Eltern contra Schul-Unrecht
Hell-a

Dokumentation
 
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Schreiben an die
Waldorf-Elternschaft zur Thematik "Mißhandlungen von Kindern durch Waldorf-Lehrer und pädagog. Defizite"
+ SEKTEN-THEMATIK.
Zeit: 2008

INHALT
14.02.2008; Stellungnahme an Klassen-Elternvertreter, Eltern, Schulvorstand + Lehrerkonferenz
--------------- - der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek = Waldorfschule Farmsen
. . . . . . . . . mit Schreiben von der Schulaufsicht an M.Hell Hamburg v. 27.11. 2007
. . . . . . . . . mit Anmerkung hierzu von M.Hell
. . . . . . . . . mit E-Mail von Frau B. an alle Eltern der 10a und an M.Hell v. 4.12.2007
. . . . . . . . . mit Anmerkung hierzu von M.Hell
. . . . . . . . . mit Anschreiben von RA Frau Dr. Ursula Prall an M.Hell v. 04.12.2007
. . . . . . . . . mit Anmerkung hierzu von M.Hell
. . . . . . . . . Thema: Eigenartig das beharrliche Schweigen zu den anderen Themen
. . . . . . . . . Thema: Zum Vorfall mit dem sogenannten "Anlaß" des Waldorflehrer S.
. . . . . . . . . Thema: Die Dauer-Frage an M.Hell
. . . . . . . . . Thema: Dialogisch? - Manipulative Elemente in der Kommunikations-Kultur . . .
. . . . . . . . . Thema: Weitere Einschränkung der Eltern-Mitbestimmung
. . . . . . . . . Thema: Fragwürdige E-Mail-Kommunikation
. . . . . . . . . Thema: Wo steht die Freiheit des Denkens im sozialen Geflecht der Waldorfschule
-------.--------- im Vergleich zum Ungeist der Sekten-Methodik
. . . . . . . . . + Anlage, Schreiben vom 14.02.2008 an Senatorin Dinges-Dierig

WALDORF-SEKTEN-THEMATIK
18.06.2008, Schreiben
zur Mitgliederversammlung am 23.06.2008
. . . . . . . . . (Waldorf-Sekten-Problematik / Steiner-Rassismus / Fragen)

08.11.2008, Schreiben an alle Klassen-Elternvertreter und Eltern,
. . . . . . . . . (Sektentypische Strukturen in der Schule; Veruntreuung von Schulgeldern)
24.11.2008, Schreiben an alle Klassen-Elternvertreter und Eltern,
. . . . . . . . . (Sektentypische Abwiegelung
)
14.12.2008, Schreiben an alle Klassen-Elternvertreter und Eltern,
. . . . . . . . . (Sektentypische Verhinderung freier Meinungsbildung
)
____________________________________________________________________

14.02.2008, an alle Klassen-Elternvertreter und Eltern,
an den Schulvorstand z.Hd. Herrn Farr und an die Lehrerkonferenz

der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek

STELLUNGNAHME

Liebe Eltern, sehr geehrte Damen und Herren,
weitere Schreiben haben mich erreicht. Ihr Inhalt wird nachfolgend wiedergegeben. Der Vorstand unserer Schule äußerte sich - diesmal sogar durch ein Einschreiben der Rechtsanwältin Frau Dr. Ursula Prall.
Kosten werden wahrlich nicht gescheut!
Die Lehrerkonferenz - obwohl separat angeschrieben - reagierte auf meine Bitten um Auskunft, trotz alleiniger Zuständigkeit für pädagogische Angelegenheiten und Fragen, weiterhin mit beharrlichem Schweigen.
Die letzten Geschehnisse haben mich zu entsprechendem Handeln veranlaßt. Hierzu gehört auch das Schreiben an die Senatorin, welches mit beigefügt ist. Die Gründe ergeben sich aus dieser Stellungnahme.
Der Umfang dieses Schreibens war nicht zu umgehen, da in der Transparenz der Äußerung die einzige Möglichkeit liegt, möglichen mißverständlichen Auslegungen entgegenzuwirken.

Bitte geben Sie den Inhalt dieses Briefes zum konstruktiven Austausch an Ihre Klassen-Gemeinschaft, wie auch an außenstehende Freunde und Kritiker der Waldorf-Pädagogik im öffentlichen Raum, um kreative Denkansätze auf möglichst breitgefächerter Ebene zu ermöglichen.
Mit freundlichem Gruß
gez. M. Hell ( zurück >) ____________________________________________________________________

Schreiben von der Schulaufsicht / Behörde für Bildung und Sport an M.Hell
Hamburg, den 27. November 2007

Gewaltvorwürfe an der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek
Ihr Schreiben vom 19.11.2007

Sehr geehrter Herr Hell,
in der obigen Angelegenheit hat es in der Zwischenzeit eine ganze Reihe von Maßnahmen gegeben die geeignet sind, das Problem abschließend zu behandeln.
Es handelt sich dabei um einen Komplex von Einzelvorgängen, die alle Ebenen schulischen Handelns, sowohl die rechtliche, wie auch die pädagogische und die organisatorische betreffen, so dass davon ausgegangen werden kann, dass es der Schule gelingt, keinen weiteren Anlass zu Besorgnis im Zusammenhang mit dem Thema Gewalt zu erregen.
Für die Schulaufsicht über Schulen in Freier Trägerschaft ist das Thema damit abgeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Neumann-Roedenbeck ( zurück >)

Anmerkung von M.Hell
Auch wenn dieses Schreiben keine konkreten Angaben zu dem "Komplex von Einzelvorgängen, die alle Ebenen schulischen Handelns, sowohl die rechtliche, wie auch die pädagogische und die organisatorische betreffen" macht, so offenbart es dennoch konkrete Aussagen:
Der Schulaufsicht wurden die Vorhaltungen von gesetzwidrigen Gewalttätigkeiten, Mißhandlungen, Mobbing durch Lehrkräfte der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek gegen Kinder, sowie von Hinweisen auf hieraus resultierende seelische Schädigungen, 2007 von mir mitgeteilt. Hierbei wurden u.a. auch die Waldorflehrer Herr Sch., Herr K. und Herr G. namentlich benannt. Die Schulbehörde hatte der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Ausführungen der Schule besaßen nicht die Substanz, meine Darstellungen zur Sachlage in Frage zu stellen. Als Folge wurden meine Angaben ohne Einschränkung zur Grundlage des Einwirkens der Schulbehörde auf die Schuladministration und die Lehrerschaft gemacht - z.B. wurde die Lehrerkonferenz veranlaßt, sich in einem Wochenend-Seminar neu mit der Gewalttätigkeit zu orientieren. Der neue Vorfall mit Herrn S. im Dezember 2007 hinterläßt allerdings den Eindruck, daß diese Aktion nicht besonders erfolgreich war.

Mit der Konsequenz des Handelns bestätigt die Schulbehörde, wie auch die Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek, daß meine Bewertungen und mein Handeln in der Sache richtig waren und die Waldorfschule, bzw. die Lehrkräfte, sich im Unrecht befanden. Die Reaktionen der aktiven Kräfte unserer Schule gegen mich erscheint somit vor diesem Hintergrund äußerst auffällig.

Unrechtshandlungen sind an dieser Schule nicht neu. Ich erinnere hierzu an den - vom ehemaligen Klassenlehrer K. iniziierten - Versuch, vor einigen Jahren einen Schüler seiner Klasse mit fadenscheinigen Begründungen und auf dem Klagewege von der Schule zu weisen. Dies geschah mit Hilfe seiner Lehrerkollegen. In den beiden folgenden Gerichtsverfahren wurden die Kündigungsgründe als unbedeutend verworfen. Die Klage wurde abgewiesen. Zugleich war damit auch eine mangelnde pädagogische Befähigung der beteiligten Lehrer festgestellt worden und aufgezeigt, daß ein großes Unrecht gegen ein wehrloses Kind und dessen Familie durch die Waldorflehrer geschehen ist. Für die Widerrechtlichkeiten gegen die Familie wurde übrigens keine Wiedergutmachung geleistet! Mit gesetzwidriger Gewalt verstießen auch andere Lehrer an unserer Schule gegen Bundesrecht und Hamburgisches Schulrecht, dennoch scheint sich die Geisteshaltung an diesem Ort nicht verändert zu haben.
Ich meine unverändert ein soziales Klima zu erkennen, welches gewalttätig handelnde Lehrer primär als Opfer und die Schuldzuweisungen allein den mißhandelten Kinder und deren Eltern zuordnet. Hierzu zähle ich z.B. auch die Eigenart, daß jene, die gesetzwidrige Gewalt durch Lehrer anprangern und sich für die Rechte der Kinder einsetzen, mit Ausgrenzung und Mobbing konfrontiert sind, während die Täter sich in der Geborgenheit einer verständnisvoll duldenden Gemeinschaft unbehelligt bewegen können.

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E-Mail von Frau B. an alle Eltern der 10a und an M.Hell
Hamburg, den 4. Dezember 2007

Liebe Eltern der Klasse 10a,
unsere Kinder proben ja zur Zeit an einem Theaterstück und so möchte ich noch einmal das vergangene Achtklassspiel "Brundibar " und den damit verbundenen "Bertini Preis" in Erinnerung rufen. Wie viele von Ihnen vielleicht noch wissen erhielt meine Tochter A. den Scheck über 1500 € unmittelbar nach der Preisverleihung.
Ich habe das Geld auf ein Sparbuch gelegt. Von den 1500€ sind noch 1315€ vorhanden. Der gemeinsame Besuch einer Veranstaltung im Steiner Haus "Und die Musik spielt Dazu - Kabarett in Theresienstadt " sowie Fahrtkosten für Frau Brenner-Wonschik haben ingesamt 185€ gekostet. A. hat die Frage, was mit dem Geld geschehen soll, kürzlich wieder mit der Klassengemeinschaft besprochen. Sie sind aber noch zu keinem Ergebnis gekommen.
Mit freundlichen Grüßen
B.-P. ( zurück >)

Anmerkung von M.Hell
Wenn sich die Vorgänge um das Preisgeld des Bertini-Preises für die Schüler der 10a wirklich so abgespielt haben sollten, wie Frau B. diese darstellt, sehe ich hier keine Entlastung, sondern eher eine Zunahme von Merkwürdigkeiten, welche neue Zweifel wecken. Bevor ich den unbekannten Verbleib des Preisgeldes öffentlich zur Sprache brachte, hatte ich mich natürlich in der Schulbuchhaltung und bei Herrn R. (Lehrer + Klassenbetreuer der 10a und im Besitz der Klassenkasse) über den Sachstand kundig gemacht. Es war nichts über den Aufenthalt des Geldes bekannt!

20.10.07: Wegen des fehlenden Geldes äußerte ich mich gegenüber dem Schulvorstand und der Lehrerkonferenz in meinem Schreiben vom 20.10.07.
24.10.07: Am 24.10.07 sendete ich diesen Text per E-Mail an die Eltern der 10a und die Elternvertreter unserer Schule. Damit war Frau B., Elternteil der 10a-Klassengemeinschaft und Lehrerin an dieser Schule, meine Frage nach dem Verbleib des Geldes bekannt! Außer Frau B. erhielten die Lehrerfamilien Z., R., L./K., R. sowie das Vorstandsmitglied Frau T. meine Ausführungen als direktes Anschreiben.
25.10.07: Am Donnerstag den 25.10.07 war die wöchentliche Lehrerkonferenz, auf welcher mein Brief angesprochen worden sein muß. Wenn ich Frau B.'s E-Mail vom 4.12.07 richtig verstehe, hielt sie es aber nicht für nötig, irgend jemanden darüber zu informieren, daß sie das Geld in ihre Obhut genommen hatte.
08.11.07: Das Schreiben der Anwältin vom 8.11.07, mit unverkennbaren Drohungen gegen mich, läßt aus meiner Sicht ebenfalls nur diese eine Einschätzung zu.
11.11.07: In meinem anschließenden Schreiben vom 11.11.07 an den Vorstand und an die Lehrerkonferenz unserer Schule, wiederholte ich meine Frage nach dem nicht auffindbaren Geld.
13.11.07: Den Text des Schreibens vom 11.11.07 versandte ich am 13.11.07 per E-Mail auch an die Eltern der 10a und die Elternvertreter unserer Schule. Damit waren wiederum alle oben angegebenen Lehrer-Familien persönlich informiert.
15.11.07: Auf dieser wöchentlichen Lehrerkonferenz muß mein Brief angesprochen worden sein.
27.11.07: Berichtselternabend der 10a. Alle Eltern sehen sich. Weder Frau B., noch andere Eltern äußern sich über den Verbleib des gesuchten Geldbetrages!
04.12.07: Frau B. teilte am 04.12.07 22:24 Uhr per E-Mail mit, daß sie das ganze Jahr über im Besitz des Geldes gewesen sei!

Wenn diese Angaben von Frau B. richtig sind, hat sie es folglich zugelassen, daß Herr K. für längere Zeit, schulweit zu Unrecht in Verdacht kommen konnte, sich nicht ordnungsgemäß mit anvertrautem Geld verhalten zu haben. Im Schreiben vom 08.11.07 wird außerdem deutlich, daß meine Nachfrage und meinen Hinweis, wie die Situation verstanden werden könnte, vom Schulvorstand als Gelegenheit gesehen wurde, meine Äußerung wahrheitswidrig zu verändern. Meine Darstellung wurde so wiedergegeben, daß ich eine Veruntreuung von Geldern durch Herrn K. als feststehende Tatsache unterstellt und behauptet hätte. Ein Wort hätte genügt, den Sachstand zu klären und Herrn K. zu entlasten!

Auch wenn ich dem ehemaligen Klassenlehrer Herrn K. Vorhaltungen wegen pädagogischer Unzulänglichkeiten und gesetzwidriger Gewalttätigkeit machen mußte und Abhilfe durch Weiterschulung vorgeschlagen habe, lehne ich es ab, ihn durch unwahre Unterstellungen zu diskreditieren. Ich bemühe mich allein auf Grundlage von wahren Fakten um eine Veränderungen in der Sache und lege Wert darauf, dieses Prinzip auch künftig beizubehalten.

Frau B. schreibt: "Wie viele von Ihnen vielleicht noch wissen ..."!. Es weckt den Eindruck, daß viele Eltern informiert gewesen seien. Dies würde bedeuten, daß viele ungerührt zugesehen haben, wie Herr K. in Mißkredit geriet. Wenn dies stimmen sollte, stellt sich die beunruhigende Frage, welche Art von Sozialverhalten produzieren die Lehr- und Verhaltensmuster einer Waldorf-Gemeinschaft tatsächlich? Ich würde es begrüßen, eine Stellungnahme zu erhalten, welche diese Ungereimtheiten aufklärt.

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Anschreiben von Rechtsanwältin Frau Dr. Ursula Prall per Einschreiben an M.Hell.
Hamburg, den 4. Dezember 2007

Ihr Schreiben an den Vorstand des Rudolf Steiner Schulvereins
Hamburg-Wandsbek e.V. sowie andere vom 20. Oktober 2007

Sehr geehrter Herr Hell,
zu Ihrem Schreiben an den Vorstand der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg Wandsbek vom 11. November d.J. nehme ich Stellung wie folgt:

Zu 1. und 2. Die Antwort im diesseitigen Schreiben vom 8. November d.J. ist sachlich korrekt. Ein Arbeitgeber ist nicht befugt, vertrauliche Informationen an Dritte weiterzugeben. Dies ist keineswegs "kläglich", sondern eine Errungenschaft des Arbeits- und Datenschutzrechts.
( zurück >)

Zu 3. und 11. Die von Ihnen geäußerten Einschätzungen werden, wie Sie zur Kenntnis genommen haben, nicht geteilt. Es werden daher keine weiteren Aktivitäten erfolgen. Es ist meiner Mandantschaft vollkommen klar, dass die Vorfälle, auf die Sie sich beziehen, absolut unzulässig sind. Kollegium und Vorstand sind daher bemüht, Wiederholungen vorzubeugen. Es kann auch nicht von einem Tolerieren die Rede sein, wenn arbeitsrechtliche Schritte ergriffen werden. Dass diese Vorfälle die von Ihnen behaupteten massiven Auswirkungen auf das seelische Gleichgewicht der Schulkinder gehabt hätten ist eine - nämlich ausschließlich Ihre - Einzelmeinung. Sie wird von der Elternschaft, dem Vorstand und dem Kollegium nicht geteilt. Auf Behördenseite sind die Vorfälle bekannt, bearbeitet und abgeschlossen. Dies wurde Ihnen seitens der Behörde mitgeteilt.

Ich habe Sie daher aufzufordern, es zukünftig zu unterlassen, die Behauptung zu verbreiten, dass es "seelische Verletzungen bei den vielen Kindern, welche die Lehrer-Misshandlungen und somit das absolute Versagen der wertbildenden und schultragenden Autoritäts-Personen miterleben mussten", gegeben hat. Diese Unterlassensaufforderung bezieht sich auch auf Behauptungen mit entsprechendem Inhalt, wozu u.a. die Behauptung zählt, dass Kinderrechte herzlos missachtet würden.

