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Kommunikation mit Schulvorstand und Lehrer-Administration zur
Thematik "Mißhandlungen von Kindern durch Waldorf-Lehrer und
pädagogogische Defizite". Zeit: 2007
INHALT
23.02.2007,
Hell-Brief an Vorstand und Lehrerkonferenz der Waldorfschule
Farmsen
26.02.2007, Antwort von der Rudolf-Steiner-Schule
Hamburg-Wandsbek = Waldorfschule Farmsen
01.03.2007, Entgegnung an Vorstand und Lehrerkonferenz
der Rudolf-Steiner-Schule
26.04.2007, Brief an Vorstand und Lehrerkonferenz
der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek
02.05.2007, Antwort der der Rudolf-Steiner-Schule
Hamburg-Wandsbek
15.05.2007, Entgegnung an administrative
Gremien der Rudolf-Steiner-Schule HH-Wandsbek
. . . . . . . . . mit Ereignis 1.Dezember 2006
. . . . . . . . . mit Ereignis 19. April 2007
. . . . . . . . . mit Erläuterung zur Realität der
Spaßkampf-Kultur
. . . . . . . . . mit Bewertung-Monopol der Lehrer
und die Doppelmoral
. . . . . . . . . mit Reaktion der Schule
Der hier folgende Schriftwechsel wird zum Schutz
eines Kindes erst später veröffentlicht.
11.06.2007,
Hell-Brief an Vertreter der Rudolf-Steiner-Schule
. . .l . . . . . . ANLAGE zum Schreiben
vom 11.06.2007
13.06.2007, Schreiben von Vertreter der Rudolf-Steiner-Schule
18.06.2007, Hell-Brief an an Vertreter der
Rudolf-Steiner-Schule
18.06.2007, Schreiben vom Schulvorstand
21.06.2007, Hell-Brief an Vertreter der Rudolf-Steiner-Schule
25.06.2007, Schreiben von Vertreter der Rudolf-Steiner-Schule
25.06.2007, Hell-Brief an den Vorstand,
Herrn Farr, Herrn V. Frau H.
20.10.2007, Hell-Brief an Vorstand und Lehrerkonferenz
. . . . . . . . . mit:
.
. . . . . . . . 1.) Gewalttätigkeiten von Lehrern gegen
Schüler an der Waldorf-Schule
. . . . . . . . . 2.) Finanzgebaren, Ungereimtheiten
bei der Abrechnung von Klassenspielen
. . . . . . . . . 3.) Mißbrauch der pädagogischen Freiheit
zur Unterrichtsgestaltung?
. . . . . . . . . 4.) Leerzeiten im Stundenplan = Freizeit-Verschwendung
. . . . . . . . . 5.) Mißachtung des Hamburgischen Schulgesetzes
. . . . . . . . . 6.) Rassismus und Namens-Änderung der
Rudolf-Schule-Schule
. . . . . . . . . 7.) Mobbing-Attacken
08.11.2007, Schreiben und Drohungen von RA
Frau Dr. Ursula Prall
11.11.2007, Hell-Brief an Rudolf-Steiner-Schule
11.11.2007, Hell-Brief an die Lehrerkonferenz
der Rudolf-Steiner-Schule
04.12.2007, Schreiben und Drohungen von RA
Frau Dr. Ursula Prall
____________________________________________________________________
23.02.2007, Schreiben an Vorstand und Lehrerkonferenz
der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek
An
den Vorstand und an die Lehrerkonferenz der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider mußte ich erfahren, daß nach der Monatsfeier, am Donnerstag den 15.Februar
2007, in der Aula der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek in Anwesenheit
mehrerer 100 Schüler und vieler Lehrer von Herrn G., einem Lehrer und Mitarbeiter
der Schule, ein Schüler der sechsten Klasse so heftig ins Gesicht geschlagen
wurde, daß dieser zu Boden stürzte. Es gab keine Bedrohung durch das Kind,
welche die Gewaltanwendung des körperlich weit überlegenen Mannes als Notwehrhandlung
hätte rechtfertigen können.
Die Gewalttat begründete sich somit im Unvermögen von Herrn G., einen Konflikt
mit einem schutzbefohlenen Kind souverän und pädagogisch zu meistern. Unverhüllt
zeigte sich hier eine Geisteshaltung, welche die Gewalt als Mittel der Konflikt-Lösung
bejaht.
Nachdem
das Kind niedergeschlagen worden war, sprang ein Schüler aus der 11.Klasse
dazwischen, mit dem Ausruf "Das dürfen Sie nicht, sie dürfen keine Kinder
schlagen", um Herrn G. von weiteren Tätlichkeiten abzuhalten. Hierauf mischte
sich der älteste Sohn von Herrn G. ein, um seinem Vater beizustehen. Er versuchte
seinen couragierten Mitschüler mit einem "Komm Alter, beruhige dich" zu beschwichtigen.
Mit dieser Selbstverständlichkeit im Umgang mit Gewalttätigkeit reflektierte
der Junge zugleich auch die erzieherischen Werte, welche ihm von seinem Vater,
Herrn G. im familiären Bereich vermittelt wurden und das führt zu der Frage:
Was muß dieser Junge erlebt haben, wenn ihm eine Gewalthandlung seines Vaters
so vertraut ist, daß ihm diese legitim erscheint?
Im
Anschluß wurde beobachtet, daß mehrere Lehrkräfte Herrn G. beim Verlassen
der Aula tröstend und verständnisvoll in den Arm nahmen bzw. auf die Schulter
klopften. Eine kritische Distanzierung, oder gar Empörung, war nicht zu erkennen.
Am
Tag nach diesem Vorfall kam die Gewalthandlung in der Klasse meines Kindes
zur Sprache. Eine Schülerin äußerte ihre Befürchtung, daß sie ebenfalls von
Herrn G. geschlagen werden könnte. Die unterrichtsführende Lehrkraft erklärte,
daß ihr nichts geschehen würde, "weil sie nicht so sei, wie dieser Schüler".
Anschließend fügte die Lehrkraft hinzu, das Verhalten von Herrn Günter wäre
zwar falsch gewesen, aber sie hätte durchaus Verständnis für dessen Handlungsweise.
Die
Tatsache, daß eine Lehrkraft ohne Scheu und Hemmungen, in aller Öffentlichkeit,
vor den Augen der Schülergemeinschaft auf ein Kind eingeschlagen hat, macht
den Gewalt-Vorgang zu einer öffentlichen Angelegenheit, die jedes einzelne
Elternhaus dieser Schule individuell betrifft. Daß die Gewalttätigkeit durch
eine schulischen Autoritätsperson geschah vermittelt den Kindern, daß Gewalt
ein legitimes Mittel im Umgang miteinander ist. Dies ist nicht hinnehmbar.
Der
Schulvertrag für meinen Sohn schließt jede Form von seelischer oder körperlicher
Gewalt aus. Die Rudolf-Steiner-Pädagogik habe ich immer als eine besonders
aufmerksame Bemühung bei der Vermittlung von Humanität und pazifistische Werten
verstanden. Die Selbstverständlichkeit im Umgang mit Gewaltverhalten und das
fehlende Unrechtsbewußtsein betrachte ich als eindeutige Verletzung des Schulvertrages.
Ich
verlange, daß Sie umgehend Maßnahmen ergreifen, um diesen Auswüchsen entgegen
zu wirken. Darüber hinaus möchte ich eine Antwort auf die folgenden Fragen:
Welche disziplinarischen Maßnahmen wurden eingeleitet?
Wurde juristisch gegen die Gewalttätigkeit vorgegangen?
Wurde jener Schüler, der Zivil-Courage gezeigt hatte für seinen Mut lobend
gewürdigt?
Wurde etwas unternommen, um dem falschen Werte-Muster des Sohnes von Herrn
Günter - wegen seiner Billigung der väterlichen Gewalt - korrigierend entgegenzutreten?
Was wurde unternommen, um allen Schülern dieser Schule gegenüber das ausnahmslos
Verwerfliche von Gewalthandlungen zu Konfliktlösung aufzuzeigen?
Wurde den Schülern durch die Schule Lösungswege für mögliche Gewalt-Eskalationen
aufgezeigt?
Die
Brisanz und Dringlichkeit der Thematik machen es erforderlich, daß ich bis
Mittwoch dem 28.02.07 eine schriftliche Antwort von Ihnen erhalte.
Mit freundlichem Gruß
gezeichnet: M.Hell
>>
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26.02.2007,
Schreiben von Vorstand
der
Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek
Sehr
geehrter Herr Hell,
Ihren Brief vom 23.2.2007 haben wir erhalten und auf der Vorstandssitzung
vom 26.2.07 besprochen und nehmen wie folgt Stellung:
Es hat im Anschluss an die Faschingsmonatsfeier vom 16.2. eine Auseinandersetzung
gegeben, in der Herr G. einen Schüler ohrfeigte. Diesen Vorgang missbilligen
wir und haben Herrn G. dafür gerügt.
Minuten
nach diesem Vorfall hat Herr G. mit dem betreffenden Schüler und dem Klassenlehrer
Herrn K. ein Gespräch geführt und sich bei dem Schüler entschuldigt. Danach
hat Herr G. mit der betreffenden Mutter fernmündlich gesprochen und die Situation
geklärt.
In der darauffolgenden Lehrerkonferenz vom 22.2. hat Herr G. die Vorgänge
offengelegt. Auch die Lehrerkonferenz hat die Missbilligung solcher Vorkommnisse
ausgesprochen.
Wir verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand, gez. H. Kornhuber, gez. E.M. Trapp.
>>
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01.03.2007, Schreiben an den Vorstand und
Lehrerkonferenz
der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek
Sehr
geehrte Damen und Herren,
bedauerlicherweise haben Sie es trotz der konkreten Fragestellung in meinem
Schreiben vom 23.02.07 nicht für nötig befunden, mir mitzuteilen, auf welche
Weise künftig die Schüler vor Gewalttätigkeiten und Mißhandlungen durch Lehrer
und Bedienstete der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek geschützt werden
sollen.
Da Sie nichts erkennen lassen, um Ihrer Pflicht zum eigenverantwortlichen
Handeln im erforderlichen Maße nachzukommen, sehe ich mich gezwungen, deutliche
Signale zu setzen, um den Schutz für die Kinder auf einer Waldorfschule zu
verbessern.
Ich folge hiermit meiner Überzeugung zu dem besonders schützenswerten Rechtsstatus
der Kinder, vor allem bei deren Ausnahme-Verhalten - und meinem Bestreben,
mich nicht durch stillschweigende Duldung von Unrecht zum Mittäter machen
zu lassen.
Mit freundlichem Gruß
gezeichnet: M.Hell
Die
Signale waren offene Schreiben an die Elternschaft, Einschalten der Schulaufsicht
und der Staatsanwaltschaft. Siehe: Entsprechende Rubriken. (Red.)
>>
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26.04.07, Brief an Vorstand und Lehrerkonferenz
der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek
Sehr geehrte
Damen und Herren,
leider mußte ich erfahren, daß kürzlich im Werkunterricht der 6a-Klasse, in
Anwesenheit der Mitschüler von dem Lehrer Herrn S., ein Schüler so heftig
an den Haaren zu Boden gerissen wurde, daß diesem ganze Haarbüschel ausgerissen
wurden. Es gab keine Gefahrensituation oder Bedrohung durch das Kind, welche
die Gewaltanwendung als "Gefahr im Verzuge" oder Notwehrhandlung hätte rechtfertigen
können.
Die Gewalttat begründete sich in der situationsbedingten Befindlichkeit von
Herrn S. und somit im Unvermögen, einen Konflikt mit einem schutzbefohlenen
Kind souverän und pädagogisch zu meistern. Unverhüllt zeigte sich auch hier
die Geisteshaltung, welche die Gewalt als Mittel der Konfliktlösung bejaht.
Die Tatsache,
daß eine Lehrkraft vor den Augen der Schülergemeinschaft ein Kind körperlich
mißhandelt, macht den Gewalt-Vorgang zu einer öffentlichen Angelegenheit,
die jedes einzelne Elternhaus dieser Schule betrifft.
Daß die Gewalttätigkeit durch eine schulischen Autoritätsperson geschah, vermittelt
den Kindern, daß Gewalt ein legitimes Mittel im zwischenmenschlichen Umgang
sei. Das ist unzivilisiert und nicht hinnehmbar. Ich meine, daß die Kinder
eine schwere seelische Schädigung erlitten haben. Die traumatischen Folgen
bewerte ich mit dem Status der seelischen Vergewaltigung.
Ich erinnere
daran, daß ich bereits in meinem Schreiben vom 09.07.2005 angeregt habe, für
die Lehrer Seminare zur mentalen Stabilisierung und zur Information über die
neuesten, wissenschaftlich fundierten Erkenntnisse zur Pädagogik, in regelmäßigen
Abständen einzurichten. Ich habe auch aufgezeigt, daß sich Lehrergewalt gegen
Schüler durch die Vorbildfunktion, welche den schulischen Autoritäts-Personen
natürlicherweise zugeordnet wird, als Gewaltverhalten bei den Schülern fortsetzt.
Hieraus folgend habe ich vorgeschlagen, an unserer Schule zwecks Minderung
von Schüler-Agressionen ein Konflikt-Management zur Gewaltprävention und Streitschlichtung
einzurichten. Zum besseren Verständnis haben Schulvorstand und Lehrerschaft
sogar mittels Kopie eine Übersicht über die vielen Schulungen im Rahmen des
"Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung" erhalten.
Bisher
haben Sie nichts hiervon genutzt. Dieses Versäumnis macht den Schulvorstand
und die Lehrerkonferenz an jeder Gewaltsituation in der Schülerschaft auf
direktem Wege mitschuldig.
Ich verlange, daß Sie umgehend Maßnahmen ergreifen, um den potenziellem Gewaltformen
entgegenzuwirken. Der Schulvertrag für meinen Sohn schließt jede Form von
seelischer oder körperlicher Gewalt aus. Die Rudolf-Steiner-Pädagogik habe
ich immer als eine besonders aufmerksame Bemühung bei der Vermittlung von
Humanität und pazifistische Werten verstanden. Die Selbstverständlichkeit
im Umgang mit Gewaltverhalten und das fehlende Unrechtsbewußtsein betrachte
ich als eindeutige Verletzung des Schulvertrages. Somit möchte ich eine Antwort
auf die folgenden Fragen:
Welche
Maßnahmen wurden eingeleitet um das Potential der Gewaltbereitschaft auf Seiten
der Waldorf-Pädagogen zu entfernen?
Was wurde unternommen, um die seelische Belastung der Kinder aufzuarbeiten
und einer dauerhaften seelischen Schädigung und emotionellen Fehlprägung entgegenzuwirken?
Welche Form der Wiedergutmachung wurde von dem Lehrer gegenüber dem Opfer
und der mitbetroffenen Schülerschaft geleistet?
Die Brisanz
und Dringlichkeit der Thematik machen es erforderlich, daß ich bis Donnerstag
dem 03.05.07 eine schriftliche Antwort von Ihnen erhalte.
Mit freundlichem
Gruß
gez. M.Hell
>>
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02.05.2007,
Antwort der Schulleitungskonferenz
der "Rudolf-Steiner-Schule Hamburg Wandsbek"
Sehr
geehrter Herr Hell,
Ihren Brief vom 26.4.2007 haben wir erhalten. Leider müssen wir Ihnen mitteilen,
dass der Vorstand und die Schulleitungskonferenz die von Ihnen geschilderten
Vorkommnissen erst jetzt erfahren haben.
Eine sofortige Befragung von Herrn S. hat dann allerdings ein etwas anderes
Bild ergeben. Herr S. schildert, dass er den Schüler beim Herabstürzen des
nicht ungefährlichen Hohlbeitels auffangen musste, um ein Hinterherfallen
des Schülers zu verhindern.
