Eltern
contra Schul-Unrecht |
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INHALT
WALDORF-SEKTEN-THEMATIK
STELLUNGNAHME Liebe
Eltern, sehr geehrte Damen und Herren, Bitte
geben Sie den Inhalt dieses Briefes zum konstruktiven Austausch an Ihre Klassen-Gemeinschaft,
wie auch an außenstehende Freunde und Kritiker der Waldorf-Pädagogik im öffentlichen
Raum, um kreative Denkansätze auf möglichst breitgefächerter Ebene zu ermöglichen.
Schreiben
von der Schulaufsicht / Behörde für Bildung und Sport an M.Hell
Gewaltvorwürfe
an der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek Sehr
geehrter Herr Hell, Anmerkung
von M.Hell Mit der Konsequenz des Handelns bestätigt die Schulbehörde, wie auch die Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek, daß meine Bewertungen und mein Handeln in der Sache richtig waren und die Waldorfschule, bzw. die Lehrkräfte, sich im Unrecht befanden. Die Reaktionen der aktiven Kräfte unserer Schule gegen mich erscheint somit vor diesem Hintergrund äußerst auffällig. Unrechtshandlungen
sind an dieser Schule nicht neu. Ich erinnere hierzu an den - vom ehemaligen
Klassenlehrer K. iniziierten - Versuch, vor einigen Jahren einen Schüler seiner
Klasse mit fadenscheinigen Begründungen und auf dem Klagewege von der Schule
zu weisen. Dies geschah mit Hilfe seiner Lehrerkollegen. In den beiden folgenden
Gerichtsverfahren wurden die Kündigungsgründe als unbedeutend verworfen. Die
Klage wurde abgewiesen. Zugleich war damit auch eine mangelnde pädagogische
Befähigung der beteiligten Lehrer festgestellt worden und aufgezeigt, daß
ein großes Unrecht gegen ein wehrloses Kind und dessen Familie durch die Waldorflehrer
geschehen ist. Für die Widerrechtlichkeiten gegen die Familie wurde übrigens
keine Wiedergutmachung geleistet! Mit gesetzwidriger Gewalt verstießen auch
andere Lehrer an unserer Schule gegen Bundesrecht und Hamburgisches Schulrecht,
dennoch scheint sich die Geisteshaltung an diesem Ort nicht verändert zu haben.
E-Mail
von Frau B. an alle Eltern der 10a und an M.Hell Liebe
Eltern der Klasse 10a, Anmerkung
von M.Hell 20.10.07:
Wegen des fehlenden Geldes äußerte ich mich gegenüber dem Schulvorstand und
der Lehrerkonferenz in meinem Schreiben vom 20.10.07. Wenn diese Angaben von Frau B. richtig sind, hat sie es folglich zugelassen, daß Herr K. für längere Zeit, schulweit zu Unrecht in Verdacht kommen konnte, sich nicht ordnungsgemäß mit anvertrautem Geld verhalten zu haben. Im Schreiben vom 08.11.07 wird außerdem deutlich, daß meine Nachfrage und meinen Hinweis, wie die Situation verstanden werden könnte, vom Schulvorstand als Gelegenheit gesehen wurde, meine Äußerung wahrheitswidrig zu verändern. Meine Darstellung wurde so wiedergegeben, daß ich eine Veruntreuung von Geldern durch Herrn K. als feststehende Tatsache unterstellt und behauptet hätte. Ein Wort hätte genügt, den Sachstand zu klären und Herrn K. zu entlasten! Auch wenn ich dem ehemaligen Klassenlehrer Herrn K. Vorhaltungen wegen pädagogischer Unzulänglichkeiten und gesetzwidriger Gewalttätigkeit machen mußte und Abhilfe durch Weiterschulung vorgeschlagen habe, lehne ich es ab, ihn durch unwahre Unterstellungen zu diskreditieren. Ich bemühe mich allein auf Grundlage von wahren Fakten um eine Veränderungen in der Sache und lege Wert darauf, dieses Prinzip auch künftig beizubehalten. Frau B. schreibt: "Wie viele von Ihnen vielleicht noch wissen ..."!. Es weckt den Eindruck, daß viele Eltern informiert gewesen seien. Dies würde bedeuten, daß viele ungerührt zugesehen haben, wie Herr K. in Mißkredit geriet. Wenn dies stimmen sollte, stellt sich die beunruhigende Frage, welche Art von Sozialverhalten produzieren die Lehr- und Verhaltensmuster einer Waldorf-Gemeinschaft tatsächlich? Ich würde es begrüßen, eine Stellungnahme zu erhalten, welche diese Ungereimtheiten aufklärt. Anschreiben
von Rechtsanwältin Frau Dr. Ursula Prall per Einschreiben an M.Hell. Ihr
Schreiben an den Vorstand des Rudolf Steiner Schulvereins Sehr
geehrter Herr Hell, Zu
1. und 2. Die Antwort im diesseitigen Schreiben vom 8. November d.J. ist
sachlich korrekt. Ein Arbeitgeber ist nicht befugt, vertrauliche Informationen
an Dritte weiterzugeben. Dies ist keineswegs "kläglich", sondern eine Errungenschaft
des Arbeits- und Datenschutzrechts. Zu
3. und 11. Die von Ihnen geäußerten Einschätzungen werden, wie Sie zur
Kenntnis genommen haben, nicht geteilt. Es werden daher keine weiteren Aktivitäten
erfolgen. Es ist meiner Mandantschaft vollkommen klar, dass die Vorfälle,
auf die Sie sich beziehen, absolut unzulässig sind. Kollegium und Vorstand
sind daher bemüht, Wiederholungen vorzubeugen. Es kann auch nicht von einem
Tolerieren die Rede sein, wenn arbeitsrechtliche Schritte ergriffen werden.
Dass diese Vorfälle die von Ihnen behaupteten massiven Auswirkungen auf das
seelische Gleichgewicht der Schulkinder gehabt hätten ist eine - nämlich ausschließlich
Ihre - Einzelmeinung. Sie wird von der Elternschaft, dem Vorstand und dem
Kollegium nicht geteilt. Auf Behördenseite sind die Vorfälle bekannt, bearbeitet
und abgeschlossen. Dies wurde Ihnen seitens der Behörde mitgeteilt. Ich habe Sie daher aufzufordern, es zukünftig zu unterlassen, die Behauptung zu verbreiten, dass es "seelische Verletzungen bei den vielen Kindern, welche die Lehrer-Misshandlungen und somit das absolute Versagen der wertbildenden und schultragenden Autoritäts-Personen miterleben mussten", gegeben hat. Diese Unterlassensaufforderung bezieht sich auch auf Behauptungen mit entsprechendem Inhalt, wozu u.a. die Behauptung zählt, dass Kinderrechte herzlos missachtet würden. Im Falle einer Missachtung dieser Unterlassensaufforderung werde ich umgehend und ohne weitere Benachrichtigung eine gerichtliche Unterlassungsverfügung mit Festsetzung eines Bußgelds für den Fall der Zuwiderhandlung beantragen. ( zurück >) Zu
4. Die Abrechnung für das Klassenspiel Brundibär wurde bereits im September
2006 erstellt. Sie wurde Ihnen im persönlichen Gespräch detailliert erläutert.
Das Preisgeld liegt bereits seit geraumer Zeit auf einem eigens eingerichteten
Sparbuch; Inhaberin dieses Sparbuchs ist eine Mutter aus der Klasse. Im Übrigen
gibt es feste Regeln, nach denen die Klassenspiele abgerechnet werden. Diese
Regeln sind auch bekannt und sind erneut auf einer der letzten Eltern-Lehrer-Konferenzen
erläutert worden. Sie haben sich - auch in diesem Fall - bewährt, weshalb
es keinen Anlass gibt, von ihnen abzuweichen. Zu 6. Die Schülerstunden und das Lehrerstundendeputat für den Unterricht an der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg Wandsbek werden jedes Jahr der Aufsichtsbehörde gemeldet. Es hat hier nie Nachfragen, geschweige denn, Beanstandungen gegeben. ( zurück >) Zu 7. Es ist nicht ersichtlich, weshalb das diesseitige Schreiben vom 8. November d.J. ein Diskreditierungsversuch sein könnte, ist es doch ausschließlich an Sie gegangen. Im Übrigen erledigt sich eine Antwort, denn ausweislich des vorletzten Absatzes Ihres Schreibens ist Ihnen vollkommen klar, worauf die Unterlassungsaufforderung, die Bestand hat, sich bezieht. ( zurück >) Zu