Im Falle einer Missachtung dieser Unterlassensaufforderung werde ich umgehend und ohne weitere Benachrichtigung eine gerichtliche Unterlassungsverfügung mit Festsetzung eines Bußgelds für den Fall der Zuwiderhandlung beantragen. ( zurück >)

Zu 4. Die Abrechnung für das Klassenspiel Brundibär wurde bereits im September 2006 erstellt. Sie wurde Ihnen im persönlichen Gespräch detailliert erläutert. Das Preisgeld liegt bereits seit geraumer Zeit auf einem eigens eingerichteten Sparbuch; Inhaberin dieses Sparbuchs ist eine Mutter aus der Klasse. Im Übrigen gibt es feste Regeln, nach denen die Klassenspiele abgerechnet werden. Diese Regeln sind auch bekannt und sind erneut auf einer der letzten Eltern-Lehrer-Konferenzen erläutert worden. Sie haben sich - auch in diesem Fall - bewährt, weshalb es keinen Anlass gibt, von ihnen abzuweichen.
( zurück >)

Zu 6. Die Schülerstunden und das Lehrerstundendeputat für den Unterricht an der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg Wandsbek werden jedes Jahr der Aufsichtsbehörde gemeldet. Es hat hier nie Nachfragen, geschweige denn, Beanstandungen gegeben. ( zurück >)

Zu 7. Es ist nicht ersichtlich, weshalb das diesseitige Schreiben vom 8. November d.J. ein Diskreditierungsversuch sein könnte, ist es doch ausschließlich an Sie gegangen. Im Übrigen erledigt sich eine Antwort, denn ausweislich des vorletzten Absatzes Ihres Schreibens ist Ihnen vollkommen klar, worauf die Unterlassungsaufforderung, die Bestand hat, sich bezieht. ( zurück >)

Zu 10. Die Jahresabrechnungen wurden den Vereinsmitgliedem nach § 10 Abs. 2 der Satzung vorgelegt, nachdem sie - §10 Abs. 1 der Satzung - durch einen Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater geprüft wurden. Sie können ggf. erneut eingesehen werden. Ihre übrigen Ausführungen wurden wiederum diesseits zur Kenntnis genommen. Ich bitte abschließend erneut darum, den Schriftverkehr in dieser Angelegenheit über mich zu führen. ( > Hell-Stellungnahme hierzu)
Mit freundlichem Gruß
Dr. Ursula Prall
(Rechtsanwältin) ( zurück >)

Anmerkung von M.Hell
Das Mitteilungs-Verhalten des Schulvorstandes im Umgang mit meinen Fragestellungen, empfinde ich als bedrückend. Fragen bleiben auch nach meinem 2. Schreiben unbeantwortet, Inhalte wurden ignoriert oder es wurde mit verwirrender Wortakrobatik am Thema vorbeigeredet.

Zu 1. und 2. Eine Antwort auf meine Frage nach konkreten Einzelheiten dazu, welche Fortbildungs-Maßnahmen die Schule einleiten will, um die pädagogische Kompetenz der Lehrer zu stärken, ist weder eine "vertrauliche Information", wie behauptet wird, noch wird hierdurch das Arbeits- oder das Datenschutzgesetz berührt. Reales Ergebnis: Die Antwort wurde zum zweiten Mal verweigert!

Zu 3. und 11. (Punkt 3, 1.Teil): Die Antwort zu Punkt 3. ist richtungsweisend! Die Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek, unter geschäftsführender Leitung von Herrn Farr, einem Mitglied des Sprecherkreises "Landesarbeitsgemeinschaft der Rudolf-Steiner-Schulen in Hamburg", definiert hier offiziell grundlegende Normen der gegenwärtig praktizierten Waldorf-Pädagogik zur Gewalt durch Waldorf-Lehrer, sowie möglicher, durch Gewalt erzeugte, seelische Verstümmelung bei Kindern. Es darf wohl davon ausgegangen werden, daß Herr Farr sich mit seinen Angaben im Einklang mit der Landesarbeitsgemeinschaft und damit aller Waldorf-Schulen in Deutschland befindet. ( zurück >)

Zu 3. und 11. (Punkt 3, 2.Teil): Diese Feststellung bezieht sich auf meine jahrelangen Vorhaltungen gegen gesetzwidriger Gewalt von Waldorf-Lehrern, die aktuellen Gewalthandlungen in 2007, sowie der Gewalt-Verharmlosung mittels "Menschlich-Definition" im Schulblatt Nr.6, vom 5.April 2007 und darauf, daß die Schule meine Einschätzung vom Bestehen einer fehlorientierten, schulweit vorherrschenden Geisteshaltung, zurückgewiesen hatte.

Die Schule hat sich erst erkennbar gegen Gewalt-Mechanismen bewegt, nachdem ich 2007 die Schulaufsicht eingeschaltet hatte. In den vorausgegangenen 2 Jahren, in denen ich auf gesetzwidrige Gewalt durch Lehrer hinwies, wurden meine Fragen und Vorschläge mit Stillschweigen übergangen. Vorstand und Lehrerkonferenz wären verpflichtet gewesen, eigenaktiv tätig zu werden. Das geschah offensichtlich nicht. Diese Form des Nichtstun verstehe ich unverändert als Gewalt-Tolerierung! Die gegenwärtigen Reaktionen der Schule zum Umgang mit Gewalt, bewegen sich aus meiner Sicht nur im formaljuristisch kleinstmöglichen Bereich, um der Schulaufsicht zu genügen. Tiefer gehende, schulumfassende gedankliche Neuorientierung zum Gewaltverständnis, als Garant dafür, daß Gewalt sich nicht wiederholt, erkenne ich nicht.

Bereits am 20.10.07 hatte ich darauf verwiesen, daß die aktiven Kräfte der Rudolf-Steiner-Schule mit ihrer Aussage "Gewalt sei zwar nicht entschuldbar, aber menschliche Reaktion" in der Schulzeitung vom 05.04.2007, allen Schülern und Eltern offiziell den Eindruck vermittelt hatten, daß es hinnehmbar ist, wenn Waldorf-Lehrer mit seelischen und körperlichen Mißhandlungen gegen Kinder agieren. Ich zeigte auf, daß die hierfür verwendete Formulierungsweise als sogenannte "Ja-Aber-Technik" bekannt ist und einen suggestiven Kommunikationstrick zur manipulativen Täuschung der Mitmenschen darstellt. Die Tücke dieser Gesprächs-Technik liegt darin, daß durch das eingeschobene Wörtchen "aber" die Aussage des ersten Satzesteils, nachfolgend in das Gegenteil verkehrt wird. Somit erhält die anfängliche, scheinbare Gewalt-Mißbilligung hintenherum wieder den Charakter von Zustimmung und vermittelt den Anschein von Legalität.

Im gleichen Text-Beitrag wurde auch die Entscheidung mitgeteilt, daß die "Hell-Themen" nicht mehr in der ELK - dem einzigen Eltern-Forum der Schule - besprochen werden sollten. Die "Hell-Themen" hatten das Bemühen um Respektierung der Kinder-Rechte auf seelische und körperliche Unverletzlichkeit und Schutzmaßnahmen gegen seelische und körperliche Mißhandlungen durch Lehrer gegenüber Kinder zum Inhalt. Mit dieser Verfahrensweise - welche auch von Mitgliedern des Vorstandes und Vertretern der Lehrerkonferenz mitgetragen wurden - waren nicht nur "Hell-Themen" ausgegliedert - es ist auch als ein Akt zu sehen, der mich als "Unperson" klassifiziert und somit schulweit ausgrenzt. Vermutlich war dies auch als einschüchternde Drohung gegen Eltern und Schüler gedacht, damit es künftig niemand mehr wagt, sich kritisch zu äußern, falls Lehrer erneut Kinder mit gesetzwidriger Gewalt mißhandeln sollten.

Dies alles kann nach meinem Empfinden nur als unverhohlenes Bekenntnis zur Gewalt gegen Kinder durch Waldorf-Lehrer, als Aufruf zur Gewalt-Tolerierung und als Einschüchterung verstanden werden!

Richtig wäre gewesen:
a.
) wenn Schulvorstand und Lehrerschaft in gleicher öffentlicher Weise wie bei der diskreditierenden Ächtung der "Hell-Themen" und der Verharmlosung-Floskel "Gewalt sei zwar nicht entschuldbar, aber menschliche Reaktion" offen und öffentlich das Fehlverhalten, welches gegen ethische und moralische Werte unserer Gesellschaft verstößt, zugeben. Es hätte als Grundlage zur gedanklichen Erneuerung für ein neues humaneres Werte-Verständnis in der Schulgemeinschaft dienen können. b.) wenn Schulvorstand und Lehrerschaft sich klar und öffentlich für die absolute Ächtung der körperlichen, verbalen und sozialen Gewalt gegen Kinder ausgesprochen hätten und zugleich neue Maßnahmen bei Gewalt-Verstößen konkret benannt hätten, statt per Anwalt nebulös von "Bemühen", oder verkürzt anonymisierend, von unzulässigen Vorfällen zu reden. c.) wenn Schulvorstand und Lehrerschaft öffentlich den Mut zur Korrektur gefunden und öffentlich erklärt hätten, daß Gewalt nicht "menschlich" sein kann, weil sie menschenfeindlich und somit unmenschlich ist.
Nichts hiervon ist geschehen!

Zu 3. und 11. (Punkt 3, 3.Teil): Hier wird eine erschreckende Geisteshaltung zu Gewalthandlungen von Waldorf-Lehrern gegen Kinder vertreten und Maßstäbe benannt, die möglicherweise sogar bundesweit für alle Waldorfschulen eine tragende pädagogischen Grundlage bilden.

Am 15.02.07 geschah es in der Aula der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek, daß eine Autoritätsperson der Schule ein Kind vor den Augen von mehreren hundert Schülern zu Boden schlug. Zwei Monate später riß ein Waldorf-Lehrer dieser Schule einem Kind vor den Augen der Klassenkameraden so heftig an den Haaren, daß diesem Haarbüschel ausgerissen wurden. Die Kinder sprachen noch Wochen später von der Angst, welche sie davor empfanden, daß ihnen Gleiches geschehen könnte.

Zu meiner hierzu geäußerten Sorge der psychisch/seelischen Verletzung bei vielen Kindern durch das direkte Miterleben solcher Mißhandlungen, ließ mir der Schulvorstand über eine Anwältin, mitteilen:
1.) Das diese Vorfälle Auswirkungen auf das seelische Gleichgewicht der Schulkinder gehabt hätten, sei meine Einzelmeinung und werde von dem Vorstand und dem (Lehrer) Kollegium nicht geteilt.
2.) Ich wurde mit Bußgeld-Drohung aufgefordert, es zukünftig zu unterlassen, die Behauptung zu verbreiten, daß es "seelische Verletzungen bei den vielen Kindern, welche die Lehrermisshandlung und somit das absolute Versagen der wertbildenden und schultragenden Autoritäts-Personen miterleben mußten" gegeben hat.
3.) Weiter hieß es: Es werden keine weiteren Aktivitäten (gemeint war die von mir geforderte Aufarbeitung von seelischen Schäden und Wiedergutmachungen) erfolgen.

Ich denke, dies läßt sich nur auf eine Weise verstehen: Faktisch wird von der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek als kompetente Vertreterin der Rudolf-Steiner-Pädagogik offiziell festgestellt, daß gesetzwidrige, körperliche, soziale und verbale Gewalttaten von Lehrer gegen Schüler keine Auswirkungen auf jene Kinder haben, welche solche Aggressionen situationsbedingt mit ansehen müssen.

Da dieses Gewaltverständnis einer Waldorfschule im Gegensatz zu den zeitgemäßen Erkenntnissen der Erziehungs-Wissenschaft steht, stellt sich die Frage, ob Lehrer der Waldorfschulen noch über das ausreichende, zeitgemäße Elementar-Wissen für den pädagogischen Beruf verfügen und ob die erforderliche humane Voraussetzung zur privaten Führung einer Waldorf-Schule noch gegeben ist!
Die verneinende Behauptung der Waldorfschule, daß die Mißhandlung von Kindern, bei jenen Kindern, welche die aktive Ausübung einer körperlichen Gewalttat direkt mit ansehen müssen, ohne Auswir-kungen auf deren seelische/psychische Befindlichkeit bleibt, führt zu einer Logik mit weitreichenden Konsequenzen für die gesamte pädagogische Tätigkeit im deutschen Waldorf-Raum. Allein schon die tückische Gewalt der Ausgrenzung durch Mobbing hat seelische Verkrüppelung zur Folge. Sie wirkt nicht nur als seelisches Leid für das Opfer, sondern eben auch durch die einschüchternden Auswirkung auf die Kinder, die es miterleben und in dem Persönlichkeit zerstörenden sozialen Wertemuster, welches hierdurch vermittelt wird. Um wieviel folgenreicher sind dann die Auswirkungen durch das direkte Miterleben von brutaler körperlicher Gewalt!

Das Gewalt - auch beobachtete Gewalt - Gewalttätigkeit erzeugt, gilt außerhalb der Waldorfschulen als feststehende Tatsache. Wenn schon das Betrachten von Gewalt auf nur zweidimensionalen digitalen Bildplattformen als Auslöser für jugendliche Amok-Läufe gesehen wird, ist nicht zu verstehen, daß die lebensnahe Konfrontation mit echter Gewalt auf einmal unbedenklich sein soll. Das Abstreiten von sozialen und gesundheitlichen Zusammenhängen bei Gewalt, kann wahrscheinlich nur als Versuch dafür gesehen werden, um jegliche Verantwortung für unqualifiziertes pädagogisches Lehrer-Verhalten, zu Lasten der Kinder, aus Eigennutz-Überlegungen von sich weisen zu können - und um die Illusion von einer scheinbar makellos glänzenden Rudolf-Steiner-Welt zu erhalten.

Professor Kurt Singer (www.prof-kurt-singer.de / Univ. Prof. em für Psychologie und Schulpädagogik und Psychoanalytiker) Verfasser vieler Schriften schreibt in seinem Buch: "Wenn Schule krank macht":
Kinder geraten durch destruktives Lehrerverhalten in seelische und psychosomatische Not, das behindert sie im Lernen. (S.123)

Professor Peter Struck ist seit seinem Vortrag 2007 an unserer Schule bekannt und Verfasser vieler Schriften. Er schreibt in seinem Buch "Erziehung gegen Gewalt":
1.) Wer in seinem Umfeld und auch auf dem Bildschirm besonders viel Gewalt erlebt, ist auch gefährdet das Erlebte im Sinne von Modellernen bzw. Initiationslernen nachzueifern. (S.77)
2.) Gewaltbereitschaft gegen Menschen hat immer etwas mit der Unfähigkeit zu tun, sich in das Leid anderer Menschen hineinversetzen zu können; sie hat immer etwas mit mangelnder Schuldfähigkeit, mit Defiziten am Unrechtsbewußtsein zu tun; sie resultiert also aus abnehmender Religiosität und einer geringer werdenden Bindung an Normen und Werte, sprich Mangel an Verantwortungsbereitschaft; sie ist ein Spiegelbild von wachsendem Egoismus und zunehmendem Materialismus, denn beides bedeutet einen Verlust an Achtung vor Gesundheit und Leben anderer. (S.89)

Das Bundesfamilienministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erklärt in ihrem Infoblatt "Mehr Respekt vor Kinder": Gewaltanwendung erhöht deutlich das Risiko, daß Kinder ängstlich und kontaktscheu werden, sich nichts mehr zutrauen und in der Schule versagen. Oder daß sie emotional gleichgültig und aggressiv werden, zu Alkohol und Drogen greifen.

Die anwaltlichen Aussagen zum Gewaltverständnis werden getragen von:
a.) allen Mitgliedern des Schulvorstandes Kraft ihres Amtes;
b.) Herrn Farr als geschäftsführender Repräsentant der Rudolf-Steiner Schule Hamburg-Wandsbek und Mitglied des Sprecherkreises der "Landesarbeitsgemeinschaft der Rudolf-Steiner-Schulen in Hamburg" und somit auch Repräsentant der bundesweiten Waldorf-Organisation.
c.) sowie die gesamte Lehrerschaft, welche mit ihrem Schweigen zu meinen Fragen und Vorhaltungen und durch die Duldung der Vorgehensweise des Vorstandes, ihre gedankliche Übereinstimmung zeigt.
( zurück >)

Zu 3. und 11. (Punkt 11): Eine Unterlassungsaufforderung der Schule, mit Bußgeld-Bedrohung, bezieht sich auf das Satz-Fragment "daß Kinderrechte herzlos mißachtet würden". Es wurde jedoch mit verfälschender Verkürzung formuliert. Geschrieben hatte ich nämlich an Herrn Farr: "Ihre Reaktion bestand bisher im beharrlichen Schweigen in der Sache. Mir erscheint dies als herzlose Mißachtung der Kinder-Rechte".
Mit diesem Einschüchterungsversuch zeigt die Waldorf-Schule ein interessantes Ehrenverständnis zur Seriösität in der Wortführung. ( zurück >)

Zu 4. Die rätselhaften Umstände zu den nichtauffindbaren Schulgeldern wurden auf Blatt 2 dieses Schreibens, zu dem Brief von Frau B. an die Eltern der 10a, kommentiert.

