Dokumentation
meiner Schriftwechsel im Rahmen der:
Waldorfschule Farmsen = Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek e.V
Rahlstedter Weg 60, 22159 Hamburg, Tel. 040-64 58 95-0
Kontroll-Möglichkeit: Die Zugehörigkeit zum Verbund
der Elternselbsthilfe wird durch die Angabe dieser Web-Adresse auf der
Homepage "Eltern
contra Schulunrecht" in der Rubrik "Schul-Unrecht"
bestätigt.
Einleitung:
Diese Internetseite richtet sich mit ihrer Dokumentation vorrangig an alle
Mitmenschen, welche im gesamtdeutschen Raum der Rudolf-Steiner-Werte und der
Waldorf-Pädagogik eingebunden sind. Die Wiedergabe der kompletten Schriftwechsel
soll objektive Transparenz ermöglichen, um Fehl-Interpretationen entgegen
zu wirken.
Anlaß für diese Handlungsweise ist unter anderem:
1.) der fragwürdige Umgang mit gesetzwidriger Gewalttätigkeit durch Waldorf-Lehrer
in der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek und die hieraus entstandenen
schriftlichen Äußerungen.
2.) die im Schulbereich fortwährend von mir erlebte Be- und Verhinderungs-Praxis
bei der Weiterleitung kritischer Informationen an die Gesamtheit der Elternhäuser.
3.) die Sorge, daß durch verfälschende Verkürzung oder Unterbindung
der Sachinformationen und der hieraus resultierenden Unkenntnis Vorurteile
zustandekommen oder andere Manipulationen der Eltern möglich werden.
4.) der Zweifel, ob die reale Waldorf-Schulpraxis noch im Einklang mit den
öffentlich vorgetragenen Absichtserklärungen und Idealen der Waldorf-Pädagogik
steht.
5.) die Bedenken zu Eigenheiten im Waldorf-Geschehen, welche als Abgleiten
in das Sektenwesen verstanden werden können.
Schlußfolgerung:
Die Soziale Mitverantwortung eines jeden Bürgers für das Wohl und
die Respektierung der Rechte der Kinder, verlangt eine gewissenhafte Prüfung
der Verhältnisse in den Waldorf-Schulen, ohne Schönfärberei
oder Rücksichtnahme auf etwaiges gesellschaftliches Ansehen von Verantwortlichen.
Um
die dokumentierten Inhalte richtig einschätzen zu können sollten folgende
Fakten bekannt sein:
Die Waldorf-Schule ist formell als Verein organisiert. Das macht sie zur Privatschule.
Die Satzung bestimmt, daß allein nur die Lehrer als "Lehrerkonferenz"
für Entscheidungen von sogenannten pädagogischen Fragen der Schule zuständig
sind. Ob eine Angelegenheit als "pädagogische Frage" gilt, definieren die
Lehrer selbst nach eigenem Ermessen und dem entsprechend verhalten sie sich.
Eltern können den Lehrern nur Vorschläge unterbreiten. Die "Lehrerkonferenz"
ist hiernach sogar berechtigt, dem Vorstand Anweisungen zu erteilen. Bei Unrichtigkeiten
werden allerdings nicht die Lehrer, sondern die Vorstands-Mitglieder rechtlich
zur Verantwortung gezogen.
Es gibt keine maßgebende Kontroll-Instanz für die Lehrer. Selbst
die Mitglieder-Versammlung des schultragenden Vereins besitzt keine Möglichkeit
zur Einwirkung gegenüber den Lehrern. Die übliche vereinstypische
Mitbestimmung in allen Leistungs-Bereichen ist hier ausgeschaltet.
Als Folge eines verlorenen Rechtsstreites der Schule gegen ein Elternhaus
enthält der Schulvertrag nun seit 2006 auch noch eine neue, äußerst
fragwürdige Kündigungs-Klausel. Diese bestimmt, daß die einseitige,
subjektive Feststellung durch Lehrer, daß ein "zerrüttetes Vertrauensverhältnis"
gegeben sei, ein ausreichender Grund für eine kurzfristige Kündigungen ist.