Am darauffolgenden
Tag hat es eine Aufarbeitung der Situation in der Klasse mit dem Klassenlehrer
Herrn G. und Herrn S. und später auch mit der Mutter des betroffenen Schülers
gegeben. Herr S. hat sich bei dem Schüler vor der Klasse entschuldigt. Damit
schien diese Thematik bearbeitet.
Ein Griff
in die Haare ist kein adäquates Mittel und wird seitens der Schule nicht toleriert.
Der Beschluss der Konferenz, solche Vorfälle sofort im Vorstand und in der
Schulleitungskonferenz zu berichten unterblieb und so können wir leider erst
jetzt tätig werden.
Natürlich werden wir darauf hinwirken, dass Übergriffe, in welcher Form auch
immer, nicht vorkommen.
Mit freundlichen
Grüßen
Die Schulleitungskonferenz gez..W.
Der Vorstand gez. M.Farr
>>
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15.05.07, Entgegnung an Schulleitungskonferenz,
Vorstand und Lehrerkonferenz
Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek
Sehr geehrte
Damen und Herren,
Ihren Brief vom 02.05.07 habe ich zur Kenntnis genommen. Sie äußern "Herr
S. schildert, daß er den Schüler beim Herabstürzen dieses nicht ungefährlichen
Hohlbeitels auffangen musste, um ein Hinterherfallen des Schülers zu verhindern"
und machen deutlich, daß Sie die Ausführung von Herrn S. akzeptieren. Herr
S. hat mir ebenfalls geschrieben und mich, in einem Schreiben über das Geschehniss
zum Gewaltvorfall mit dem Sechsklässler, wortreich aus seiner Sicht unterrichtet.
Die Darstellung hat mich jedoch nicht überzeugt. Ich halte die Situation,
so wie Herr S. sie beschrieben hat, nicht für ausreichend, um eine Reflexhandlung
in der angegebenen Weise zu belegen. Seine Schilderung steht nicht nur im
Widerspruch zur allgemeinen Lebenserfahrung, sondern auch im Gegensatz zu
den überzeugenderen Worten der betroffenen Schüler. Letztlich stehen sich
zwei Aussagen gegenüber. Da ich - wie inzwischen wohl allseits bekannt - die
Rechts-Interessen und das Wohl der Kinder über die Interessen und das Wohl
der Lehrer stelle, folgt hieraus, daß ich eine sachliche Prüfung von unbeteiligter
dritter Seite auf den Weg bringen werde.
Sie erklären
als Schulleitungskonferenz "daß sie darauf hinwirken werden, daß Übergriffe
nicht vorkommen". Bedauerlicherweise bleiben Sie aber weiterhin - trotz
meiner seit zwei Jahren vorliegenden Anregungen - bei einer unverbindlichen
Ankündigung, ohne konkrete Fakten für eine aktive Vorbeugung gegen gesetzeswidrigen
Gewalthandlungen zu benennen. Das zwingt mich, weiterhin deutliche Signale
zu setzen, um den Schutz für die Kinder auf einer Waldorfschule zu verbessern.
Dies kann
möglicherweise auch zu Sanktionen gegen jene Lehrer führen, die gegenwärtig
aufgefallen sind und das bedaure ich, weil es einen falschen Eindruck von
die Zielsetzung meines Bemühens vermitteln kann und den Blick auf die wirklichen
Schuldigen verbirgt.
Als die wahren Schuldigen sehe ich Sie, die Mitglieder in der Vorstandsarbeit:
Herr F., Herr B., Frau F., Herr H., Herr K., Herr K., Herr R., Frau T.! Von
der Lehrerkonferenz sind mir in diesem Sinne Namen bekannt wie: Herr B., Frau
H., Frau ., Herr .l, Herr K., Frau M., Herr O., Herr P., Frau S., Frau Z.i.
Vielleicht können Sie diese Aufzählung auch noch vervollständigen, denn mir
fällt es recht schwer, die nebulösen Schleier zu durchdringen und alle Verantwortlichen
zu entdecken.
Ihre Schuld
sehe ich darin, daß meine Vorschläge von 06.07.2005, nämlich die Lehrer in
Kursen und Seminaren mit Trainings-Sequenzen, mental und durch Fachwissen
zu stabilisieren, schlicht ignoriert wurden. Ich denke, daß die Geschehnisse
mit Herrn G. und Herrn S. vorwiegend eine Folge Ihres Nichtstuns und somit
vermeidbar waren. Ich bedaure es auch, daß die Vorhaltungen gegen Herrn K.
zur gesetzwidrigen Gewalttätigkeit, welche insbesondere in meinem Schreiben
vom 02.08.2005 sehr differenziert aufgeführt wurden, durch die gegenwärtigen
Geschehnisse in den Hintergrund gedrängt werden. Ich meine, daß die Tücke,
welche sich hinter der psychischen Gewalt eines beständigen hemmungslosen
Anschreiens verbirgt, deutlich bösartiger ist, da seelische Verstümmelungen
nicht sofort offensichtlich sind wie eine blutende Wunde - sondern lebenslange
Behinderung zu Folge haben können.
Die Entscheidung
zu meiner gegenwärtigen Vorgehensweise wurde allerdings auch von anderen Geschehnissen
an der Schule mitbestimmt, auf welche ich differenziert eingehen will, da
sie elementare pädagogische Grundsätze und das Verhältnis zur Elternschaft
berühren.
1.)
Als ich zufällig von der erneuten Gewalt-Handlung einer Lehrkraft erfuhr und
am 26.04.07 mit Schülern hierzu sprach um mich kundig zu machen, wurde ich
von den Lehrern Herrn L. und Herrn K. in bedrohlich empfundener Weise, mit
massiven verbalen Einsatz bedrängt, um mich am Gespräch mit den Kindern zu
hindern. Dennoch fand ich heraus, daß es sich bei der betreffenden Persönlichkeit
um Herrn S. handelte. Ich habe das störende Engagement der beiden Herren so
verstanden, daß sie über den Vorfall mit Herrn S. informiert waren und nun
ihre Autoritäts-Position als Waldorf-Lehrer dafür mißbrauchten, um ein pädagogisches
Versagen ihres Kollegen zu verheimlichen.
2.)
Ein trauriges Beispiel für den böswilligen Umgang mit Kindern und schikanösen
Mißbrauch der Rudolf-Steiner-Pädagogik sehe ich in der gegenwärtigen Vorgehensweise
gegen einen anderen Schüler. Hemmungslos werden alle Mittel eingesetzt, um
einen Knaben als Gewalttäter zu verteufeln, zu kriminalisieren und in der
Klassengemeinschaft auszugrenzen, ungeachtet des Leides, welches sich hierdurch
für dessen Zukunft ergibt. Die Methodik ist hierbei immer die Gleiche: Alltägliche
Geschehnisse werden in dramatisch übertriebener Weise als extreme Fehlhandlungen
dargestellt. Die Unverhältnismäßigkeit der Bewertung wirkt äußerst bedrohlich,
da sie den Eindruck einer beabsichtigten Vertragskündigung vermittelt. Die
vorgebrachten Beschuldigungen, wie auch die Argumentations-Charakteristik
bauen hierbei offenbar darauf, daß außenstehende Personen die wahren Verhältnisse
an der Waldorf-Schule nicht kennen, und sich durch das idealisierte Image
der Rudolf-Steiner-Pädagogik, durch das selbstgerechte Auftreten und des Unfehlbarkeits-Gebaren
der Waldorflehrer täuschen lassen. Allerdings erscheint das Kind mit seinen
angeblichen Untaten augenblicklich in einem anderen Licht, wenn die Beschuldigungen
wahrheitsentsprechend relativiert und zusätzlich noch mit Gewalttätigkeiten
von Waldorf-Lehrern verglichen werden. Dann offenbaren sich überraschende,
kinderfeindliche Unterschiede bei den Bewertungs-Maßstäben. Die Übersicht
zu den Vorhaltungen der Lehrer gegen das betroffene Kind macht dies deutlich:
Ereignis
1.Dezember 2006
Da die Lehrer wegen der gegebenen Erfordernisse wiederkehrend im Unterricht
fragten, ob eines der Kinder ein Taschenmesser bei sich trüge, hatte sich
der Zehnjährige an diesem Tag ein Taschenmesser eingesteckt, um die entsprechende
Anerkennung in der Klassengemeinschaft zu erfahren.
In der großen 10-Uhr Pause warteten die Kinder auf den Lehrer Herrn R.. Der
Zehnjährige zeigte zwei Mitschülern sein geöffnetes Messer und hielt es vor
einen Schüler mit der Klinge zugewendet. In diesem Moment kam der Lehrer Herr
R. die Treppe herauf, sah die Situation und nahm das Messer sofort ab, ohne
einen Kommentar hierzu abzugeben. Drei Unterichtsstunden später wurde das
beschuldigte Kind während der Schulstunde aus der Klasse zum Verhör geholt
und sah sich auf einmal, ohne jeden Beistand, in der einschüchternden Situation,
einem uniformierten Polizisten gegenüber. Herr R. interpretierte seine Wahrnehmung
in dieser Sache letztlich so dramatisch übersteigert und beängstigend, daß
die Polizei Strafanzeige gegen den Zehnjährigen stellte.
Es ist verwunderlich, daß das richtige Verfahren nicht angewendet wurde,
nämlich daß Herr R. die Umstände sofort, ohne Umschweife bei den drei Kindern
hinterfragt und ihnen die Gefahr verdeutlicht, welche entstehen kann, wenn
eine Messerklinge auf einen anderen Menschen gerichtet wird. Herr R. hat offenbar
auch nicht den pädagogisch naheliegenden Gedanken in Betracht gezogen, daß
andere Kinder auf Grund der Normalität von Messern im Schulunterricht, ebenfalls
die Gefahr unterschätzen und demzufolge eine grundsätzliche, Verantwortung
fördernde, Unterweisung zum sicheren Umgang mit Messern mit der ganzen Klasse
erforderlich ist. Statt dessen folgte ein allgemeines Messerverbot in einer
Weise, welche dem beschuldigten Kind in den Augen der Mitschüler Alleinschuld,
Zorn und Ausgrenzung einbrachte. (
zurück >)
Ereignis
19. April 2007
Das beschuldigte Kind raufte sich mit einem gleichstarken Mitschüler in einem
verabredeten Spaßkampf. Das Kind wird im Verlauf des Geschehens vom Mitschüler
herunter gerungen, kann sich aber wieder befreien und reagiert mit einem "Schwitzkasten",
was den Kampf entscheidet und beendet. Der Mitschüler trollt sich davon. Im
Schreiben der Schule an die Eltern wurde der Vorfall sehr ausführlich, in
filigranen Einzelheiten und großzügiger Ausnutzung der dichterischen Freiheit
beschrieben. Vom Faustschlag auf den Kehlkopf ist dort die Rede, von Würgegriffen
am Hals und Todesangst bei Mitschülern und davon, daß diese geschützt werden
müßten.
Jeder der ein wenig Ahnung von solchen Vorgängen hat, erkennt sofort, daß
die Tätlichkeiten gar nicht in der Weise geschehen sein können, wie es seitens
der Ankläger dargestellt wird, sondern daß die Geschehnisse maßlos übertrieben
wurden.
Nach einem ernsthaft gezielten Faustschlag auf den Kehlkopf wird ein Kind
nicht munter weiter spielen, sondern es dürfte ein Fall für den Notarztwagen
sein! Bei einer nur jährlichen Summierung der vielen "Schwitzkasten-Aktionen"
auf dem Schulgelände müßte die "Todesangst" bei den meisten Schülern ein allgegenwärtiges
Traumata sein.
Sie haben
das beschuldigte Kind in dramatisierender Weise für mehrere Wochen vom Unterricht
ausgeschlossen. Der Junge erfuhr also durch die Lehrerschaft eine extreme
Ausgrenzung vor seinen Mitschülern. Das Ganze vermittelt den Eindruck, daß
Lehrkräfte ihr Bewertungs-Monopol benutzen, um persönliche Abneigungen auszuleben.
(
zurück >)
Erläuterung
zur Realität der Spaßkampf-Kultur
Ich erinnere mich noch gut an die Spaßkampf-Kultur der K.-Klasse in den vorangegangenen
Jahren. Wie auch in den Nebenklassen war sie Normalität im Schülerleben und
eine gängige Form des Kräfte-Messens zwischen den Kindern; wobei Außenstehende
so manches mal zweifeln mochten, wieweit hier noch die sportliche Friedlichkeit
gewährleistet war. Es kam auch zu Blessuren und darauf folgenden Streitereien,
hinderte aber die "Verwundeten" nicht, ihrerseits umgehend neue Konfrontationen
im Spaßkampf zu suchen, sobald sie sich von ihrem Leiden erholt hatten. (
zurück >)
Das
Bewertungs-Monopol der Lehrer und die Doppelmoral
Es wurden zwei Vorfälle benutzt, um ein zehnjähriges Kind vor aller Augen
zu einem minderwertigen kriminellem Wesen herabzuwürdigen, ohne Rücksicht
auf die zerstörenden Auswirkungen von dessen Zukunft. Im ersten Vorfall wurde
niemandem ein Leid zugefügt. Das andere Beispiel hat eine alterstypische Rangelei
zwischen Gleichaltrigen zum Inhalt, deren Beschädigungen sich - objektiv gesehen
- im Rahmen des gängigen Geschehens dieser Altergruppe bewegen.
Im gleichen Zeitraum hat ein Lehrer einem Sechsklässler dessen Haare büschelweise
ausgerissen; ein anderer Lehrer schlägt einem Sechsklässler so heftig ins
Gesicht, daß dieser zu Boden stürzt; ein dritter Lehrer packt kleine Schulanfänger
der ersten Klasse mit solch schmerzhaften Griffen, daß dies zu seelischen
Auswirkungen führt und die Eltern fluchtartig die Schule verlassen, um Ihre
Kinder zu schützen. Das Letztere beinhaltet noch eine besondere Heimtücke
durch die schwierige Beweisbarkeit. Die Tatsache, daß erwachsene kräftige
Männer, welche noch dazu in der besonderen Verantwortung des pädagogischen
Berufes stehen, diese schwachen Kinder mißhandelt haben, dürfte den Tatbestand
der Körperverletzung erfüllen und somit als kriminell und als Straftat gelten.
(
zurück >)
Doch
wie reagiert die Schule? Die Lehrer erleben als
Täter das "menschliche" Verständnis der Kollegen! Die Kinder werden hingegen
mittels Unterstellungen, Halbwahrheiten oder verwirrenden, fiktiven Geschichten
ins Unrecht gesetzt (Frau F., Konfliktbearbeitung und Mitglied des Vertrauenskreises,
Ausführungen auf der ELK am 26.03.07, gleich nach ihrem Vortrag); oder den
Schülern wird ein verursachendes Moment unterstellt, was ihnen eine Mitschuld,
wenn nicht sogar die Alleinschuld anlastet. Es entsteht der Eindruck, daß
das bundesdeutsche Recht hier an der Rudolf-Steiner-Schule einer manipulativen
Willkür gewichen ist.
Es ist
vorhersehbar, daß eine gerichtliche Auseinandersetzung die gegenwärtigen aufgebauschten
Behauptungen gegen des betreffende Kind mühelos fortwischen würde, was die
Frage nach dem Grund der extremen Überreaktion von Schulleitung und Lehrerschaft
aufwirft. Da der Endzweck nicht in der Kündigung des Schulvertrages liegen
kann, dürfte vermutlich eine massive seelische Belastung bei den Eltern beabsichtigt
sein, damit diese aus Sorge um das Wohl ihres Kindes aus eigenem Entschluß
die Schule verlassen. Dies wäre nicht neu. Die Familie hat ja nicht zum ersten
Mal unter böswilligen Attacken von Lehrerschaft und Schulvorstand zu leiden..