Zu 6. Die unverlangt geäußerte Darstellung dazu, daß die Aufsichtsbehörde nie zur Anmeldung der Schülerstunden nachgefragt haben soll, hat keinen Bezug zu meiner Anfrage. Es ist kein Ersatz für die Herausgabe der Stundenpläne aller Klassen, wie ich es erbeten hatte, um mir ein eigenes Bild von den Verhältnissen in der Schule gewinnen zu können.
Reales Ergebnis: Die Information wurde zum zweiten Mal verweigert!

Zu 7. Meine Frage, auf welche Wortfolge sich die angeblich beleidigenden Bemerkungen durch mich konkret stützen, für welche "Unterlassung" gefordert und rechtliche Schritte angedroht wurden, wurden wiederum keine Fakten benannt - nur diffuses Ausweichen.
Reales Ergebnis: Die Antwort wurde verweigert!

Zu 10. Meine Frage an den Vorstand nach den Kosten wegen seines Bestrebens, die Kommunikation mit mir, nur noch über eine Rechtsanwältin führen zu wollen, wurde trotz Hinweis auf den Charakter von Schulgeld-Verschwendung, nicht beantwortet. Die gegebene Antwort betrachte ich als irreführend bzw. falsch. In der Jahresabrechnung, welche auf der Mitglieder-Versammlung verteilt wurde, sind keine Zahlen über Kosten für juristische Aktivitäten aufgeführt.
Reales Ergebnis: Die Antwort wurde verweigert!
In diesem Zusammenhang interessiert mich als Mitglied des Schulvereins immer noch, welche Kosten für unsere Schule durch die beiden verlorenen - weiter oben angesprochenen - Prozesse im Jahr 2005 entstanden sind. Gerade angesichts der zusätzlichen Geldsammlung 2007 wegen des mageren Zustandes der Schulkasse würde ich gerne wissen, in welcher Weise hier Schul- bzw. Elterngelder vergeudet wurden.

Zu 10 (eine Ergänzung): Am 28. Januar 2008 beteiligte ich mich an der sogenannten "ELK-Vorbereitung". Diese Zusammenkunft diente der Themen-Vorbereitung für die kommende Eltern/Lehrer-Konferenz am 11. Februar 2008.
Vor dem Hintergrund, daß die Schulleitung auf meine Fragen zu pädagogischen und schulbezogenen Inhalten mit Informations-Verweigerung und anwaltlicher Einschüchterungs-Praktik auf Kosten der Schulfinanzen reagierte - und weil diese Umgangsweise im totalen Gegensatz zu der vielfach propagierten "Dialogischen Kommunikation" nach Karl-Martin Dietz steht - regte ich an, die Anwalts-Praktik zum der ELK-Thema zu machen.
Überraschend erfuhr ich daraufhin, daß der Schulvorstand bereits am 10.Dezember 2007 alle Klassen-Elternvertreter zu einer internen Versammlung eingeladen hatte, um zu erläutern, aus welchem Grunde der Vorstand mir gegenüber seine Anwalts-Praktik anwendet. Auf meine Nachfrage nach genaueren Information erlebte ich jedoch eine unverkennbare Zurückhaltung. Mir wurde angeraten, Näheres bei dem Vorstand bzw. den zuständigen Elternvertretern zu erfragen.

Das Schulleitung und Vorstand nicht den Mut besaßen, sich mir gegenüber offen und ehrlich zu äußern und ich nur zufällig von dieser Geheimaktion erfahren habe, halte ich für bedrückend. Anständig wäre es gewesen, wenn Lehrerkonferenz und Schulleitung meine offen und öffentlich gestellten Fragen in gleicher Offenheit beantwortet hätten, statt weitgehend beharrlich zu schweigen.
Meine Äußerungen liegen schriftlich vor. Gäbe es Aussagen von mir, welche nach einer gerichtlichen Prüfung noch als rechtswidrig eingestuft werden könnten, wäre es einfach, dies durch ein korrektes Zitat der kompletten Text-Passage zu belegen. Dies ist noch nie geschehen. Somit bestätigt die Schule auf indirekte Weise, daß ihre internen Darlegungen keine Substanz haben und vermutlich allein dem Zweck dienen, eine soziale Demontage meiner Person zu erreichen.
( zurück >)

Eigenartig erscheint das beharrliche Schweigen zu den anderen Themen:
1.) Das Thema "Mobbing-Attacken durch Lehrer" mit Erinnerung an die, als Mobbing zu verstehenden, Vorgänge gegen eine Familie unserer Schule, welche sich offenbar - auch weiterhin - ungerührt fortsetzen, blieb unverändert ignoriert!
2.) Das Thema der Absetzung der zweiten (und letzten) Monatsfeier für 2007, als die Lehrer sich einen freien Tag genehmigten, um - vielleicht vergleichbar mit einem Betriebsausflug - Theateraufführungen in Berlin besuchen zu können, blieb ignoriert! Ich meine, in der Art und Weise, mit welcher ein wesentliches Element der Rudolf-Steiner-Pädagogik in der Versenkung verschwindet, zeigt sich das wahre Verständnis der Lehrerschaft zur Waldorf-Pädagogik. Das Wesen der Monatsfeier liegt schließlich in einem monatlichen wiederkehrenden Aufführungs-Modus und nicht in einer einzelnen Alibi-Veranstaltung pro Jahr!
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Zum Vorfall mit dem sogenannten "Anlaß" von Waldorflehrer Herrn S.
In der ersten Schulwoche des neuen Jahres erfuhr ich von dem Engagement des Elternhauses L./K. wegen des Gewaltvorfalls im Dezember 2007 durch den Lehrer Herrn S. gegen einen Schüler seiner Klasse. Namentlich Frau L. zeigte sich offenbar sehr bemüht, Mitstreiter zu finden, welche bereit sind, die Glaubwürdigkeit zu der Aussage des Lehrers über jene des betroffenen Kindes zu stellen. Gesetzwidrige Lehrergewalt ist eine Rechtsverletzung und somit eine öffentliche Angelegenheit. Das Elternpaar L./K. macht sich somit mit seiner unterstützenden Aktivität für Herrn S. mit zum Gegenstand des öffentlichen Interesses und muß darum hier angesprochen werden.

Die Familie L./K. nimmt eine hervorgehobene Position im Rudolf-Steiner-Universum und in der Öffentlichkeit ein. Somit hat ihr Wort ein besonderes Gewicht.

Herr K. war bis Mitte letzten Jahres Waldorflehrer an dieser Schule. Meine damaligen Vorhaltungen gegen ihn wegen inkompetenten pädagogischen Verhaltens mit gesetzwidriger Gewalt sind bekannt. Aktuell verhilft Herr K. mit Vorträgen z.B. im Rudolf-Steiner-Haus, oder auf der Fortbildungstagung des Bundes der Freien Waldorfschulen in unserer Rudolf-Steiner-Schule, zu tieferen Einsichten im Verständnis der Geisteswelt von Rudolf Steiner.

Frau L. wird als Ansprechpartnerin der Broschüre "ZeitZeichen" benannt, welche als Veranstaltungs-Programm vom Hamburger Rudolf Steiner Haus herausgegeben wird. Im Impressum wird "ZeitZeichen" auch als Initiative des Bau-Verein Hamburger Anthroposophen e.V. angegeben. Frau L. ist auf Seite 2 mit Bild und Textbeitrag im Namen von "ZeitZeichen" vertreten. Das Elternpaar L./K. fungiert also, durch seine berufliche Tätigkeit, zugleich als öffentlicher Repräsentant der gegenwärtigen, allgemein vorherrschenden Rudolf-Steiner-Geisteshaltung.

Frau L. wandte sich im Namen der Elterschaft ihrer Klasse mit einem Brief an die "Interne Konferenz", dem Führungs-Gremium der Lehrerkonferenz - und zwar in einer Weise, als läge die totale Einstimmigkeit der Eltern vor. Erst bei genauerer Betrachtung des Anschreibens wird deutlich, daß die Zustimmung für den Text, nur teilweise von den Eltern vorgelegen haben kann.

Frau L. schrieb, daß alle Eltern der Klasse das volle Vertrauen gegenüber dem "geschätzten und kompetenten Kollegen" Herrn S. besäßen. - Kollege? Der Eltern? Hier verriet Frau L., daß sie sich wohl eher bestimmten Lehrern und insbesondere der Pflege von deren Interessen zugehörig fühlt, als der Position der Eltern und dem Wohl der Kinder.

Auf einem Elternabend waren mehrere Beispiele gesetzwidriger Gewalt von Herrn S. gegen Schutzbefohlene benannt worden. In Ihrem Schreiben erklärt Frau L. hierzu, daß die einseitig entgegenstehenden Ausführungen von Herrn S. "vollkommen glaubwürdig" seien. Mit sprachlichem Geschick wandelte sie den Sachstand der Gewaltproblematik zum harmlosen Kommunikationsproblem und zu einem "Aspekt" um. Frau L. formulierte weiterhin die Forderung, "daß die Problematik mit allen Vorfällen (der Vergangenheit) unter diesen Aspekten neu aufgearbeitet werden soll" und Herr S. vollständig rehabilitiert werden muß!

Der Brieftext verweist ausdrücklich darauf, daß die Eltern des mißhandelten Kindes von dieser Erörterung ausgeschlossen wurden. Ist dies die wahre Rudolf-Steiner-Geisteshaltung zur Waldorf-Pädagogik? Nicht nur, daß hier den Gewalt-Opfern in ehrabschneidender Weise jegliche Glaubwürdigkeit abgesprochen wird; gleichzeitig werden auch die Eltern der Opfer, aus der Gemeinschaft ausgegrenzt! Zum seelischen Leid der Kinder erfolgt offenbar noch eine zusätzliche soziale Mehrfach-Bestrafung, weil die Opfer das Unrecht, welches ihnen widerfuhr, nicht stillschweigend erduldet haben. Hier propagiert man das Bewertungs-Prinzip "Glaube dem Beschuldigten - verurteile das Opfer".

Natürlich kann die seriöse Prüfung einer kindlichen Aussage zu einer Mißhandlungs-Beschuldigung nur durch eine schulunabhängige, kriminal-psychologisch geschulte, einfühlsame Person erfragt und nicht von der Glaubensbereitschaft unbeteiligter Personen ersetzt werden. Ich habe den Eindruck gewonnen, daß ein subjektiv geprägter Blick die Wahrnehmung vieler Eltern verzerrt und die Opfer-Position des betroffenen Kindes außer Acht läßt. Deshalb habe ich mich entschlossen, die Verhältnisse zu "entzerren" und eine objektive rechtliche Prüfung mittels unabhängiger Staatsanwaltschaft herbeizuführen.
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Zur Dauer-Frage an mich:
Obwohl ich mich schon mehrfach geäußert habe, werde ich immer wieder mit den selben Fragen konfrontiert."Wenn Sie so viel an dieser Schule und ihrem Lehrkörper, sowie der Elternschaft zu bemängeln haben, dann ziehen Sie doch endlich die Konsequenzen und gehen Sie an eine andere Schule,"schrieb mir eine Mutter.
Eine andere Mutter wies mich auf der letzten ELK-Vorbereitung inhaltlich darauf hin, daß die Elternvertreter mit ihrer Abstimmung zur neuen Regelung - nämlich daß einfache Eltern wie ich künftig von der ELK-Vorbereitung ausgeschlossen sein sollen - ihre Ablehnung zu meiner Person ausgedrückt hätten. Die Mutter fragte mich, ob ich denn nie darüber nachdenken würde, daß alle gegen mich seien. Somit stelle ich noch einmal klar:
Ich bin gegen soziale, psychische und physische Gewalt von Lehrern gegen Kinder und totalitär wirkende Strukturen. In diesem Sinne äußerte ich mich an dieser Schule mit konkreten Angaben seit fast drei Jahren zur Sache. Ich habe unmißverständlich mitgeteilt, daß ich eine Änderung der Verhältnisse fordere, von denen ich meine, daß sie Unrecht möglich machen. Wenn sich Menschen dafür einsetzen, daß genau solche kinderfeindlichen Möglichkeiten erhalten bleiben, muß ich es als traurige Realität zur Kenntnis nehmen. Ganz sicher werde ich dies aber nicht zum Maßstab meines Handelns machen!

Verwundert bin ich über die Energie, mit der mir immer wieder der Eindruck vermittelt wird, als gäbe es bei Konflikt-Fragen in den Denkstrukturen der Rudolf-Steiner-Gefolgschaft nur die Alternative zwischen bedingungslosen Kader-Gehorsam nach SED-Muster, bzw. rechtsnationalen Prinzipien oder ein Weglaufen.
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Dialogisch? - Manipulative Elemente in der Kommunikations-Kultur
Fragwürdige Informations-Verhinderung

Bei zusammenfassender Betrachtung der letzten Monate, komme ich zu dem Schluß, daß die Inhalte meiner Anschreiben an die Eltern-Verteter nur fragmentarisch, oder überhaupt nicht, an alle Eltern weitergeben wurden. Erwartet hatte ich eine ungekürzte Text-Weitergabe per E-Mail oder Kopie an alle Familien der jeweiligen Klassen. Falls dies im Gegensatz zu meinem Informationsstand, doch irgendwo geschehen sein sollte, bitte ich um schnellste Benachrichtigung.

Die Verhinderung des informativen Austausches mißachtet das Hamburgische Schulgesetz, welches den Elternvertretern ausdrücklich vorgibt, die Eltern über aktuelle Fragen der Schule (objektiv) zu informieren (§70).
Waldorfschulen sind selbstverwaltete Schulen, in denen die Eltern durch die tragende Struktur des Vereinsrechts vollwertig und gleichberechtigt eingebunden sind. Wenn der Gesamt-Elternschaft kritische Informationen vorenthalten werden, oder nur manipulativ sinnentstellende Verkürzungen oder Verfälschungen weitergegeben werden, kann das demokratische Prinzip nicht funktionieren ! Eine Privatschule stellt sich hierdurch in Widerspruch zu den rechtlichen Werten unserer Gesellschaft und somit selbst in Frage. Die Praktiken zur Informations-Verhinderung innerhalb der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek verstoßen gegen das Hamburgische Schulgesetz!

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Weitere Einschränkung der Eltern-Mitbestimmung
Auf der Eltern/Lehrer-Konferenz (ELK) am 14.01.2008 stimmte eine Mehrheit der Anwesenden für die Regelung zum Ausschluß der einfachen Eltern bei der ELK-Vorbereitung! Auf der Eltern/Lehrer-Konferenz am 11.021.2008 sagte ich den Anwesenden auf den Kopf zu, daß diese Regelung speziell für meine Person installiert worden war, um zu erreichen, daß meine kritische Themen von der ELK ferngehalten werden können. Auf meine Aufforderung hin, man möge mich korrigieren, falls ich dies falsch sehen sollte, erntete ich Schweigen.
Diese selektive Regelung verstößt gegen den Gedanken, welcher den §8 der Schulsatzung bei seiner Formulierung getragen hat. Dort heißt es: "Die Teilnahme an der Eltern-Lehrer-Konferenz steht allen Eltern, Sorge- und Erziehungsberechtigten und allen Mitgliedern der Lehrerkonferenz gleichermaßen frei." Bei der Anwendung einer Vereinsordnung sollte es nicht um spitzfindige Wortklauberei gehen, sondern nur um den Geist, die Idee, welche hinter den Formulierungen steht. Bezogen auf diese Zielvorgabe sehe ich einen Verstoß gegen den §8 der Schulsatzung!

Ich habe die Sorge, daß sich die Gemeinschaft der Elternvertreter abweichend von einer ursprünglich gutgemeinten Idee, seit dem 10.Dezember 2007 auf schleichende Weise zu einem zusätzlichen, aber heimlichen Gremium zur manipulativen Bevormundung der Eltern entwickeln könnte. Vielleicht ist es hilfreich, einen Blick in das Hamburgische Schulgesetz zu wagen und nachzulesen, welche Aufgaben der Gesetzgeber für das Amt der Eltervertreter vorgesehen hat. Alternativ bietet sich auch die Informationsschrift "Elternratgeber: Wir reden mit" an. Sie ist kostenlos bei der Schulbehörde erhältlich. Die Broschüre wurde unter anderem von der Umbudsfrau für Schülervertretungen Frau Beutner erstellt. Telefon: 4 28 98 - 496, Internet: www.skh.de.