10. Die Jahresabrechnungen wurden den Vereinsmitgliedem nach § 10 Abs.
2 der Satzung vorgelegt, nachdem sie - §10 Abs. 1 der Satzung - durch einen
Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater geprüft wurden. Sie können ggf. erneut
eingesehen werden. Ihre übrigen Ausführungen wurden wiederum diesseits zur
Kenntnis genommen. Ich bitte abschließend erneut darum, den Schriftverkehr
in dieser Angelegenheit über mich zu führen. ( > Hell-Stellungnahme
hierzu) Anmerkung
von M.Hell Zu 1. und 2. Eine Antwort auf meine Frage nach konkreten Einzelheiten dazu, welche Fortbildungs-Maßnahmen die Schule einleiten will, um die pädagogische Kompetenz der Lehrer zu stärken, ist weder eine "vertrauliche Information", wie behauptet wird, noch wird hierdurch das Arbeits- oder das Datenschutzgesetz berührt. Reales Ergebnis: Die Antwort wurde zum zweiten Mal verweigert! Zu 3. und 11. (Punkt 3, 1.Teil): Die Antwort zu Punkt 3. ist richtungsweisend! Die Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek, unter geschäftsführender Leitung von Herrn Farr, einem Mitglied des Sprecherkreises "Landesarbeitsgemeinschaft der Rudolf-Steiner-Schulen in Hamburg", definiert hier offiziell grundlegende Normen der gegenwärtig praktizierten Waldorf-Pädagogik zur Gewalt durch Waldorf-Lehrer, sowie möglicher, durch Gewalt erzeugte, seelische Verstümmelung bei Kindern. Es darf wohl davon ausgegangen werden, daß Herr Farr sich mit seinen Angaben im Einklang mit der Landesarbeitsgemeinschaft und damit aller Waldorf-Schulen in Deutschland befindet. ( zurück >) Zu 3. und 11. (Punkt 3, 2.Teil): Diese Feststellung bezieht sich auf meine jahrelangen Vorhaltungen gegen gesetzwidriger Gewalt von Waldorf-Lehrern, die aktuellen Gewalthandlungen in 2007, sowie der Gewalt-Verharmlosung mittels "Menschlich-Definition" im Schulblatt Nr.6, vom 5.April 2007 und darauf, daß die Schule meine Einschätzung vom Bestehen einer fehlorientierten, schulweit vorherrschenden Geisteshaltung, zurückgewiesen hatte. Die Schule hat sich erst erkennbar gegen Gewalt-Mechanismen bewegt, nachdem ich 2007 die Schulaufsicht eingeschaltet hatte. In den vorausgegangenen 2 Jahren, in denen ich auf gesetzwidrige Gewalt durch Lehrer hinwies, wurden meine Fragen und Vorschläge mit Stillschweigen übergangen. Vorstand und Lehrerkonferenz wären verpflichtet gewesen, eigenaktiv tätig zu werden. Das geschah offensichtlich nicht. Diese Form des Nichtstun verstehe ich unverändert als Gewalt-Tolerierung! Die gegenwärtigen Reaktionen der Schule zum Umgang mit Gewalt, bewegen sich aus meiner Sicht nur im formaljuristisch kleinstmöglichen Bereich, um der Schulaufsicht zu genügen. Tiefer gehende, schulumfassende gedankliche Neuorientierung zum Gewaltverständnis, als Garant dafür, daß Gewalt sich nicht wiederholt, erkenne ich nicht. Bereits am 20.10.07 hatte ich darauf verwiesen, daß die aktiven Kräfte der Rudolf-Steiner-Schule mit ihrer Aussage "Gewalt sei zwar nicht entschuldbar, aber menschliche Reaktion" in der Schulzeitung vom 05.04.2007, allen Schülern und Eltern offiziell den Eindruck vermittelt hatten, daß es hinnehmbar ist, wenn Waldorf-Lehrer mit seelischen und körperlichen Mißhandlungen gegen Kinder agieren. Ich zeigte auf, daß die hierfür verwendete Formulierungsweise als sogenannte "Ja-Aber-Technik" bekannt ist und einen suggestiven Kommunikationstrick zur manipulativen Täuschung der Mitmenschen darstellt. Die Tücke dieser Gesprächs-Technik liegt darin, daß durch das eingeschobene Wörtchen "aber" die Aussage des ersten Satzesteils, nachfolgend in das Gegenteil verkehrt wird. Somit erhält die anfängliche, scheinbare Gewalt-Mißbilligung hintenherum wieder den Charakter von Zustimmung und vermittelt den Anschein von Legalität. Im gleichen Text-Beitrag wurde auch die Entscheidung mitgeteilt, daß die "Hell-Themen" nicht mehr in der ELK - dem einzigen Eltern-Forum der Schule - besprochen werden sollten. Die "Hell-Themen" hatten das Bemühen um Respektierung der Kinder-Rechte auf seelische und körperliche Unverletzlichkeit und Schutzmaßnahmen gegen seelische und körperliche Mißhandlungen durch Lehrer gegenüber Kinder zum Inhalt. Mit dieser Verfahrensweise - welche auch von Mitgliedern des Vorstandes und Vertretern der Lehrerkonferenz mitgetragen wurden - waren nicht nur "Hell-Themen" ausgegliedert - es ist auch als ein Akt zu sehen, der mich als "Unperson" klassifiziert und somit schulweit ausgrenzt. Vermutlich war dies auch als einschüchternde Drohung gegen Eltern und Schüler gedacht, damit es künftig niemand mehr wagt, sich kritisch zu äußern, falls Lehrer erneut Kinder mit gesetzwidriger Gewalt mißhandeln sollten. Dies alles kann nach meinem Empfinden nur als unverhohlenes Bekenntnis zur Gewalt gegen Kinder durch Waldorf-Lehrer, als Aufruf zur Gewalt-Tolerierung und als Einschüchterung verstanden werden! Richtig
wäre gewesen: Zu 3. und 11. (Punkt 3, 3.Teil): Hier wird eine erschreckende Geisteshaltung zu Gewalthandlungen von Waldorf-Lehrern gegen Kinder vertreten und Maßstäbe benannt, die möglicherweise sogar bundesweit für alle Waldorfschulen eine tragende pädagogischen Grundlage bilden. Am 15.02.07 geschah es in der Aula der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek, daß eine Autoritätsperson der Schule ein Kind vor den Augen von mehreren hundert Schülern zu Boden schlug. Zwei Monate später riß ein Waldorf-Lehrer dieser Schule einem Kind vor den Augen der Klassenkameraden so heftig an den Haaren, daß diesem Haarbüschel ausgerissen wurden. Die Kinder sprachen noch Wochen später von der Angst, welche sie davor empfanden, daß ihnen Gleiches geschehen könnte. Zu
meiner hierzu geäußerten Sorge der psychisch/seelischen Verletzung bei vielen
Kindern durch das direkte Miterleben solcher Mißhandlungen, ließ mir der Schulvorstand
über eine Anwältin, mitteilen: Ich denke, dies läßt sich nur auf eine Weise verstehen: Faktisch wird von der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek als kompetente Vertreterin der Rudolf-Steiner-Pädagogik offiziell festgestellt, daß gesetzwidrige, körperliche, soziale und verbale Gewalttaten von Lehrer gegen Schüler keine Auswirkungen auf jene Kinder haben, welche solche Aggressionen situationsbedingt mit ansehen müssen. Da
dieses Gewaltverständnis einer Waldorfschule im Gegensatz zu den zeitgemäßen
Erkenntnissen der Erziehungs-Wissenschaft steht, stellt sich die Frage, ob
Lehrer der Waldorfschulen noch über das ausreichende, zeitgemäße Elementar-Wissen
für den pädagogischen Beruf verfügen und ob die erforderliche humane Voraussetzung
zur privaten Führung einer Waldorf-Schule noch gegeben ist! Das Gewalt - auch beobachtete Gewalt - Gewalttätigkeit erzeugt, gilt außerhalb der Waldorfschulen als feststehende Tatsache. Wenn schon das Betrachten von Gewalt auf nur zweidimensionalen digitalen Bildplattformen als Auslöser für jugendliche Amok-Läufe gesehen wird, ist nicht zu verstehen, daß die lebensnahe Konfrontation mit echter Gewalt auf einmal unbedenklich sein soll. Das Abstreiten von sozialen und gesundheitlichen Zusammenhängen bei Gewalt, kann wahrscheinlich nur als Versuch dafür gesehen werden, um jegliche Verantwortung für unqualifiziertes pädagogisches Lehrer-Verhalten, zu Lasten der Kinder, aus Eigennutz-Überlegungen von sich weisen zu können - und um die Illusion von einer scheinbar makellos glänzenden Rudolf-Steiner-Welt zu erhalten. Professor
Kurt Singer (www.prof-kurt-singer.de / Univ. Prof. em für Psychologie
und Schulpädagogik und Psychoanalytiker) Verfasser vieler Schriften schreibt
in seinem Buch: "Wenn Schule krank macht": Professor
Peter Struck ist seit seinem Vortrag 2007 an unserer Schule bekannt und
Verfasser vieler Schriften. Er schreibt in seinem Buch "Erziehung gegen Gewalt":
Das Bundesfamilienministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erklärt in ihrem Infoblatt "Mehr Respekt vor Kinder": Gewaltanwendung erhöht deutlich das Risiko, daß Kinder ängstlich und kontaktscheu werden, sich nichts mehr zutrauen und in der Schule versagen. Oder daß sie emotional gleichgültig und aggressiv werden, zu Alkohol und Drogen greifen. Die
anwaltlichen Aussagen zum Gewaltverständnis werden getragen von: Zu
3. und 11. (Punkt 11): Eine Unterlassungsaufforderung der Schule,
mit Bußgeld-Bedrohung, bezieht sich auf das Satz-Fragment "daß Kinderrechte
herzlos mißachtet würden". Es wurde jedoch mit verfälschender Verkürzung formuliert.