Bereits bei dem älteren Bruder des attackierten Kindes wurden vor einigen
Jahren ebenfalls die harmlosen, altergemäßen Handlungen des Schülers benutzt,
um dem Kind ein bis an die Gewalt-Kriminalisierung grenzendes Persönlichkeitsbild
anzudichten. Selbst vor der Verletzung des Persönlichkeitsrechts wurde nicht
zurückgeschreckt. (Brief vom 26.11.04, von Herrn K. im Namen des Vorstandes
an die Elternschaft.) Erst das von der Schule herbeigeführte Gerichtsverfahren
machte dem Wüten ein Ende.
Sollte
ich die gegenwärtigen Umstände richtig einschätzen, dann wenden verantwortliche
Kräfte der Schule, unter dem Deckmantel der Waldorf-Pädagogik, gegenüber einem
wehrlosen Kind ein Verfahren an, welches in der Arbeitswelt der Erwachsenen
als Mobbing eingeordnet wird und ebenfalls ein bestrafungswürdiges, kriminelles
Delikt darstellt. Wenn die Methodik des kriminellen Mobbings gegen Kinder
und Familien im Sozialwesen der Waldorf-Schule jedoch als Normalität gehandhabt
wird, stellt sich diese Schule gegen die Prinzipien der Waldorf-Pädagogik
und dem öffentlichen pädagogischen Auftrag. Die ausreichende Qualifikation
für eine eigenverantwortliche Existenz muß bezweifelt werden.
Wenn es
in der Sache mit dem von Ihnen bedrohtem Kind eine Schuldzuweisung festzustellen
gibt, dann kann sich diese letztlich nur gegen SIE, die Mitglieder des Vorstandes
und der Lehrerkonferenz richten! Schon vor zwei Jahren habe ich mit meinem
Schreiben vom 09.07.05 angeregt, an unserer Schule - so wie es an vielen anderen
Schulen in Hamburg bereits geschieht - die Mechanismen zur Gewalt-Prävention
und Streitschlichtung einzurichten.
Obwohl Sie das erforderliche Hintergrund-Material von mir erhalten haben,
um die entsprechenden Schritte einzuleiten, wurde nichts unternommen.
Kinder
haben bei ihren Unzulänglichkeit und Fehlleistungen ein Recht auf die Geduld
und Toleranz der Erwachsenen, schließlich ist die Entwicklung ihrer Persönlichkeit
über den Zeitraum von zwei Jahrzehnten ein Naturkonzept. Für Pädagogen sollte
es hingegen selbstverständlich sein, daß Ihnen dieses "Kinderrecht" nicht
mehr zustehen kann. Ich wundere mich, daß trotzdem immer wieder versucht wird,
dieses besondere Kinderrecht mit Formeln wie "es ist doch menschlich" auch
für Lehrer in Anspruch nehmen zu wollen. Von Pädagogen muß eine reife, gefestigte
Persönlichkeit abverlangt werden können und eine berufliche Kompetenz, welche
jede Form der Gewalt gegen Kinder rigoros ausschließt. Auch die Standard-Formel
mit dem unverbindlichen Lippenbekenntnis "Ich halte Gewalt unter keinen Umständen
für ein pädagogisches Mittel" ist ohne Bedeutung. Bedeutung hat allein nur
das konkrete aktive Handeln, welches im Umgang mit Kindern gezeigt wird.
Die Eltern/Lehrer-Konferenz
hatte am 26.03.07 die sogenannten "Hell-Themen" nicht nur ausgegliedert, sondern
mich durch die Verfahrensweise, faktisch als "Unperson" schulweit ausgegrenzt
und isoliert. Diese "Hell-Themen" hatten vorrangig mein Bemühen um die Achtung
vor den Rechten der Kinder auf seelische und körperliche Unverletzlichkeit,
sowie deren Anspruch auf Respektierung ihrer menschlichen Würde zum Inhalt
- einschließlich der Unrechts-Handlungen von Schulinstitutionen und der mir
bekannt gewordenen, seelischen und körperlichen Mißhandlungen durch Lehrer
gegenüber Kindern.
Mit geschickter
Wortführung wurden hierzu die sozialen Werte formuliert, welche an dieser
Schule gelten. Wieder wurde für die Gewalttätigkeit durch Lehrer mit der raffinierten
Wort-Kombination "nicht entschuldbar, aber menschlich" ein Anschein von Distanzierung
suggeriert und gleichzeitig, mit Hinzufügen von dem "Faktor des menschlichen
Unvermögens", eine gedankliche Zustimmung gezeigt und der Eindruck von einer
Ausnahme-Situation vermittelt, welche der Kinder-Mißhandlung den Charakter
von Legitimität verleit.
Die ELK hat, aus meiner Sicht, faktisch ein öffentliches Bekenntnis zur Tolerierung
von Gewalt gegen Kinder durch Waldorf-Lehrer abgegeben und sich damit gegen
das Gesetz zur Ächtung von Gewalt, § 1631, Abs.2 BGB, vom 3.11.2000 gestellt.
Da der Schulvorstand durch Frau T, Herrn R., dem Geschäftsführer Herrn F.
und die Lehrerkonferenz durch Herrn V. und Frau W. formell vertreten war und
diese die Entscheidung aktiv mittrugen, befinden sich Vorstand und Lehrerkollegium
in ihrer Gesamtheit in der vollen Mitverantwortung für diese gesetzeswidrige
Haltung.
Frau T.
fragte mich, ob ich denn nicht erkennen würde, daß niemand der Anwesenden
mit meinen Ansichten übereinstimmt. Es gab es ein triumphales Gelächter, als
deutlich wurde, daß ich mich nicht auf diese Thematik einlassen wollte. Mit
dem Versuch, eine Mehrheitsmeinung über das geltende Recht zu stellen, hatte
Frau T. nicht nur das elementare Defizit im vorherrschenden Rechtsverständnis
sichtbar gemacht, sondern auch verdeutlicht, daß die Grundlage für eine sachliche
Erörterung fehlte.
Tatsache ist nämlich: Das Gesetz zur Ächtung von Gewalt formuliert eine uneingeschränkte,
klare Ablehnung zur Gewalt gegen Kinder und läßt absolut keine Ausnahme zu.
Es ist die Grundlage meines Handelns. Das Recht steht als Wert für sich. Eine
Schulgemeinschaft ist nicht befugt, sich über das bundesdeutsche Recht hinwegzusetzen
und nach Gutdünken ein Privatrecht zusammenzuschustern. Ich rege an, daß Sie
die Werte, auf denen Sie Ihr Handeln begründen einer umfassenden Prüfung unterziehen.
Mit freundlichem
Gruß
gez. M.Hell
>>
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11.06.2007,
Schreiben an Vertreter der
Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek,
. . . als Folge eines Gesprächs am 07.06.2007,
zwischen dem Schulleiters M.Farr, dem Lehrer V. und M.Hell, einem Elternteil
der Schule, unter Gesprächsführung von zwei Vertreterinnen der Beratungsstelle
Gewaltprävention. Als Ergebnis war ein weiterführendes Gespräch
zwischen Schule und Elternhaus verabredet worden, mit dem Ziel, eine Korrektur
und Neustrukturierung im Sozialverständnis der Schule herbeizuführen.
BETREFF:
Beratung zur Neuorientierung der Sozialstrukturen an der Schule
Sehr
geehrter Herr Farr, sehr geehrter Herr V.
ich habe versucht, die Grundlagen für ein effektives Gespräch zur Korrektur
der Fehlleistungen und Neuorientierung der Sozialstrukturen an der Schule
zusammenzustellen. Die Umgangsweise der Lehrer mit den Kindern der Familie
B. ist natürlich in vollem Umfang mit einzubeziehen. Schließlich können keine
unterschiedlichen Maßgaben angewendet werden, denn diese würden ja eine neuerliche
Form der Ausgrenzung beinhalten und wären widersinnig. Hieraus folgt, daß
alle gegenwärtig, gegen die Familie B. gerichteten Bestrebungen, sofort und
ohne Vorbehalte, komplett einzustellen sind. Der Familie ist dies natürlich
in rechtlich verbindlicher Form, einschließlich einer Verpflichtungs-Erklärung
zur Wiedergutmachung, schriftlich mitzuteilen.
Ich
hoffe, daß Sie mit mir übereinstimmen und verbleibe
mit freundlichen Gruß
gez. M.Hell
ANLAGE:
Einschätzung des Handlungs-Rahmens (
zurück >)
ANLAGE
zum Schreiben vom 11.06.2007
Handlungs-Rahmen
für ein Lösungs-Gespräch
Das Phänomen, daß Lehrer mit Mobbing, Ausgrenzung und Abwertung
gearbeitet haben, beschränkt sich nicht nur auf die Angelegenheit mit Frau
H.. Das Mobbing-Thema ist verwoben mit den traumatischen Erlebnissen, welche
die Lehrerschaft dem ältesten B.-Sohn, einem Mitschüler meines Jungen, zugefügt
hat - und durch Familienbezug, auch mit den gegenwärtigen Attacken gegen dessen
jüngsten Bruder. Darüber hinaus sind weitere Schüler als Opfer dieser Praktik
mit einzubeziehen.
Es ist eine komplette Neuorientierung der Sozial-Strukturen
und ihre Verinnerlichung herbeizuführen. Formaljuristische Schönheits-Korrekturen
sind undiskutabel.
Das Prinzip der Solidargemeinschaft erfordert, daß die Verhältnisse
in ihrer Ganzheit gesehen werden - das heißt, keine Vereinzelung und kein
Splitting des Themenkomplexes.
Konsequenz: Die Natur der Sache verlangt eine uneingeschränkte
Aufarbeitung. Das Vorgehen gegen den B.-Sohn ist folglich sofort mit schriftlicher
Benachrichtigung an die Eltern einzustellen. Selbstverständlich ist die Wiedergutmachung
an alle B.-Kinder ein Kern-Element der Beratung.
Das Unrecht, welches Kindern von den Lehrern zugefügt wurde,
ist u.a. durch offenes Eingeständnis des Fehlverhaltens und Wiedergutmachung
aufzuarbeiten und durch Ächtung destruktiver Sozialmuster, Installierung einer
Schüler-Selbsthilfe, Streitschlichtung, Lehrgänge des Landes-Instituts für
Lehrerbildung (LI), Klassengericht wie in anderen Schulsystemen. Die
Chancen, welche sich daraus ergeben, Courage zu zeigen und Fehler einzugestehen,
sind zu verdeutlichen.
Natürlich ist auch eine öffentliche Richtigstellung zur falschen
Darstellung meines Handelns und meiner Person erforderlich.
Hier besteht eine gute Gelegenheit, um das pädagogische Lehrmittel
der Vorbildfunktion von schulischen Autoritätspersonen maßgebend anzuwenden.
Die Problemfelder sind schulweit in den anderen Klassen aufzuarbeiten.
Kindern mit Häme zu begegnen, lächerlich machen, Geschlechter-Diskreditierung
oder andere Formen, mit denen eine gestörte persönliche Befindlichkeit ausgelebt
wird, sind keine als "menschlich" hinnehmbaren pädagogischen Mittel. Sie haben
keinen Anspruch auf soziale Akzeptanz und es ist zu verhindern, daß Lehrer
sich weiterhin dessen bedienen.
Als Gegen-Maßnahme ist eine Vertrauens-Stelle für Anti-Diskreditierung
und Minderheiten-Schutz einzurichten. Sie handelt eigenaktiv. Kinder werden
z.B. nach dem Zufallsprinzip, einzeln aus dem Unterricht heraus, zum Gespräch
eingeladen. Die Gespräche unterliegen dem Schutz des Persönlichkeitsrechts.
Lehrkräften ist untersagt, sich Kenntnis vom Inhalt der Gespräche zu verschaffen.
Durchzuführen sind jährliche Fragebogen-Aktion bei Schülern und Eltern zur
Lehrer-Einschätzung mit öffentlichen Jahresbericht über eventuelle Fehlleistungen.
(Analog zu den Zeugnissen der Schüler)
Die Unwägbarkeit der Folgen nach einem pädagogischen Fehlverhalten dürfte
für Lehrkräfte ein hohes erzieherisches Potenzial besitzen. Schließlich verbindet
sich hiermit die Sicherung ihrer Existenz.
Die weltweit geltenden Wirtschaftsgesetze müssen auch in dieser
Schule Anwendung finden! Wer nicht kompetent unterrichtet oder sich weigert,
fachliche und pädagogische Defizite auszugleichen, der ist umgehend aus dem
Schuldienst zu entfernen.
Kinder sind kein Freiwild für unqualifizierte Lehrkräfte!
Unterschiedliche Wertungs-Ebenen zwischen Schule und Eltern
Was hat Vorrang, das Wohl der Kinder, oder das Wohlempfinden der Lehrer?
Es gilt zu entscheiden, wo die Prioritäten liegen sollen; in der
Abwehr von Gewalt gegen Kinder, oder in Unterordnung von - nach interessenorientierten
subjektiven Maßstäben als "verletzt" definierten - Ehrgefühlen von Lehrkräften.
Die gängige Dual-Praktik, welche dem Prinzip der "Ja, aber - Technik"
gemäß der Verkaufs-Schulungen entspricht, sollte bei Sachgesprächen unterbleiben.
Muster der Dual-Praktik:
1. Satz mit Lippenbekenntnis des Beharrenden: "Natürlich bin ich gegen Gewalt."
2. Satz mit Schuldzuweisung gegen Kritiker: "Doch der Weg ist nicht richtig!"
Fazit: Unrecht ist nicht tolerierbar!
Stillschweigende Duldung von Unrecht macht zum geistigen Mittäter!
Das Recht steht als Souverän für sich und ist nicht verhandelbar!
Eine Umformung der gegewärtigen Geisteshaltung der Lehrkräfte ist eilends
herbeizuführen.
Die Teilnahme von Herrn von T. am Lösungsgespräch wäre wünschenswert.
gez. M.Hell
Hamburg den 11.06.07
>>
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13.06.2007,
Schreiben von Vertreter der
Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek,
Betreff:
Gespräch mit Frau H.
Sehr
geehrter Herr Hell,
im Beisein von Frau G. und Frau P. von der Beratungsstelle für Gewaltprävention
waren wir am 07.06.2007 darin überein gekommen, einen Gesprächstermin zwischen
Ihnen und Frau H. zu verabreden. Ich schlug vor, zu diesem Gespräch auch die
beiden Klassenbetreuer der 9A hinzuzuziehen und erhielt Ihre Zustimmung. Nach
Rücksprache mit den betreffenden Kollegen möchte ich Ihnen nun als Termin
und Ort Dienstag, den 19.06.2007, um 16:00h in der Schule vorschlagen.
Hauptgegenstand des Gespräches soll die Aussprache zwischen Ihnen und Frau
H. sein. Frau D. und Herr R. werden in ihrer Eigenschaft als Klassenbetreuer
und Lehrer von J. anwesend sein und gegebenenfalls ihre Wahrnehmungen darstellen.
Ich selber werde mich auf die Gesprächsleitung beschränken.
Ich
wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie den Termin telefonisch oder brieflich kurz
bestätigen könnten.
Mit freundlichen Gruß
gez. M.V.
>>
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18.06.2007,
Schreiben an Vertreter der
Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek,
BETREFF:
Ihr Schreiben vom 13.06.3007
Sehr
geehrter Herr V.
Ihr Schreiben mit dem Terminvorschlag für den morgigen Tag, den 19.06.07 um
16.00 Uhr, habe ich heute Mittag erhalten, allerdings ist es mir nicht möglich
den Termin wahrzunehmen. Wir werden uns hierzu noch einmal austauschen müssen.