Die Akteure dieser Maulkorb-Mentalität mögen es nun als Erfolg ansehen, mir jegliche innerschulische Möglichkeit für einen konstruktiven Dialog zu kritischen Themen, wie z.B. Mißhandlungen und Mobbing von Lehrern gegen Schulkinder, genommen zu haben. Ich werte dieses Ergebnis als eine blamable Form sozialer Unreife. Dennoch habe ich immer noch die Hoffnung, daß es möglich sein kann, eine zeitgemäße, aufgeschlossene Waldorf-Pädagogik zu betreiben. Schade nur, daß ich nun durch diese Verhältnisse gezwungen bin, mich auf einem anderen Forum außerhalb der Schule für dieses Ziel zu bemühen.
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E-Mail-Kommunikation
In zunehmenden Maße ist eine neue Qualität der E-Mail-Kommunikation im Umgang mit brisanten Themen an unserer Schule zu beobachten.
1.) Die Texte werden per E-Mail mitgeteilt. Versendet wird jedoch nur an einen selektiv ausgewählten Kreis. Unliebsame Elternhäuser bleiben ignoriert. Wer keinen E-Mail-Zugang hat, ist schon naturbedingt ausgeschlossen, denn die alternative Information über Papier-Dokumente scheint vielfach nicht mehr üblich zu sein.
2.) Auch das Prinzip der Meinungs-Bestätigung bei Abstimmungen scheint ins Gegenteil verkehrt worden zu sein. Nicht das klare "Ja", sondern das Fehlen eines ausdrücklichen Widerspruchs gilt hierbei als Zustimmung und wird hierdurch zum Teil einer scheinbar "einmütigen" Meinungsäußerung.
3.) Folge: Die indirekte Ausgrenzung unliebsamer, oder als meinungsmäßig unsicher eingestufter Elternhäuser und die Beschränkung der Kommunikation auf den Block der bedingungslos gehorsamen Gefolgsleute kann nicht nur als sektenmäßige Abkapselung verstanden werden. Hier zeigt sich ein äußerst fragwürdiges Waldorf-Verständnis zum sozialen Umgang miteinander und zu dem demokratischen Geist unserer Verfassung!
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Wo steht die Freiheit des Denkens im sozialen Geflecht der Waldorfschule im Vergleich zum Ungeist der Sektenmethodik?
Das Sektenwesen zeigt sich durch die Vortäuschung von einem Streben nach edlen Zielen - oft mit grenzenlos erscheinender Opferbereitschaft der Gefolgschaft und Hingabe an eine Übervater-Person oder eine Leit-Idologie. Spätestens in jenem Moment, in dem die freie Entscheidungsfindung des einzelnen Individuums durch den Psycho-Druck einer Gruppe und der hieraus folgenden Ängste vor sozialer Benachteiligung geprägt werden, beginnt das elementare Funktions-Prinzip eines Sektenwesens zu wirken.
Abgekapseltes Denken, welches jede gedankliche Abweichung mit Sanktionen bestraft, Zurückstellung eigener Elementar-Interessen sind weitere Merkmale.

Die Führung liegt entweder bei einer charismatischen Persönlichkeit, oder versteckt in einem selbstorganisierenden Gruppen-Mechanismus - wie es zum Beispiel bei den Scientologen zu beobachten ist. Typisch ist auch, daß die unklaren Strukturen im organisatorischen Kern nur einen geringen Einblick in die Verantwortung von Einzelpersonen zulassen.. Wenn freies Denken verhindert wird, entsteht unweigerlich eine Qualität, welche zu einer gesellschaftsgefährdenden radikalen Gesinnung führen kann.

Kontakt: Für eine telefonische Kontaktaufnahme senden Sie einfach Ihre Telefon-Nummer, mit der Angabe, in welcher Zeit Sie gut zu erreichen sind, per Brief oder e-mail: ma-hell@online.de, an mich. M.Hell, Vater an der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek.

ANLAGE: Schreiben an Frau Senatorin Dinges-Dierig ( zurück >)

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ANLAGE
14.02.2008, Schreiben an
Frau Senatorin Dinges-Dierig,
Behörde für Bildung und Sport, HH-Hamburg

BETREFF: Gesetzeswidrige Gewalthandlungen von Lehrern gegen Schüler an einer Rudolf-Steiner-Schule, sowie das vorherrschende Rechtsverständnis zum Hamburgischen Schulgesetz.

Sehr geehrte Frau Senatorin Dinges-Dierig
im Interesse aller Kinder und deren Anspruch auf gewaltfreie Pädagogik und Respektierung ihrer Persönlichkeits-Rechte, bitte ich um Ihre Hilfe.

Ich bin Vater eines Kindes, welches die "Rudolf-Steine-Schule Hamburg-Wandsbek e.V" besucht. Durch diese Verbindung sind mir Vorfälle - teilweise auch durch eigenes Erleben - bekannt geworden, welche nach meiner Einschätzung, gegen die simpelsten, allgemeingültigen, pädagogischen, humanen und rechtlichen Grundsätze verstoßen. Dies betrifft gesetzwidrige Gewalthandlungen gegen Kinder, Willkür, dubiose Handhabung des Vereinsrechts, sowie totalitäre und undemokratische Strukturen innerhalb der Waldorfschule, sowie eine fehlende Rechtssicherheit für Eltern-Minderheiten durch die ständige Bedrohung einer Zerüttungs-Kündigung.

Seit fast drei Jahren habe ich gegenüber dem Vorstand und der Lehrerkonferenz - diese beiden Gremien sind die alleinigen Entscheidungsträger der Rudolf-Steiner-Schule - schriftlich mittels konkreter Fakten auf Vorgänge gesetzwidriger Gewalttätigkeit durch Waldorflehrer hingewiesen, sowie Vorschläge zur Gewalt-Prävention, mentaler Stabilisierung der Lehrkräfte und der Streitschlichtung gemacht. Ich bekam weder Antworten auf meine Fragen, noch zeigte sich die Schulleitung korrigierend tätig. Hingegen erlebte ich eine heftige Feindlichkeit und ein emsiges Bemühen, um meine Äußerungen hinter einer Mauerer des Schweigens zu verbergen. Mein Kind und ich mußten uns gegen Mobbing, Verleumdung und Einschüchterung wehren. Auf allen Fronten des sozialen Geflechts der Waldorfschule wurde auf die totale Ausgrenzung meiner Person hingewirkt. Schriftliche Unterlagen belegen die Vorgänge. Heute ist die Situation so, daß jedes Elternteil, welches mit mir in einem Gespräch gesehen wird, mit einer sozialen Ächtung durch die Waldorf-Gemeinschaft rechnen muß. ( zurück >)

Am 28. Februar 2007 stellte ich Strafanzeige gegen eine Lehrkraft wegen Mißhandlung eines Schulkindes, welche in der fast vollen Aula, vor Augen der Mitschüler ab den ersten Klassen geschah

Am 26. März 2007 wandelte sich das schulische Kommunikationsklima als Folge in offene Feindlichkeit. Die tragenden Kräfte der Schule beschlossen auf der Eltern/Lehrer-Konferenz (ELK), daß die sogenannten "Hell-Themen" künftig nicht mehr in diesem Gremium, besprochen werden sollten. Die ELK ist das einzige Forum, auf welchem es möglich ist, daß Eltern sich klassenübergreifend austauschen können. Diese "Hell-Themen" waren das Bemühen um Respektierung der Kinder-Rechte und Schutzmaßnahmen gegen seelische und körperliche Mißhandlungen durch Waldorf-Lehrer. Mitgetragen wurde die Entscheidung von Mitgliedern des Vorstandes und Vertretern der Lehrerkonferenz! Der Geschäftsführer Herr Farr verwies darauf, daß der Schulvorstand meine schriftlichen Äußerungen anwaltlich auf rechtswidrige Inhalte hatte prüfen lassen. Er benannt jedoch keinen Punkt, der eine widerrechtliche Äußerung durch mich belegt hätte!

Am 15. Mai 2007 stellte ich, wegen eines erneuten Gewaltvorfalls, Strafanzeige gegen einen zweiten Lehrer. Die Geschehnisse wurden von mir, zusammen mit anderen Vorkommnissen von anderen Lehrern, an die Schulaufsicht gemeldet.

Am 10. Juli 2007 teilte mir die Staatsanwaltschaft mit, daß das Verfahren zur Anzeige vom 28.02.07. mit Zahlung einer Buße abgeschlossen sei. Die Reaktion zur zweiten Anzeige vom 15.05.07 steht immer noch aus. Meine schriftliche Anfrage vom 30.01.2008 an die Staatsanwaltschaft, ob ich eine Mitteilung zu meiner Anzeige erhalten werde, wurde mir noch nicht beantwortet.

Am 20.Oktober 2007 wandte ich mich auf Grund verschiedener Fragwürdigkeiten mit der Bitte um Antwort an die zuständigen Schulgremien, den Vorstand und an die Lehrerkonferenz der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek. Statt sachbezogener Antworten erhielt ich ein beängstigendes Schreiben der Rechtsanwältin Frau Dr. Ursula Prall. Es enthielt mehrere Unterlassungs-Aufforderungen, ohne daß faktische Inhalte konkret benannt worden waren, welche die Anschuldigungen gegen mich hätten stützen können.

Am 27.November 2007 teilte mir Frau Neumann-Roedenbeck von der Schulaufsicht mit, daß es Maßnahmen gegeben hat, welche vermuten lassen, daß die Schule keinen weiteren Anlass zur Besorgnis zum Thema Gewalt erregen wird und daß die Verfahren abgeschlossen seien..

Am 04. Dezember 2007 machte die Rechtsanwältin Frau Dr. Ursula Prall im Namen des Vorstandes des Rudolf-Steiner-Schulvereins Hamburg-Wandsbek e.V. per Einschreiben inhaltlich deutlich, daß Gewalthandlungen von Lehrern gegen Kinder
1.) keine Auswirkungen auf das seelische Gleichgewicht der Schulkinder haben!
2.) das es "seelische Verletzungen bei den vielen Kindern, welche die Lehrer-Mißhandlungen und somit das absolute Versagen der wertbildenden und schultragenden Autoritäts-Personen miterleben mußten" nicht gegeben hat.
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Die Unterlassungsaufforderungen mit Bußgelddrohung sehe ich als Beleg für eine bejahende Geisteshaltung zur psychischen Gewalt. Durch die beteiligten Personen, z.B. den Waldorf-Lehrer Farr als geschäftsführender Repräsentant der Rudolf-Steiner Schule Hamburg-Wandsbek und Mitglied des Sprecherkreises der "Landesarbeitsgemeinschaft der Rudolf-Steiner-Schulen in Hamburg" und somit auch mitbeteiligt an der bundesweiten Waldorf-Vertretung, dürfte dies als offizielle Aussage für das Gewaltverständnis der gesamten pädagogischen Rudolf-Steiner-Welt zu verstehen sein. Der vollständige Text des anwaltlichen Schreibens ist in der beigefügten Stellungnahme an die Lehrer und Eltern der Rudolf-Steiner-Schule enthalten.

Hier sehe ich eine fehlende Übereinstimmung mit den Grund-Elementen der Pädagogik; dem §1631, Abs.2 BGB; dem Hamburgischen Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft §6, Abs.2, Satz 5; so wie dem Hamburgischen Schulgesetz §2. Weiterhin zeigt diese Auffassung eine Geisteshaltung, welche es den Lehrern ermöglicht, sich der Pflicht zur Humanität, der Wiedergutmachung und Aufarbeitung von seelischen Verletzungen bei Fehlleistungen im pädagogischen Arbeitsfeld, zu entziehen.

Am 04. Dezember 2007 machte derselbe Waldorf-Lehrer, gegen den ich bereits am 15. Mai 2007 eine Strafanzeige gestellt hatte, erneut mit einer Gewalthandlung gegen ein Kind auf sich aufmerksam.
Eine Anzeige hierzu wird demnächst erfolgen.

Die Schulaufsicht hat gewiß alles unternommen, um im Rahmen ihrer Möglichkeiten, den Mißhandlungen und anderer kinderfeindlichen Tendenzen an der "Rudolf-Steine-Schule Hamburg-Wandsbek" entgegenzuwirken. Das Reaktionsmuster der schultragenden Kräfte zeigt jedoch, daß dies nicht ausreichend sein kann und weiterer Handlungsbedarf durch die Schulbehörde vorliegt. Die Zweigleisigkeit der Waldorfschule in ihrer Kommunikation mit der Schulaufsicht ist deutlich.

Gewiß hält die Schule sich formaljuristisch an die Vorgaben der Schulbehörde. Außer einem Wochenend-Seminar für Lehrer zum Thema Gewalt, wurde bisher nichts bekannt. Auf dem klassenübergreifenden Forum, der Eltern/Lehrer-Konferenz am 11.02.08, berichtete eine Lehrerin den Eltern, daß auf diesem Seminar lediglich das Gewaltverhalten unter Schülern thematisiert worden war, nicht aber die Gewaltbereitschaft der Lehrkräfte. Auf direkte Rückfrage an jene Lehrerin wurde mir glaubhaft versichert, daß keine weiterführenden Lehrgänge zur mentalen Stabilisierung, zur Streß- und Aggressions-Kontrolle der Lehrer beabsichtig seien. Doch eben das Gewaltverhalten von Waldorf-Lehrern gegen Schulkinder war der Grund für das Eingreifen der Schulbehörde! Offenkundig existiert hier ein Fortbildungs-Defizit, welches auch von der Schulaufsicht nicht geschlossen werden kann.

Andererseits erzeugt die Schule kontinuierlich, in kleinen Schritten, ein soziales Klima, welches in wenigen Jahren eine absolute Gedanken-Kontrolle möglich machen kann. Diese würde verhindern, daß sich überhaupt noch jemand kritisch gegen gesetzwidrige Gewalt von Lehrern gegen Schüler zu äußern wagt.

Hier sei auch auf die sittenwidrige Zerrüttungs-Klausel hingewiesen, welche seit zwei Jahren in den Schulverträgen der Waldorfschule als Folge eines verlorenen Rechtsstreits gegen ein Elternhaus droht. Damit wird der Schule während der gesamten zwölfjährigen Vertragsdauer die Möglichkeit gegeben, das Schulverhältnis jederzeit, einseitig und nahezu fristlos - z.B. bei Mißliebigkeit einer Familie - zu kündigen. Die Abhängigkeit vom Wohlwollen der Lehrkräfte ist damit total!

Einschüchterung durch juristische Bedrohung, offen sichtbar praktizierte Isolation der kritischen Kräfte, formelle paralysierende Strukturen, lassen nicht nur ein Klima wachsen, in welchem eine geistig freie, demokratische Lebensweise unmöglich wird. Es muß auch davon ausgegangen werden, daß sich diese Geisteshaltung negativ auf die gedankliche Prägung der Kinder auswirkt. ( zurück >)

Fragwürdig ist auch die Einhaltung des Hamburgischen Schulgesetz an der Waldorfschule. Nach meiner Kenntnis zeigen sich folgende Verhältnisse:
1.) Das Prinzip, daß sich Schüler- und Elternvertreter mindestens 2x jährlich mit den Lehrern zur Klassenkonferenz zusammenzufinden, auch zu dem Zweck demokratisch getragener Mitverantwortung, insbesondere für die Schüler (ab 5.Schuljahr), möglich zu machen, wird nicht in der vorgegebenen Weise umgesetzt.

2.) Wenn an dieser Schule von Klassenkonferenz geredet wird, täuscht dieser Begriff die Einhaltung des Hamburgischen Schulgesetzes vor. In Wahrheit ist aber nur eine Versammlung der Fachlehrer gemeint. Die Einhaltung der gesetzlichen Auflage, in periodischer Wiederkehr Klassenkonferenzen mit Lehrern, Eltern, Schülern durchzuführen, findet nicht in der vorgegebenen Weise statt.

3.) Die hilfreichen Informations-Texte der Schulbehörde werden praktisch unterschlagen. Selbst von Lehrkräften hörte ich die falsche Behauptung, daß das Schulgesetz für Waldorfschulen keine Gültigkeit hätte. Eine unzureichende Einführung für die Eltern in die Rechtsgrundlagen des Hamburgischen Schulgesetzes führt aber zwangsläufig zu Defiziten in der praktischen Handhabung der elterlichen Mitarbeit.

4.) Auch lehrerorientierte Informationsfilterung nach persönlichen Maßstäben gegenüber den Eltern wird allem Anschein nach, immer wieder als Aufgabenfeld verstanden. In der Klasse meines Kindes wurden gleich 6 Eltern als Elternvertreter benannt, damit sie sich nach Belieben abwechselnd betätigen können. Eine Stellvertreter-Position ist nicht benannt. Mein Hinweis auf den Verstoß gegen das Hamburgischen Schulgesetzes - auch wegen der Fragwürdigkeit des Wahlablaufes - führte zu keiner Korrektur.

Die hier aufgezeigten Verhältnisse könnten möglicherweise auch an anderen Waldorf- und sonstigen Privatschulen bestehen. Ich rege an, alle privaten schulischen Institute, welche sich auf dem Vereinsrecht begründen, einer allgemeinen kritischen Prüfung - insbesondere durch eine Hinterfragung bei den Kindern und Eltern durch unabhängige, kriminal-psychologisch geschulte Kräfte - zu unterziehen und entsprechend verbesserte Handlungsvorgaben zu erstellen.