Geschrieben hatte ich nämlich an Herrn Farr: "Ihre Reaktion bestand bisher
im beharrlichen Schweigen in der Sache. Mir erscheint dies als herzlose Mißachtung
der Kinder-Rechte". Zu 4. Die rätselhaften Umstände zu den nichtauffindbaren Schulgeldern wurden auf Blatt 2 dieses Schreibens, zu dem Brief von Frau B. an die Eltern der 10a, kommentiert. Zu
6. Die unverlangt geäußerte Darstellung dazu, daß die Aufsichtsbehörde
nie zur Anmeldung der Schülerstunden nachgefragt haben soll, hat keinen Bezug
zu meiner Anfrage. Es ist kein Ersatz für die Herausgabe der Stundenpläne
aller Klassen, wie ich es erbeten hatte, um mir ein eigenes Bild von den Verhältnissen
in der Schule gewinnen zu können. Zu
7. Meine Frage, auf welche Wortfolge sich die angeblich beleidigenden
Bemerkungen durch mich konkret stützen, für welche "Unterlassung" gefordert
und rechtliche Schritte angedroht wurden, wurden wiederum keine Fakten benannt
- nur diffuses Ausweichen. Zu
10. Meine Frage an den Vorstand nach den Kosten wegen seines Bestrebens,
die Kommunikation mit mir, nur noch über eine Rechtsanwältin führen zu wollen,
wurde trotz Hinweis auf den Charakter von Schulgeld-Verschwendung, nicht beantwortet.
Die gegebene Antwort betrachte ich als irreführend bzw. falsch. In der Jahresabrechnung,
welche auf der Mitglieder-Versammlung verteilt wurde, sind keine Zahlen über
Kosten für juristische Aktivitäten aufgeführt. Zu
10 (eine Ergänzung): Am 28. Januar 2008 beteiligte ich mich an der
sogenannten "ELK-Vorbereitung". Diese Zusammenkunft diente der Themen-Vorbereitung
für die kommende Eltern/Lehrer-Konferenz am 11. Februar 2008. Das
Schulleitung und Vorstand nicht den Mut besaßen, sich mir gegenüber offen
und ehrlich zu äußern und ich nur zufällig von dieser Geheimaktion erfahren
habe, halte ich für bedrückend. Anständig wäre es gewesen, wenn Lehrerkonferenz
und Schulleitung meine offen und öffentlich gestellten Fragen in gleicher
Offenheit beantwortet hätten, statt weitgehend beharrlich zu schweigen. Eigenartig
erscheint das beharrliche Schweigen zu den anderen Themen: Zum
Vorfall mit dem sogenannten "Anlaß" von Waldorflehrer Herrn S. Die Familie L./K. nimmt eine hervorgehobene Position im Rudolf-Steiner-Universum und in der Öffentlichkeit ein. Somit hat ihr Wort ein besonderes Gewicht. Herr K. war bis Mitte letzten Jahres Waldorflehrer an dieser Schule. Meine damaligen Vorhaltungen gegen ihn wegen inkompetenten pädagogischen Verhaltens mit gesetzwidriger Gewalt sind bekannt. Aktuell verhilft Herr K. mit Vorträgen z.B. im Rudolf-Steiner-Haus, oder auf der Fortbildungstagung des Bundes der Freien Waldorfschulen in unserer Rudolf-Steiner-Schule, zu tieferen Einsichten im Verständnis der Geisteswelt von Rudolf Steiner. Frau L. wird als Ansprechpartnerin der Broschüre "ZeitZeichen" benannt, welche als Veranstaltungs-Programm vom Hamburger Rudolf Steiner Haus herausgegeben wird. Im Impressum wird "ZeitZeichen" auch als Initiative des Bau-Verein Hamburger Anthroposophen e.V. angegeben. Frau L. ist auf Seite 2 mit Bild und Textbeitrag im Namen von "ZeitZeichen" vertreten. Das Elternpaar L./K. fungiert also, durch seine berufliche Tätigkeit, zugleich als öffentlicher Repräsentant der gegenwärtigen, allgemein vorherrschenden Rudolf-Steiner-Geisteshaltung. Frau L. wandte sich im Namen der Elterschaft ihrer Klasse mit einem Brief an die "Interne Konferenz", dem Führungs-Gremium der Lehrerkonferenz - und zwar in einer Weise, als läge die totale Einstimmigkeit der Eltern vor. Erst bei genauerer Betrachtung des Anschreibens wird deutlich, daß die Zustimmung für den Text, nur teilweise von den Eltern vorgelegen haben kann. Frau L. schrieb, daß alle Eltern der Klasse das volle Vertrauen gegenüber dem "geschätzten und kompetenten Kollegen" Herrn S. besäßen. - Kollege? Der Eltern? Hier verriet Frau L., daß sie sich wohl eher bestimmten Lehrern und insbesondere der Pflege von deren Interessen zugehörig fühlt, als der Position der Eltern und dem Wohl der Kinder. Auf einem Elternabend waren mehrere Beispiele gesetzwidriger Gewalt von Herrn S. gegen Schutzbefohlene benannt worden. In Ihrem Schreiben erklärt Frau L. hierzu, daß die einseitig entgegenstehenden Ausführungen von Herrn S. "vollkommen glaubwürdig" seien. Mit sprachlichem Geschick wandelte sie den Sachstand der Gewaltproblematik zum harmlosen Kommunikationsproblem und zu einem "Aspekt" um. Frau L. formulierte weiterhin die Forderung, "daß die Problematik mit allen Vorfällen (der Vergangenheit) unter diesen Aspekten neu aufgearbeitet werden soll" und Herr S. vollständig rehabilitiert werden muß! Der Brieftext verweist ausdrücklich darauf, daß die Eltern des mißhandelten Kindes von dieser Erörterung ausgeschlossen wurden. Ist dies die wahre Rudolf-Steiner-Geisteshaltung zur Waldorf-Pädagogik? Nicht nur, daß hier den Gewalt-Opfern in ehrabschneidender Weise jegliche Glaubwürdigkeit abgesprochen wird; gleichzeitig werden auch die Eltern der Opfer, aus der Gemeinschaft ausgegrenzt! Zum seelischen Leid der Kinder erfolgt offenbar noch eine zusätzliche soziale Mehrfach-Bestrafung, weil die Opfer das Unrecht, welches ihnen widerfuhr, nicht stillschweigend erduldet haben. Hier propagiert man das Bewertungs-Prinzip "Glaube dem Beschuldigten - verurteile das Opfer". Natürlich
kann die seriöse Prüfung einer kindlichen Aussage zu einer Mißhandlungs-Beschuldigung
nur durch eine schulunabhängige, kriminal-psychologisch geschulte, einfühlsame
Person erfragt und nicht von der Glaubensbereitschaft unbeteiligter Personen
ersetzt werden. Ich habe den Eindruck gewonnen, daß ein subjektiv geprägter
Blick die Wahrnehmung vieler Eltern verzerrt und die Opfer-Position des betroffenen
Kindes außer Acht läßt. Deshalb habe ich mich entschlossen, die Verhältnisse
zu "entzerren" und eine objektive rechtliche Prüfung mittels unabhängiger
Staatsanwaltschaft herbeizuführen. Zur
Dauer-Frage an mich: Verwundert
bin ich über die Energie, mit der mir immer wieder der Eindruck vermittelt
wird, als gäbe es bei Konflikt-Fragen in den Denkstrukturen der Rudolf-Steiner-Gefolgschaft
nur die Alternative zwischen bedingungslosen Kader-Gehorsam nach SED-Muster,
bzw. rechtsnationalen Prinzipien oder ein Weglaufen. Dialogisch?