Mit freundlichem Gruß
gez.M.Hell
>>
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18.06.2007,
Schreiben vom Schulvorstand
Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek
Sehr
geehrter Herr Hell
Ihre Briefe vom 31.5.2007 und 6.6.2007 haben wir erhalten. Für uns steht es
außer Frage, dass die Auseinandersetzung zwischen Ihnen und der Schule keinen
Einfluss auf Ihren Sohn haben darf. Das bedeutet auch, dass ihr Sohn von keiner
Lehrkraft oder sonstigen Mitarbeitern auf Ihr Verhältnis zur Schule angesprochen
werden darf. Wir haben dafür gesorgt, dass das der Lehrerkonferenz mitgeteilt
wurde, sodass es keinen weiteren Vorfall geben wird. Mit Frau H. ist mit gleicher
Intention gesprochen worden.
Am
7.6.2007 fand ein moderiertes Gespräch in der Beratungsstelle Gewaltprävention
statt. Hierbei hat es eine Übereinkunft zwischen Ihnen und Herrn V. (für die
Lehrerkonferenz) und Herrn Farr (für den Vorstand) gegeben, wie der „Fall
H." bearbeitet werden soll. Wir betonen, dass wir dieses Vorgehen für richtig
halten und begrüßen es, dass es an dieser Stelle zu persönlichen Gesprächen
mit den Beteiligten kommt.
Wir verbleiben mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand
gez, M.Farr
>>
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21.06.2007,
Schreiben an Vertreter der
Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek,
BETREFF:
Ihr Schreiben vom 13.06.2007
Sehr
geehrter Herr V.,
die Ausführungen in Ihrem Schreiben zu dem Terminvorschlag für den 19.06.07
machen es erforderlich, noch einige Anmerkungen hinzuzufügen. Zum Einen bin
ich verwundert, daß mein Schreiben vom 11.06.07 unberücksichtigt blieb - ja,
daß es noch nicht einmal erwähnt wurde. Dies läßt mich vermuten, daß Sie den
Brief, trotz der namentlichen Adressierung an Sie, nicht erhalten haben. Allein,
daß mein Wunsch, Herrn von T. zum Gespräch hinzuzuziehen, unbeachtet blieb,
nimmt dem Terminvorschlag die Grundlage. Sie erhalten beiliegend noch einmal
die Kopien der Schriftstücke, welche letzte Woche an das Büro von Herrn Farr
gegeben wurden.
Ihre
Darstellung, daß der Sinn der Absprache in der Beratungsstelle für Gewaltprävention
am 07.06.07 allein darin bestand, einen Gesprächstermin zwischen mir und Frau
H. zu verabreden, gibt die Übereinkunft nicht richtig wieder. Die Geschehnisse,
welche die Lehrerin ausgelöst hatte, bilden nur den Ausgangspunkt. Es geht
hier nicht um eine persönliche Differenz zwischen der Lehrerin und mir.
Der
Zweck des beabsichtigten Gespräches sollte darin liegen, den Ausgrenzungs-Mechanismen
und den hiermit verbundenen Verhaltensmustern in der Schülerschaft der 9a
ernsthaft entgegenzuwirken und Lösungsansätze für neu zu bildende Sozialstrukturen
zu finden. Hierbei kann nicht ignoriert werden, daß viele Geschehnisse die
Kinder bereits während der vorausgegangen acht Schuljahre, mit teilweise äußerst
traumatisieren Folgen geprägt haben und die Bereitschaft zu unsozialen Verhaltensmustern
erzeugten. Dies erfordert folglich eine vollständige Neuregulierung des sozialen
Umgangsverhaltens und eine umfassende Aufarbeitung - und zwar als komplette
Einheit, in welche die gesamten Auswirkungen auf die Kinder mit einzubeziehen
sind.
Ich
meine, daß es ein Unrecht gegen Frau H. wäre, die Neugestaltung der sozialen
Wertmaßstäbe in der Schülerschaft nur isoliert, allein mit ihrem Verhalten,
gegen meinen Sohn zu begründen. Angesichts des Handelns anderer Lehrer bei
früheren Ereignissen, würde Frau H. auf unangemessene Weise negativ hervorgehoben
werden. Das wäre pädagogisch unsinnig und ist darüber hinaus als unangebrachte
selektive Vereinzelung des Mobbing-Themas abzulehnen.
Ich
möchte auch eine gedankliche Verengung richtig stellen. Sie offerierten mir,
daß es eine Anzahl von Lehrern mit einer aufgeschlosseneren Haltung gäbe und
nannten mir als Beispiel Frau D. und Herrn R.. Ich habe dies nicht als abschließende
Zustimmung verstanden, sondern habe erwartet, noch einige Vorschläge von Ihnen
genannt zu bekommen - die ich übrigens immer noch gerne hören würde. Ich hoffe
im Interesse der Schule, das Herr M. mit seinem heftigen, haßerfüllten Zornesausbruch
gegen mich, als Folge meiner Frage an den Vorstand auf der letzten Mitglieder-Versammlung,
nicht eine in Wahrheit weiterbestehende, unbelehrbare Feindlichkeit des Gesamt-Kollegiums
widerspiegelt.
Am
Schluß des Treffens am 07.06.07, in der Beratungsstelle für Gewaltprävention
forderten Sie von mir, daß ich als Vorleistung für das beabsichtigte Gespräch
zur sozialen Neuorientierung der Schüler, den Briefversand an Behörde und
Schule, im Rahmen meines Anti-Mobbing-Engagements stoppen sollte. Sie waren
anfangs der Meinung, daß ich dies verweigere und wollten mir die Verantwortung
für das Scheitern der Gesprächsfortführung zuordnen. Die Situation befriedete
sich erst, nachdem verstanden wurde, daß die Briefe bereits abgeschickt waren
und ich gar keine Zugriffsmöglichkeit hatte. Ich hoffe nun, daß die Überlegung,
das Gesprächsklima mittels Deeskalation zu beruhigen, für Sie, bzw. den Vorstand
und das Kollegium die gleiche Gewichtung hat, wenn es um Ihre eigene Bereitschaft
geht, in diesem Sinne zu handeln.
Gegenwärtig
betreibt die Lehrerschaft auch eine Mobbing-Kampagne gegen eine andere Familie
aus der Klasse meines Sohnes. Um ein konstruktives und unbelastetes Gesprächs-Klima
zu ermöglichen, halte ich es für unumgänglich, daß alle Negativ-Handlungen
gegen die Familie B., in bereits benannter Weise, komplett und endgültig beendet
werden.
Ich erwarte eine entsprechende Benachrichtigung, um die Terminabstimmung vornehmen
zu können.
Mit freundlichem Gruß
gez.M.Hell
ANLAGEN:
Schreiben vom 11.06.2007 an Herrn Farr und Herrn V.
Handlungs-Rahmen für ein Lösungs-Gespräch vom 11.06.07
>>
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25.06.2007,
Schreiben von Vertreter der
Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek,
Betreff:
Gespräch mit Frau H.
Sehr
geehrter Herr Hell,
Ihrem Schreiben vom 21.06.2007 entnehme ich, dass Sie die im Beisein von Frau
G. und Frau P. getroffene Verabredung offenbar trotz Nachfrage anders verstanden
haben, als die beiden Damen, Herr Farr und ich.
Mein
Vorschlag, Frau D. und Herrn R. als Klassenbetreuer der 9a und Lehrer von
J. zu dem Gespräch zwischen Ihnen und Frau H. zu bitten, liegt auch jetzt
noch nahe, da die Klassenbetreuer die umfassendste Wahrnehmung von der Stimmung
in der Klasse haben und sich auch dazu äußern können. Wenn es Ihr besonderer
Wunsch ist, Herrn v. T. zu dem Gespräch zu bitten, nehmen Sie bitte Kontakt
zu ihm auf. Ich möchte Sie auch bitten, dass Sie einen Terminvorschlag machen
und damit bekunden, dass Sie noch an einer Klärung der Angelegenheit mit Frau
H. interessiert sind.
Von
unserer Seite besteht mit der Zustimmung von Frau H. nach wie vor die Bereitschaft
dazu. Frau H. selber fühlt sich nicht in unangemessener Weise negativ hervorgehoben,
wie Sie im vierten Absatz Ihres Briefes vermuten, sondern ist sehr daran interessiert,
die Angelegenheit zu klären. Eine bessere Gesprächsvoraussetzung können wir
kaum erwarten.
Mit freundlichem Gruß
gez.M.V.
>>
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25.06.2007,
Schreiben an den Vorstand, Herrn Farr, Herrn V. Frau H.
Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek,
BETREFF:
Mobbing und Gewalt-Vorfälle an der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek
Schreiben von Herrn V.l vom 25.06.2007
Schreiben von Herrn Farr (für den Vorstand) vom 18.06.2007
Sehr
geehrte Herr Farr
Ihr Schreiben vom 18. Juni 2006 habe ich erhalten. Sie teilten mir zur Mobbing-Tat
von Frau H. gegen mein Kind mit, daß es für Sie außer Frage steht, daß die
Auseinandersetzung zwischen mir und der Schule keinen Einfluß auf meinen Sohn
haben darf - und daß mein Sohn von keiner Lehrkraft hierzu angesprochen werden
darf, was der Lehrerkonferenz mitgeteilt wurde.
Bei allem Respekt vor Ihrer optimistischen Einschätzung, welche Sie im Anschluß
äußerten - für eine dauerhafte Regelung kann diese Mitteilung nicht als ausreichend
angesehen werden, denn Tatsache bleibt: Durch die Festschreibung des Lehrer-Absolutismus
als Teil der Schulsatzung und der hieraus folgenden Alleinbestimmung der Lehrerschaft,
welche mangels kontrollierender Aufsicht eine absolute, totalitäre Qualität
erhält, sind Sie als Vorstand gegenüber der Lehrerkonferenz, bei allen als
pädagogisch definierten Angelegenheiten, nicht weisungsbefugt! Folglich bleibt
es allein den Lehrern überlassen, wie weit sich diese an Ihrer Mitteilung
orientieren wollen. Um den Gehalt Ihrer Aussage realistisch einschätzen zu
können und herauszufinden, wieweit bei der Lehrerschaft überhaupt die Bereitschaft
besteht, sich an Ihre Vorgabe zu halten, ist es unumgänglich, die Ereignisse
der letzten Zeit zu betrachten.
1.)
Verantwortungsbereitschaft und gegenwärtiges Gewaltverständnis der Waldorf-Lehrer
Bei der Lehrerschaft wurde bis heute keine glaubwürdige Abwendung von der
bisher vorherrschenden Geisteshaltung erkennbar, welche den gesetzwidrigen
Gewalthandlungen und seelischen Grausamkeiten von Lehrern gegen Kinder zugrunde
lag. Vielmehr weisen die jüngeren Ereignisse auf die Absicht hin, mit uneinsichtigem
Starrsinn auf all jene elementaren menschenverachtenden Verhaltensmuster zu
beharren. Es zeigt sich kein Interesse, Kinder mittels neuer Maßnahmen vor
der Mißhandlung durch Kollegen zu beschützen, oder etwas zur Wiedergutmachung
oder zur Heilung der seelischen Verletzungen der Opfer zu unternehmen. (zurück
>)
2.)
7.Juni 2007: Moderiertes Gespräch in der Beratungsstelle für Gewaltpräventation
zwischen Herrn Farr (Geschäftsführer + Lehrer) und Herr V. (Lehrer) als Vertreter
der Schule und Herrn Hell (Elternhaus)
Bereits die Zusammenkunft am 07.06.07 in der Beratungsstelle für Gewaltpräventation,
machte deutlich, daß seitens der Lehrerschaft jeglicher Willen zur rückhaltlosen
Abkehr von ihrer bisher ausgelebten Gewaltbereitschaft, bzw. ihrer mittragenden,
billigenden Toleranz zur Gewalt gegen Kinder fehlte. Wie Sie sich gewiß noch
erinnern, wurde die Schule auf Grund meiner Vorhaltungen wegen der gesetzwidrigen
Gewalttätigkeit von Lehrern gegen Schüler von der Beratungsstelle für Gewaltpräventation
angesprochen. Hierauf wurde von Ihnen persönlich, Herr Farr, gegenüber der
Beratungsstelle, die Bitte nach einer Konfliktmoderation geäußert. Dem wurde
entsprochen.
Im
Verlauf der nachfolgenden Gesprächsrunde am 07.06.07 gehörte es zu einer der
Modalitäten, daß Sie Herr Farr und ich, unsere Zielvorstellungen für das beabsichtigte
Gespräch auf Kartonstreifen schrieben. Von mir wurde die ursprüngliche Themenvorgabe
für diese Zusammenkunft, nämlich Lösungen gegen die Gewalttätigkeit der Lehrer
und für die Respektierung der Rechte der Kinder, sowie für die Wiedergutmachung
der Rechtsbrüche zu finden, als Gesprächsabsicht benannt. Sie wollten hingegen
nur noch darüber reden, das die Waldorf-Lehrer ihr Ehrgefühl als verletzt
empfanden, da ich deren Rechtsbrüche ohne Beschönigung benenne und daß ich
es künftig unterlassen sollte, mich in dieser Weise zu äußern. Dazu sollte
ich, mittels Selbstbeschränkung, auf mein Verfassungsrecht der Meinungs- und
Redefreiheit verzichten und mich nicht mehr mit Schülern in der Schule bereden.
Das Letztere war von besonderer Pikanterie. Schließlich wurde die kürzlich
erfolgte Körperverletzung eines Kindes durch den Waldorflehrer Herrn Schubert
eben nur durch mein Gespräch mit Schülern aufgedeckt.
Aus
meiner Sicht stellt sich Ihr Bestreben in folgender Weise dar: Sie haben die,
im Gegensatz zu mir stehende, Gewichtung der sozialen Werte und eine gesetzewidrig
orientierte Geisteshaltung in der Waldorfschule definiert, welche besagt,
wenn Lehrer die Kinder mißhandeln, ist das nicht schlimm, weil: es ist menschlich
und deswegen zu tolerieren - hingegen sei es nicht zumutbar, daß diese Tätlichkeiten
der Lehrer ungeschönt und öffentlich beim Namen genannt werden, weil hierunter
deren Ehrempfinden leiden könnte.
Sie
haben mit Ihrer reduzierten Gesprächsbereitschaft und dem Ausklammern der
Elementar-Thematik der gesetzwidrigen Mißhandlungen und Gewalttätigkeiten
durch Lehrer aber auch verdeutlicht, daß Sie die persönlichen Interessen der
Lehrerschaft (z.B. deren Bestreben, für berufliche Unfähigkeit und Versagen
nicht zur Verantwortung gezogen werden zu wollen) unverändert über die Rechte
der Kinder stellen und dieses auch beibehalten möchten. Hierdurch hatten Sie
die Gesprächsgrundlage für weiterführende Lösungsansätze entzogen und die
Zusammenkunft faktisch schon gleich zu Anbeginn zum Scheitern gebracht.
Diese Gegensätzlichkeit konnte auch nicht durch die beiden Mediatorinnen aufgefangen
werden. Die unbedeutende Gesprächsvereinbarung zum Mobbing-Fall der Lehrerin
Frau H., welche sich am Schluß zufällig ergab, ändert nichts an dieser Gegebenheit.
Rückblickend drängt sich die Vermutung auf, daß Ihre Bitte nach einer Konflikt-Moderation
wohl nur eine Alibi-Handlung war, um sich der Schulbehörde gegenüber den Anschein
des Einlenkens zu geben und um deren Wohlwollen zu gewinnen. (zurück
>)
3.)
Mitgliederversammlung am 18.06.07: Herr L. (Lehrer) wertet die
Institution Lehrerkonferenz zum permanenten Fachlehrgang auf.