Der Schutz und die Rechte der Kinder sind Anliegen von überparteilicher, staatstragender Bedeutung und eine Forderung an alle Bürger sich hiefür einzusetzen. Aus diesem Grunde reiche ich dieses Schreiben auch an andere meinungsbildende, bzw. gesellschaftliche Kräfte für ein gemeinschaftliches Engagement zum Wohle der Kinder weiter.
Mit der Hoffnung, daß sich hierdurch gute Lösungen entwickeln, verbleibe ich
mit freundlichem Gruß
gez. Manfred Hell

ANLAGE: Stellungnahme vom 14.02.08 an Eltern, Elternvertreter, Schulvorstand sowie der Lehrerkonferenz der Rudolf-Steine-Schule Hamburg-Wandsbek. (Die früheren Schriftwechsel stehen bei Interesse ebenfalls zur Verfügung.)

VERTEILER:
Behörde für Bildung und Sport, Frau Senatorin Dinges-Dierig
Vorstand der CDU-Hamburg
CDU-Bürgerschaftsfraktion, Schulpolitischer Sprecher Herr Heinemann
Vorstand der SPD-Hamburg
SPD-Bürgerschaftsfraktion Schulpolitische Sprecherin Frau Britta Ernst
GRÜNE/GAL HAMBURG, Landesvorsitzende Frau Hajduk
GAL-Bürgerschaftsfraktion, Vorsitzende + Schulpolitische Sprecherin Frau Christa Goetsch
Vorstand der FDP-Hamburg
FDP-Landesverband Hamburg Schulpolitische Sprecherin Frau Canel

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NACHTRAG: Die Strafanzeige gegen den Lehrer S. wurde am 18.02.2008 gestellt. ____________________________________________________________

WALDORF-SEKTEN-PROBLEMATIK / Fragen

18.06.2008,
Schreiben zur Mitgliederversammlung am 23.06.08
Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek,
zur Waldorf-Sekten-Problematik / Steiner-Rassismus
und mit Fragen an Vorstand und Lehrergemeinschaft

An alle Klassen-Elternvertreter und Eltern,
an den Schulvorstand z.Hd. Herrn Farr und an die Lehrerkonferenz

der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek, Rahlstedter Weg 60, 22159 Hamburg.

BETREFF: Sorge wegen sektentypischer Merkmale in unserer Waldorf-Schule
Fragen zur Mitgliederversammlung am 23.06.08 an den Vorstand
der Rudolf-Steiner-Schule Hambur-Wandsbek e.V

Liebe Eltern, sehr geehrte Damen und Herren,
bitte geben Sie den Inhalt dieses Schreibens - insbesondere über die E-Mail-Verbindungen - zum konstruktiven Austausch an die Klassen-Gemeinschaften, wie auch an außenstehende Freunde und Kritiker der Waldorf-Pädagogik im öffentlichen Raum, um kreative Denkansätze auf möglichst breitgefächerter Ebene zu ermöglichen.

Einleitend weise ich darauf hin, daß mich keine, mit konkreten Fakten begründeten Gegen-Einwendung zu meinem letzten öffentlichen Schreiben vom 14.02.08, erreicht haben, womit die substanzielle Richtigkeit meiner Ausführungen überzeugend belegt sein dürfte. Teil meiner Äußerungen war die Verhinderung des informativen Austausches mit den Eltern und die Mißachtung des Hamburgischen Schulgesetzes. Ich hatte darauf hingewiesen, daß die neue Regelung zur Eltern/Lehrer-Konferenz (ELK), welche nur noch Klassen-Elternvertreter zur Themenvorbereitung für die ELK zuläßt und Eltern ausschließt, offenbar speziell für den Ausschluß meiner Person installiert worden war, um zu erreichen, daß kritische Themen - wie z.B. Gewalttätigkeit von Waldorf-Lehrern und Mobbing gegen Schulkinder - von den Eltern ferngehalten werden können.
Solche Regelung ist eine Eltern-Selektion. Die Satzung erlaubt der ELK zwar, sich eine eigene Ordnung zur Arbeitsstrukturierung zu geben, berechtigt jedoch nicht, den Gleichheits-Grundsatz zum Recht auf uneingeschränkte Mitbetätigung, um "Angelegenheiten zu erörtern und zu beraten", selektiv einzuschränken. Nachzulesen in § 8 (1), in Verbindung mit § 8 (3) der Schulsatzung. Folglich ist die Abstimmung der ELK hierzu ungültig.
In solchen Bestrebungen zur gedanklichen Behinderung sehe ich mehr als den Ausdruck einer blamablen Form von gesellschaftlicher Unreife. Ich befürchte, daß sich hier ein weiteres Fragment einer Waldorf-Realität zeigt, welche durch das Bestreben zur sektenmäßigen Abkapselung und einem fragwürdigen Verhältnis zum demokratischen Geist unserer Verfassung auffällt.

Das Sektenwesen zeigt sich durch Vortäuschung von einem Streben nach edlen Zielen, oft ergänzt durch grenzenlos erscheinende Opferbereitschaft der Gefolgschaft und totaler Hingabe an eine Übervater-Person oder einer Leit-Ideologie. Spätestens in jenem Moment, in dem die freie Entscheidungsfindung des einzelnen Individiums durch den Psycho-Druck einer Gruppe und den hieraus folgenden Ängsten vor sozialer Benachteiligung geprägt werden, beginnt ein typisches elementares Funktions-Prinzip des Sektenwesens zu wirken.

Merkmale der Sektenmethodik sind auch
-- eine geistige Einigelung, welche gedankliche Abweichung mit Sanktionen bestraft;
-- die Zurückstellung persönlicher Elementar-Interessen, wie z.B. dem Schutz der eigenen Kinder bei Fehlleistungen durch Autoritätspersonen der ideologischen Gruppierung;
-- Erklärungen zur menschlichen Existenz mittels skurriler Glaubensdefinitionen und einengender, oft religiös verbrämter, Lebens-Rituale;
-- die bis ins Aggressive gehende Bemühungen zur Heimlichkeit, um personengebundene Verantwortlichkeit der Aktiven zu verschleiern und um die Widersprüche zwischen äußerer Selbstdarstellung und wahrem inneren Wesen der ideologischen Verbindung zu vertuschen.

Meine Schriftwechsel mit den Schul-Gremien machen Eigenheiten der Sektenkultur sichtbar.
Unverkennbar äußert sich das Wesen der Waldorf-Gemeinschaft - neben schöngeistiger baulicher, künstlerischer und musischer Produktivität - auch durch ein fragwürdiges Verhältnis zu gesetzwidriger Gewalt und würdelosen zwischenmenschlichen Umgang, insbesonders gegenüber kritisch Freidenkenden. Intoleranz ist aber nicht nur ein Kennzeichen für gedankliche Defizite bei radikalen Kräften, sondern grundsätzlich auch ein Merkmal von Sekten-Mentalität und Unrecht, welches die Entdeckung fürchtet. Die Geschehnisse an der Waldorfschule Kempten können als Beispiel hierfür gesehen werden.

Um einem zunehmenden Sektenstatus entgegenzuwirken, darf die Rudolf-Steiner-Pädagogik sich und ihr Dasein nicht auf der Grundlage von nostalgischer Rückschau, ideologischen verklärter Weltsicht und kompliziert klingenden, einschüchternden Wortblasen definieren. Es zählt das konkrete Handeln und die Ergebnisse, wenn die Schule das sein will, was sie den Eltern vor Einschulung der Kinder in den Einführungsgesprächen verkündet hat. Einige Fragen hierzu an den Vorstand, für die Mitglieder-Versammlung am 23.06.08, folgen im Anschluß.

Zur Stuttgarter Erklärung des Bundes der freien Waldorfschulen
Der Bund der freien Waldorfschulen räumt im Berichtsheft 2007 offen ein, daß Äußerungen von Rudolf Steiner "nach heutigem Verständnis" rassistischen und nationalistischen Charakter haben und diskriminieren wirken. Das bedeutet logischerweise, das diese Geisteshaltung, die Entstehung der gesamten grundlegenden Vorgaben von Rudolf-Steiner für die Waldorf-Pädagogik mitbestimmt hat. Daraus folgt für verantwortungsvoll handelnde Personen, daß alle Ausführungen Rudolf Steiners - mit Blick auf dessen dahinter verborgenen Überzeugungen - nur unter Vorbehalt betrachtet bzw. angewendet werden dürfen. Eine, bis ins Dogmatische reichende, unkritische Verehrung von Rudolf Steiner ist zweifellos unangebracht. Es ist vor allem keine Lösung in spitzfindigen Interpretationen darzulegen, daß Steiner doch recht hatte und nur mißverstanden wird.

Eine öffentliche Rassismus-Bezichtigung gegen Rudolf Steiner pflegt kritische Betrachter der Steiner-Aussagen mit fragwürdigen waldorf-typischen Entgegnungen zu konfrontieren, wie sich gezeigt hat:
1.) "Die Authenzität der Texte ist nicht belegt, bzw. autorisiert", heißt es gerne, wenn unwillkommene Steiner-Zitate vorgebracht werden. Wenn diese Abwiegelung Gültigkeit hätte, müßte auch die pädagogischen Grundlagen der praktizierten Waldorfpädagogik in Zweifel gezogen werden. Diese begründen sich schließlich ebenfalls weitgehend - neben tendenziell geprägten Interpretationen - auf die gleichen geschriebenen, bzw. mitgeschriebenen Texte.
2.) "Rudolf Steiner ist zu komplex, um ihn direkt verstehen zu können" wurde mir auf der ELK entgegen gehalten. Tatsache ist jedoch: Rudolf Steiner pflegte seine Weltsicht in Vorträgen vor Bau-Handwerkern mit dem teilweise sehr einfachen Bildungsstand der Kaiserzeit zu erläutern. Das wurde von fleißigen Händen mitstenografiert. Sind wir heute dümmer? Besitzt der moderne Mensch heute über geringere geistige Fähigkeiten als ein schlichter Maurer vor neunzig Jahren? Sicher nicht.
3.) Einschüchternde monumentale Wortgeschwülste in aufwendig und kompliziert formulierten Interpretationen sollen Zweiflern den Mut zur Gegenrede nehmen. Bei strittiger Sicht zu den Steiner-Texten und ehrlichem Interesse an der Wahrheit wäre es jedoch viel einfacher, die zur Diskussion stehende Original-Textpassage ungekürzt wiederzugeben und die Ausführungen für sich sprechen zu lassen. Diese Reaktion habe ich zu meinem Bedauern noch nicht erlebt!
4.) Rudolf Steiner selbst zeigte seine Geisteshaltung im März 1925 sinngemäß mit der Äußerung, "daß ein Urteil über den Inhalt nur demjenigen zugestanden werden könne, der kennt, was als Urteil-Vorraussetzung angenommen wird. Und das ist mindestens die anthroposophische Erkenntnis des Menschen, des Kosmos, insofern sein Wesen in der Anthroposophie dargestellt wird". Diese Einstellung läßt sich auch heute noch in Niederschriften der Gegenwart, in unterschiedlichen Variationen entdecken. Allerdings ist dies mit dem Prinzip der päpstlichen Unfehlbarkeit vergleichbar und setzt jeden Andersdenkenden automatisch ins Unrecht. Das ist zwar praktisch - entspricht jedoch eher dem Totalitarismus, als der Bereitschaft für einen dialogischen Austausch zwischen zwei gegensätzlichen frei denkenden Geistern in einer demokratisch orientierten Gesellschaft!
5.) Mit phrasenhaften Pauschal-Floskeln bemühen sich Waldorf-Sprecher und -Ideologen um Distanzierung von fragwürdigen Aussagen des Rudolf Steiner. Einfacher wäre es, alle jene Urtexte der Aussagen von Rudolf-Steiner, die ihre Gültigkeit verloren haben, öffentlich und somit für jedermann einsichtig zu machen! Es spricht gegen die verantwortlichen Vertreter der Waldorf-Pädagogik und ihre Fähigkeit für einen verantwortlichen Umgang mit Kindern, daß dies nicht schon längst aus eigener Einsicht geschehen ist. Die Unwilligkeit und die Versuche, so wenig wie möglich von den geistigen Positionen preiszugeben erinnert daran, daß die Waldorfschulen nur existenzfähig sind, weil sie zu 75 bis 80% von staatlichen Geldern finanziert werden. Die Sorge, daß die formalen Bekenntnisse und Abgrenzungen nur auf Grund der finanziellen Sachzwänge geäußert werden, hinter welchen bisherige Geisteshaltung und Sekten-Charakteristiken ungerührt - nur etwas versteckter und vorsichtiger - weiterleben, bleibt erhalten.

Der Wert der gedanklichen Anstöße zu neuen pädagogischen Überlegungen, welche sich durch das Wirken und die Schriften Rudolf Steiners ergeben haben, soll nicht geschmälert werden, aber gegenüber dem vielfach hiermit verbundenen Anspruch auf absolute Richtigkeit, dürfte eine kritische Distanz angebracht sein.
Eine weitere Problematik zeigt sich darin, daß Schulen mit der Namensgebung "Rudolf-Steiner-Schule", dem Menschen Rudolf- Steiner eine Vorbild-Funktion als Gesamtperson zuordnen, die dessen Geisteshaltung zu Rassen und Nationen untrennbar mit einschließt.
Die Lösung kann nur darin liegen, Schule neu zu erdenken und pragmatisch und objektiv zu überlegen, was noch von Rudolf-Steiner im zeitgemäßen pädagogischen Arbeitsfeld zu verwenden ist. Die Inhalte, welchen die weitere Gültigkeit zugesprochen wird, sind umgehend verbindlich zu definieren. Distanzierungen sind konkret zu benennen. Steiner ist kein Selbstzweck - es zählt allein das Wohl der Kinder!

Zur Mitgliederversammlung am 23.06.08
der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek e.V

1.)
Ich rege an, daß die Mitgliederversammlung als höchstes Organ des Schulvereins, dem Vorstand und weiterführend der Lehrerkonferenz, aufträgt, innerhalb einer fest bestimmten Zeit, konkret mit entsprechenden ungekürzten Textauszügen zu definieren, welche Aussagen von Rudolf-Steiner künftig zu ächten sind und dies allen Eltern mitzuteilen.

2.) Ich rege an, daß die Mitgliederversammlung eine Änderung des Schulnamens veranlaßt, da die Inhalte der Negativ-Aussagen von Rudolf-Steiner auch nach einer Distanzierung, untrennbar durch die Vorbildfunktion des Namens, als Leitbild für die Schulkinder erhalten bleiben würden.

Umgang mit den Schulfinanzen. Fragen an den Vorstand.
3.)
Um das Kostenbewußtsein des Vorstandes und das Umgangsverhalten mit den Finanzmitteln der Schule einschätzen zu können, möge der Vorstand zu folgenden Fragen Auskunft geben.
a.) Vor zwei Jahren hat der Vorstand, bei dem Versuch eine widerrechtliche Kündigung durchzusetzen, zwei Prozesse verloren. Wie hoch waren die gesamten juristischen und gerichtlichen Kosten?
b.) 2007 wurde versucht, mich durch den Einsatz einer Anwaltskanzlei einzuschüchtern und mich davon abzubringen, auf die Beantwortung meiner Fragen zu dringen. Wie hoch waren die Kosten für diese elternfeindliche juristische Unternehmung des Schulvorstandes?
c.) Der Schulvorstand scheint sehr streitbereit. Wie hoch waren die Gesamtausgaben für juristische Angelegenheiten im aktuellen Geschäftsjahr?

4.) Kernfrage ist auch, wieviel Bautätigkeit die Schule sich leisten kann. Verlangen die Gegebenheiten möglicherweise die Anstellung von mehr Lehrern und somit mehr Finanzmittel? Beispielsweise könnte sich die Notwendigkeit, unzureichende Qualifikationen oder andere Einschränkungen bei Lehrkräften auszugleichen, als gewichtiger Kostenfaktor erweisen. Der Mitgliederschaft muß eine eigene Einschätzung ermöglicht werden! Der Vorstand möge zu folgenden Fragen Auskunft geben:
a.) Wieviel Schulstunden sind im letzten Schuljahr in den einzelnen Klassen ausgefallen.
b.) Wieviel Schüler erhalten in den einzelnen Klassen Förder-Unterricht?
c.) Wieviel Schüler der einzelnen Klassen erhalten Nachhilfe?

5.) Zum Förderunterricht und zum Religionsunterricht wurden auf der ELK konkrete Fragen von der Elternschaft an die Lehrerschaft gerichtet, welche nicht schlüssig beantwortet worden sind. Ich rege an, daß die Mitgliederversammlung als höchstes Organ des Schulvereins, dem Vorstand und weiterführend der Lehrerkonferenz aufträgt, eine rückhaltlose öffentliche Schriftantwort der Fragen zu erstellen, welche an alle Eltern zu leiten ist.

