lassen, verstehe ich als Versuch zur Einschüchterung
für den Zweck, einer Beantwortung meiner Fragen vom 20.10.07 aus dem Wege
zu gehen. Dieses, sowie Ungenauigkeiten und Unrichtigkeiten erhöhen meine
Sorge um das vorherrschende Rechts-Verständnis zu gesetzwidriger Gewalt
von Lehrkräften gegen Kinder; der Verantwortlichkeit mit anvertrauten
Geldern, sowie der Pflicht zur positiven Pflege des sozialen Klimas.
Die Verweigerung von Antworten zu Sachfragen verstehe ich als Beleg dafür,
daß das vielfach propagierte Bestreben zur sogenannten "dialogischen Kommunikation
nach K.M.Dietz", in dieser Waldorf-Gemeinschaft als reine Schönrednerei
gewertet werden muß. (zurück
>)
1.)
Zu Ihrer Entgegnung zum Punkt 1.) meines Schreibens vom 20.Oktober 2007
Was die Vorhaltungen gegen den Waldorflehrer Herrn S., zur Mißhandlung
eines Kindes mit Verletzungsfolge, betrifft, ist auf Folgendes hinzuweisen.
Das Ereignis geschah vor den Augen der Kindergemeinschaft. Naturgemäß
wirken ungewöhnliche Geschehnisse durch die klassenübergreifende Kommunikation
der Schüler bis außerhalb der Grenzen der Schule. Schon allein das macht
jedes außerordentliche Verhalten eines Lehrer zu einer öffentlichen Angelegenheit,
welches letztlich auch mein Kind und mich betrifft. Die Schule hat folglich
öffentlich mitzuteilen, wie sie in solcher Sache mit der Lehrkraft verfährt,
was Sie unternimmt, um die pädagogische Kompetenz zu verbessern und mit
welchen Mitteln die seelischen Schäden der Kinder aufgearbeitet werden
sollen. Den Versuch, sich hinter dem Arbeitsrecht und einem scheinbaren
"Mißverstehen" zu verstecken empfinde ich als kläglich.
( > Siehe Brief 04.12.07)
Ich bestehe auf eine sachlich korrekte Antwort meiner Frage!
2.)
Ihr ausweichender Hinweis darauf, daß ich auf Fortbildungsmaßnahmen des
Landesinstituts für Lehrerbildung (LI) hingewiesen habe, ist nicht ausreichend.
Ich hatte lediglich Fremdangaben zitiert. Von Ihnen, dem Vorstand, möchte
ich konkrete Einzelheiten erfahren.
Ich bestehe auf eine sachlich korrekte Antwort meiner Frage! (zurück
>)
3.)
Ihre Zurückweisung meiner Einschätzung von einer fehlorientierten, schulweit
vorherrschenden Geisteshaltung nehme ich zur Kenntnis. Wobei sich natürlich
die Frage stellt, wie dies u.a. mit den jahrelangen Vorhaltungen zur gesetzwidrigen
Gewaltbereitschaft von Lehrern, der formalen Feststellung im offiziellen Schulblatt
und den aktuellen Gewalthandlungen dieses Jahres in Einklang zu bringen ist.
Unverändert bleibt meine Frage:
Was will die Lehrerschaft unternehmen, um die seelischen Verletzungen bei
den vielen Kindern, welche die Lehrer-Mißhandlungen und somit das absolute
Versagen der wertbildenden und schultragenden Autoritäts-Personen miterleben
mußten, aufzuarbeiten?
Ich bestehe auf eine sachlich korrekte Antwort! (zurück
>)
4.)
Zu Ihrer Entgegnung zum Punkt 2.) meines Schreibens vom 20.Oktober 2007
Sie behaupten in Ihrem Schreiben als feststehende Tatsache, ich hätte dem
Waldorflehrer - und ehemaligen Klassenlehrer meines Kindes bis zum achten
Schuljahr bis 2005 - Herrn K. Veruntreuung unterstellt. Das ist nicht richtig
und ich werte es meinerseits als Versuch, mich zu verleumden! Ich habe lediglich
aus Sorge um das Ansehen der Schule darauf verwiesen, daß sich der Verdacht
eigennütziger Vorteilsnahme bilden könnte. Da bisher kein Wort zu dem - jetzt,
seit bald einem Jahr - ausstehenden Betrag von 1500,- Euro geäußert wurde,
muß ich davon ausgehen, daß der Betrag immer noch nicht auf einem Schulkonto
eingegangen ist.