Mit dominanter Beredsamkeit vermittelte Herr L. den Eltern gegenüber den Eindruck,
daß die Lehrer sich untereinander mit solch hochwertiger Sachkompetenz informieren,
daß die wöchentliche Lehrer-Konferenz als Lehrgänge anzusehen sind, welche
mit den Seminaren von Experten und Fach-Spezialisten des Lehrerinstitutes
oder anderen Anbietern vergleichbar sind und somit die Nutzung außerschulischer
Weiterbildungs-Angebote unnötig macht. Die real vorliegenden Fakten belegen
diese Behauptung hingegen als totalen Unsinn.
Würde die Lehrerkonferenz der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek die Experten-Lehrgänge
und Seminare vom Lehrerinstitut der Schulbehörde oder anderen Anbietern mit
gleichwertiger Kompetenz ersetzen können,
würden die Waldorf-Lehrer mehr Respekt vor den Rechten der Mitmenschen
besitzen und nicht versuchen, sich mittels ihrer dialektischen Fähigkeiten
Freiräume für gesetzwidriges Handeln auf kriminell anmutendem Niveau zu verschaffen;
würden die Waldorf-Lehrer menschenverachtende Handlungen nicht
verständnisvoll dulden, sondern allein aus der christlichen Verantwortung
heraus aktiv ächten und wirksam entgegentreten;
befänden sich Waldorf-Lehrer nicht in der Verfassung instabiler,
seelisch-psychischer und mentaler Schwäche;
müßte die Walddorf-Schule nicht die Hilfe der Schulbehörde zur
Mediation in Anspruch nehmen, sondern besäße selbst die erforderliche Qualifikation;
würden die Lehrer nicht hilflos vor altersgemäßen Verhaltensmustern
der Kinder stehen und in ihren Briefen an die Eltern erklären, daß sie nicht
wüßten, wie die Gegebenheiten zu meistern wären;
hätten die Lehrkräfte ihre persönlichen Befindlichkeiten und aggressive
Neigung unter Kontrolle und würden, offenbar persönliche, Minderwertigkeiten
nicht gegen kleine Kinder ausleben;
würden Lehrer das Format besitzen, für ihre persönlichen Fehlleistungen
einstehen zu können, statt sich durch Mißbrauch ihres Bewertungs-Monopols
mittels Schuldzuweisungen gegen die Kinder und Eltern aus der Verantwortung
zu stehlen zu wollen.
Da sich weder Mitglieder der Lehrerschaft, noch des Vorstandes, den Aussagen
von Herrn L. entgegenstellten, kann eine alles umfassende Übereinstimmung
angenommen werden. Das ist erschreckend, denn hier hatte sich berufliche Arroganz
und Unvermögen in einer Weise enthüllt, die bei objektiver Beurteilung einer
solchen Geistesleistung eigentlich eine sofortige Entfernung aus dem Schulbetrieb
zur Folge haben sollte. (zurück
>)
4.)
Mitgliederversammlung am 18.06.07: Herr M. zeigt seine pädagogische Souveränität.
Als ich den Vorstand fragte, ob es nicht günstiger wäre, beabsichtigte Baumaßnahmen
einzuschränken und angesichts von Unterrichtsausfällen durch Krankheit und
Freistellung der Lehrer, weitere Lehrkräfte einzustellen, verlor Herr M.,
Klassenlehrer der ..., urplötzlich jegliche Selbstbeherrschung. Er sprang
auf und schimpfte lautstark und zornig darüber, daß ich solche Frage stellte,
ohne allerdings zu erläutern, was ihn denn nun konkret und sachbezogen erboste.
Sie, Herr Farr, unterstützten den Zornes-Ausbruch dieses Lehrers sogar noch
mit den Worten, "daß Sie ihn gut verstehen würden". Es bedurfte mehrerer Versuche,
bis Herr M. bereit war, sich wieder auf seinen Platz zurückzuziehen. Keiner
der anwesenden Lehrer wandte sich Herrn M. entgegen, um ihm zu verdeutlichen,
daß sein aggressives Verhalten unangemessen und unsachlich sei. Daran, daß
Herr M. auf beeindruckende Weise die Untauglichkeit der vielpropagierten Idee
von einer dialogischen Waldorf-Kommunikation vorführte, nahm niemand Anstoß!
Offenkundig lag hier eine geistige Übereinstimmung zwischen allen Anwesenden
vor.
Nach
Beendigung der Mitglieder-Versammlung trat ich zu Herrn M. und fragte ihn,
was ihn dazu veranlaßt hätte, seine pädagogische Souveränität in dieser Weise
aufzugeben. Anfangs bemühte sich dieser, mich zu ignorieren. Da ich ihm in
das Treppenhaus folgte, äußerte Herrn M. sich schließlich im feindlichen Ton,
daß er sich viel mit mir hätte beschäftigen müssen und deswegen kein Wort
mit mir reden werde. Ich hatte bisher noch nicht persönlich mit Herrn M. zu
tun gehabt. Wenn mein Engagement gegen Mißhandlungen und seelische Grausamkeiten
von Lehrkräften, mit dem Ziel der Respektierung der Rechte der Kinder, zu
solchem Haß-Verhalten in der Lehrerschaft führt, verstehe ich dies als Mangel
an Unrechtsempfinden und mangelnde berufliche Befähigung. (zurück
>)
5.)
Mobbing-Handlungen von Frau H. gegen meinen Sohn
Zu den Mobbing-Ereignissen von Frau H. haben Frau H. und ich, unsere persönliche
Haltung in einer Aussprache geklärt. Über die folgenden Einzelheiten haben
wir uns ausgetauscht:
A.) Zum Sachstand: Die Frage mit dem unterstellenden Potenzial, ob
mein Sohn wüßte, warum ich, der Vater, etwas gegen die Schule hätte, richtete
Frau H. in Anwesenheit der Mitschüler an meinen Sohn, als sie hinter einem
Bügelbrett stand. Frau H. versicherte mir hierzu, daß ihre Frage nur allein
von meinem Jungen hätte gehört werden können. Mein Sohn befand sich jedoch
vor dem Bügel-Gestell, mindestens einen Meter von der Lehrerin entfernt. Neben
dem Jungen, in etwa gleicher Hör-Entfernung, warteten weitere Schüler, um
Ihre Fragen an Frau H. zu richten. Meine Zweifel zur Richtigkeit der Darstellung
von Frau H. habe ich beiseite gestellt.
B.)
Frau H. gab an, Sie hätte meinen Brief vom 30.05.07, den ich an Sie persönlich
gerichtet hatte, deshalb allen Schülern in der Klasse vorgelesen, weil ich
es angeblich in dem Schreiben verlangt hätte. Ich hatte jedoch geschrieben:
vent die Respektierung der Rechte der Kinder anstrebt und sich gegen die verschiedenen
Formen der gesetzwidrigen Gewalt richtet - also zum Nutzen für Schüler und
Schule wirken will." Ich habe offenkundig nur die Zielsetzung, aber nicht
die pädagogische Umsetzung zur Korrektur genannt und insbesondere nicht das
Vorlesen des Briefes gefordert. Die Darstellung von Frau H.habe ich dennoch
auf sich beruhen lassen.
C.)
Frau H. erklärte mir beschwichtigend, daß Sie den Kindern den Brief nicht
vollständig vorgelesen hätte. Dennoch war jene, nur für die Lehrerin bestimmte
Wortfolge .... auch von der gesamten Schülerschaft wahrgenommen worden und
wirkte sich mit entsprechendem Verhalten gegen meinen Sohn aus. Hierauf bin
ich ebenfalls nicht vertiefend eingegangen.
D.)
Frau H. versicherte, daß Mobbing nicht in Ihrer Absicht gelegen hätte, sondern
daß es nur Unbedachtsamkeit gewesen wäre und daß Sie es bedauere, diesen Fehler
begangen zu haben. Dies habe ich zur Kenntnis genommen.
Letztlich
ändert die Stellungnahme von Frau H. und eine gegensätzliche Sicht zu den
Geschehnissen nichts daran, daß mein Sohn allein die Situation, als der Brief
öffentlich vorgelesen wurde, als extreme Peinlichkeit und entwürdigenden Vorgang
erlebt hat und im Anschluß ...... Diese Ereignisse können nicht weg geredet
werden. Frau H. äußerte keinen konstruktiven Lösungs-Ansatz, um eigenverantwortlich
die bestehende Pflicht zur Wiedergutmachung zu erfüllen und für die diskreditierende
Umgangsweise gegen meinen Sohn, von Ihrer Seite aus, bei den Mitschülern eine
Veränderung in der Geisteshaltung zu erwirken. (zurück
>)
6.)
Geisteshaltung
Frau H. zeigte in dem Gespräch mit mir Einstellungen zum Lehrberuf, welche
vom Grundsatz her auch bei anderen Lehrern wahrzunehmen sind, so daß ich davon
ausgehe, daß sich in Ihren Ausführungen die Ansichten der gesamten Lehrerschaft
widerspiegeln.
A.)
Frau H. vertrat beharrlich ihre Ansicht, daß die irreführende Formulierung
"das ist menschlich", welche den Lehrern faktisch exklusive Ausnahmerechte
mit einen Freiraum für gewalttätige, seelenverletzende Bösartigkeiten gegenüber
Kinder zubilligt, weiterhin eine Berechtigung als tragende Sozial-Komponente
habe.
B.)
Die Verantwortung für Verhaltensmängel von Schülern ordnete sie allein den
Elternhäusern zu. Eine miterziehende Auswirkung und entsprechende Verantwortlichkeit,
welche die agierenden Lehrer durch das prägende Element verbaler Überlegenheit,
durch die situationsbedingte Dominanz ihrer Lehrer-Position, dem hiermit verbundenen
Bewertungs-Monopol, sowie der Autorität als Vertreter der Schulgewalt haben,
stellte Frau H. in Abrede.
C.)
Sie äußerte - so wie auch Herr L. auf der Mitgliedsversammlung am 18.06.07
- die Meinung, daß die wöchentlichen Lehrerkonferenzen der Rudolf-Steiner-Schule
zur beruflichen Weiterbildung ausreichen und die Nutzung der Fach-Lehrgänge
von dem Lehrerinstitut der Schulbehörde Hamburg, durch spezialisierte Experten
unnötig machen, da das Eigenwissen des Waldorf-Kollegiums gleichwertig wäre.
Frau H. begründete ihre Ablehnung von außerschulischen Seminaren zur Stabilisierung
der seelischen und mentalen Befindlichkeit auch damit, daß sie ihre Kraft
aus Anthroposophie und Glauben gewänne. Von dem Wiederspruch, daß es trotz
dieser, angeblich ausreichenden, hauseigenen Kraftquelle immer noch zu gesetzwidrigen
Gewalttätigkeiten oder anderen Fehlhandlungen von Lehrern gekommen ist, zeigte
sie sich nicht beunruhigt; obwohl sie selbst ebenfalls eigenes Fehlverhalten
und zeitweilige Überforderung mit dem hierdurch bedingten Mangel von persönlicher
Selbstkontrolle gegenüber den Kindern einräumen mußte.
D.)
Frau H. erklärte mir ausdrücklich, daß alle Entscheidungen in der Lehrerkonferenz
einstimmig getroffen werden. Sie bestätigte mir hiermit, daß sich jede einzelne
Lehrkraft dieser Schule, durch die in der Vergangenheit praktizierte Haltung
von duldender Toleranz gegenüber der Ausübung von gesetzeswidrigen Gewalttätigkeiten
von Kollegen, faktisch selbst zum kriminell anmutenden Mittäter gemacht hat.
(zurück
>)
7.)
Herr V. hatte in einem Vorgespräch angeregt, jene Schüler, welche ihre Späße
. . . . auf Kosten meines Sohnes betrieben hatten, nach deren Wahrnehmung
von Frau H. Äußerungen zu befragen, um den Gehalt ihre Handlungsweise einordnen
zu können.
Ich halte dies nicht für erforderlich, weil es zur Einschätzung der Schädigung
nur darauf ankommt, wie die Vorgänge vom Opfer empfunden und wahrgenommen
wurden. Für die Gesamtschülerschaft ist dieses Mobbing-Geschehnis letztlich
auch nur eine von vielen Begebenheiten im Laufe der vergangenen neun Jahre.
Sich in unbedeutendende Einzelheiten zu verlieren, würde nur dem unproduktiven
Verwässern der Thematik dienen und das wird doch gewiß niemand wollen - es
sei denn, jemand will es in Abrede stellen, daß die Kinder traumatisierenden
Erlebnissen mit Lehrern ausgesetzt waren und seelische Verletzungen davon
getragen haben. In diesem Falle wäre aus meiner Sicht eine mangelnde Sach-
und Fachqualifikation gegeben, welche kein kompetentes Lösungsgespräch zulassen
würde.
Die
Mobbing-Vorfälle wurden von Frau H. und mir in einem Telefonat am 1. Juli
2007 hinreichend besprochen. Um die Grundlage für ein themenorientiertes,
konstruktives Gespräch zur Korrektur des Sozial-Verständnis der Schülerschaft
zu erhalten, habe ich darauf verzichtet meine Skepsis an Frau H.'s Darstellung
zum Gegenstand vertiefender Erörterungen zu machen. Somit kann die Neukonditionierung
der Kinder mit dem Kernthema der Mobbing-Mechanismen der vergangenen 9 Jahren,
sachbezogen begonnen werden, sobald Sie, seitens der Schule, die aktuellen
Mobbing-Attacken gegen die Familie unseres Klassenverbandes, entsprechend
meiner beiden Anschreiben, eingestellt haben.
Bedauerlicherweise
habe ich mit dem Ende dieses Schuljahres immer noch keine Nachricht dazu erhalten,
daß die Voraussetzung für ein Lösungs-Gespräch von Ihnen geschaffen wurden.
Nun, neige ich zu der Einschätzung, daß die bestimmenden Kräfte in Lehrerschaft
und Vorstand in Wahrheit überhaupt kein Interesse an einer umfassenden Korrektur
der sozialen Werte in der Schülerschaft haben. Könnte es sein, daß es der
Lehrerschaft wichtiger ist, zu vermeiden, Fehler einzuräumen und Schuld einzugestehen,
als den Kindern zu helfen? Ihren Vorschlag vom 25.06.07, die Thematik der
sozialen Neustrukturierung zu minimalisieren und nur noch ein klärendes Gespräch
mit Frau Hohendorff zu führen und die Wahrnehmung der Klassenbetreuer von
der Stimmung der Klasse zu erkunden, halte ich bei den gegebenen Realität
weder für ausreichend, noch für sachdienlich.
Ich erwarte ihre Benachrichtigung, daß die Voraussetzung für ein Gespräch
gegeben sind, damit ich Herrn von T. für eine Terminbenennung ansprechen kann.
Mit freundlichem Gruß
gez.M.Hell
PS:
Rückblickend ist unverkennbar, daß die Diskrepanz zwischen Ihnen, den Lehrern
und mir, im Kern in den unterschiedlichen Werten liegt, welche wir für den
sozialen Umgang und der Respektierung der deutschen Gesetze zugrunde legen.
Meine Überzeugungen hierzu sind nicht verhandelbar.
Wenn Sie nicht bereit sind, sich von der Haltung zu lösen, welche bis zur
Akzeptanz von kriminell anmutenden Taten reicht und für Ihre gesetzwidrigen
Handlungen einzustehen, Fehler zu berichtigen und Wiedergutmachung zu leisten,
sehe ich wenig Möglichkeiten für ein konstruktives Gespräch.
Das
Gespräch kam nicht zustande. (Red.)