- Manipulative Elemente in der Kommunikations-Kultur Die
Verhinderung des informativen Austausches mißachtet das Hamburgische Schulgesetz,
welches den Elternvertretern ausdrücklich vorgibt, die Eltern über aktuelle
Fragen der Schule (objektiv) zu informieren (§70). Weitere
Einschränkung der Eltern-Mitbestimmung Ich habe die Sorge, daß sich die Gemeinschaft der Elternvertreter abweichend von einer ursprünglich gutgemeinten Idee, seit dem 10.Dezember 2007 auf schleichende Weise zu einem zusätzlichen, aber heimlichen Gremium zur manipulativen Bevormundung der Eltern entwickeln könnte. Vielleicht ist es hilfreich, einen Blick in das Hamburgische Schulgesetz zu wagen und nachzulesen, welche Aufgaben der Gesetzgeber für das Amt der Eltervertreter vorgesehen hat. Alternativ bietet sich auch die Informationsschrift "Elternratgeber: Wir reden mit" an. Sie ist kostenlos bei der Schulbehörde erhältlich. Die Broschüre wurde unter anderem von der Umbudsfrau für Schülervertretungen Frau Beutner erstellt. Telefon: 4 28 98 - 496, Internet: www.skh.de. Die
Akteure dieser Maulkorb-Mentalität mögen es nun als Erfolg ansehen, mir jegliche
innerschulische Möglichkeit für einen konstruktiven Dialog zu kritischen Themen,
wie z.B. Mißhandlungen und Mobbing von Lehrern gegen Schulkinder, genommen
zu haben. Ich werte dieses Ergebnis als eine blamable Form sozialer Unreife.
Dennoch habe ich immer noch die Hoffnung, daß es möglich sein kann, eine zeitgemäße,
aufgeschlossene Waldorf-Pädagogik zu betreiben. Schade nur, daß ich nun durch
diese Verhältnisse gezwungen bin, mich auf einem anderen Forum außerhalb der
Schule für dieses Ziel zu bemühen. E-Mail-Kommunikation
Wo
steht die Freiheit des Denkens im sozialen Geflecht der Waldorfschule im Vergleich
zum Ungeist der Sektenmethodik? Die Führung liegt entweder bei einer charismatischen Persönlichkeit, oder versteckt in einem selbstorganisierenden Gruppen-Mechanismus - wie es zum Beispiel bei den Scientologen zu beobachten ist. Typisch ist auch, daß die unklaren Strukturen im organisatorischen Kern nur einen geringen Einblick in die Verantwortung von Einzelpersonen zulassen.. Wenn freies Denken verhindert wird, entsteht unweigerlich eine Qualität, welche zu einer gesellschaftsgefährdenden radikalen Gesinnung führen kann. Kontakt: Für eine telefonische Kontaktaufnahme senden Sie einfach Ihre Telefon-Nummer, mit der Angabe, in welcher Zeit Sie gut zu erreichen sind, per Brief oder e-mail: ma-hell@online.de, an mich. M.Hell, Vater an der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek. ANLAGE: Schreiben an Frau Senatorin Dinges-Dierig ( zurück >) ____________________________________________________________________ ANLAGE BETREFF: Gesetzeswidrige Gewalthandlungen von Lehrern gegen Schüler an einer Rudolf-Steiner-Schule, sowie das vorherrschende Rechtsverständnis zum Hamburgischen Schulgesetz. Sehr
geehrte Frau Senatorin Dinges-Dierig Ich bin Vater eines Kindes, welches die "Rudolf-Steine-Schule Hamburg-Wandsbek e.V" besucht. Durch diese Verbindung sind mir Vorfälle - teilweise auch durch eigenes Erleben - bekannt geworden, welche nach meiner Einschätzung, gegen die simpelsten, allgemeingültigen, pädagogischen, humanen und rechtlichen Grundsätze verstoßen. Dies betrifft gesetzwidrige Gewalthandlungen gegen Kinder, Willkür, dubiose Handhabung des Vereinsrechts, sowie totalitäre und undemokratische Strukturen innerhalb der Waldorfschule, sowie eine fehlende Rechtssicherheit für Eltern-Minderheiten durch die ständige Bedrohung einer Zerüttungs-Kündigung. Seit fast drei Jahren habe ich gegenüber dem Vorstand und der Lehrerkonferenz - diese beiden Gremien sind die alleinigen Entscheidungsträger der Rudolf-Steiner-Schule - schriftlich mittels konkreter Fakten auf Vorgänge gesetzwidriger Gewalttätigkeit durch Waldorflehrer hingewiesen, sowie Vorschläge zur Gewalt-Prävention, mentaler Stabilisierung der Lehrkräfte und der Streitschlichtung gemacht. Ich bekam weder Antworten auf meine Fragen, noch zeigte sich die Schulleitung korrigierend tätig. Hingegen erlebte ich eine heftige Feindlichkeit und ein emsiges Bemühen, um meine Äußerungen hinter einer Mauerer des Schweigens zu verbergen. Mein Kind und ich mußten uns gegen Mobbing, Verleumdung und Einschüchterung wehren. Auf allen Fronten des sozialen Geflechts der Waldorfschule wurde auf die totale Ausgrenzung meiner Person hingewirkt. Schriftliche Unterlagen belegen die Vorgänge. Heute ist die Situation so, daß jedes Elternteil, welches mit mir in einem Gespräch gesehen wird, mit einer sozialen Ächtung durch die Waldorf-Gemeinschaft rechnen muß. ( zurück >) Am 28. Februar 2007 stellte ich Strafanzeige gegen eine Lehrkraft wegen Mißhandlung eines Schulkindes, welche in der fast vollen Aula, vor Augen der Mitschüler ab den ersten Klassen geschah Am 26. März 2007 wandelte sich das schulische Kommunikationsklima als Folge in offene Feindlichkeit. Die tragenden Kräfte der Schule beschlossen auf der Eltern/Lehrer-Konferenz (ELK), daß die sogenannten "Hell-Themen" künftig nicht mehr in diesem Gremium, besprochen werden sollten. Die ELK ist das einzige Forum, auf welchem es möglich ist, daß Eltern sich klassenübergreifend austauschen können. Diese "Hell-Themen" waren das Bemühen um Respektierung der Kinder-Rechte und Schutzmaßnahmen gegen seelische und körperliche Mißhandlungen durch Waldorf-Lehrer. Mitgetragen wurde die Entscheidung von Mitgliedern des Vorstandes und Vertretern der Lehrerkonferenz! Der Geschäftsführer Herr Farr verwies darauf, daß der Schulvorstand meine schriftlichen Äußerungen anwaltlich auf rechtswidrige Inhalte hatte prüfen lassen. Er benannt jedoch keinen Punkt, der eine widerrechtliche Äußerung durch mich belegt hätte! Am 15. Mai 2007 stellte ich, wegen eines erneuten Gewaltvorfalls, Strafanzeige gegen einen zweiten Lehrer. Die Geschehnisse wurden von mir, zusammen mit anderen Vorkommnissen von anderen Lehrern, an die Schulaufsicht gemeldet. Am 10. Juli 2007 teilte mir die Staatsanwaltschaft mit, daß das Verfahren zur Anzeige vom 28.02.07. mit Zahlung einer Buße abgeschlossen sei. Die Reaktion zur zweiten Anzeige vom 15.05.07 steht immer noch aus. Meine schriftliche Anfrage vom 30.01.2008 an die Staatsanwaltschaft, ob ich eine Mitteilung zu meiner Anzeige erhalten werde, wurde mir noch nicht beantwortet. Am 20.Oktober 2007 wandte ich mich auf Grund verschiedener Fragwürdigkeiten mit der Bitte um Antwort an die zuständigen Schulgremien, den Vorstand und an die Lehrerkonferenz der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek. Statt sachbezogener Antworten erhielt ich ein beängstigendes Schreiben der Rechtsanwältin Frau Dr. Ursula Prall. Es enthielt mehrere Unterlassungs-Aufforderungen, ohne daß faktische Inhalte konkret benannt worden waren, welche die Anschuldigungen gegen mich hätten stützen können. Am 27.November 2007 teilte mir Frau Neumann-Roedenbeck von der Schulaufsicht mit, daß es Maßnahmen gegeben hat, welche vermuten lassen, daß die Schule keinen weiteren Anlass zur Besorgnis zum Thema Gewalt erregen wird und daß die Verfahren abgeschlossen seien.. Am
04. Dezember 2007 machte die Rechtsanwältin Frau Dr. Ursula Prall im Namen
des Vorstandes des Rudolf-Steiner-Schulvereins Hamburg-Wandsbek e.V. per Einschreiben