6.) Praxis und Inhalt des Religions-Unterrichts nehmen eine Sonderstellung ein.
Wo steht die Waldorfschule?
a.)
Meines Wissens wurde dreizehn- bis vierzehnjährigen Schülern der erst ab 16 zugelassene Film "Sixt Sense" im Rahmen des Schulunterrichts vorgeführt. (Der Film suggeriert auf widerliche Weise den Anschein von einer Existenz nach dem Tode) Was soll der Film bei den Kindern bewirken? Gläubigkeit? Wurde hier möglicherweise das Vertrauen der Eltern in die Verantwortungsfähigkeit der Lehrer mißbraucht? Wird hier aktive Indoktrination betrieben?
b.) Was soll den Kindern im Religions-Unterricht vermittelt werden?
Für die Bibel wurde die Welt vor 4000 Jahren in 7 Tagen geschaffen.
Für Rudolf Steiner und gestandene Anthroposophen besitzt die Welt erst seit etwa 10 bis 15 000 Jahren ihre heutige feste Substanz. Davor hatte sie die Konsistenz eines Glibber-Puddings. Für Steiner waren die Sterne hohl und Vulkane eine Reaktion auf die Sonnen-Einstrahlung.
Die Archäologie belegt eine menschliche Existenz seit mehreren Millionen Jahren. Der erste Steinbau vor 11 000 Jahren, wurde mit den Kreisanlagen von Gobekli Tepe in Ostanatolien nachgewiesen.
Die Geologie benennt das Alter der Erde auf etwa 4500 Mill. Jahren. Die ältesten entdeckten Gesteine haben ein Alter von ca. 3800 Mill. Jahren.
Die Astrophysik geht davon aus, daß unser Universum vor 14 Milliarden Jahren entstand.
Welche Grundhaltung wird für den Religionsunterricht vertreten?

c.) Die Bibel setzt Adam und Eva an den Anfang. Darwin entdeckte das Prinzip der Evulotion als Lebensmotor. Die Frage ist: Welche Sichtweise wird im Religionsunterricht vertreten?
d.) Globalisierung und zunehmende Vielvölkerschaft der Migranten vermischen die Glaubenswelten. Friedensfähigkeit erfordert die Fähigkeit zur Tolerierung des Andersdenkenden. Was wird unternommen um bei den Schulkindern eine respektvolle Toleranz zu fremden Religion zu erreichen?
e.) Waldorflehrer kann man schon nach nur zwei Jahren Ausbildung werden. Wenn man überlegt, was allein die ersten acht Schuljahre für eine pädagogische und fachliche Zusatz-Kenntnis verlangen, ist die kurze Lehrzeit erstaunlich. Welche Grundlagen und Sachkenntnisse weisen jene Lehrer vor, die an unserer Schule Religionsunterricht erteilen?
f.) Eine Schule soll Wissen vermitteln. Glauben ist kein Wissen. Glaubens-Indoktrination entspricht nicht dem gesetzlichen vorgegebenen Lehr-Auftrag der Schule. Was schützt die Kinder vor Indoktrinations-Bestrebungen?

Ich rege an, daß die Mitgliederversammlung dem Vorstand und weiterführend der Lehrerkonferenz aufträgt, eine rückhaltlose öffentliche und vollständige Schriftantwort der Fragen zu erstellen und klassenübergreifend, an alle Eltern zu leiten.

7.) Falls formalrechtliche Bestimmung es nicht zulassen, die Anregungen in diesem Schreiben auf der Mitgliedervers. am 23.06.08 umzusetzen, rege ich an, eine außerordentliche Mitgliederversammlung hierfür einzuberufen. Vielleicht finden sich ja bereits am 23.06.08 die von der Satzung geforderten 30 Stimmen, um eine außerordentliche Mitgliederversammlung herbeizuführen.

Dieses Schreiben kann leider nicht an alle aktuell gewählten Elternvertreter geleitet werden. Das ist darauf zurückzuführen, daß mir von der ELK-Sprecherin Frau S. die Herausgabe der Adressen mit fadenscheinigen Begründungen verweigert wurde, obwohl diese Adressen für eine Veröffentlichung vorgesehen sind. Eine solche Kommunikations-Behinderung ist ebenfalls als sektentypische Eigenheit bekannt und erhöht meine Sorge um unserer Schule und einer zunehmenden Sekten-Strukturierung.

Ich sehe mich gezwungen, nun auch auf andere Weise darauf hinzuwirken, daß meine Anregungen von allen Waldorf-Eltern wahrgenommen werden können. Darüber hinaus halte ich es inzwischen auch für angebracht, daß die Kern-Themen schulübergreifend und möglichst bundesweit, insbesondere im Rahmen der Waldorfschulen, neu durchdacht werden.
gez.M.Hell

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WALDORF-SEKTEN-PROBLEMATIK / Belege

08.11.2008, an alle Klassen-Elternvertreter und Eltern,
an den Schulvorstand und an die Mitglieder der Lehrerkonferenz

der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek

BETREFF:
Mitgliederversammlung am 23.06.08 von Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek e.V
Sektentypische Strukturen in der Schule; Veruntreuung von Schulgeldern.
ALS ANLAGE: Schreiben vom 18.06.08, wegen sektentypischer Merkmale
an die Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek.

Liebe Eltern, sehr geehrte Damen und Herren,
bitte geben Sie den Inhalt dieses Schreibens - insbesondere über die E-Mail-Verbindungen - zum konstruktiven Austausch an die Klassen-Gemeinschaften, wie auch an außenstehende Freunde und Kritiker der Waldorf-Pädagogik im öffentlichen Raum, um kreative Denkansätze auf möglichst breitgefächerter Ebene zu ermöglichen.

Zur Mitgliederversammlung, am 23.06.2008, hatte ich Fragen und Anregungen schriftlich zusammengestellt, insbesondere zu meiner Sorge wegen sektentypischer Merkmale an der Rudolf-Steiner-Schule, wie z.B. die sektenmäßige Abkapselung gegenüber allem, was die offizielle schöngesichtige Selbstdarstellung in Frage stellen könnte. Hiermit wandte ich mich, am 19.06.08 per Fax und E-Mail an den Schulvorstand und die Eltern der Waldorfschule, soweit mir deren Adressen bekannt waren. Rückblickend bleibt allerdings nur die Wahrnehmung, daß meine Bitte um informelle Weitergabe - was gerade wegen der E-Mail-Verknüpfung der Klassengemeinschaften sehr einfach wäre - offenbar nicht stattgefunden hat.

Als ich Kopien der E-Mail-Mitteilung vom 19.06.08 zu Beginn der Mitgliederversammlung auf dem Tisch am Eingang für die Mitglieder ablegen wollte, wurde es mir, von dem Geschäftsführer dieser Schule, Herrn Farr, mit der Begründung untersagt, daß dies vorher bei ihm hätte angemeldet werden müssen. Da ihm funktionsbedingt das Hausrecht zusteht, sah ich mich gezwungen, mich zu fügen und entfernte die Unterlagen. Zugleich nahm ich es als sektentypische, manipulative Informations-Vereitelung und als Mißbrauch der Position des Geschäftsführers zur Kenntnis.
Als dies im späteren Verlauf des Abends von mir zur Sprache gebracht wurde, erklärte zwar Frau Trapp für den Schul-Vorstand, daß die Kopien "selbstverständlich" für die Mitglieder ausgelegt werden dürften, aber zu diesem Zeitpunkt hatte die Verhinderung erreicht, daß meine Ausführungen für die Mitglieder nicht als Gesprächsgrundlage verfügbar waren.

Herr Farr als ein Wortführer des Abends und die Phalanx der Vorstandsmitglieder nutzten ihre Positionierung und das Informations-Defizit der 40 bis 50 anwesenden - offenbar größtenteils uninformierten - Elternhäuser, um meine Themen und Fragen weitgehend unbeantwortet abzuwiegeln.
Mit dieser Informations-Blockierung war nicht nur das, für die Mitgliederversammlung grundlegende Demokratie-Prinzip ausgehebelt worden. Hier wurde auch jenes sektentypische Merkmal sichtbar, welches drauf ausgerichtet ist, jedes "Abweichlerische", gleichgültig ob kritisch oder konstruktiv hinterfragend, mit allen - auch den mißbräuchlichen - Mitteln zu verhindern. Da ich ähnliche Bestrebung bereits bei früheren Gelegenheiten und in Schriftwechseln erleben mußte, ist zu befürchten, daß hier eine Facette der wahren Natur der aktuellen Waldorf-Gesinnung sichtbar wurde.
Nachfolgend sind die Fragen und Vorschläge zur Mitgliederversammlung 2008, aus dem zusätzlichen Einzelblatt mit der zusammengefaßten Fragen-Aufstellung, sowie die Entgegnung des Vorstandes und Ausführungen zur Sache, aufgelistet.

1. Fragen-Komplex: Thematik zur Rudolf-Steiner-Rassismus
a.) Die Mitgliederversammlung möge eine Änderung des Schulnamens veranlassen, da die Inhalte der Negativ-Aussagen von Rudolf-Steiner (wie z.B die rassistische "Ausprägung einer spezifisch Steinerschen esoterischen Rassenkunde" ) auch nach einer Distanzierung, untrennbar durch die Vorbildfunktion des Namens, als Leitbild für die Schulkinder erhalten bleiben würden.
b.) Dem Vorstand und weiterführend der Lehrerkonferenz möge aufgetragen werden, innerhalb einer fest bestimmten Zeit, mit ungekürzten Textauszügen konkret zu definieren, welche Aussagen von Rudolf-Steiner künftig zu ächten sind und dies allen Eltern mitzuteilen.

Entgegnung des Vorstandes:
Frau T. erklärte hierzu, daß dies nicht besprochen werden könne, weil diese Themen dem Vorstand zu spät schriftlich vorgelegen hätten.
Tatsächlicher Sachstand:
Bereits im Schreiben vom 20.10.2007, wurde diese Aufforderung erstmalig an den Vorstand und die Lehrerkonferenz vorgetragen.
In der schriftlichen Entgegnung vom 08.11.2007 von RA Frau Dr. Ursula Prall, hat der Vorstand sogar selbst die Anregung zur Änderung des Schulnamens an die Mitgliederversammlung des Schulvereins verwiesen. Dieses Vorstandsschreiben wurde dazu am 12.11.2007, im informellen Schreiben an die Elternvertreter und Eltern, mit der Bitte um allgemeine Informations-Weitergabe, öffentlich gemacht. Normalerweise ist die Vorlaufzeit von fast einem dreiviertel Jahr für ein Thema zur Mitgliederverammlung mehr als ausreichend!
Die Institution Lehrerkonferenz - obwohl laut Satzung im Alleinbesitz der pädagogischen Weisheit und Verantwortung - hüllte sich hierzu gänzlich in Schweigen. Ob dies mit darauf zurückzuführen ist, daß meine Überlegungen zu rassistischen Äußerungen Rudolf Steiners, von den Waldorflehrern eventuell als beleidigende Bemerkungen gegen das Kollegium der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek verstanden worden sind, läßt sich wegen der nebulös gehaltenen Aufforderung der Anwältin nicht konkret bestimmen.

2. Fragen-Komplex: Juristische Kosten
a.) Vor zwei Jahren hat der Vorstand, bei dem Versuch eine widerrechtliche Kündigung durchzusetzen, zwei Prozesse verloren. Wie hoch waren die gesamten juristischen und gerichtlichen Kosten?
b.) 2007 wurde versucht, ein Elternhaus durch den Einsatz einer Anwaltskanzlei einzuschüchtern und davon abzubringen, auf die Beantwortung von legitimen Fragen zu dringen. Wie hoch waren die Kosten für diese juristische Unternehmung?
c.) Wie hoch waren die Ausgaben für juristische Angelegenheiten im Geschäftsjahr 2007/2008?

Entgegnung des Vorstandes:
Herr Farr erklärte hierzu folgendes: Die Briefe vom 08.11.2007 und vom 04.12.2007 von RA Frau Dr. Ursula Prall, mit welchen der Schulvorstand auf mein Schreiben vom 20.10.2007 reagierte, hatten für die Schule Kosten von 2300,- Euro verursacht. Der finanzielle Gesamt-Aufwand für juristische Angelegenheiten hätte im gegenwärtigen Geschäftsjahr bei ca. 8000,- Euro gelegen.

Die Kosten für die beiden gerichtlichen Auseinandersetzungen, welche die Schule gegen eine Elternhaus betrieb und letztendlich verlor, konnte Herr Farr nicht benennen. Diese Frage war erstmalig konkret im öffentlichen Schreiben vom 14.02.2008, welches auch namentlich an Herrn Farr gerichtet war, gestellt worden. Auf meinen Vorschlag, Herr Farr möge die Angabe dieses Betrages im nächsten Schulblatt veröffentlichen, da die Mitgliederversammlung ja schließlich ein Podium sei, welches alle Eltern beträfe, wollte Herr Farr nicht eingehen. Jedoch bot er mir an, daß er mir auf Nachfrage die Zahlen nachreichen werde.

3. Fragen-Komplex: Die Beantwortung wurde komplett abgewiegelt!
Herr Farr behauptete, die Fragen seien in der Vergangenheit bereits beantwortet worden - und verweigerte die Beantwortung. Vom Vorstand und von den Teilnehmern der Versammlung wurde dies mit Stillschweigen akzeptiert. Mein Einwand, daß dies eine Mitgliederversammlung sei, und ich als Mitglied ein Recht auf Antwort habe, erzeugte keine Reaktion.

Die Fragen waren:
1.) Mehr Lehrer erforderlich? Wieviel Bautätigkeit kann sich die Schule leisten?
Fakten prüfen!

a.) Wieviel Schulstunden sind im letzten Schuljahr in den einzelnen Klassen ausgefallen.
b.) Wieviel Schüler erhalten in den einzelnen Klassen Förder-Unterricht?
c.) Wieviel Schüler der einzelnen Klassen erhalten Nachhilfe?

2.) Religions-Unterricht
a.) Was soll Kindern generell im Religions-Unterricht vermittelt werden? Die Bibel setzt Adam und Eva an den Anfang. Darwin entdeckte das Prinzip der Evulotion als Lebensmotor. Welche Sichtweise wird im Religionsunterricht vertreten?
b.) Was wird unternommen, um bei den Schulkindern eine respektvolle Toleranz zu fremden Religion zu erreichen?
c.) Welche Grundlagen und Sachkenntnisse weisen jene Lehrer vor, die an unserer Schule Religionsunterricht erteilen?
d.) Eine Schule soll Wissen vermitteln. Glauben ist kein Wissen. Glaubens-Indoktrination entspricht nicht dem gesetzlichen Lehr-Auftrag der Schule. Was schützt Kinder vor Indoktrinations-Bestrebungen?

3.) Dem Vorstand und weiterführend der Lehrerkonferenz möge aufgetragen werden, eine rückhaltlose öffentliche und vollständige Schriftantwort zu diesen, wie auch zu den hierzu - in der Eltern/Lehrer-Konferenz - geäußerten Fragen zu erstellen und klassenübergreifend an alle Eltern zu leiten. Gegebenenfalls ist eine weitere außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. 30 Mitglieder sind für den Antrag erforderlich.

Tatsächlicher Sachstand hierzu:
Auf einer früheren Eltern/Lehrer-Konferenz wurde zwar einiges im geringen Maße angesprochen, jedoch nicht mit der geforderten inhaltlichen Substanz beantwortet. Das Gleiche gilt für die Fragen zum Unterricht, zu den finanziellen Möglichkeiten der Bautätigkeit an den Schulvorstand. Die konkreten Fakten liegen bis heute nicht vor!
Bestimmte Inhalte, die angewandten Praktiken im Umgang mit den Kindern, sowie das Bemühen, alles im Verborgen zu halten, entsprechen dem Muster sektentypischer Charakteristiken und das veranlaßt zur Frage: Was ist die wahre Gesinnung der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek?

Mysterium um die Gesamt-Kosten von zwei Gerichtsverfahren,
welche Schulvorstand und Lehrerschaft zu Unrecht mit dem Schulgeld gegen ein Elternhaus betrieben und verloren hatten.

Auf der Mitgliederversammlung am 23.06.2008 erklärte Herr Farr, daß er die Gesamt-Kosten für die beiden Gerichtsverfahren gegen das Elternhaus feststellen und mir mitteilen wollte. Das gerichtliche Verfahren war damals von dem Klassenlehrer Herrn Kaiser und seinen Kollegen auf den Weg gebracht und den Waldorflehrern Hartmann und Klemich in einer entwürdigenden Briefaktion öffentlich gemacht worden.
Am Freitag, den 11.Juli 2008 fragte ich wegen der Kosten telefonisch bei Herrn Farr nach. Herr Farr nannte den Betrag von 2200,- Euro als Gesamt-Kosten. Dies erschien mir zu gering, deshalb schlug ich ihm vor, diese Angabe noch einmal sorgfältig zu prüfen, bevor Mißverständnisse entstehen. Wir vereinbarten ein weiteres Telefonat für den Montag, den 14.Juli 2008. Diesmal nannte Herr Farr mir einen Betrag von nur noch 1800,- Euro als Gesamtkosten. Als ich die Richtigkeit dieser Angabe bezweifelte und mein Interesse bekundete, die Kosten-Festsetzung des Gerichts und die Kosten-Noten der Anwälte einsehen zu wollen, reagierte Herr Farr zornig und brach das Telefonat abrupt ab. Am nächsten Tag erhielt ich das nachfolgend wiedergegebene Schreiben: ____________________________________________________________________

Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek
Hamburg, den 14. Juli 2008

Sehr geehrter Herr Hell,
für mein abruptes Beenden unseres Telephonates am 14. Juli entschuldige ich mich. Ich bitte Sie, zukünftige Anliegen ausschließlich schriftlich vorzutragen.