>>
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20.10.2007,
Schreiben an Vorstand und Lehrerkonferenz
Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek
BETREFF:
1.) Gewalt-Vorfälle von Lehrern gegen Schüler an der Rudolf-Steiner-Schule
Hamburg-Wandsbek.
2.) Finanzgebaren, Ungereimtheiten bei der Abrechnung von Klassenspielen.
3.) Ausfall der Monatsfeier = Mißbrauch der pädagogischen Freiheit zur Unterrichtsgestaltung?
4.) Leerzeiten im Stundenplan = Freizeit-Verschwendung für die Schüler.
5.) Wahlen der Klassen-Elternvertreter und Lehrer-Pflicht zur einführenden
geistigen Vorbereitung.
6.) Rudolf-Steiner-Rassismus erfordert Namens-Änderung der Rudolf-Steiner-Schule
Hamburg-Wandsbek.
Sehr geehrte
Damen und Herren,
es haben sich Fragen und Vorschläge ergeben, zu denen ich die Antwort
vom Schulvorstand als rechtlich Verantwortlichen und von der Lehrerkonferenz
als Instanz der alleinigen pädagogischen Verantwortung erbitte.
1.)
Gewalttätigkeiten von Lehrern gegen Schüler an der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek.
Zu den Gewalthandlungen von Lehrern an der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek
liegen die ersten Teilergebnisse zur offiziellen rechtlichen Einordnung vor.
Die Staatsanwaltschaft informierte mich, daß das Verfahren wegen der Mißhandlung
eines Schülers durch den Lehrer Herrn G. mit Zahlung einer Buße abgeschlossen
wurde. Die Rechtsabteilung der Behörde für Bildung und Sport teilte mir mit,
daß der Schulträger auf die Mißhandlung eines Schülers von dem Lehrer Herrn
S., arbeitsrechtlich reagiert hätte. In beiden Fällen wurden die Geschehnisse
folglich formell als klare Rechtsverstöße festgestellt.
Zu den Vorhaltungen gegen den Lehrer Herrn K., zu gesetzwidrigen Gewalttätigkeiten
und Würdeverletzungen gegen Kinder seiner Klasse, in der Zeit von1998-2006,
sowie den Mißhandlungen von Erstklässlern in der Folgeklasse ab 2006 und das
Mobbing-Verhalten von Frau H. gegen meinen Sohn, blieb die Wertung der Schulaufsicht
bisher in der Sache offen.
Frage: Von dem Schulvorstand möchte ich wissen, wie dessen arbeitsrechtliche
Reaktion gegen Herrn S. konkret ausgesehen hat. Wie hat die Schule arbeitsrechtlich
gegen Herrn K. reagiert?
Die aktiven
Kräfte der Schule hatten mit ihrer Behauptung Gewalt sei "zwar nicht entschuldbar,
aber menschliche Reaktion" öffentlich und offiziell mit dem Gewicht der Schulautorität,
Schülern und Eltern vermittelt, daß es hinnehmbar sei, wenn Waldorf-Lehrer
mit seelischen und körperlichen Mißhandlungen gegen Kinder agieren. Genaueres
Hinsehen enttarnt die verwendete Formulierung als sogenannte "Ja-Aber-Technik",
einem suggestiven Kommunikationstrick der Rhetorik zur Manipulation der Mitmenschen.
Das Wesen dieser Gesprächs-Technik" liegt darin, daß durch das eingeschobene
Wörtchen "aber", die Aussage des ersten Teils des Satzes, nachfolgend in das
Gegenteil verkehrt wird. In diesem Fall erhält die anfängliche Gewalt-Mißbilligung
hintenherum wieder den Charakter von Zustimmung, Akzeptanz und den Anschein
von Legalität. Körperliche wie seelische Gewalt gegen Kinder ist aktive Lernverhinderung
und ein vorbereitendes Element für rechtsradikale Tendenzen, verstößt gegen
Menschenrechte und Kinderschutzgesetze und bleibt trotz der Wort-Akrobatik
Ihrer Gewalt-Floskel verwerflich und ist unentschuldbar!
Frage: Was will die Lehrerschaft unternehmen, um die Gewalt tolerierende
Falschinformation und die fehlorientierte schulweit vorherrschende Geisteshaltung
zu korrigieren? Was will die Lehrerschaft unternehmen, um die seelischen Verletzungen
bei den vielen Kindern, welche die Lehrer-Mißhandlungen und somit das absolute
Versagen der wertbildenden und schultragenden Autoritäts-Personen miterleben
mußten, aufzuarbeiten?
Das Schreiben
der Schulbehörde macht deutlich, daß es meine Aktivitäten waren, die letztlich
dazu geführt haben, daß die Rudolf-Schule-Schule Hamburg-Wandsbek bei
der Beratungsstelle Gewaltprävention des Landesinstituts für Lehrerbildung
(LI) Fortbildungsmaßnahmen eingeleitet hat. So erfreulich dies auch ist,
empfinde ich es als sehr bedauerlich, daß die Waldorflehrer diesen Schritt
nicht bereits vor 2 1/2 Jahren vollzogen haben, als ich die Lehrgänge
vom "LI" erstmalig mit vielen Anregungen schriftlich nahelegte, sondern
erst - faktisch unter Zwang - dazu bereit waren, nachdem ich die Schulaufsicht
eingeschaltet hatte. Hier wünsche ich mir die gleiche Lernwilligkeit bei
den Lehrkräften, wie sie von den Schülern und von allen Berufsgruppen
in der freien Wirtschaft abverlangt wird.
Frage: Welche Lehrer betätigen sich in welchen Fortbildungsmaßnahmen
für welche Zeiträume?
(zurück >)
2.)
Finanzgebaren, Ungereimtheiten bei der Abrechnung von Klassenspielen.
Das Klassenspiel der 8a, unter Verantwortung des Klassenlehrers Herrn K.,
ist nach dem vorliegenden Kenntnisstand immer noch nicht korrekt abgerechnet
worden! Als ich im November 2006 auf Ungereimtheiten hinwies, reichte Herr
K. eine handschriftliche Abrechnung vom 20.11.06 nach, in welcher er die Angabe
zum Verkauf der Klassenspiel-Broschüre nach oben korrigierte und einen zusätzlichen
Gewinn von 1067,04 € angab. Meine Rückfrage bei Herrn R. ergab, daß dieser
Betrag mit halbjähriger Verspätung kurz vor den Sommerferien bei der Klassenkasse
eingezahlt wurde.
Im Januar 2007 wurde anläßlich der Veranstaltung des Bertini-Preises mitgeteilt,
daß die Schüler für das Klassenspiel mit einem Preisgeld von 1500,-€ gewürdigt
werden sollten.
Meine Rückfrage nach den Sommerferien in der Schul-Buchhaltung und bei Herrn
R. ergab, daß der Betrag noch nicht eingezahlt wurde. Es ist also anzunehmen,
daß sich dieses Geld immer noch auf dem Konto von Herrn K. befindet. Es ist
offenkundig, daß das Finanzgebaren der Schulleitung in diesem Sachbereich
zu rügen ist. In einem Unternehmen der freien Wirtschaft würde solch ein Umgang
mit Geldmittel als "liederlich" oder "unfähig" bewertet werden. Dazu würde
sich der Verdacht eigennütziger Vorteilsnahme bilden.
Anregung: Falls das ausstehende Preis-Geld der Schüler immer noch
nicht eingegangen ist, sollte unverzüglich alles Erforderliche unternommen
werden, um Herrn K. zur Weiterleitung des zurückgehaltenen Betrages an die
Schule zu veranlassen. Ich bitte um Mitteilung der Sachlage. Darüber hinaus
würde ich mich freuen, endlich einmal, nach anderthalb Jahren, eine seriös
abgeschlossene und ungekürzte Abrechnung der Klassenspiel-Verantwortlichen
zu sehen.
Als ich
den Geschäftsführer Herrn F., während der Brundibàr-Planung, zum ersten Mal
zum Finanzierungs-Mechanismus der Klassenspiele befragte, sagte er mir, daß
die Geld-Sammlungen nach einer Aufführung an der Aula-Tür für die Schule seien
und dem Erhalt der Aula zugute kommen würden. Die Einnahmen aus dem Buffet-Verkauf
seien für Klassenkasse und eventuelle Kosten zur Ausstattung der Aufführung
bestimmt.
Als die erste Schluß-Abrechnung deutlich machte, daß sich bei dieser Vorgabe
ein massives Defizit von mehreren 1000 Euro abzeichnete, wurde der Sammlungs-Ertrag
der Aula-Tür - mit der Begründung, es diene dem Schulinteresse - überraschend
den Einnahmen der Klassenkasse zugeschrieben.
Mit dieser
Verfahrensweise wurde offenkundig eine unangemessene, qualitative Abwertung
der früheren Schulaufführungen definiert. Zudem zeigt sich ein leichtfertiger
Umgang mit Schulgeldern. Das willkürliche Geldverteilen empfinde ich als
ungerecht gegenüber den Schülern und Eltern der anderen Klassen.
Vorschlag: Ich rege an, daß finanzielle Rahmenbedingungen für
Klassenspiele für die Zukunft verbindlich bestimmt werden. Hierzu muß
gehören, daß alle Elternhäusern eine differenzierte Einnahmen/Ausgaben-Abrechnung
innerhalb von vier Wochen erhalten. Die Finanzierung eines Klassenspiel
sollte sich im Rahmen kaufmännischer Seriosität bewegen! Es darf nicht
sein, daß der Anschein entsteht, als würden sich Lehrer der Klassengelder
bedienen, um das eigene Girokonto von den Überziehungszinsen zu entlasten,
was letztlich einer mißbräuchlichen Kreditvergabe gleichkäme. (zurück
>)
3.)
Ausfall der Monatsfeier = Mißbrauch der pädagogischen Freiheit zur Unterrichtsgestaltung?
Im Schulblatt 12 / 06.09.2007 wurde mitgeteilt, daß die für den 6.10.07
geplante Öffentliche Monatsfeier leider ausfallen muss, weil ein nicht
unbeträchtlicher Teil des Kollegiums an besagtem Wochenende in Berlin
den Schiller'schen "Wallenstein"-Marathon miterleben will. Das ist eigenartig,
denn für Schüler gilt die Vorgabe der Schule, daß Veranstaltungen an einem
Samstag schulpflichtig sind, welche die Teilnahme zwingend erfordern!
Vermutlich wird es wieder Eiferer geben, welche es als "menschlich" und
"hinnehmbar" tolerieren möchten, wenn die Lehrkräfte ihr Freizeit-Bedürfnis
über ihre Pflicht zur Erfüllung der schulischen Tätigkeit stellen. Doch
vor dem Hintergrund der Vorbildfunktion, welche jede Lehrkraft als Teil
ihrer beruflichen Aufgabe zu erfüllen hat, ist hier ganz klar eine zu
rügende Mißachtung der pädagogischen Zielsetzung zu sehen. Außerdem stellt
sich die Frage, wieweit ein Mißbrauch der pädagogischen Freiheit zur Unterrichtsgestaltung
vorliegt.
Die einst monatlichen Veranstaltungen der Monatsfeier mit einer ursprünglich
konkreten, pädagogischen Zielsetzung sind jetzt zu einer "Einmal-im-Jahr-Feier"
geschrumpft. Sie hat damit nur noch eine Alibi-Funktion, welche es erlaubt,
die Namensführung zu rechtfertigen. Das Sommerfest wurde mit diesem Jahr
sogar total abgeschafft. Die Lehrer haben sich ihre Arbeit, dank dem Monopol
auf Alleinentscheidung, weiter vereinfacht! Auch die vielen kleinen musikalische
Elemente der Akteure, welche Schulfeste und Wintermärkte der früheren
Jahrzehnte belebten, sind verstummt. Es sollte ein Anlaß sein, einiges
zu überdenken.
Vorschlag: Zur weiteren Schonung der Lehrer und der Verringerung
ihrer Mühsal rege ich an, Konsequenz zu zeigen und im kommenden Jahr die
verbliebene Monatsfeier, das nur noch nominelle Sommerfest, das nominelle
Erntedank- und Martins-Fest und Fasching, möglicherweise gemeinsam auf
das Datum des Wintermarktes zu legen. (zurück
>)
4.)
Leerzeiten im Stundenplan = Freizeit-Verschwendung im Stundenplan der Schüler.
Als ich den Schul-Vorstand auf der Mitgliederversammlung am 18.06.07 fragte,
ob es nicht günstiger wäre, beabsichtigte Baumaßnahmen einzuschränken und
statt dessen weitere Lehrkräfte einzustellen, verlor Herr M., Klassenlehrer
der heutigen 5a, urplötzlich jegliche Selbstbeherrschung. Er beschimpfte mich
lautstark, weil ich solche Frage stellte - ohne allerdings zu erläutern, was
ihn konkret erboste. Niemand von Lehrerschaft oder Vorstand wendete sich gegen
diese würdelose Auftreten, was auf allgemeine Einvernehmlichkeit schließen
läßt. Meine Frage wurde nicht beantwortet!
Der Stundenplan
für die 10a zeigte nun, daß der zügige Unterricht an vier Tagen durch
eine Leerstunde unterbrochen wird, was die planbare Freizeitgestaltung
der Kinder nachhaltig schmälert. Dazu sind jene Nachmittags-Stunden, welche
besonders gut für schwergeistige Arbeit geeignet sind (kürzlicher Vortrag
von Professor Struck) für geistig belanglose Schulstunden verplant worden.
Das ist nicht effizient!
Anfrage: Ich möchte wissen, wie sich die befürchteten personellen
Defizite in der Lehrer-Struktur zeigen und erbitte die Stundenpläne von
allen Klassen der Schule als Kopie. Da hierbei die Ausfallzeiten durch
Krankheit oder andere Ursachen nicht erfaßt sind, bitte ich um eine entsprechende
anonymisierte Gesamt-Aufstellung in zeitlicher Aufteilung, für das vorangegangene
Schuljahr.
(zurück
>)
5.)
Chaotische Handhabung der Elternvertreter-Wahl und Mißachtung des Hamburgischen
Schulgesetzes.
Eltern der 10a-Klasse hatten auf dem letzten Elternabend vor den Sommerferien
überraschend sechs Klassen-Elternvertreter gewählt, welche nach Gutdünken
im Wechsel tätig sein sollten. Auf dem Elternabend am 25.9.07 wies ich darauf
hin, daß das Wahlgeschehen im Widerspruch zum Hamburgischen Schulgesetz steht
und forderte eine Neuwahl. Verbunden hiermit, bat ich Frau T. als Mitglied
des Schulvorstandes und die Waldorflehrerin Frau L., welche im Rahmen des
Lehrerkollegiums eine Position tragender Verantwortung innehat, um eine Stellungnahme.
Überraschend erklärten beide Damen vor der versammelten Elternschaft, die
gesetzlichen Grundlagen nicht zu kennen. Dieses Gesetz bildet die rechtliche
Grundlage für die Existenz unserer Schule und für die Arbeit der Lehrkräfte
und des Schulvorstandes. Unkenntnis ist Unfähigkeit.
Frau L.
hat eine erste Klasse übernommen. Es wäre ihre Lehrer-Pflicht gewesen, die
Eltern der Erstklässler gedanklich in die Aufgaben und dem Zweck der Klassen-Eltervertretung
einzuführen und innerhalb von 4 Wochen eine Elternvertreter-Wahl durchzuführen.
Mangels erforderlicher Sach-Kenntnis kann Frau L. diese berufliche Aufgabenstellung
also gar nicht erfüllen. Schon im letzten Jahr hatte ich moniert, daß die
Elternvertreter-Wahl der ersten Klassen an dieser Schule nicht in den vorgegebenen
vier Wochen stattfanden. Meine Rüge hat offenbar zu keiner Verbesserung der
gesetzwidrigen Zustände geführt.