inhaltlich deutlich, daß Gewalthandlungen von Lehrern gegen Kinder Die Unterlassungsaufforderungen mit Bußgelddrohung sehe ich als Beleg für eine bejahende Geisteshaltung zur psychischen Gewalt. Durch die beteiligten Personen, z.B. den Waldorf-Lehrer Farr als geschäftsführender Repräsentant der Rudolf-Steiner Schule Hamburg-Wandsbek und Mitglied des Sprecherkreises der "Landesarbeitsgemeinschaft der Rudolf-Steiner-Schulen in Hamburg" und somit auch mitbeteiligt an der bundesweiten Waldorf-Vertretung, dürfte dies als offizielle Aussage für das Gewaltverständnis der gesamten pädagogischen Rudolf-Steiner-Welt zu verstehen sein. Der vollständige Text des anwaltlichen Schreibens ist in der beigefügten Stellungnahme an die Lehrer und Eltern der Rudolf-Steiner-Schule enthalten. Hier sehe ich eine fehlende Übereinstimmung mit den Grund-Elementen der Pädagogik; dem §1631, Abs.2 BGB; dem Hamburgischen Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft §6, Abs.2, Satz 5; so wie dem Hamburgischen Schulgesetz §2. Weiterhin zeigt diese Auffassung eine Geisteshaltung, welche es den Lehrern ermöglicht, sich der Pflicht zur Humanität, der Wiedergutmachung und Aufarbeitung von seelischen Verletzungen bei Fehlleistungen im pädagogischen Arbeitsfeld, zu entziehen. Am
04. Dezember 2007 machte derselbe Waldorf-Lehrer, gegen den ich bereits
am 15. Mai 2007 eine Strafanzeige gestellt hatte, erneut mit einer Gewalthandlung
gegen ein Kind auf sich aufmerksam. Die Schulaufsicht hat gewiß alles unternommen, um im Rahmen ihrer Möglichkeiten, den Mißhandlungen und anderer kinderfeindlichen Tendenzen an der "Rudolf-Steine-Schule Hamburg-Wandsbek" entgegenzuwirken. Das Reaktionsmuster der schultragenden Kräfte zeigt jedoch, daß dies nicht ausreichend sein kann und weiterer Handlungsbedarf durch die Schulbehörde vorliegt. Die Zweigleisigkeit der Waldorfschule in ihrer Kommunikation mit der Schulaufsicht ist deutlich. Gewiß hält die Schule sich formaljuristisch an die Vorgaben der Schulbehörde. Außer einem Wochenend-Seminar für Lehrer zum Thema Gewalt, wurde bisher nichts bekannt. Auf dem klassenübergreifenden Forum, der Eltern/Lehrer-Konferenz am 11.02.08, berichtete eine Lehrerin den Eltern, daß auf diesem Seminar lediglich das Gewaltverhalten unter Schülern thematisiert worden war, nicht aber die Gewaltbereitschaft der Lehrkräfte. Auf direkte Rückfrage an jene Lehrerin wurde mir glaubhaft versichert, daß keine weiterführenden Lehrgänge zur mentalen Stabilisierung, zur Streß- und Aggressions-Kontrolle der Lehrer beabsichtig seien. Doch eben das Gewaltverhalten von Waldorf-Lehrern gegen Schulkinder war der Grund für das Eingreifen der Schulbehörde! Offenkundig existiert hier ein Fortbildungs-Defizit, welches auch von der Schulaufsicht nicht geschlossen werden kann. Andererseits erzeugt die Schule kontinuierlich, in kleinen Schritten, ein soziales Klima, welches in wenigen Jahren eine absolute Gedanken-Kontrolle möglich machen kann. Diese würde verhindern, daß sich überhaupt noch jemand kritisch gegen gesetzwidrige Gewalt von Lehrern gegen Schüler zu äußern wagt. Hier sei auch auf die sittenwidrige Zerrüttungs-Klausel hingewiesen, welche seit zwei Jahren in den Schulverträgen der Waldorfschule als Folge eines verlorenen Rechtsstreits gegen ein Elternhaus droht. Damit wird der Schule während der gesamten zwölfjährigen Vertragsdauer die Möglichkeit gegeben, das Schulverhältnis jederzeit, einseitig und nahezu fristlos - z.B. bei Mißliebigkeit einer Familie - zu kündigen. Die Abhängigkeit vom Wohlwollen der Lehrkräfte ist damit total! Einschüchterung durch juristische Bedrohung, offen sichtbar praktizierte Isolation der kritischen Kräfte, formelle paralysierende Strukturen, lassen nicht nur ein Klima wachsen, in welchem eine geistig freie, demokratische Lebensweise unmöglich wird. Es muß auch davon ausgegangen werden, daß sich diese Geisteshaltung negativ auf die gedankliche Prägung der Kinder auswirkt. ( zurück >) Fragwürdig
ist auch die Einhaltung des Hamburgischen Schulgesetz an der Waldorfschule.
Nach meiner Kenntnis zeigen sich folgende Verhältnisse: 2.) Wenn an dieser Schule von Klassenkonferenz geredet wird, täuscht dieser Begriff die Einhaltung des Hamburgischen Schulgesetzes vor. In Wahrheit ist aber nur eine Versammlung der Fachlehrer gemeint. Die Einhaltung der gesetzlichen Auflage, in periodischer Wiederkehr Klassenkonferenzen mit Lehrern, Eltern, Schülern durchzuführen, findet nicht in der vorgegebenen Weise statt. 3.) Die hilfreichen Informations-Texte der Schulbehörde werden praktisch unterschlagen. Selbst von Lehrkräften hörte ich die falsche Behauptung, daß das Schulgesetz für Waldorfschulen keine Gültigkeit hätte. Eine unzureichende Einführung für die Eltern in die Rechtsgrundlagen des Hamburgischen Schulgesetzes führt aber zwangsläufig zu Defiziten in der praktischen Handhabung der elterlichen Mitarbeit. 4.) Auch lehrerorientierte Informationsfilterung nach persönlichen Maßstäben gegenüber den Eltern wird allem Anschein nach, immer wieder als Aufgabenfeld verstanden. In der Klasse meines Kindes wurden gleich 6 Eltern als Elternvertreter benannt, damit sie sich nach Belieben abwechselnd betätigen können. Eine Stellvertreter-Position ist nicht benannt. Mein Hinweis auf den Verstoß gegen das Hamburgischen Schulgesetzes - auch wegen der Fragwürdigkeit des Wahlablaufes - führte zu keiner Korrektur. Die hier aufgezeigten Verhältnisse könnten möglicherweise auch an anderen Waldorf- und sonstigen Privatschulen bestehen. Ich rege an, alle privaten schulischen Institute, welche sich auf dem Vereinsrecht begründen, einer allgemeinen kritischen Prüfung - insbesondere durch eine Hinterfragung bei den Kindern und Eltern durch unabhängige, kriminal-psychologisch geschulte Kräfte - zu unterziehen und entsprechend verbesserte Handlungsvorgaben zu erstellen. Der
Schutz und die Rechte der Kinder sind Anliegen von überparteilicher, staatstragender
Bedeutung und eine Forderung an alle Bürger sich hiefür einzusetzen. Aus diesem
Grunde reiche ich dieses Schreiben auch an andere meinungsbildende, bzw. gesellschaftliche
Kräfte für ein gemeinschaftliches Engagement zum Wohle der Kinder weiter. ANLAGE: Stellungnahme vom 14.02.08 an Eltern, Elternvertreter, Schulvorstand sowie der Lehrerkonferenz der Rudolf-Steine-Schule Hamburg-Wandsbek. (Die früheren Schriftwechsel stehen bei Interesse ebenfalls zur Verfügung.) VERTEILER:
NACHTRAG:
Die Strafanzeige gegen den Lehrer S. wurde am 18.02.2008 gestellt. ____________________________________________________________
WALDORF-SEKTEN-PROBLEMATIK
/ Fragen
An alle Klassen-Elternvertreter und Eltern, BETREFF:
Sorge wegen sektentypischer Merkmale in unserer Waldorf-Schule Liebe
Eltern, sehr geehrte Damen und Herren,
Einleitend weise ich darauf hin, daß mich keine, mit konkreten Fakten
begründeten Gegen-Einwendung zu meinem letzten öffentlichen Schreiben
vom 14.02.08, erreicht haben, womit die substanzielle Richtigkeit meiner
Ausführungen überzeugend belegt sein dürfte. Teil meiner Äußerungen war
die Verhinderung des informativen Austausches mit den Eltern und die Mißachtung
des Hamburgischen Schulgesetzes. Ich hatte darauf hingewiesen, daß die
neue Regelung zur Eltern/Lehrer-Konferenz (ELK), welche nur noch Klassen-Elternvertreter
zur Themenvorbereitung für die ELK zuläßt und Eltern ausschließt, offenbar
speziell für den Ausschluß meiner Person installiert worden war, um zu
erreichen, daß kritische Themen - wie z.B. Gewalttätigkeit von Waldorf-Lehrern
und Mobbing gegen Schulkinder - von den Eltern ferngehalten werden können.