Zur Sache:
Es sind l300.- € an Kosten für die angesprochene Rechtssache entstanden. Da das Gericht kein Urteil gefällt hat, sind keine Gerichtskosten anhängig. Die entsprechenden Unterlagen werde ich nur vorlegen, wenn der Vorstand dies entscheidet. Die nächste Vorstandssitzung findet am l. September statt.

Wir erneuern unsere Einladung, Ihre im letzten Brief angesprochenen Anliegen, persönlich im Vorstand zu besprechen. Wir tagen montags ab 18.00 Uhr. Teilen Sie uns bitte schriftlich mit, zu welchem Termin Sie kommen möchten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. M. Farr
____________________________________________________________________

Hierzu entgegnete ich mit dem Schreiben vom 07.11.2008
an den Geschäftsführer der Rudolf-Steiner-Schule, Herrn Farr:

BETREFF: Ihr Schreiben vom 14.07.2008

Sehr geehrter Herr Farr,
Ihre Entschuldigung für Ihr unziemliches Verhalten habe ich erhalten. In der Vergangenheit habe ich bereits des öfteren an dieser Waldorfschule bemerkt, daß Lehrkräfte glauben in diesem überheblichen Umgangsstil mit Eltern umspringen zu können.
Auch wenn Sie meine Haltung nicht zu interessieren scheint, teile ich Ihnen hiermit mit:
"ICH entschuldige Ihr Verhalten nicht! Ich empfinde es als empörend!"

Ihr Auftreten mir gegenüber macht nachdenklich. Neben Ihrer Aufgabe als Geschäftsführer der Rudolf-Steiner-Schule fungieren Sie schließlich auch als Waldorflehrer für Sport und Sozialkunde. Wenn Sie nun bereits wegen einer einfachen prüfenden Frage von einem erwachsenen Mitglied des Schulvereins zu den Geldausgaben der Schule die Fassung verlieren, stellt sich Frage, wie Sie dann wohl erst mit den Kindern umspringen, welche sich noch dazu durch die Bewertungs-Dominanz der Lehrkräfte in einer totalen Abhängigkeit befinden.
Für einen kompetenten Pädagogen ist es eine natürliche berufsbedingte Vorgabe, auch in extremen Spannungsfällen die Ruhe behalten zu können. Wenn dies nicht in der erforderlichen Weise erkennbar ist, wirft das stets die Frage nach der pädagogischen Befähigung auf, welche ich mir jetzt auch bei Ihnen stelle.

Ihre Äußerung, im Zusammenhang hiermit, daß ich meine "zukünftige Anliegen ausschließlich schriftlich vorzutragen möge, halte ich für deplaziert und Klima verschärfend, erstens, weil Sie selbst die telefonische Nachfrage auf der Mitglieder-Versammlung angeboten haben, zweitens, weil Ihnen meine Anfrage bereits seit Monaten schriftlich vorlag. Das Ansinnen offenbart die wahre Geisteshaltung gegenüber unerwünschte Gespräche. Es ist kommunikationsbehindernd und kann nur als feindliches Gebaren verstanden werden.

Ihrer Mitteilung, daß die zwei Gerichtsverfahren gegen das Elternhaus, welche ich ja nun schon vielfach angesprochen habe, insgesamt nur 1300,-Euro Kosten verursacht haben sollen und Gerichtskosten angeblich überhaupt nicht entstanden sind, vermag ich keinen Glauben schenken. Nach Rücksprache mit Fachleuten gehe ich davon aus, daß etwa 2500,- bis 3200,- Euro allein an Gerichtskosten entstanden sind. Für die Mitwirkung der Anwälte, dürften der Schule Kosten zwischen 8000,- bis 14000,-Euro berechnet worden sein. Der Eiertanz, den Sie und der Schulvorstand betreiben, um eine Prüfung aller Abrechnungen zu diesem Verfahren zu verhindern, werte ich als Bestätigung meiner Einschätzung.
Es muß wohl davon ausgegangen werden, daß wegen der, mit Gerichts-Klagen schikanierten Familie der Kaiser-Klasse und der anwaltlichen Einschüchterungs-Aktion gegen mich, im ungünstigsten Fall Schulgelder von etwa 20 000,- Euro verschleudert worden sind. Was hätte man mit diesem Geld für die Mensa, den Schulhof oder die Kinder im allgemeinen nicht alles unternehmen können!

Der Verlauf der Gerichts- und Anwalts-Aktionen zeigt, daß letztendlich keine Angelegenheiten der Schule geregelt werden mußten, sondern daß Lehrkräfte ihre private Befindlichkeit gegenüber Elternhäuser der Waldorfschule auslebten.
Sie, Herr Farr und die Mitglieder des Schulvorstandes sind durch ihre Funktionen nur treuhänderische Verwalter von Geldmitteln, welche durch die Eltern (über die Beiträge) und den Kindern (über den staatlichen Zuschuß von ca. 75 - 85%) in die Schulfinanzierung fließen. Wenn Lehrkräfte wegen ihrer pädagogischen Arbeit von Eltern bemängelt werden und die Lehrer sich hierdurch beleidigt oder herabgewürdigt fühlen, ist dies nicht Sache des Arbeitsgebers, also der Schule, sondern Privat-Angelegenheit der Lehrer. Die Schule ist nicht berechtigt, für Privat-Angelegenheiten der Lehrer das Geld der Elternhäuser über den Finanzhaushalt der Schule zu verbrauchen.

Die Geheimniskrämerei um die Gerichts- und Anwaltskosten bestätigt mich in meinem Verdacht, daß hier eine Veruntreuung von Schulgeldern, zum privaten Nutzen von Waldorflehrern vorliegt. Sorgloser Umgang mit Finanzmitteln und Selbstbedienungs-Mentalität scheint sich auch in anderen Bereich zu zeigen. Meines Wissens wird die Beköstigung der Lehrerschaft als Beigabe zu den Konferenzen, ebenfalls von jenen Schulgeldern finanziert, welche von der Zielsetzung her, für die Unterrichtung der Schüler vorgesehen sind. Hier scheint mir ebenfalls eine Zweckentfremdung von Finanzmitteln der Schule vorzuliegen.
Es sei daran erinnert, daß es im normalen Arbeitsleben für Angestellte und Arbeiter auch heute noch üblich ist, das Mittagsbrot und die Thermoskanne von zu Hause mitzunehmen. Bei meinen Vorhaltungen wegen Mißhandlungen gegen Kinder durch Lehrer dieser Rudolf-Steiner-Schule, hatte sich gezeigt, daß eine Unrechtsfeststellung nur über das Einschalten der staatlichen Institutionen möglich ist. Ich sehe auch hier keine andere Möglichkeit, als eine rechtliche Prüfung über den Weg einer Anzeige herbeizuführen, um endlich Klarheit in die Ungereimtheiten zu bringen.

Zu Ihrem Angebot für ein persönliches Gespräch mit mir und den Vorstandmitgliedern ist festzustellen: Alle meine Fragen sind im Laufe der Zeit zum öffentlichen Element geworden und müssen folglich, unter Einbeziehung der gesamten Elternschaft, öffentlich beantwortet werden. Ich begründe mein Handeln mit geltenden Gesetzen und der Absicht, zu erreichen, daß diese eingehalten werden. Die Gesetze sprechen für sich. Hierzu muß nichts mehr beredet werden. Falls noch andere Absichten in Ihren Gremien bestehen sollten, weise ich vorsorglich darauf hin, daß ich mich nicht an Hinterstübchen-Kungeleien beteilige.
Lehrerschaft und Schulvorstand verfügen über die absolute Handlungs-Vollmacht. Für Sie gilt es somit nur, zu Entscheiden, ob Sie tätig werden wollen - oder nicht! Diese Entscheidung liegt allein bei ihnen. Auch hält Sie nichts davon ab, meine Fragen und Anregungen schriftlich zu beantworten. Da ich dies sowieso veröffentlichen würde, könnten Sie das auch gleich selbst im Schulblatt machen, wenn Ihnen wirklich mit einem sachlichen Austausch ernst wäre.

Die Zweckmäßigkeit für ein Gespräch ist auch aus anderem Grunde in Frage zu stellen. Nach den bisherigen Erfahrungen erlebte ich an der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek, als Reaktion auf meine sachbezogenen Fragen und Überlegungen, nur rhetorische Tänzeleien vom Kader der Alteingesessenen. Der seriöse konstruktive Austausch unterblieb. Die Beantwortung von sachlichen Fragen wurde sogar schriftlich abgelehnt! 2007 wurde dazu eine Rechtsanwältin eingeschaltet, um die korrekte Beantwortung meiner Fragen zu vermeiden, wie die Schreiben deutlich machen.
Das letzte Beispiel bietet die Mitgliederversammlung am 23.06.08. Obwohl mir als Mitglied das Recht auf Antwort zusteht, wurden meine Fragen nicht substanzbezogen beantwortet, sondern weitgehend mit unrichtigen und fadenscheinigen Behauptungen abgewiegelt.

Abschließend ist festzustellen: Die widerspruchslose Duldung der Anwesenden der Mitglieder-Versammlung am 23.06.2008, zu dem was Herr Farr als Geschäftsführer und der Schulvorstand mit ihrem Umgangsverhalten deutlich machten, sowie das Verhalten und die Äußerungen der Schuladministration, vermittelt mir den Eindruck, daß die sektetypischen Charakteristiken mit ihrer gedanklichen Einengung bereits so intensiv - zumindest im innerschulischen - System verhaftet sind, daß diese den Schulablauf maßgeblich im Muster einer Sektenmethodik beherrschen.
Meine Befürchtungen zur Existenz einer heimlich vorherrschenden Sekten-Unkultur in unserer und möglicherweise auch allen anderen Rudolf-Steiner-Schulen scheinen sich zu bestätigen.
Die Konsequenzen sind vorgegeben.
Falls ich in irgendeiner Sache einer Fehleinschätzung unterliegen sollte, bitte ich um eine entsprechende Mitteilung
Mit freundlichem Gruß
gez. M.Hell
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Traditionelle Rituale
Zur Eltern/Lehrer-Konferenz am 27.10.2008 wurde wieder einmal das jährlich wiederkehrende Ritual mit kritisch wirkenden Fragen initiiert, gemäß dem Klassiker: "Man muß darüber reden". Reden ist natürlich gut an dieser Schule, denn solange geredet wird, muß nicht gehandelt werden und alles kann beim Alten bleiben und darum dürfte es - wie seit je her - in Wirklichkeit gehen. Wenn man dann lange genug redet und jegliches Handeln vermeidet, löst sich irgendwann sowieso alles wegen der biologischen Frustrations-Mechanik in Wohlgefallen auf.
Interessant, aber auch belustigend, erscheinen die Fragenstellungen:
a.) Wie können wir dafür sorgen, dass wir bei dem Lehrerkollegium akzeptiert und ernst genommen werden.
b.) Wie können wir dazu beitragen, dass die Kommunikation in der Schulgemeinschaft verbessert wird.

Die Scheinheiligkeit ist wohl kaum noch zu überbieten. Nachdem, was ich der Lehrer- und der Elternschaft in den letzten dreieinhalb Jahren schriftlich mitgeteilt habe und was hierdurch bei Staatsanwaltschaft, Schulaufsicht und Lehrerschaft bewirkt wurde, sind die Antworten nämlich schon viele Male gegeben worden.
Der Rückblick auf das, was Eltern und Lehrer dieser Schule unternommen haben, um meine kritischen Überlegungen zu Schulgeschehnissen zu diskreditieren oder totzuschweigen - zweifellos auch, um die Total-Ausgrenzung meiner Person herbeizuführen - zeigt die wahre Geisteshaltung in der Waldorfschule. Aufschlußreich ist dazu die widerspruchslose Duldung der lehrerorientierten Zerrüttungs-Klausel im Schulvertrag, sowie maßlos dramatisierende, bis zur kriminalisierenden Unterstellung reichende, Übertreibungs-Praktiken von Waldorflehrern, bei der Bewertung von banalem altersgemäßem Verhalten von Kindern, deren Elternhäuser in Ungnade gefallenen und unerwünscht sind.
Warum sollten Lehrerkräfte jene Eltern ernst nehmen, welche sich so sehr um die Huld der Lehrer bemühen und um deren Wohl besorgt zeigen, daß sie hiefür sogar die Interessen ihrer eigenen Kinder zurückstellen?

Es wäre für die Elternschaft übrigens ein Leichtes, die inneren Verhältnisse der Waldorfschule zu ändern. Es braucht hierfür nur eine Mitgliederversammlung. Diese kann jederzeit eingefordert werden. Zur Einberufung wären bloß 30 Stimmen erforderlich. Dann könnten die Freiheiten von Vorstand und Lehrerschaft eingeschränkt und die Elternrechte, bzw. elterlichen Mitgestaltungsrechte erweitert, und der überholte schulische Rechts- und Sozial-Müll entsorgt werden.
gez. M.Hell

PS: Nachtrag zur Eltern/Lehrer-Konferenz am 27.10.2008 und dem Thema:"Eltervertreter an unserer Schule". Hierzu muß gar nicht viel geredet werden.
Die Schulbehörde gibt nämlich die Broschüre "Elternratgeber: Wir reden mit / Handbuch zur Mitwirkung in der Schule", heraus. Dort steht alles geschrieben.
Im Gegensatz zum abwiegelnden Gerede, welches an Waldorfschulen immer wieder zu hören ist, haben die Angaben weitgehend auch für Waldorfschulen Gültigkeit. Die Broschüre ist kostenlos in der Hamburger Straße 31, bei der Schulbehörde erhältlich. Meist liegen die Hefte bereits unten gegenüber der Pförtner-Loge aus.

Letztlich geht es bei allem nur um ernst gemeintes Handeln; also abholen, an alle Eltern und Elternvertreter verteilen, durchlesen und anschließend Nägel mit Köpfen machen! In einem früheren Schreiben habe ich bereits darauf hingewiesen.

Speziel für die Schüler gibt es:
1.) "DIE FIBEL / Alles was ihr wissen müßt"
Ein Ratgeber für Klassen- und SchulsprecherInnen und die gesamte SchülerInnenvertretung.
2.) "SchülerInnen-Fibel in Kürze / Wir in der Schule".
Es ist ein Ratgeber für KlassensprecherInnen, SchulsprecherInnen und die gesamte SchülerInnenvertretung.in Kurzform
3.) Die Checklisten für die Klassensprecherinnen und Klassensprecher, sowie für die Schülerratssitzung können übrigens ebenfalls sehr hilfreich sein- Dies gibt es ebenfalls alles kostenlos bei der Schulbehörde! ANLAGE Haupt-Schreiben zur Mitglieder-Versammlung am 18.06.2008 an alle Klassen-Elternvertreter und Eltern an den Schulvorstand z,Hd. Herrn Farr und an die Lehrerkonferenz.

ANLAGE
Haupt-Schreiben zur Mitglieder-Versammlung am 18.06.08
an alle Klassen-Eltervertreter und Eltern
an den Schulvorstand z.Hd. Herrn Farr und an die Lehrerkonferenz.

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24.11.2008, an alle Klassen-Elternvertreter und Eltern,
der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek

Liebe Eltern, sehr geehrte Damen und Herren,
zu einem Beitrag des Vorstandsmitgliedes Frau Trapp, im Schulblatt vom 06.11.08, hat der Schul-Vorstand der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek, heute am 24.11.08, das nachfolgende Anschreiben von mir erhalten. Der Elternschaft möchte ich ebenfalls Gelegenheit geben, sich mit den Ausführungen in dem Schreiben auseinanderzusetzen und reiche den Text hierfür an Sie weiter. Bitte geben Sie den Inhalt des Schreibens - insbesondere über die E-Mail-Verbindungen - zum konstruktiven Austausch an die Klassen-Gemeinschaften, wie auch an außenstehende Freunde und Kritiker der Waldorf-Pädagogik im öffentlichen Raum, um kreative Denkansätze auf möglichst breitgefächerter Ebene zu ermöglichen.
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An den Vorstand der
Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek
Rahlstedter Weg 60
22159 Hamburg

BETREFF:
Das Verhältnis von Mitgliedern des Schulvorstandes zur freien Meinungsbildung.