Zusammen mit der Tatsache, daß Lehrer über die alleinige Bewertungs-Gewalt
verfügen, was ihnen quasi eine monopolistische Stellung verleit, entsteht
für Eltern ein knebelndes Abhängigkeitsverhältnis. Kritische
Überlegungen, konträr zu den Ansichten von Waldorf-Lehrer sind mit
hohen Risiken belastet.
Die Abhängigkeit
der Eltern vom Wohlwollen der Lehrer ist bedrückend. Es sind viele Elemente
zu finden, welche ein totalitäres Handeln und eine absolutistische selbstgefällige
Geisteshaltung ermöglichen. Dazu kann dies das Selbstverständnis der
Lehrer zu dem Glauben an die eigene Unfehlbarkeit, sowie gefährliche
Defizite im Rechtsverständnis von Lehrern fördern, wie aus der kompletten
Dokumentierung zu ersehen ist.
Zum
Inhalt
Die Dokumentation beginnt mit dem Schriftwechsel in 2005 mit dem elterlichen
Versuch, Fakten von Vorgängen an der Rudolf-Steiner-Schule faßbar
zu machen und die Beantwortung von Fragen zu erreichen. Auffällig war
die Reaktion der Schule. Sie unternahm alles Erdenkliche um eine verbindliche
schriftliche Aussage zu vermeiden.
Die
Dokumentation 2007 ist äußerst dramatisch, weil sie Gewalthandlungen
von Lehrern gegen Schulkinder und die hierauf erfolgten Strafanzeigen
betrifft. Außerdem zeigt die
Rudolf-Steiner-Schule ein wahres Fragment ihrer Geisteshaltung mit dem
Bestreben, die Beantwortung von störenden, aber berechtigten Sachfragen,
mit anwaltlicher Einschüchterung zu umgehen.
Schulbehörde
und Staatsanwaltschaft machen deutlich, daß Sie die seelische
Mißhandlung von Kindern nicht im Sinne der gesetzlicher Vorgaben
bekämpfen wollen. (S.4.2, S.7.1)
Die Parteien hüllen sich weitgehend in Schweigen (S.5.1)
Sekten-Charakteristik
im Gefüge der Rudolf-Steiner-Schule wird augenfälliger.(S. 3.2)
Zur
Dokumentation der Schriftwechsel mit:
Deutscher Kinderschutzbund, Landesverband Hamburg,
Fruchtallee 15, 20259 Hamburg, Tel. 040-432 92 70
Der Kinderschutzbund wirbt mit: "Deutscher Kinderschutzbund, die Lobby
für Kinder". Doch Gewalttätigkeiten und andere Unrechts-Handlungen durch Lehrer
weckten kein Interesse bei den Verantwortlichen für ein Engagement zum Schutz
und für die Rechte der Kinder.
Zeigt sich hier eine Scheu vor Konflikten mit der Lehrer-Zunft? Ist die Kinderschutz-Organisation
eine Farce?
Liegt der Zweck nur in formaler Katalogisierung von Gewalthandlungen? Was
leistet der Kinderschutzbund konkret für Kinder in direkter Gefahr? Der
Briefwechsel ist beunruhigend.
Betrifft:
Persönlichkeitsrechte der Lehrkräfte
Wegen bestehender Unklarheiten, wieweit den Lehrkräften ein Schutz
der Privatsphäre bei der Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit
am Arbeitsplatz - selbst bei gesetzwidriger Gewalthandlung gegen Kinder
- zusteht, wurden die Namen vorläufig auf den ersten Buchstaben des
Namens gekürzt. Das Bestreben, Lehrkräfte als Teil der Öffentlichkeit
mit voller Namensnennung, öffentlich in die Verantwortung für
ihr berufliches Handeln zu nehmen, wird fortgesetzt.
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