Das Sektenwesen zeigt sich durch Vortäuschung von einem Streben nach edlen Zielen, oft ergänzt durch grenzenlos erscheinende Opferbereitschaft der Gefolgschaft und totaler Hingabe an eine Übervater-Person oder einer Leit-Ideologie. Spätestens in jenem Moment, in dem die freie Entscheidungsfindung des einzelnen Individiums durch den Psycho-Druck einer Gruppe und den hieraus folgenden Ängsten vor sozialer Benachteiligung geprägt werden, beginnt ein typisches elementares Funktions-Prinzip des Sektenwesens zu wirken. Merkmale
der Sektenmethodik sind auch Meine
Schriftwechsel mit den Schul-Gremien machen Eigenheiten der Sektenkultur
sichtbar. Um einem zunehmenden Sektenstatus entgegenzuwirken, darf die Rudolf-Steiner-Pädagogik sich und ihr Dasein nicht auf der Grundlage von nostalgischer Rückschau, ideologischen verklärter Weltsicht und kompliziert klingenden, einschüchternden Wortblasen definieren. Es zählt das konkrete Handeln und die Ergebnisse, wenn die Schule das sein will, was sie den Eltern vor Einschulung der Kinder in den Einführungsgesprächen verkündet hat. Einige Fragen hierzu an den Vorstand, für die Mitglieder-Versammlung am 23.06.08, folgen im Anschluß. Zur
Stuttgarter Erklärung des Bundes der freien Waldorfschulen Eine
öffentliche Rassismus-Bezichtigung gegen Rudolf Steiner pflegt kritische
Betrachter der Steiner-Aussagen mit fragwürdigen waldorf-typischen Entgegnungen
zu konfrontieren, wie sich gezeigt hat: Der
Wert der gedanklichen Anstöße zu neuen pädagogischen Überlegungen,
welche sich durch das Wirken und die Schriften Rudolf Steiners ergeben
haben, soll nicht geschmälert werden, aber gegenüber dem vielfach hiermit
verbundenen Anspruch auf absolute Richtigkeit, dürfte eine kritische Distanz
angebracht sein. Zur
Mitgliederversammlung am 23.06.08 2.) Ich rege an, daß die Mitgliederversammlung eine Änderung des Schulnamens veranlaßt, da die Inhalte der Negativ-Aussagen von Rudolf-Steiner auch nach einer Distanzierung, untrennbar durch die Vorbildfunktion des Namens, als Leitbild für die Schulkinder erhalten bleiben würden. Umgang
mit den Schulfinanzen. Fragen an den Vorstand. 4.)
Kernfrage ist auch, wieviel Bautätigkeit die Schule sich leisten kann.
Verlangen die Gegebenheiten möglicherweise die Anstellung von mehr Lehrern
und somit mehr Finanzmittel? Beispielsweise könnte sich die Notwendigkeit,
unzureichende Qualifikationen oder andere Einschränkungen bei Lehrkräften
auszugleichen, als gewichtiger Kostenfaktor erweisen. Der Mitgliederschaft
muß eine eigene Einschätzung ermöglicht werden! Der Vorstand möge zu folgenden
Fragen Auskunft geben: 5.) Zum Förderunterricht und zum Religionsunterricht wurden auf der ELK konkrete Fragen von der Elternschaft an die Lehrerschaft gerichtet, welche nicht schlüssig beantwortet worden sind. Ich rege an, daß die Mitgliederversammlung als höchstes Organ des Schulvereins, dem Vorstand und weiterführend der Lehrerkonferenz aufträgt, eine rückhaltlose öffentliche Schriftantwort der Fragen zu erstellen, welche an alle Eltern zu leiten ist. 6.)
Praxis und Inhalt des Religions-Unterrichts nehmen eine Sonderstellung
ein. c.)
Die Bibel setzt Adam und Eva an den Anfang. Darwin entdeckte das Prinzip
der Evulotion als Lebensmotor. Die Frage ist: Welche Sichtweise wird im
Religionsunterricht vertreten? Ich rege an, daß die Mitgliederversammlung dem Vorstand und weiterführend der Lehrerkonferenz aufträgt, eine rückhaltlose öffentliche und vollständige Schriftantwort der Fragen zu erstellen und klassenübergreifend, an alle Eltern zu leiten. 7.) Falls formalrechtliche Bestimmung es nicht zulassen, die Anregungen in diesem Schreiben auf der Mitgliedervers. am 23.06.08 umzusetzen, rege ich an, eine außerordentliche Mitgliederversammlung hierfür einzuberufen. Vielleicht finden sich ja bereits am 23.06.08 die von der Satzung geforderten 30 Stimmen, um eine außerordentliche Mitgliederversammlung herbeizuführen. Dieses Schreiben kann leider nicht an alle aktuell gewählten Elternvertreter geleitet werden. Das ist darauf zurückzuführen, daß mir von der ELK-Sprecherin Frau S. die Herausgabe der Adressen mit fadenscheinigen Begründungen verweigert wurde, obwohl diese Adressen für eine Veröffentlichung vorgesehen sind. Eine solche Kommunikations-Behinderung ist ebenfalls als sektentypische Eigenheit bekannt und erhöht meine Sorge um unserer Schule und einer zunehmenden Sekten-Strukturierung. Ich
sehe mich gezwungen, nun auch auf andere Weise darauf hinzuwirken, daß
meine Anregungen von allen Waldorf-Eltern wahrgenommen werden können.
Darüber hinaus halte ich es inzwischen auch für angebracht, daß die Kern-Themen
schulübergreifend und möglichst bundesweit, insbesondere im Rahmen der
Waldorfschulen, neu durchdacht werden. ____________________________________________________________________ WALDORF-SEKTEN-PROBLEMATIK
/ Belege BETREFF: Liebe
Eltern, sehr geehrte Damen und Herren, Zur Mitgliederversammlung, am 23.06.2008, hatte ich Fragen und Anregungen schriftlich zusammengestellt, insbesondere zu meiner Sorge wegen sektentypischer Merkmale an der Rudolf-Steiner-Schule, wie z.B. die sektenmäßige Abkapselung gegenüber allem, was die offizielle schöngesichtige Selbstdarstellung in Frage stellen könnte. Hiermit wandte ich mich, am 19.06.08 per Fax und E-Mail an den Schulvorstand und die Eltern der Waldorfschule, soweit mir deren Adressen bekannt waren. Rückblickend bleibt allerdings nur die Wahrnehmung, daß meine Bitte um informelle Weitergabe - was gerade wegen der E-Mail-Verknüpfung der Klassengemeinschaften sehr einfach wäre - offenbar nicht stattgefunden hat. Als
ich Kopien der E-Mail-Mitteilung vom 19.06.08 zu Beginn der Mitgliederversammlung
auf dem Tisch am Eingang für die Mitglieder ablegen wollte, wurde es mir,
von dem Geschäftsführer dieser Schule, Herrn Farr, mit der Begründung untersagt,
daß dies vorher bei ihm hätte angemeldet werden müssen. Da ihm funktionsbedingt
das Hausrecht zusteht, sah ich mich gezwungen, mich zu fügen und entfernte
die Unterlagen. Zugleich nahm ich es als sektentypische, manipulative Informations-Vereitelung
und als Mißbrauch der Position des Geschäftsführers zur Kenntnis. Herr
Farr als ein Wortführer des Abends und die Phalanx der Vorstandsmitglieder
nutzten ihre Positionierung und das Informations-Defizit der 40 bis 50 anwesenden
- offenbar größtenteils uninformierten - Elternhäuser, um meine Themen und
Fragen weitgehend unbeantwortet abzuwiegeln. 1.
Fragen-Komplex: Thematik zur Rudolf-Steiner-Rassismus Entgegnung
des Vorstandes: 2.
Fragen-Komplex: Juristische Kosten Entgegnung
des Vorstandes: Die Kosten für die beiden gerichtlichen Auseinandersetzungen, welche die Schule gegen eine Elternhaus betrieb und letztendlich verlor, konnte Herr Farr nicht benennen. Diese Frage war erstmalig konkret im öffentlichen Schreiben vom 14.02.2008, welches auch namentlich an Herrn Farr gerichtet war, gestellt worden. Auf meinen Vorschlag, Herr Farr möge die Angabe dieses Betrages im nächsten Schulblatt veröffentlichen, da die Mitgliederversammlung ja schließlich ein Podium sei, welches alle Eltern beträfe, wollte Herr Farr nicht eingehen. Jedoch bot er mir an, daß er mir auf Nachfrage die Zahlen nachreichen werde. 3.
Fragen-Komplex: Die Beantwortung wurde komplett abgewiegelt! Die
Fragen waren: 2.)
Religions-Unterricht 3.) Dem Vorstand und weiterführend der Lehrerkonferenz möge aufgetragen werden, eine rückhaltlose öffentliche und vollständige Schriftantwort zu diesen, wie auch zu den hierzu - in der Eltern/Lehrer-Konferenz - geäußerten Fragen zu erstellen und klassenübergreifend an alle Eltern zu leiten. Gegebenenfalls ist eine weitere außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. 30 Mitglieder sind für den Antrag erforderlich. Tatsächlicher
Sachstand hierzu: Mysterium
um die Gesamt-Kosten von zwei Gerichtsverfahren, Rudolf-Steiner-Schule
Hamburg-Wandsbek Sehr
geehrter Herr Hell, Zur
Sache: Wir
erneuern unsere Einladung, Ihre im letzten Brief angesprochenen Anliegen,
persönlich im Vorstand zu besprechen. Wir tagen montags ab 18.00 Uhr. Teilen
Sie uns bitte schriftlich mit, zu welchem Termin Sie kommen möchten.