Ich bitte also weiterhin um Mitteilung zur Sachlage und um eine
seriös abgeschlossene Abrechnung der Klassenspiel-Verantwortlichen, sowie
um Ihre Stellungnahme zu meinem Vorschlag, die finanziellen Rahmenbedingungen
für Klassenspiele für die Zukunft verbindlich zu bestimmen. Dazu möchte
ich jetzt auch erfahren, wann und von wem der ausstehende Betrag über
1500,-Euro laut Bankbeleg beglichen wurde, sobald dies geschehen ist.
(zurück
>)
5.)
Zum Punkt 3.) meines Schreibens vom 20.Oktober 2007
Meine Bedenken zur Möglichkeit eines Mißbrauchs der pädagogischen Freiheit
der Lehrerschaft zur Unterrichtsgestaltung, wegen des Schulausfall auf
Grund privater Interessen der Lehrer, wurden wortlos übergangen. (zurück
>)
6.)
Zu Ihrer Entgegnung zum Punkt 4.) meines Schreibens vom 20.Oktober 2007
Sie äußern in Ihrem Schreiben als feststehende Tatsache, ich hätte in meinem
Brief behauptet, die Personaldecke des Lehrerkollegiums sei unzureichend.
Das entspricht nicht der Wahrheit. Richtig ist: Ich habe mich lediglich zu
objektiv gegebenen Tatsachen geäußert und Fragen gestellt.
Gemäß meiner Anfrage, bestehe ich weiterhin auf die Überlassung aller
Stundenpläne, um mir ein eigenes Bild von den Verhältnissen machen zu
können. (zurück
>)
7.)
Zu Ihrer Entgegnung zum Punkt 5.) meines Schreibens vom 20.Oktober 2007
Sie unterstellen mir beleidigende Bemerkungen gegen das Kollegium der
Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek, mit Verweis auf Ziff. 5.) meines
Schreibens und fordern Unterlassung. Allerdings haben Sie es vermieden,
mir konkret zu benennen, auf welche Wortfolge Sie Ihre Behauptung stützen.
Soll ich Ratespiele betreiben? Ist dies ein Versuch, mich zu diskreditieren?
Mit nebulösen Anschuldigungen kann ich nichts anfangen. Ich bestehe auf
eine sachlich korrekte Antwort meiner Frage! (zurück
>)
8.)
Zum Punkt 6.) meines Schreibens vom 20.Oktober 2007
Daß Sie als Schulvorstand eine Äußerung zu dem Thema "Rudolf-Steiner-Rassismus
erfordert Namens-Änderung der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek"verweigern,
nehme ich zur Kenntnis. (zurück
>)
9.)
Zum Punkt 7.) meines Schreibens vom 20.Oktober 2007
Ihr Stillschweigen zu meiner Vorhaltung, daß Mobbing-Attacken durch Lehrer
gegen ein bestimmtes Elternhaus unserer Schule ungerührt weiter gehen,
habe ich ebenfalls zur Kenntnis genommen.
(zurück >)
10.)
Feststellung
In der Tatsache, daß Sie als Vorstand der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek,
die Korrespondenz mit mir - laut Schreiben, letzter Satz - künftig nur noch
über eine Rechtsanwältin führen wollen, sehe ich eine leichtfertige Verschwendung
von Schulgeldern!
Frage: Was kostet dieses Verfahren im Umgang mit mir?
Welchen Betrag gibt die Schule jährlich für juristische Zwecke aus?
Hierzu hätte ich gerne die Zahlen der letzten fünf Jahre von Ihnen benannt!
(zurück
>)
11.)
Sonderstellung von Herrn Farr
Verschiedentlich war Herr Farr als Geschäftsführer der Rudolf-Steiner-Schule
Hamburg-Wandsbek in den Medien präsent. Im Internet wird Herr Farr dazu als
Mitglied des Sprecherkreises der "Landesarbeitsgemeinschaft der Rudolf-Steiner-Schulen
in Hamburg" benannt. Durch sein komplexes Aufgabenfeld ist Herr Farr mit seiner
Person und seinem Handeln nicht nur ein Repräsentant der Rudolf-Steiner-Schule
Hamburg-Wandsbek, sondern auch für die Gesamtheit der Waldorf-Gemeinschaft.
Ich gehe folglich davon aus, daß Herr Farr mit seinem Wirken die bundesweit
vorherrschende Geisteshaltung - insbesondere zur Respektierung des Rechts
auf seelische und körperliche Unverletzlichkeit der Kinder - widerspiegelt.