Sehr geehrte Damen und Herren, im Schulblatt der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek Nr.15, vom 6.November.2008, hatte Frau Trapp unter der Überschrift "Informationen von der Mitgliederversammlung des Bundes der Freien Waldorfschulen vom 14.-26.10.2008 in Stuttgart" geäußert:

"Schwarzbuch Waldorf". Ein Herr Grant hat bei dem Gütersloher Verlag das "Schwarzbuch Waldorf" herausgegeben. Der Bund hat sich trotz der Überlegung, dass Kritik an der Waldorfpädagogik ja durchaus auch konstruktiv genutzt werden kann, dazu entschlossen, gerichtlich gegen die Veröffentlichung dieses Buches vorzugehen, da es sich zu sehr auf einen polemisierenden und unsachlichen Niveau bewegt.
Sollte dieses Buch nicht zur Veröffentlichung zugelassen werden, dürfte zukünftig auch nicht daraus zitiert oder sich darauf bezogen werden. Zwei einstweilige Verfügungen wurden schon bewirkt. Die Hauptverhandlung steht noch aus.
Es wird vermutet, dass der Gütersloher Verlag sich aufgrund finanzieller Schwierigkeiten zur Veröffentlichung dieses Buches entschlossen hat: Bei der großen Anzahl von potenziellen Lesern - Eltern- und Lehrerhaushalten, die wenigstens wissen wollen, was drin stehet - könnte die Auflagenzahl schnell in die Höhe schießen. Aus diesem Grunde wird auch darum gebeten, dieses Buch nicht zu kaufen. Es soll demnächst eine Zusammenstellung der kritischen Stellen geben. Auf der Mitgliederversammlung wurden Ausschnitte aus dem Buch vorgelesen: es lohnt wirklich nicht, da die geäußerte "Kritik" zu niveaulos is
t.

Frau Trapp als Autorin dieses Beitrages und Herr Rettinger als verantwortliches Redaktions-Mitglied des, von der Schule finanzierten Schulblattes, sind Angehörige des Schulvorstandes. Die Lehrergemeinschaft ist in der Redaktion durch Herrn Rüter vertreten. Somit darf ich wohl von einem gedanklichen Einklang und einer hieraus resultierenden Mitverantwortlichkeit der beiden leitenden Gremien dieser Schule an dem Geschriebenen ausgehen. Durch ihre Position als Vorstands-Mitglied haben die Ausführungen von Frau Trapp eine besondere, hervorgehobene Gewichtung gegenüber der Elternschaft, was eine entsprechende Aufmerksamkeit erfordert

Wenn ich die Darstellung von Frau Trapp richtig begreife, boten zwei Aussagen in dem "Schwarzbuch Waldorf" die Grundlage, um einstweilige gerichtliche Verfügungen zu erwirken. Das ergibt im Umkehrschluß, daß alle anderen Aussagen des Buches in der Sache richtig sein müssen. Dadurch, daß der Hauptinhalt des Buches - auch gerichtlich - nicht in Frage zu stellen war, hat der Bund der Freien Waldorfschulen eine offizielle Richtigkeits-Bestätigung herbeigeführt.
Selbst, wenn die beiden gerichtlich monierten Fehlaussagen ausreichen sollten, um einen Weiterverkauf des Buches zu unterbinden und auch, wenn die Aussagen des "Schwarzbuch Waldorf", aus Sicht von Frau Trapp als niveaulos eingeordnet werden, ändert es nichts an der Richtigkeit der restlichen Sachangaben.

Die Bitte, das Buch nicht zu kaufen, verstehe ich als Boykott-Aufruf. Wenn das "sachliche Niveau" jedoch so sehr am Herzen liegt, wie von Frau Trapp dargelegt, müßte die Konsequenz doch viel eher darin bestehen, unverkürzt zu erfahren, welche Kernaussagen in dem Buch zu finden sind, um sich dann objektiv und konstruktiv hiermit auseinanderzusetzen. Wäre es möglich, daß in Wirklichkeit die Verbreitung von brisanten negativen Wahrheiten zur Realität der Waldorfschulen verhindert werden soll?

Mißtrauen erweckt die Ankündigung, daß es eine Zusammenstellung der kritischen Stellen aus dem "Schwarzbuch Waldorf" geben soll. Textverkürzung beinhalten immer ein manipulatives Element durch die Textauswahl und die einfließende persönliche Interpretation des Schreibenden. Sie schaffen geistige Ödnis. Wenn ich hier sehe, wie Waldorf-Eltern die kritische persönliche Meinungsbildung ausgeredet wird, fühle mich an SED-Methoden und den verlogenen Kampf gegen gedankliche Abweichler erinnert, als Zeitungen wie "Neues Deutschland" darum bemüht waren, eine vorgegebene Einheits-Meinung zu produzieren. Zudem fürchte ich, daß sich hier ein unverhohlener Versuch der gedanklichen Einengung und sektentypischen Entmündigung zeigt, was die Frage nach dem Sektenstatus der Waldorf-Pädagogik deutschlandweit thematisiert.

Mit der Äußerung: "Es wird vermutet, dass der Gütersloher Verlag sich aufgrund finanzieller Schwierigkeiten zur Veröffentlichung dieses Buches entschlossen hat", wirkt Frau Trapp auf den wirtschaftlichen Leumund des Verlages ein. Das veranlaßt mich zu den folgenden Fragen an Sie:
1.) Welche Person oder Personengruppe verbirgt sich hinter dem "es wird vermutet"?
2.) Welche Fakten sind der Anlaß dafür, finanzielle Schwierigkeiten des Verlages zu vermuten? Ich bitte um umgehende Antwort.
Mit freundlichem Gruß
gez. M.Hell

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14.12.2008, an alle Klassen-Elternvertreter und Eltern,
an die Mitglieder der Lehrerkonferenz

der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek

Liebe Eltern, sehr geehrte Damen und Herren,
am Montag, den 1.12.2008, hat die Redaktion des Schulblattes der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek den nachfolgenden Beitrag per Fax und E-Mail von mir zur Veröffentlichung im Schulblatt erhalten. Er wurde nicht veröffentlicht. Eine Äußerung hierzu, an mich, unterblieb. Vor dem Hintergrund der beabsichtigten Preiserhöhung für das Mensa-Essen erhält dieser Versuch, die Erörterung zur finanziellen Belastung des Schulhaushaltes zu erschweren, eine erhebliche Brisanz.
Zum Einen gibt es bereits das allgemeine Schweigen zur Weigerung des Vorstandes, juristische Kosten öffentlich zu belegen, weshalb bis zu 20 000,- Euro Fehlausgaben vermutet werden müssen.
Seit dem 06.November 2008 gibt es nun zusätzlich das Werben des Vorstandsmitgliedes Frau Trapp, weitere 10 000,- Euro jährlich aus dem Schulhaushalt für eine Broschüre bereitzustellen. Auch hier besteht offenbar ein Bestreben, die Kosten-Diskussion abzuwiegeln! Das macht nachdenklich. Welches Verantwortungs-Empfinden im Umgang mit dem treuhänderisch überlassenen staatlichen Zuschuß für die Schüler und dem Schulgeld der Elternhäuser trägt diese Schul-Administration?

Der Elternschaft möchte ich Gelegenheit geben, sich dennoch mit den Ausführungen in der Abhandlung auseinanderzusetzen und reiche den Text hierfür an Sie weiter. Bitte geben Sie den Inhalt des Schreibens - insbesondere über die E-Mail-Verbindungen - zum konstruktiven Austausch an die Klassen-Gemeinschaften, wie auch an außenstehende Freunde und Kritiker der Waldorf-Pädagogik im öffentlichen Raum, um kreative Denkansätze auf möglichst breitgefächerter Ebene zu ermöglichen. ____________________________________________________________________

An Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek
Redaktion Schulblatt
Herrn J. Rüter.
Rahlstedter Weg 60, 22159 Hamburg,

Beitrag für das Schulblatt
Zum Bericht von der Mitgliederversammlung des Bundes der Freien Waldorfschulen.
Frau Trapp., Mitglied des Schulvorstandes, berichtet im Schulblatt vom 06.11.08 über die Diskussion, die Zeitschrift "Erziehungskunst" künftig über die Ranzenpost an die Elternhaushalte zu verteilen, da die Auflage von 10.000 auf 8000 gesunken sei. Es wird hierbei auf eine Parallel-Entwicklung des allgemeinen Printmarktes verwiesen. Es ist jedoch zu bezweifeln, ob die in sich geschlossene Waldorf-Gemeinschaft mit der "Außenwelt" verglichen werden darf. Für das wachsende Desinteresse ist wohl eher ein unzureichendes qualitatives Niveau des Blattes anzunehmen. Das hierfür aus dem Etat des Schulbudgets 8000 - 10 000 EURO bereitgestellt werden sollen (bundesweit würden dem Verlag somit mehrere Millionen EURO risikofrei und sicher zufließen) läßt eher ein lukratives Geschäft vermuten. Zudem stellt sich die Frage: Welcher Geist steckt hinter dem Heft "Erziehungskunst"?
Eine Anwort wäre dies:

Autoren dieses Blattes sind auch die Herren Lorenzo Ravagli (Im Web mit 24 Beiträgen benannt) und Hans-Jürgen Bader (Im Web mit 14 Beiträgen benannt). Lorenzo Ravagli wurde am 06.11.2007 damit hervorgehoben, daß er mit dem ehemaligen Waldorflehrer Andreas Molau, auf Grund eines gemeinsamen Briefwechsels, ein Manuskript mit dem Titel "Falsche Propheten" verfasst hatte. Andreas Molau war Waldorflehrer für Geschichte an der Baunschweiger Waldorf-Schule, Funktionär der NPD und u.a. als Berater des NPD-Bundesvorsitzenden Udo Voigt tätig und Spitzenkandidat der niedersächsischen NPD. Erst sehr spät entdeckte Lorenzo Ravagli eine Unvereinbarkeit. Kurz vor der Buchmesse im Oktober 2007 zog er seine Autorisierung zurück. Die Kündigung des Lehrers Molau wegen dessen NPD-Zugehörigkeit war allerdings bereits 2004 erfolgt und allgemein bekannt. Eine ausgeprägte Geistes-Verwandschaft scheint naheliegend. (SPIEGEL ONLINE und Rudolf-Steiner-Blogspot).

Als 2007 mehrere Bücher von Rudolf Steiner wegen rassistischer Inhalte vom Markt genommen werden sollten, verwies das Team Bader/Ravagli bei ihrer Abhandlung auf die Beweiskraft ihres Buches "Rassenideale sind der Niedergang der Menschheit". Der Präsident der Rudolf-Steiner-Nachlassverwaltung Cornelius Bohlen erklärte zum gleichen Thema, in einem Interview des Deutschlandfunk, Steiner habe sich mehrfach "eindeutig gegen Rassismus und Antisemitismus erklärt". "Es gibt da eine ganz eindeutige Aussage aus dem ersten Weltkrieg: Rassenideale sind der Niedergang der Menscheit." (DLF, Kultur heute,1.12.2007) Tatsache ist jedoch: Die ganz eindeutige Aussage gibt es nicht! Eine Volltextsuche kann dies schnell beweisen. Offenkundig zeigt sich hier eine Erfindung des Autorenteams Bader/Leist/Ravagli. Soviel zum qualitativen Status von "Erziehungskunst".
Informationen in: www.rudolf-steiner.blogspot.com und www.blog.esowatch.com.

NACHTRAG: Am 15.11.2008 äußerte ich per E-Mail an die Eltervertreter meine Befürchtungen zu sektentypischen Mustern in der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek und dazu, daß die nebulösen Unklarheiten zu dem juristischen Verhalten der Schulleitung, den Verdacht auf Veruntreuung von Schulgeldern, möglicherweise bis zu 20 000 EURO, nähren. Es wäre ein Leichtes, im Zuge der vielgepriesenen "Dialogischen Kommunikation nach Dietz" mit einer sachlichen, faktenbezogenen Stellungnahme und mit entsprechenden Belegen alle Sorgen zu beseitigen. Das unterblieb bisher. Hamburg den 28.11.2008,
M.Hell
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Liebe Elternvertreter,
in der Vergangenheit habe ich mich zu verschiedenen Vorgängen geäußert, welche ich als Rechtsbrüche oder als pädagogische Inkompetenz oder Fehlleistung an dieser Waldorfschule wahrnahm. Die Richtigkeit meiner Einschätzung wurde durch das Handeln von Staatsanwaltschaft und Schulaufsicht belegt.
Wenn ich die Verhältnisse richtig bewerte, ist es den Akteuren dieser Schule erfolgreich gelungen, die von mir angeregten Themen mit solchem Negativ-Potential auf meine Person hin zu zentrieren, daß das Kombinieren eines Problems mit meinem Namen ausreicht, um die Inhalte aus der Schul-Kommunikation auszuklammern. Auch die wertneutrale Weiterleitung meiner Äußerungen von den Elternvertretern an die Schul-Elternschaft scheint weitgehend zu unterbleiben.

Die Anwendung dieser Vogel-Strauss-Taktik ändert nichts an der Realität, daß die begangenen Rechtsbrüche und gesetzwidrigen Gewalttätigkeiten von Waldorf-Lehrern gegen Kinder, soweit sie beweisbar sind, weiterhin als Tatsache bestehen bleiben!

Damit bleiben auch die Kernfragen zum Gewaltverständnis bestehen. Wenn Lehrer Kinder schlagen oder Kinder von Lehrern seelisch mißhandelt werden, darf dies nicht als "menschlich" verharmlost werden, so wie es an dieser Schule geschah. Die Reaktionen der Schulgemeinschaft haben belegt, daß ein gedanklicher, Gewalt fördernder Freiraum besteht, der nur durch die duldende Toleranz von Lehrerschaft und Eltern möglich ist. Die formelle Feststellung, daß Gewalt von Waldorflehrer gegen Kinder "absolut unzulässig" sei, oder das ein Lehrer sein Dienstverhältnis an dieser Schule beendet, ändert nichts an der Fragwürdigkeit des bestimmenden Rechts-Empfindens und der tragenden Werte dieser Solidar-Gemeinschaft.

Eine elementare Veränderung der allgemein vorherrschenden Geisteshaltung wäre der einzig ehrliche Ansatz, um jene Mechanismen, welche die seelische und körperliche Mißhandlung von Kindern begünstigen, entgegen zu wirken. Abgesehen von dem Bestreben, künftig ein Bekanntwerden von eventuellen Fehlleistungen durch Lehrer noch besser verbergen zu können, war bisher allerdings nichts sichtbar.
Hinweise auf einen geistigen Wandel sind nicht zu entdecken.

Es ist letztendlich nicht das Entscheidende, ob Elternvertreter sich an der Informations-Verhinderung gegen Eltern beteiligen, oder gar die Kenntnisnahme meiner schriftlichen Äußerungen formell verweigern. Unabhängig hiervon repräsentieren sie, als Teil der Eltern-Gemeinschaft der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek, mit ihrem Handeln - insbesondere aber auch mit ihrem NICHT-HANDELN, ebenso wie die Waldorf-Lehrer - die gegenwärtige Geisteshaltung und das Rechts-Verständnis der real existierenden Waldorf-Realität! Das macht jedes einzelne Mitglied dieser Waldorfschule mitverantwortlich für das, was sich aus dem Verhalten der Beteiligten ergibt!

Ich wünsche Ihnen ein frohes Weihnachtsfest
Manfred Hell

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Siehe: www.Eltern-contra-Schulunrecht.de / Sekten-Barometer

     


Dokumenten-Sammlung

Bedenkliches zur Waldorf-Schule

Seite 1.1 / Lehrer-Administration und Schulvorstand gegen Elternhaus
Schriftverkehr 2005

Seite 1.2 / Lehrer-Administration und Schulvorstand gegen Elternhaus
Schriftverkehr 2007


Seite 1.3 / Lehrer-Administration und Schulvorstand gegen Elternhaus
Schriftverkehr 2008

Seite 2.1 / Eltern/Lehrer-Konferenz
Öffentliche Texte 2005, Reaktionen von Schulleitung und Lehrerschaft.
(Eltern/Lehrer-Konferenz ist das einzige klassenübergreifende Eltern-Forum.)

Seite 3.1 / An Elternschaft
Schriftverkehr 2007

Seite 3.2 / An Elternschaft
Schriftverkehr 2008
mit SEKTEN-THEMATIK

Seite 4.1 / Schulbehörde Hamburg
Schriftwechsel 2007

Seite 4.2 / Schulbehörde Hamburg
Schriftwechsel 2008

Seite 5.1 / Senat + Parteien Hamburg
Schriftwechsel 2008

Seite 6.1 / Staatsanwaltschaft Hamburg
Schriftwechsel 2007 + 2008

Seite 7.1 / Gremien auf Bundesebene
Schriftwechsel 2008

Seite 8.1 / Kinderschutzbund
Schriftwechsel 2007

Seite 9.1 / Gegen-Stimmen

_________________

Eltern-Dokumentationen
von Schul-Konflikten

1.) Waldorf- + andere Privat-Schulen
2.) Staatliche Schulen

Netzwerk für Kinder-Rechte
www.lernen-ohne-angst.de

www.eltern-contra-schulunrecht.de

Kritische Öffentlichkeit schaffen
mit: www.eltern-info-net.de