Mit dem nachweislichen Fehlen von elementaren Grundwissens bei Lehrern ist
auch bewiesen, daß der großmundige Versuch des Lehrers Herrn L., den Eltern
auf der Mitgliederversammlung am 18.06.2007 weismachen zu wollen, daß die
Lehrerkonferenz als ein beständig aktualisierender Lehrgang verstanden werden
müsse, nur ein unredlicher Bluff war.
Herr L. ist auch Mitglied des Vertrauenskreises für jene Eltern, welche vertrauensvolle
Hilfe bei einem Konflikt mit Schule oder Lehrer suchen! Liegt hier mit seiner
Person möglicherweise eine Fehlplazierung vor?
Es ist
unverkennbar, daß die Eltern auf gesetzwidrige Weise, von Anbeginn in
einer künstlichen Unmündigkeit gehalten werden. Das ist eltern- und menschenfeindlich.
Die öffentlich geäußerte Verweigerung von Elternvertretern - unliebsame
kritische Informationen aus der Eltern/Lehrer-Konferenz an die Elternschaft
weiterzugeben - zeigt hierzu, daß die Strategie, wesentliches Kern-Wissen
vor den Eltern zu verbergen, jene Untertanen-Mechanismen produziert, welche
nur dem Überlegenheits-anspruch von Lehrkräften, aber nicht dem Wohl der
Kinder, dienlich sein können.
Frage: Was will der Schulvorstand und die Lehrerkonferenz konkret
in dieser Sache unternehmen?
(zurück
>)
6.)
Rassismus und Namens-Änderung der Rudolf-Schule-Schule Hamburg-Wandsbek.
Ein Artikel im Spiegel-Magazin Nr. 36 / 3.9.07 informierte darüber, daß das
Bundesfamilienministerium bei der Bundesprüfstelle den Antrag gestellt hat,
zwei Rudolf-Steiner-Bücher auf die Liste der jugendgefährdenden Medien zu
setzen. Die Bücher seien "geeignet, Kinder und Jugendliche sozialethisch zu
desorientieren", da sie "Rassen diskriminierende Aussagen" enthielten.
Das Bundesfamilienministerium macht weiterhin klar, das es sich bei diesen
Aussagen von Steiner "keinesfalls um Zufallsprodukte oder durch den Zeitgeist
bedingte rassistische Stereotype handelt, sondern diese als "Ausprägung einer
spezifisch Steinerschen esoterischen Rassenkunde" zu sehen sind.
Rudolf Steiner ist folglich offiziell von einem bundesdeutschen Ministerium
als Rassist definiert worden!
Die Bundesprüfstelle
hat nur deswegen von einer Indizierung abgesehen, weil der Verlag in der Sitzung
zugesichert hat, jetzige Bücher durch eine kritisch kommentierte Neuauflage
zu ersetzen!
Nachzulesen unter www.bundespruefstelle.de.
Als Folge dieser Sachlage ist es inzwischen zu Strafanzeigen wegen Volksverhetzung
gekommen.
Als ich
die Schule im letzten Jahr zur TV-Sendung "Frontal" am 18.04.2006, von Dr.
R.Fromm, zum rassistischen Realismus in Rudolf-Steiner-Schulen ansprach, wurde
die Thematik mit einer verharmlosenden Bemerkung im Schulblatt beiseite geschoben.
Ein Infoblatt dieser Tage zu den Büchern von Hans-Jürgen Bader/Lorenzo Ravagli
und deren Versuche, die Rassenvorwürfe gegen Steiner richtig zu stellen, zeigt
das Dilemma der Uneinsichtigen. Die beiden Autoren kontern mit subjektiven
Meinungsäußerungen und Interpretationen statt mit korrekten Fakten. Sie unterstellen
den Kritikern "oberflächliche Rezeption eines Exkurses"(= oberflächliche Wahrnehmung
einer Erörterung). Zusätzlich wird behauptet, daß die Mitschrift der Steiner-Vorträge
mangelhaft gewesen sei und "deren Authentizität daher zweifelhaft ist".
Es ist ein übliches rhetorisches Mittel, im Widerspruch stehende, störende
Textaussagen einfach zu diskreditieren, oder die Richtigkeit zu bestreiten.
Dennoch bleibt es nur ein durchsichtiger Versuch, sich dem Eingeständnis zu
entziehen, daß die Rassismus-Einschätzung sehr wohl berechtigt ist. Die naheliegende
Form der seriösen glaubwürdigen Gegendarstellung, eine persönliche korrigierende
Aussage von Rudolf Steiner, fehlt nämlich!
Der Artikel
des Spiegel-Magazins verweist weiterhin mit dem Steiner-Satz: "schon der Einwand:
ich kann auch irren, ist störender Unglaube." (Theosophie GA 9, 1978, S.186),
auf ein Grundprinzip von Rudolf Steiner, nämlich dessen Anspruch auf allumfassende,
exklusiv nur ihm verfügbare Einsichtsfähigkeit und Wissen.
Antroposophie als eine der tragenden Stützen der Waldorf-Pädagogik, wie auch
die Ausbildung der Waldorflehrer setzen eine bedingungslose Akzeptanz dieser
Geisteshaltung von Rudolf Steiner voraus.
Angehende Waldorflehrer müssen an der anthroposophischen freien Hochschule
in Stuttgart, laut "Studienbegleiter", zum Buch "Theosophie" eine"geistige
Schulung" durchlaufen, bei der" Inhalte nicht kommentiert oder interpretiert"
werden (Spiegel Nr.36 / 3.9.07). Der geistige Alleinvertretungs-Anspruch
von solcher Qualität ist von radikalen Sektenführern und totalitär ausgerichteten
Despoten gut bekannt. Allerdings sollte diese Geisteshaltung durch das Hitler-Unwesen
im gesunden Volksdenken ausgemerzt sein. Im Zeitalter der Globalisierung solche
Sichtweisen als Denkvorgaben ausgerechnet bei Rudolf Steiner vorzufinden zu
müssen, empfinde ich als grenzenlos enttäuschend und gefährlich für die Geistesbildung
unserer Kinder.
Da sich
die Waldorf-Lehrer den Eltern gegenüber, bereits in den Einführungsgesprächen
vor der Neueinschulung der Kinder, als überlegene Hüter und Kenner der Rudolf-Steiner-Prinzipien
präsentieren, muß davon ausgegangen werden, daß den Lehrern diese Denkweise
bestens bekannt ist. Hier geschieht mit der Vorspiegelung weltoffener Zugewandtheit
gegenüber anderen Menschen, eine bewußte Täuschung der Eltern über die wahren
Hintergründe des Schulunterrichts.
Eine Waldorfschule ist nicht nur Lernstätte mit staatlichem und somit öffentlichen
Erziehungsauftrag, sondern - nüchtern betrachtet - auch ein privates Wirtschafts-Unternehmen,
welches die Wissensvermittlung als Produkt verkauft. Sie unterliegt somit
dem kaufmännischen Grundsatz von Treu und Glauben. Die vorliegende Realität,
mit der begleitenden, undifferenzierten Verherrlichung der Rudolf-Steiner-Gedanken,
gibt Anlaß zur Einschätzung, daß die Waldorflehrer sich wissentlich, Jahr
für Jahr, gegenüber den Eltern auf unredliche Weise verhalten.
Änderungs-Vorschlag:
Ein Namensgeber für eine Schule muß den Schülern als Symbol und Vorbild
für zeitgemäße ethische und moralische Werte dienen. Das ist mit dem Namen
des Rudolf-Steiner nicht mehr gegeben. Ich rege somit an, den Namen Rudolf-Steiner
umgehend aus der Namen der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek zu entfernen
und weiterhin eine entsprechende Umbenennung des gleichnamigen Schulvereins
vorzunehmen!
7.)
Mitteilung
Ich habe wahrgenommen, daß die Mobbing-Attacken des Lehrkörpers gegen ein
bestimmtes Elternhaus unserer Schule ungerührt weitergehen. Hieraus entnehme
ich, daß die Schule ihre Absichtserklärung bei der Beratungsstelle Gewaltprävention,
daß - durch Lehrkräfte entstandene Mängel in der schulischen Sozialstruktur
- korrigierend entgegengewirkt werden soll, sowie ihre Verpflichtungserklärung
gegenüber der Schulaufsicht, nicht einhalten will. Das verstehe ich als Wortbruch.
Ihrer
Antwort zu meinen Fragen und Vorschlägen sehe ich mit Interesse entgegen.
Mit freundlichem Gruß
gez. M. Hell
>>
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08.11.2007,
Schreiben von Rechtsanwältin Frau Dr. Ursula Prall
Ihr
Schreiben an den Vorstand des Rudolf Steiner Schulvereins
Hamburg-Wandsbek e.V. sowie andere vom 20. Oktober 2007
Sehr
geehrter Herr Hell,
unter Versicherung ordnungsgemäßer anwaltlicher Bevollmächtigung zeige ich
an, dass ich vom Rudolf Steiner Schulverein Hamburg-Wandsbek e.V., vertreten
durch seinen Vorstand, beauftragt bin, auf Ihr Schreiben vom 20. Oktober d.J.
zu antworten.
Arbeitsrechtliche
Reaktionen gegen Herrn S. sind Teil der Personalakte und als solche vertraulich
zu behandeln.
Wie Sie selbst schreiben, nehmen Lehrkräfte der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek
an Fortbildungsmaßnahmen der Beratungsstelle Gewaltprävention teil. Ich weise
für meine Mandantschaft in diesem Zusammenhang auch mit Nachdruck zurück,
dass es eine "fehlorientierte, schulweit vorherrschende Geisteshaltung" gebe,
die Gewalt toleriere und die durch "suggestive Kommunikationstricks" und eine
"Rhetorik der Manipulation" eine "Zustimmung, Akzeptanz und den Anschein von
Legalität" vermittelnde Billigung von Gewalt zeige bzw. hervorrufe. Eine Antwort
auf Ihre diesbezügliche Frage erübrigt sich daher.
Sie
unterstellen eine Veruntreuung von Geldern durch Herrn K.. Ich fordere
Sie auf, derartige Behauptung zukünftig zu unterlassen. Sie sind gänzlich
haltlos.
Die Behauptung, die Personaldecke des Lehrerkollegiums sei unzureichend, ist
aus der Luft gegriffen und wird mit aller Entschiedenheit zurückgewiesen.
Schließlich
fordere ich Sie auf, beleidigende Bemerkungen gegen das Kollegium der Rudolf-Steiner-Schule
Hamburg-Wandsbek, wie Sie sich insbesondere unter der Ziff. 5.) Ihres
genannten Schreibens finden, zukünftig zu unterlassen. Zahllose weitere
Beispiele enthalten andere Schreiben, die Sie in der Vergangenheit an einen
unbestimmten Personenkreis geschickt haben. Ich bin bereits jetzt beauftragt,
im Falle der Zuwiderhandlung rechtliche Schritte zu prüfen.
Es steht Ihnen frei, auf einer Mitgliederversammlung des Schulvereins eine
Änderung des Namens anzuregen. Auf § 5 Abs. 6 der Satzung des Schulvereins
weise ich insoweit hin.
Im Übrigen bitte ich darum, Korrespondenz in dieser Angelegenheit über mich
zu führen.
Mit
freundlichem Gruß
Dr. Ursula Prall (Rechtsanwältin)
>>
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11.11.2007,
Entgegnung von M.Hell an
Rudolf-Steiner-Schule
Hamburg-Wandsbek
An
den Vorstand
der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek
Rahlstedter Weg 60, 22159 Hamburg
Sehr
geehrte Damen und Herren,
das Schreiben vom 8.11.07, welches Sie von der Rechtsanwältin Frau Dr. Ursula
Prall haben aufsetzen lassen, verstehe ich als Versuch zur Einschüchterung
für den Zweck, einer Beantwortung meiner Fragen vom 20.10.07 aus dem Wege
zu gehen. Dieses, sowie Ungenauigkeiten und Unrichtigkeiten erhöhen meine
Sorge um das vorherrschende Rechts-Verständnis zu gesetzwidriger Gewalt von
Lehrkräften gegen Kinder; der Verantwortlichkeit mit anvertrauten Geldern,
sowie der Pflicht zur positiven Pflege des sozialen Klimas.
Die Verweigerung von Antworten zu Sachfragen verstehe ich als Beleg dafür,
daß das vielfach propagierte Bestreben zur sogenannten "dialogischen Kommunikation
nach K.M.Dietz", in dieser Waldorf-Gemeinschaft als reine Schönrednerei gewertet
werden muß.
1.)
Zu Ihrer Entgegnung zum Punkt 1.) meines Schreibens vom 20.Oktober 2007
Was die Vorhaltungen gegen den Waldorflehrer Herrn S., zur Mißhandlung eines
Kindes mit Verletzungsfolge, betrifft, ist auf Folgendes hinzuweisen. Das
Ereignis geschah vor den Augen der Kindergemeinschaft. Naturgemäß wirken ungewöhnliche
Geschehnisse durch die klassenübergreifende Kommunikation der Schüler bis
außerhalb der Grenzen der Schule. Schon allein das macht jedes außerordentliche
Verhalten eines Lehrer zu einer öffentlichen Angelegenheit, welches letztlich
auch mein Kind und mich betrifft. Die Schule hat folglich öffentlich mitzuteilen,
wie sie in solcher Sache mit der Lehrkraft verfährt, was Sie unternimmt, um
die pädagogische Kompetenz zu verbessern und mit welchen Mitteln die seelischen
Schäden der Kinder aufgearbeitet werden sollen. Den Versuch, sich hinter dem
Arbeitsrecht und einem scheinbaren "Mißverstehen" zu verstecken empfinde ich
als kläglich.
Ich bestehe auf eine sachlich korrekte Antwort meiner Frage!
2.)
Ihr ausweichender Hinweis darauf, daß ich auf Fortbildungsmaßnahmen des Landesinstituts
für Lehrerbildung (LI) hingewiesen habe, ist nicht ausreichend. Ich hatte
lediglich Fremdangaben zitiert. Von Ihnen, dem Vorstand, möchte ich konkrete
Einzelheiten erfahren.
Ich bestehe auf eine sachlich korrekte Antwort meiner Frage!
3.)
Ihre Zurückweisung meiner Einschätzung von einer fehlorientierten, schulweit
vorherrschenden Geisteshaltung nehme ich zur Kenntnis. Wobei sich natürlich
die Frage stellt, wie dies u.a. mit den jahrelangen Vorhaltungen zur gesetzwidrigen
Gewaltbereitschaft von Lehrern, der formalen Feststellung im offiziellen Schulblatt
und den aktuellen Gewalthandlungen dieses Jahres in Einklang zu bringen ist.
Unverändert bleibt meine Frage:
Was will die Lehrerschaft unternehmen, um die seelischen Verletzungen bei
den vielen Kindern, welche die Lehrer-Mißhandlungen und somit das absolute
Versagen der wertbildenden und schultragenden Autoritäts-Personen miterleben
mußten, aufzuarbeiten?
Ich bestehe auf eine sachlich korrekte Antwort! (zurück
>)
4.)
Zu Ihrer Entgegnung zum Punkt 2.) meines Schreibens vom 20.Oktober 2007
Sie behaupten in Ihrem Schreiben als feststehende Tatsache, ich hätte dem
Waldorflehrer - und ehemaligen Klassenlehrer meines Kindes bis zum achten
Schuljahr bis 2005 - Herrn K. Veruntreuung unterstellt. Das ist nicht richtig
und ich werte es meinerseits als Versuch, mich zu verleumden! Ich habe lediglich
aus Sorge um das Ansehen der Schule darauf verwiesen, daß sich der Verdacht
eigennütziger Vorteilsnahme bilden könnte. Da bisher kein Wort zu dem - jetzt,
seit bald einem Jahr - ausstehenden Betrag von 1500,- Euro geäußert wurde,
muß ich davon ausgehen, daß der Betrag immer noch nicht auf einem Schulkonto
eingegangen ist.