Ich
möchte die Anerkennung des Engagements, die Waldorf-Pädagogik mittels Bauwerke,
Konzerte, Kunst und Theater-Aufführungen zu präsentieren, nicht schmälern
- dennoch ordne ich der Pflege und dem Schutz der seelischen Gesundheit von
Kindern einen deutlich höheren Stellenwert zu. Seit zweieinhalb Jahren weise
ich nun auf konkrete Geschehnisse hin, welche sich nur als gesetzwidrige Gewalt
definieren lassen. Selbst durch die Staatsanwaltschaft wurde gesetzwidrige
Lehrer-Gewalt deutlich gemacht. Seit zweieinhalb Jahren rege ich an, für Lehrer
zusätzliche Bildungsmöglichkeiten einzurichten, damit diese den mentalen und
pädagogischen Anforderungen besser begegnen können. Dazu forderte ich Konzepte
zur Wiedergutmachung, um den seelischen Schäden bei pädagogischem Versagen
von Lehrern, entgegenwirken zu können.
Ihre
Reaktion bestand bisher im beharrlichen Schweigen in der Sache. Mir erscheint
dies als herzlose Mißachtung der Kinder-Rechte. Ich meine, hier wird dem Guten
der Waldorf-Pädagogik geschadet.
Ich bitte um Ihre Stellungnahme zu dieser Einschätzung.
Ich
weise darauf hin, daß meine begründeten Ausführungen nicht das private
Leben von Personen betreffen, sondern ausschließlich den Bereich der beruflichen
Befähigung und Betätigung der Lehrer und gegebenenfalls die Aufarbeitung
der Folgen durch mangelnde Fachkompetenz zum Thema haben. Der Ärger von
Lehrern darüber, daß jemand kritischen Zweifel an beruflichen Qualifikationen
von Vertretern der Lehrer-Zunft äußert, mag "menschlich" sein. Es rechtfertigt
aber nicht, diesen Sachstand mit dem Begriff "Beleidigend" zu verfälschen.
Ich erwarte sachbezogene Antworten bis zum 19.11.07 und verbleibe mit
freundlichem Gruß
gez. M. Hell (zurück
>) ____________________________________________________________________
Entgegnung
von M.Hell
Hamburg den 11.11.2007
An
an die Lehrerkonferenz
der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek
Rahlstedter Weg 60, 22159 Hamburg
Sehr
geehrte Damen und Herren,
in meinem Schreiben an den Vorstand und an Sie, die Lehrerkonferenz vom 20.10.2007,
habe ich Fragen gestellt und Vorschläge unterbreitet. Laut Satzung, wie auch
nach der Definition des Vorstandes in seinem Schreiben vom 25.08.2005 an mich,
ist es die Aufgabe der Lehrerkonferenz, sich zu pädagogischen Sachfragen zu
äußern. Damit, daß der Schulvorstand eine Rechtsanwältin eingeschaltet hat,
um die Korrespondenz im Rahmen seines Sachbereiches mit mir zu führen, sind
Sie nicht von der Beantwortung meines Schreibens befreit.
Ich
erwarte Ihre Antwort bis zum 19.11.07 und verbleibe mit freundlichem Gruß
gez. M.Hell
ANLAGE:
Mein Schreiben vom 20.10.200
>>
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Dokumenten-Sammlung
Bedenkliches
zur Waldorf-Schule
Seite
1.1 / Lehrer-Administration und Schulvorstand gegen Elternhaus
Schriftverkehr
2005
Seite
1.2 / Lehrer-Administration und Schulvorstand gegen Elternhaus
Schriftverkehr
2007
Seite
1.3 / Lehrer-Administration und Schulvorstand gegen Elternhaus
Schriftverkehr
2008
Seite
2.1 / Eltern/Lehrer-Konferenz
Öffentliche Texte 2005, Reaktionen von Schulleitung und Lehrerschaft.
(Eltern/Lehrer-Konferenz ist das einzige klassenübergreifende Eltern-Forum.)
Seite
3.1 / An Elternschaft
Schriftverkehr 2007
Seite
3.2 / An Elternschaft
Schriftverkehr 2008
mit SEKTEN-THEMATIK
Seite
4.1 / Schulbehörde Hamburg
Schriftwechsel 2007
Seite
4.2 / Schulbehörde Hamburg
Schriftwechsel 2008
Seite
5.1 / Senat + Parteien Hamburg
Schriftwechsel 2008
Seite
6.1 / Staatsanwaltschaft Hamburg
Schriftwechsel 2007 + 2008
Seite
7.1 / Gremien auf Bundesebene
Schriftwechsel 2008
Seite
8.1 / Kinderschutzbund
Schriftwechsel 2007
Seite 9.1 / Gegen-Stimmen
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Eltern-Dokumentationen
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1.) Waldorf-
+ andere Privat-Schulen
2.) Staatliche
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