Hierzu entgegnete ich mit dem Schreiben vom 07.11.2008 BETREFF: Ihr Schreiben vom 14.07.2008 Sehr
geehrter Herr Farr, Ihr
Auftreten mir gegenüber macht nachdenklich. Neben Ihrer Aufgabe als Geschäftsführer
der Rudolf-Steiner-Schule fungieren Sie schließlich auch als Waldorflehrer
für Sport und Sozialkunde. Wenn Sie nun bereits wegen einer einfachen prüfenden
Frage von einem erwachsenen Mitglied des Schulvereins zu den Geldausgaben
der Schule die Fassung verlieren, stellt sich Frage, wie Sie dann wohl erst
mit den Kindern umspringen, welche sich noch dazu durch die Bewertungs-Dominanz
der Lehrkräfte in einer totalen Abhängigkeit befinden. Ihre Äußerung, im Zusammenhang hiermit, daß ich meine "zukünftige Anliegen ausschließlich schriftlich vorzutragen möge, halte ich für deplaziert und Klima verschärfend, erstens, weil Sie selbst die telefonische Nachfrage auf der Mitglieder-Versammlung angeboten haben, zweitens, weil Ihnen meine Anfrage bereits seit Monaten schriftlich vorlag. Das Ansinnen offenbart die wahre Geisteshaltung gegenüber unerwünschte Gespräche. Es ist kommunikationsbehindernd und kann nur als feindliches Gebaren verstanden werden. Ihrer
Mitteilung, daß die zwei Gerichtsverfahren gegen das Elternhaus, welche ich
ja nun schon vielfach angesprochen habe, insgesamt nur 1300,-Euro Kosten verursacht
haben sollen und Gerichtskosten angeblich überhaupt nicht entstanden sind,
vermag ich keinen Glauben schenken. Nach Rücksprache mit Fachleuten gehe ich
davon aus, daß etwa 2500,- bis 3200,- Euro allein an Gerichtskosten entstanden
sind. Für die Mitwirkung der Anwälte, dürften der Schule Kosten zwischen 8000,-
bis 14000,-Euro berechnet worden sein. Der Eiertanz, den Sie und der Schulvorstand
betreiben, um eine Prüfung aller Abrechnungen zu diesem Verfahren zu verhindern,
werte ich als Bestätigung meiner Einschätzung. Der
Verlauf der Gerichts- und Anwalts-Aktionen zeigt, daß letztendlich keine Angelegenheiten
der Schule geregelt werden mußten, sondern daß Lehrkräfte ihre private Befindlichkeit
gegenüber Elternhäuser der Waldorfschule auslebten. Die
Geheimniskrämerei um die Gerichts- und Anwaltskosten bestätigt mich in meinem
Verdacht, daß hier eine Veruntreuung von Schulgeldern, zum privaten Nutzen
von Waldorflehrern vorliegt. Sorgloser Umgang mit Finanzmitteln und Selbstbedienungs-Mentalität
scheint sich auch in anderen Bereich zu zeigen. Meines Wissens wird die Beköstigung
der Lehrerschaft als Beigabe zu den Konferenzen, ebenfalls von jenen Schulgeldern
finanziert, welche von der Zielsetzung her, für die Unterrichtung der Schüler
vorgesehen sind. Hier scheint mir ebenfalls eine Zweckentfremdung von Finanzmitteln
der Schule vorzuliegen. Zu
Ihrem Angebot für ein persönliches Gespräch mit mir und den Vorstandmitgliedern
ist festzustellen: Alle meine Fragen sind im Laufe der Zeit zum öffentlichen
Element geworden und müssen folglich, unter Einbeziehung der gesamten Elternschaft,
öffentlich beantwortet werden. Ich begründe mein Handeln mit geltenden Gesetzen
und der Absicht, zu erreichen, daß diese eingehalten werden. Die Gesetze sprechen
für sich. Hierzu muß nichts mehr beredet werden. Falls noch andere Absichten
in Ihren Gremien bestehen sollten, weise ich vorsorglich darauf hin, daß ich
mich nicht an Hinterstübchen-Kungeleien beteilige. Die
Zweckmäßigkeit für ein Gespräch ist auch aus anderem Grunde in Frage zu stellen.
Nach den bisherigen Erfahrungen erlebte ich an der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek,
als Reaktion auf meine sachbezogenen Fragen und Überlegungen, nur rhetorische
Tänzeleien vom Kader der Alteingesessenen. Der seriöse konstruktive Austausch
unterblieb. Die Beantwortung von sachlichen Fragen wurde sogar schriftlich
abgelehnt! 2007 wurde dazu eine Rechtsanwältin eingeschaltet, um die korrekte
Beantwortung meiner Fragen zu vermeiden, wie die Schreiben deutlich machen.
Abschließend
ist festzustellen: Die widerspruchslose Duldung der Anwesenden der Mitglieder-Versammlung
am 23.06.2008, zu dem was Herr Farr als Geschäftsführer und der Schulvorstand
mit ihrem Umgangsverhalten deutlich machten, sowie das Verhalten und die Äußerungen
der Schuladministration, vermittelt mir den Eindruck, daß die sektetypischen
Charakteristiken mit ihrer gedanklichen Einengung bereits so intensiv - zumindest
im innerschulischen - System verhaftet sind, daß diese den Schulablauf maßgeblich
im Muster einer Sektenmethodik beherrschen. Traditionelle
Rituale Die
Scheinheiligkeit ist wohl kaum noch zu überbieten. Nachdem, was ich der Lehrer-
und der Elternschaft in den letzten dreieinhalb Jahren schriftlich mitgeteilt
habe und was hierdurch bei Staatsanwaltschaft, Schulaufsicht und Lehrerschaft
bewirkt wurde, sind die Antworten nämlich schon viele Male gegeben worden.
Es
wäre für die Elternschaft übrigens ein Leichtes, die inneren Verhältnisse
der Waldorfschule zu ändern. Es braucht hierfür nur eine Mitgliederversammlung.
Diese kann jederzeit eingefordert werden. Zur Einberufung wären bloß 30 Stimmen
erforderlich. Dann könnten die Freiheiten von Vorstand und Lehrerschaft eingeschränkt
und die Elternrechte, bzw. elterlichen Mitgestaltungsrechte erweitert, und
der überholte schulische Rechts- und Sozial-Müll entsorgt werden. PS:
Nachtrag zur Eltern/Lehrer-Konferenz am 27.10.2008 und dem Thema:"Eltervertreter
an unserer Schule". Hierzu muß gar nicht viel geredet werden. Letztlich geht es bei allem nur um ernst gemeintes Handeln; also abholen, an alle Eltern und Elternvertreter verteilen, durchlesen und anschließend Nägel mit Köpfen machen! In einem früheren Schreiben habe ich bereits darauf hingewiesen. Speziel
für die Schüler gibt es: ANLAGE ____________________________________________________________________ 24.11.2008,
an alle Klassen-Elternvertreter und Eltern,
Liebe Eltern, sehr geehrte Damen und Herren, An
den Vorstand der BETREFF:
Sehr geehrte Damen und Herren, im Schulblatt der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek Nr.15, vom 6.November.2008, hatte Frau Trapp unter der Überschrift "Informationen von der Mitgliederversammlung des Bundes der Freien Waldorfschulen vom 14.-26.10.2008 in Stuttgart" geäußert: "Schwarzbuch
Waldorf". Ein Herr Grant hat bei dem Gütersloher Verlag das "Schwarzbuch
Waldorf" herausgegeben. Der Bund hat sich trotz der Überlegung, dass Kritik
an der Waldorfpädagogik ja durchaus auch konstruktiv genutzt werden kann,
dazu entschlossen, gerichtlich gegen die Veröffentlichung dieses Buches vorzugehen,
da es sich zu sehr auf einen polemisierenden und unsachlichen Niveau bewegt.