Ich bitte also weiterhin um Mitteilung zur Sachlage und um eine seriös
abgeschlossene Abrechnung der Klassenspiel-Verantwortlichen, sowie um Ihre
Stellungnahme zu meinem Vorschlag, die finanziellen Rahmenbedingungen für
Klassenspiele für die Zukunft verbindlich zu bestimmen. Dazu möchte ich jetzt
auch erfahren, wann und von wem der ausstehende Betrag über 1500,-Euro laut
Bankbeleg beglichen wurde, sobald dies geschehen ist.
5.)
Zum Punkt 3.) meines Schreibens vom 20.Oktober 2007
Meine Bedenken zur Möglichkeit eines Mißbrauchs der pädagogischen Freiheit
der Lehrerschaft zur Unterrichtsgestaltung, wegen des Schulausfall auf Grund
privater Interessen der Lehrer, wurden wortlos übergangen.
6.)
Zu Ihrer Entgegnung zum Punkt 4.) meines Schreibens vom 20.Oktober 2007
Sie äußern in Ihrem Schreiben als feststehende Tatsache, ich hätte in meinem
Brief behauptet, die Personaldecke des Lehrerkollegiums sei unzureichend.
Das entspricht nicht der Wahrheit. Richtig ist: Ich habe mich lediglich zu
objektiv gegebenen Tatsachen geäußert und Fragen gestellt.
Gemäß meiner Anfrage, bestehe ich weiterhin auf die Überlassung aller Stundenpläne,
um mir ein eigenes Bild von den Verhältnissen machen zu können.
7.)
Zu Ihrer Entgegnung zum Punkt 5.) meines Schreibens vom 20.Oktober 2007
Sie unterstellen mir beleidigende Bemerkungen gegen das Kollegium der Rudolf-Steiner-Schule
Hamburg-Wandsbek, mit Verweis auf Ziff. 5.) meines Schreibens und fordern
Unterlassung. Allerdings haben Sie es vermieden, mir konkret zu benennen,
auf welche Wortfolge Sie Ihre Behauptung stützen. Soll ich Ratespiele betreiben?
Ist dies ein Versuch, mich zu diskreditieren? Mit nebulösen Anschuldigungen
kann ich nichts anfangen. Ich bestehe auf eine sachlich korrekte Antwort meiner
Frage! (zurück
>)
8.)
Zum Punkt 6.) meines Schreibens vom 20.Oktober 2007
Daß Sie als Schulvorstand eine Äußerung zu dem Thema "Rudolf-Steiner-Rassismus
erfordert Namens-Änderung der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek"verweigern,
nehme ich zur Kenntnis.
9.)
Zum Punkt 7.) meines Schreibens vom 20.Oktober 2007
Ihr Stillschweigen zu meiner Vorhaltung, daß Mobbing-Attacken durch Lehrer
gegen ein bestimmtes Elternhaus unserer Schule ungerührt weiter gehen, habe
ich ebenfalls zur Kenntnis genommen.
10.)
Feststellung
In der Tatsache, daß Sie als Vorstand der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek,
die Korrespondenz mit mir - laut Schreiben, letzter Satz - künftig nur noch
über eine Rechtsanwältin führen wollen, sehe ich eine leichtfertige Verschwendung
von Schulgeldern!
Frage: Was kostet dieses Verfahren im Umgang mit mir?
Welchen Betrag gibt die Schule jährlich für juristische Zwecke aus?
Hierzu hätte ich gerne die Zahlen der letzten fünf Jahre von Ihnen benannt!
11.)
Sonderstellung von Herrn Farr
Verschiedentlich war Herr Farr als Geschäftsführer der Rudolf-Steiner-Schule
Hamburg-Wandsbek in den Medien präsent. Im Internet wird Herr Farr dazu als
Mitglied des Sprecherkreises der "Landesarbeitsgemeinschaft der Rudolf-Steiner-Schulen
in Hamburg" benannt. Durch sein komplexes Aufgabenfeld ist Herr Farr mit seiner
Person und seinem Handeln nicht nur ein Repräsentant der Rudolf-Steiner-Schule
Hamburg-Wandsbek, sondern auch für die Gesamtheit der Waldorf-Gemeinschaft.
Ich gehe folglich davon aus, daß Herr Farr mit seinem Wirken die bundesweit
vorherrschende Geisteshaltung - insbesondere zur Respektierung des Rechts
auf seelische und körperliche Unverletzlichkeit der Kinder - widerspiegelt.
Ich
möchte die Anerkennung des Engagements, die Waldorf-Pädagogik mittels Bauwerke,
Konzerte, Kunst und Theater-Aufführungen zu präsentieren, nicht schmälern
- dennoch ordne ich der Pflege und dem Schutz der seelischen Gesundheit von
Kindern einen deutlich höheren Stellenwert zu. Seit zweieinhalb Jahren weise
ich nun auf konkrete Geschehnisse hin, welche sich nur als gesetzwidrige Gewalt
definieren lassen. Selbst durch die Staatsanwaltschaft wurde gesetzwidrige
Lehrer-Gewalt deutlich gemacht. Seit zweieinhalb Jahren rege ich an, für Lehrer
zusätzliche Bildungsmöglichkeiten einzurichten, damit diese den mentalen und
pädagogischen Anforderungen besser begegnen können. Dazu forderte ich Konzepte
zur Wiedergutmachung, um den seelischen Schäden bei pädagogischem Versagen
von Lehrern, entgegenwirken zu können.
Ihre
Reaktion bestand bisher im beharrlichen Schweigen in der Sache. Mir erscheint
dies als herzlose Mißachtung der Kinder-Rechte. Ich meine, hier wird dem Guten
der Waldorf-Pädagogik geschadet.
Ich bitte um Ihre Stellungnahme zu dieser Einschätzung.
Ich
weise darauf hin, daß meine begründeten Ausführungen nicht das private Leben
von Personen betreffen, sondern ausschließlich den Bereich der beruflichen
Befähigung und Betätigung der Lehrer und gegebenenfalls die Aufarbeitung der
Folgen durch mangelnde Fachkompetenz zum Thema haben. Der Ärger von Lehrern
darüber, daß jemand kritischen Zweifel an beruflichen Qualifikationen von
Vertretern der Lehrer-Zunft äußert, mag "menschlich" sein. Es rechtfertigt
aber nicht, diesen Sachstand mit dem Begriff "Beleidigend" zu verfälschen.
Ich erwarte sachbezogene Antworten bis zum 19.11.07 und verbleibe mit freundlichem
Gruß
gez. M. Hell
>>
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11.11.2007,
An an die Lehrerkonferenz
Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek
Sehr
geehrte Damen und Herren,
in meinem Schreiben an den Vorstand und an Sie, die Lehrerkonferenz vom 20.10.2007,
habe ich Fragen gestellt und Vorschläge unterbreitet. Laut Satzung, wie auch
nach der Definition des Vorstandes in seinem Schreiben vom 25.08.2005 an mich,
ist es die Aufgabe der Lehrerkonferenz, sich zu pädagogischen Sachfragen zu
äußern. Damit, daß der Schulvorstand eine Rechtsanwältin eingeschaltet hat,
um die Korrespondenz im Rahmen seines Sachbereiches mit mir zu führen, sind
Sie nicht von der Beantwortung meines Schreibens befreit.
Ich
erwarte Ihre Antwort bis zum 19.11.07 und verbleibe mit freundlichem Gruß
gez. M.Hell
ANLAGE:
Mein Schreiben vom 20.10.200
>>
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04.12.2007,
Anschreiben von Rechtsanwältin Frau Dr. Ursula Prall
per Einschreiben an M.Hell.
Ihr
Schreiben an den Vorstand des Rudolf Steiner Schulvereins
Hamburg-Wandsbek e.V. sowie andere vom 20. Oktober 2007
Sehr
geehrter Herr Hell,
zu Ihrem Schreiben an den Vorstand der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg Wandsbek
vom 11. November d.J. nehme ich Stellung wie folgt:
Zu
1. und 2. Die Antwort im diesseitigen Schreiben vom 8. November d.J. ist
sachlich korrekt. Ein Arbeitgeber ist nicht befugt, vertrauliche Informationen
an Dritte weiterzugeben. Dies ist keineswegs "kläglich", sondern eine Errungenschaft
des Arbeits- und Datenschutzrechts.
Zu
3. und 11. Die von Ihnen geäußerten Einschätzungen werden, wie Sie zur
Kenntnis genommen haben, nicht geteilt. Es werden daher keine weiteren Aktivitäten
erfolgen. Es ist meiner Mandantschaft vollkommen klar, dass die Vorfälle,
auf die Sie sich beziehen, absolut unzulässig sind. Kollegium und Vorstand
sind daher bemüht, Wiederholungen vorzubeugen. Es kann auch nicht von einem
Tolerieren die Rede sein, wenn arbeitsrechtliche Schritte ergriffen werden.
Dass diese Vorfälle die von Ihnen behaupteten massiven Auswirkungen auf das
seelische Gleichgewicht der Schulkinder gehabt hätten ist eine - nämlich ausschließlich
Ihre - Einzelmeinung. Sie wird von der Elternschaft, dem Vorstand und dem
Kollegium nicht geteilt. Auf Behördenseite sind die Vorfälle bekannt, bearbeitet
und abgeschlossen. Dies wurde Ihnen seitens der Behörde mitgeteilt.
Ich
habe Sie daher aufzufordern, es zukünftig zu unterlassen, die Behauptung
zu verbreiten, dass es "seelische Verletzungen bei den vielen Kindern, welche
die Lehrer-Misshandlungen und somit das absolute Versagen der wertbildenden
und schultragenden Autoritäts-Personen miterleben mussten", gegeben hat. Diese
Unterlassensaufforderung bezieht sich auch auf Behauptungen mit entsprechendem
Inhalt, wozu u.a. die Behauptung zählt, dass Kinderrechte herzlos missachtet
würden.
Im
Falle einer Missachtung dieser Unterlassensaufforderung werde ich umgehend
und ohne weitere Benachrichtigung eine gerichtliche Unterlassungsverfügung
mit Festsetzung eines Bußgelds für den Fall der Zuwiderhandlung beantragen.(zurück
>)
Zu
4. Die Abrechnung für das Klassenspiel Brundibär wurde bereits im September
2006 erstellt. Sie wurde Ihnen im persönlichen Gespräch detailliert erläutert.
Das Preisgeld liegt bereits seit geraumer Zeit auf einem eigens eingerichteten
Sparbuch; Inhaberin dieses Sparbuchs ist eine Mutter aus der Klasse. Im Übrigen
gibt es feste Regeln, nach denen die Klassenspiele abgerechnet werden. Diese
Regeln sind auch bekannt und sind erneut auf einer der letzten Eltern-Lehrer-Konferenzen
erläutert worden. Sie haben sich - auch in diesem Fall - bewährt, weshalb
es keinen Anlass gibt, von ihnen abzuweichen.
Zu
6. Die Schülerstunden und das Lehrerstundendeputat für den Unterricht
an der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg Wandsbek werden jedes Jahr der Aufsichtsbehörde
gemeldet. Es hat hier nie Nachfragen, geschweige denn, Beanstandungen gegeben.
Zu
7. Es ist nicht ersichtlich, weshalb das diesseitige Schreiben vom 8.
November d.J. ein Diskreditierungsversuch sein könnte, ist es doch ausschließlich
an Sie gegangen. Im Übrigen erledigt sich eine Antwort, denn ausweislich des
vorletzten Absatzes Ihres Schreibens ist Ihnen vollkommen klar, worauf die
Unterlassungsaufforderung, die Bestand hat, sich bezieht.
Zu
10. Die Jahresabrechnungen wurden den Vereinsmitgliedem nach § 10 Abs.
2 der Satzung vorgelegt, nachdem sie - §10 Abs. 1 der Satzung - durch einen
Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater geprüft wurden. Sie können ggf. erneut
eingesehen werden. Ihre übrigen Ausführungen wurden wiederum diesseits zur
Kenntnis genommen. Ich bitte abschließend erneut darum, den Schriftverkehr
in dieser Angelegenheit über mich zu führen. ( > Hell-Stellungnahme
hierzu)
Mit freundlichem Gruß
Dr. Ursula Prall
(Rechtsanwältin)
Kommentar
(Red.)
Die Bußgeld-Drohung mit der Aufforderung, es zukünftig zu unterlassen, die
Behauptung zu verbreiten, daß es "seelische Verletzungen bei den vielen Kindern,
welche die Lehrermisshandlung und somit das absolute Versagen der wertbildenden
und schultragenden Autoritäts-Personen miterleben mußten" gegeben hat - sowie
die Aussage: "Es werden keine weiteren Aktivitäten (gemeint war die von
mir geforderte Aufarbeitung von seelischen Schäden und Wiedergutmachungen)
erfolgen", läßt sich aus Sicht des Autoren nur so Weise verstehen:
Faktisch stellt die Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek - als Vertreterin
der Waldorf-Pädagogik - offiziell fest, daß gesetzwidrige, körperliche, soziale
und verbale Gewalttaten von Lehrern gegen Schüler, keine psychischen Auswirkungen
auf jene Kinder haben, welche die Mißhandlungen situationsbedingt mit
ansehen müssen.
Wenn
Schulen eine wesentliche Form der seelischen Gewalt
mit solcher Vehemenz in Abrede stellen, dürfte es wohl äußerst
dringlich sein, die grundsätzliche Frage nach deren rechtsstaatlichem
Verhältnis gegenüber den Kinder-Rechten und der pädagogischen
Kompetenz intensiv zu prüfen.
>>
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Ausführliche
Anmerkung hierzu auf Seite 3.2, in DOKU-Teil 3
14.02.2008, Stellungnahme
an Klassen-Elternvertreter, Eltern,
Schulvorstand + Lehrerkonferenz
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Dokumenten-Sammlung
Bedenkliches
zur Waldorf-Schule
Seite
1.1 / Lehrer-Administration und Schulvorstand gegen Elternhaus
Schriftverkehr
2005
Seite
1.2 / Lehrer-Administration und Schulvorstand gegen Elternhaus
Schriftverkehr
2007
Seite
1.3 / Lehrer-Administration und Schulvorstand gegen Elternhaus
Schriftverkehr
2008
Seite
2.1 / Eltern/Lehrer-Konferenz
Öffentliche Texte 2005, Reaktionen von Schulleitung und Lehrerschaft.
(Eltern/Lehrer-Konferenz ist das einzige klassenübergreifende Eltern-Forum.)
Seite
3.1 / An Elternschaft
Schriftverkehr 2007
Seite
3.2 / An Elternschaft
Schriftverkehr 2008
mit SEKTEN-THEMATIK
Seite
4.1 / Schulbehörde Hamburg
Schriftwechsel 2007
Seite
4.2 / Schulbehörde Hamburg
Schriftwechsel 2008
Seite
5.1 / Senat + Parteien Hamburg
Schriftwechsel 2008
Seite
6.1 / Staatsanwaltschaft Hamburg
Schriftwechsel 2007 + 2008
Seite
7.1 / Gremien auf Bundesebene
Schriftwechsel 2008
Seite
8.1 / Kinderschutzbund
Schriftwechsel 2007
Seite 9.1 / Gegen-Stimmen
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Eltern-Dokumentationen
von Schul-Konflikten
1.) Waldorf-
+ andere Privat-Schulen
2.) Staatliche
Schulen
Netzwerk
für Kinder-Rechte
www.lernen-ohne-angst.de
www.eltern-contra-schulunrecht.de
Kritische Öffentlichkeit schaffen
mit: www.eltern-info-net.de
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