Frau Trapp als Autorin dieses Beitrages und Herr Rettinger als verantwortliches Redaktions-Mitglied des, von der Schule finanzierten Schulblattes, sind Angehörige des Schulvorstandes. Die Lehrergemeinschaft ist in der Redaktion durch Herrn Rüter vertreten. Somit darf ich wohl von einem gedanklichen Einklang und einer hieraus resultierenden Mitverantwortlichkeit der beiden leitenden Gremien dieser Schule an dem Geschriebenen ausgehen. Durch ihre Position als Vorstands-Mitglied haben die Ausführungen von Frau Trapp eine besondere, hervorgehobene Gewichtung gegenüber der Elternschaft, was eine entsprechende Aufmerksamkeit erfordert Wenn
ich die Darstellung von Frau Trapp richtig begreife, boten zwei Aussagen in
dem "Schwarzbuch Waldorf" die Grundlage, um einstweilige gerichtliche Verfügungen
zu erwirken. Das ergibt im Umkehrschluß, daß alle anderen Aussagen des Buches
in der Sache richtig sein müssen. Dadurch, daß der Hauptinhalt des Buches
- auch gerichtlich - nicht in Frage zu stellen war, hat der Bund der Freien
Waldorfschulen eine offizielle Richtigkeits-Bestätigung herbeigeführt. Die Bitte, das Buch nicht zu kaufen, verstehe ich als Boykott-Aufruf. Wenn das "sachliche Niveau" jedoch so sehr am Herzen liegt, wie von Frau Trapp dargelegt, müßte die Konsequenz doch viel eher darin bestehen, unverkürzt zu erfahren, welche Kernaussagen in dem Buch zu finden sind, um sich dann objektiv und konstruktiv hiermit auseinanderzusetzen. Wäre es möglich, daß in Wirklichkeit die Verbreitung von brisanten negativen Wahrheiten zur Realität der Waldorfschulen verhindert werden soll? Mißtrauen erweckt die Ankündigung, daß es eine Zusammenstellung der kritischen Stellen aus dem "Schwarzbuch Waldorf" geben soll. Textverkürzung beinhalten immer ein manipulatives Element durch die Textauswahl und die einfließende persönliche Interpretation des Schreibenden. Sie schaffen geistige Ödnis. Wenn ich hier sehe, wie Waldorf-Eltern die kritische persönliche Meinungsbildung ausgeredet wird, fühle mich an SED-Methoden und den verlogenen Kampf gegen gedankliche Abweichler erinnert, als Zeitungen wie "Neues Deutschland" darum bemüht waren, eine vorgegebene Einheits-Meinung zu produzieren. Zudem fürchte ich, daß sich hier ein unverhohlener Versuch der gedanklichen Einengung und sektentypischen Entmündigung zeigt, was die Frage nach dem Sektenstatus der Waldorf-Pädagogik deutschlandweit thematisiert. Mit
der Äußerung: "Es wird vermutet, dass der Gütersloher Verlag sich aufgrund
finanzieller Schwierigkeiten zur Veröffentlichung dieses Buches entschlossen
hat", wirkt Frau Trapp auf den wirtschaftlichen Leumund des Verlages ein.
Das veranlaßt mich zu den folgenden Fragen an Sie: ____________________________________________________________________ 14.12.2008,
an alle Klassen-Elternvertreter und Eltern, Liebe
Eltern, sehr geehrte Damen und Herren, Der Elternschaft möchte ich Gelegenheit geben, sich dennoch mit den Ausführungen in der Abhandlung auseinanderzusetzen und reiche den Text hierfür an Sie weiter. Bitte geben Sie den Inhalt des Schreibens - insbesondere über die E-Mail-Verbindungen - zum konstruktiven Austausch an die Klassen-Gemeinschaften, wie auch an außenstehende Freunde und Kritiker der Waldorf-Pädagogik im öffentlichen Raum, um kreative Denkansätze auf möglichst breitgefächerter Ebene zu ermöglichen. ____________________________________________________________________ An
Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek Beitrag
für das Schulblatt Autoren dieses Blattes sind auch die Herren Lorenzo Ravagli (Im Web mit 24 Beiträgen benannt) und Hans-Jürgen Bader (Im Web mit 14 Beiträgen benannt). Lorenzo Ravagli wurde am 06.11.2007 damit hervorgehoben, daß er mit dem ehemaligen Waldorflehrer Andreas Molau, auf Grund eines gemeinsamen Briefwechsels, ein Manuskript mit dem Titel "Falsche Propheten" verfasst hatte. Andreas Molau war Waldorflehrer für Geschichte an der Baunschweiger Waldorf-Schule, Funktionär der NPD und u.a. als Berater des NPD-Bundesvorsitzenden Udo Voigt tätig und Spitzenkandidat der niedersächsischen NPD. Erst sehr spät entdeckte Lorenzo Ravagli eine Unvereinbarkeit. Kurz vor der Buchmesse im Oktober 2007 zog er seine Autorisierung zurück. Die Kündigung des Lehrers Molau wegen dessen NPD-Zugehörigkeit war allerdings bereits 2004 erfolgt und allgemein bekannt. Eine ausgeprägte Geistes-Verwandschaft scheint naheliegend. (SPIEGEL ONLINE und Rudolf-Steiner-Blogspot). Als
2007 mehrere Bücher von Rudolf Steiner wegen rassistischer Inhalte vom Markt
genommen werden sollten, verwies das Team Bader/Ravagli bei ihrer Abhandlung
auf die Beweiskraft ihres Buches "Rassenideale sind der Niedergang der Menschheit".
Der Präsident der Rudolf-Steiner-Nachlassverwaltung Cornelius Bohlen erklärte
zum gleichen Thema, in einem Interview des Deutschlandfunk, Steiner habe sich
mehrfach "eindeutig gegen Rassismus und Antisemitismus erklärt". "Es gibt
da eine ganz eindeutige Aussage aus dem ersten Weltkrieg: Rassenideale sind
der Niedergang der Menscheit." (DLF, Kultur heute,1.12.2007) Tatsache ist
jedoch: Die ganz eindeutige Aussage gibt es nicht! Eine Volltextsuche kann
dies schnell beweisen. Offenkundig zeigt sich hier eine Erfindung des Autorenteams
Bader/Leist/Ravagli. Soviel zum qualitativen Status von "Erziehungskunst".
NACHTRAG:
Am 15.11.2008 äußerte ich per E-Mail an die Eltervertreter meine Befürchtungen
zu sektentypischen Mustern in der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek und
dazu, daß die nebulösen Unklarheiten zu dem juristischen Verhalten der Schulleitung,
den Verdacht auf Veruntreuung von Schulgeldern, möglicherweise bis zu 20 000
EURO, nähren. Es wäre ein Leichtes, im Zuge der vielgepriesenen "Dialogischen
Kommunikation nach Dietz" mit einer sachlichen, faktenbezogenen Stellungnahme
und mit entsprechenden Belegen alle Sorgen zu beseitigen. Das unterblieb bisher.
Hamburg den 28.11.2008, Liebe
Elternvertreter, Die Anwendung dieser Vogel-Strauss-Taktik ändert nichts an der Realität, daß die begangenen Rechtsbrüche und gesetzwidrigen Gewalttätigkeiten von Waldorf-Lehrern gegen Kinder, soweit sie beweisbar sind, weiterhin als Tatsache bestehen bleiben! Damit bleiben auch die Kernfragen zum Gewaltverständnis bestehen. Wenn Lehrer Kinder schlagen oder Kinder von Lehrern seelisch mißhandelt werden, darf dies nicht als "menschlich" verharmlost werden, so wie es an dieser Schule geschah. Die Reaktionen der Schulgemeinschaft haben belegt, daß ein gedanklicher, Gewalt fördernder Freiraum besteht, der nur durch die duldende Toleranz von Lehrerschaft und Eltern möglich ist. Die formelle Feststellung, daß Gewalt von Waldorflehrer gegen Kinder "absolut unzulässig" sei, oder das ein Lehrer sein Dienstverhältnis an dieser Schule beendet, ändert nichts an der Fragwürdigkeit des bestimmenden Rechts-Empfindens und der tragenden Werte dieser Solidar-Gemeinschaft. Eine
elementare Veränderung der allgemein vorherrschenden Geisteshaltung wäre der
einzig ehrliche Ansatz, um jene Mechanismen, welche die seelische und körperliche
Mißhandlung von Kindern begünstigen, entgegen zu wirken. Abgesehen von dem
Bestreben, künftig ein Bekanntwerden von eventuellen Fehlleistungen durch
Lehrer noch besser verbergen zu können, war bisher allerdings nichts sichtbar.
Es ist letztendlich nicht das Entscheidende, ob Elternvertreter sich an der Informations-Verhinderung gegen Eltern beteiligen, oder gar die Kenntnisnahme meiner schriftlichen Äußerungen formell verweigern. Unabhängig hiervon repräsentieren sie, als Teil der Eltern-Gemeinschaft der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek, mit ihrem Handeln - insbesondere aber auch mit ihrem NICHT-HANDELN, ebenso wie die Waldorf-Lehrer - die gegenwärtige Geisteshaltung und das Rechts-Verständnis der real existierenden Waldorf-Realität! Das macht jedes einzelne Mitglied dieser Waldorfschule mitverantwortlich für das, was sich aus dem Verhalten der Beteiligten ergibt! Ich
wünsche Ihnen ein frohes Weihnachtsfest ____________________________________________________________________ Siehe: www.Eltern-contra-Schulunrecht.de / Sekten-Barometer |
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7.1 / Gremien auf Bundesebene Seite
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